Mindestlohn in Frankreich. Theoretische Analyse und praktische Erfahrungen


Seminar Paper, 2017

17 Pages


Excerpt


Inhalt

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Einführung in das Thema
1.2 Zielvorstellung

2 Ökonomische Rahmenbedingungen
2.1 Der Arbeitsmarkt
2.2 Der Preis des Faktors Arbeit

3 Weitere Rahmenbedingungen
3.1 Die europäische Sozialcharta
3.2 Das Lohnumfeld in Frankreich
3.3 Geltungsbereich des französischen Mindestlohnes
3.4 Gewerkschaften in Frankreich

4 Bezug zur Praxis
4.1 Historische Entwicklung
4.2 Auswirkung auf das Beschäftigtenniveau
4.3 Jüngere Entwicklungen in der Europäischen Union
4.4 Jüngere Entwicklung in Frankreich

5 Kritisches Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Aufteilung der Wirtschaftswissenschaften, Quelle: Rittenbruch, K: Seite 4 2

Abbildung 2: Mindestlöhne in Westeuropa, Quelle: Schulten, T. Hrsg. WSI Seite 16 6

1 Einleitung

1.1 Einführung in das Thema

Die Interessen der Arbeitgeber, Arbeitsbedingungen so kostengünstig wie möglich anbieten zu können, stehen generell im Konflikt zu den Interessen der Arbeitnehmer. Diese zielen auf möglichst hohe Löhne ab.[1]

Das Thema Gesetzlicher Mindestlohn beherrscht seit einigen Jahren die mediale Aufmerksamkeit. Durch den Interessenskonflikt zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite erhalten gesetzliche Regelungen einen immer höheren Stellenwert. Die Idee über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes wurde in Frankreich bereits um 1950 entwickelt.[2]

Diese Seminararbeit behandelt das Thema Mindestlohn in Frankreich.

Sie ist inhaltlich wie folgt aufgebaut: Zuerst werden die Ökonomischen Rahmenbedingungen erläutert. Der Arbeitsmarkt und der Preis des Faktors Arbeit wird aus der wirtschaftswissenschaftlichen Perspektive erklärt um einen theoretischen Rahmen für die Arbeit bilden zu können.

Weitere Rahmenbedingungen bilden die europäische Sozialcharta und das Arbeitsmarktumfeld in Frankreich. Im nächsten Teil wird definiert für welche Gruppe der Mindestlohn genau gelten soll.

Nach dem oben genannten theoretischen Teil der Seminararbeit folgt nun der Praxisbezug. Dieser ergibt sich aus einer Darstellung der historischen Entwicklung des Mindestlohnes in Frankreich und die Auswirkungen die diese Einführung auf das französische Beschäftigtenniveau ergeben hat. Um einen besseren Vergleich erzielen zu können, werden die jüngeren Entwicklungen und Erfahrungen mit Mindestlöhnen in der Europäischen Union mit aktuellen Entwicklungen in Frankreich verglichen.

Am Ende der Arbeit wird ein kritisches Fazit gebildet und ein weiterer möglicher Ausblick gegeben.

1.2 Zielvorstellung

Die Zielvorstellung ist im Thema für diese wissenschaftliche Arbeit bereits enthalten. Daher ist die Arbeit ist in zwei Teile untergliedert, der theoretischen Analyse des französischen Mindestlohnes und dem Bezug zur Praxis, welcher mit Erfahrungen beispielsweise in Form von Statistiken hinterlegt wird. Das Thema wurde auf das Land Frankreich begrenzt

2 Ökonomische Rahmenbedingungen

Der Ausgangspunkt ökonomischen Denkens ist das Knappheitsprinzip. Dieses besagt, dass zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse nur begrenzt Ressourcen zur Verfügung stehen. Daher müssen diese Ressourcen sinnvoll verwendet werden, um beispielsweise mit geringstem Einsatz den größten Ertrag erzielen zu können. In der Wirtschaftswissenschaft wird untersucht, mit welchen Instrumenten der höchste Nutzeneffekt für knappe Ressourcen erfolgen kann. In der nachfolgenden Übersicht kann man die generelle Unterteilung der Wirtschaftswissenschaften erkennen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Aufteilung der Wirtschaftswissenschaften, Quelle: Rittenbruch, K: Seite 4

Die Betriebswirtschaftslehre befasst sich mit Themen wie der Produktion, dem Absatz, dem Personalwesen und der Führung. Die Volkswirtschaftslehre wird in die Bereiche der Makroökonomie und der Mikroökönomie aufgeteilt. Die Makroökonomie umfasst alle wirtschaftlichen Ebenen und Subjekte, wobei sich die Mikroökonomie nur mit dem Verhalten einzelner Subjekte, auch Haushalte genannt, befasst. In der Mikroökonomie werden verschiedenen Themen untersucht, um das Marktverhalten einschätzen zu können. Dazu gehören beispielsweise auch die Haushaltstheorie und die Preistheorie. In der Analyse der Makroökonomie durch die Wissenschaft wird versucht, alle möglichen Faktoren die den Markt beeinflussen können, miteinzubeziehen. Diese Faktoren sind zum Beispiel Konjunktur und Wachstum, Einkommen und Beschäftigung wie auch die Inflation.

2.1 Der Arbeitsmarkt

Hier wird kurz der Arbeitsmarkt aus Makroökonomischer Sicht beschrieben. Bei dieser Beschreibung ist vor allem die gesamtwirtschaftliche Produktionsfunktion, die Nachfrage und das Angebot an Arbeit und das daraus hervorgehende Arbeitsmarktgleichgewicht zu nennen. Die gesamtwirtschaftliche Produktionsfunktion wird vom Realeinkommen Y und den Faktoren Arbeit, Sachkapital und Boden, sowie technisch organisatorischem Wissen beeinflusst. Das Ergebnis eines Betrachtungszeitraumes des Realeinkommens Y bezieht sich auf die Qualität der oben genannten Faktoren.[3] Betrachtet wird nun der Faktor der Arbeitsnachfrage durch die Unternehmen. Angenommen wird hierbei, dass sowohl Angebot als auch Nachfrage, also die Unternehmen und die Arbeitskräfte, von vollständiger Konkurrenz umgeben sind. Die Unternehmen sind gewinnmaximierend geprägt, ihr Ziel ist es, eine Gleichheit zwischen den Grenzkosten und den Grenzerlösen herzustellen. Als Grenzkosten wird der Nominallohnsatz verstanden. Dies bedeutet, das die Unternehmen Arbeitsangebote durch Arbeitskräfte nachfragen bis der Zustand des Gleichgewichtes zwischen Grenzlosten und Grenzerlösen erreicht wird.[4] Die Haushalte werden von der sogenannten Arbeits-Freizeit-Entscheidung geprägt. Sie suchen nach dem optimalen Gleichgewicht zwischen einer entlohnenden Arbeit und ihrer Freizeit. Die Unternehmen versuchen die Interessen der Arbeitnehmer zu berücksichtigen, indem sie individuellere und flexiblere Arbeitsangebote anbieten. Für die Arbeitnehmer steht hauptsächlich der Einkommenserwerb im Gegensatz zu mit der Arbeit verbundenen Erfolgserlebnissen im Vordergrund.[5] Insgesamt gilt zusammenfassend zu sagen, dass sowohl das Arbeitsangebot als auch die Arbeitsnachfrage vom Reallohn abhängig ist. Stimmen diese beiden Faktoren überein, liegt ein Arbeitsmarkt-Gleichgewicht vor, welches wiederum als Vollbeschäftigung definiert wird. Unabhängig davon, ob das Unternehmen oder der Arbeitnehmer betrachtet wird, erhält bei dieser Vollbeschäftigung jede dieser zwei Parteien einen Anbieter beziehungsweise Abnehmer zu dem gewünschten Reallohn. Somit können die beiderseitigen Interessen befriedigt werden.[6]

2.2 Der Preis des Faktors Arbeit

Nachfrage und Angebote bestimmen den Preis des Faktors Arbeit. Um dies genauer zu untersuchen, müssen die Märkte analysiert werden. In diesem Fall spricht man von sogenannten Faktorenmärkten. Sie ähneln den Gütermärkten, sind jedoch nicht komplett mit diesen zu vergleichen, da die Nachfrage auf Faktorenmärkten wie dem Arbeitsmarkt eine abgeleitete Nachfrage ist. Dies bedeutet, dass die Nachfrage vom jeweiligen unternehmerischen Denken beeinflusst wird.[7] Unternehmen müssen entscheiden warum sie einen bestimmten Faktor stark nachfragen und einen anderen weniger oder überhaupt nicht. Möchte ein Unternehmen beispielsweise selbsterzeugte Backwaren vertreiben, ist damit die Nachfrage nach Arbeitskräften in dieser Branche, wie Verkäufer oder Bäcker gezwungenermaßen verknüpft. Arbeitsleistungen sind in der Regel Inputfaktoren, das bedeutet das nur durch den Faktor Arbeit andere Güter hergestellt und produziert werden können. Die Arbeitskräfte erhalten ihr Arbeitsentgelt für die Arbeitsleistung, die sie dem Unternehmen zur Verfügung stellen. Dieses verwendet die Arbeitsleistung für die Produktion. Schlussfolgernd ist die Nachfrage nach Arbeitsleistung mit den Absatzmöglichkeiten der produzierten Güter verbunden.[8] Wenn Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt übereinstimmen, befindet sich dieser im Gleichgewicht. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie der Gewinnmaximierung gefolgt sind und die Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte optimal zum Gleichgewichtslohnsatz geführt hat. Somit herrscht eine Übereinstimmung des Lohnsatzes mit dem Wertgrenzprodukt der Arbeit. Die Gleichgewichtskurve von Angebot und Nachfrage kann durch Ereignisse verschoben werden, die nachfolgend beschrieben werden. Die Arbeitsangebotskurve kann sich beispielsweise durch einen Angebotsüberschuss an Arbeitskräften durch verschieben. Dieser Angebotsüberschuss kann durch die Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte entstehen. Die Lohnsätze der bereits beschäftigten Arbeitskräfte verändern sich dementsprechend nach unten, was wiederrum die Einstellung neuer Arbeitskräfte für das Unternehmen günstiger macht. Angenommen bei einem Produkt würde die Nachfrage steigen, steigt gleichzeitig auch der Preis dieses Produktes. Dies führt dazu, dass es sich für Unternehmen auszahlt, eine höhere Anzahl von Arbeitskräften einzustellen, um der erhöhten Nachfrage des Gutes gerecht zu werden. Durch diese beiden Verschiebungsmöglichkeiten der Gleichgewichtskurve zeigt sich, dass der Wohlstand der Unternehmen mit dem Wohlstand der Beschäftigten in dem Unternehmen verbunden ist. Fällt der Gewinn eines Unternehmens durch eine gesunkene Nachfrage kleiner aus als einkalkuliert, erfolgt automatisch eine Reduzierung der Löhne der Arbeitskräfte. Das Unternehmen muss das Entgelt ihrer Arbeitskräfte anpassen, um in seiner Bilanz trotzdem positiv dazustehen. Steigen hingegen der Umsatz und der Gewinn, werden Lohnerhöhungen wahrscheinlicher.[9]

3 Weitere Rahmenbedingungen

3.1 Die europäische Sozialcharta

Am 18. Oktober 1961 wurde in Turin die Europäische Sozialcharta vom Europarat verabschiedet. Sie ist am 26. Februar 1965 in Kraft getreten. Sie enthält soziale und wirtschaftliche Grundrechte für europäische Bürger.[10] Am 05. Mai 1949 ist Frankreich dem Europarat beigetreten und ist somit einer der Gründerstaaten des Europarates[11]. Die Sozialcharta bildet den Grundrahmen zur Gewährleistung wirtschaftlicher und sozialer Interessen europäischer Länder. In der EU-Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte für Arbeitnehmer aus dem Jahr 1989 ist geregelt, dass für jede Beschäftigung ein gerechtes Entgelt zu zahlen ist und für diesen Zweck in dem jeweiligen Land die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden sollen. Als gerechtes Entgelt wird das Entgelt definiert, mit dem sich der Arbeitnehmer einen landesspezifisch angemessenen Lebensstandard erlauben kann.[12]

3.2 Das Lohnumfeld in Frankreich

In Europa gibt es bereits in 22 von 28 Ländern bereits gesetzliche Regelungen zu Mindestlöhnen. Die genauen Höhen der jeweiligen Mindestlöhne sind jedoch in den Ländern unterschiedlich geregelt.[13] In Luxemburg beträgt der Mindestlohn 11,12 Euro pro Stunde, in Frankreich ist die Lohnuntergrenze mit 9,67 Euro geregelt. Deutschland steht mit 8,50 Euro an siebter Stelle. Dies zeigt ein Vergleich der Mindestlöhne in Westeuropa durch das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut WSI. Betrachtet wird hier der absolute Mindestlohn pro Stunde in Euro, Stand Januar 2016.[14] Der gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland ab Januar 2017 auf 8,84 Euro in der Stunde erhöht worden.[15]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Mindestlöhne in Westeuropa, Quelle: Schulten, T. Hrsg. WSI Seite 16

Frankreich hat bereits im Jahr 1950 begonnen sich mit der Ausarbeitung eines gesetzlichen Mindestlohnes zu beschäftigen. Zuerst scheiterte die französische Tarifkommission an einer gesetzlichen Regelung, da es zwischen den Gewerkschaften und der Arbeitgeberseite unterschiedliche Auffassungen über die Notwendigkeit hierbei gab. Daraufhin hat die französische Regierung den Salaire minimum interprofessionel garantie, kurz SMIG, und eine Sonderreglung für den Landwirtschaftssektor, den salaire minimum agricole garanti eingeführt. Beide sollten das Existenzminimum absichern. Der SMIG wurde 1968 durch den Salaire minimum interprofessionel de croissance (SMIC) abgelöst. Diese Veränderung war insoweit notwendig, da der SMIC sich nun auch am französischen Wachstum orientiert. Hierfür gibt es drei Anpassungsmechanismen. Überschreitet die Inflation die 2% Marke, geschieht ein automatischer Inflationsausgleich für den SMIC. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den SMIC jährlich zum 01. Juli anzupassen. Dies geschieht durch eine Empfehlung der Tarifkommission, wobei die allgemeine Entwicklung der Wirtschaft und der Einkommen mit einbezogen werden. Die Hälfte der allgemeinen Reallohnsteigerung ist ausschlaggebend für einen Mindestzuwachs. Der dritte Anpassungsmechanismus erfolgt durch weitere Erhöhungen, die über die Mindestanforderungen hinausgehen. Diese können von der Politik entschieden werden.[16]

Der gegenwärtige Mindestlohn ist per Gesetz im französischen Code du travail in den Artikeln L141-1 bis L141-9 geregelt. Bei der erstmaligen Einführung des SMIG wurde zur Existenzabsicherung regionale Unterschiede der Lebenshaltungskosten mit berücksichtigt. Am 02. Januar 1970 erfolgte dann eine Reformation des SMIG. Diese wurde notwendig, da das Niveau der Existenzsicherung durch den SMIG hinter dem Niveau der allgemeinen Lohnentwicklung der letzten Jahre zurückblieb. Um diese entstandene Differenz wieder anzugleichen, wurde der Mindestlohn branchenübergreifend weiterentwickelt und eine Anpassung an die jeweilige Wirtschaftsentwicklung wurde vorgenommen. So entstand ein gekoppeltes Mindestlohnmodell, der SMIC.[17]

Die Beschäftigungslage in Frankreich verschlechtert sich seit Anfang der 90er Jahre. Die Zahl der Beschäftigten reduzierte sich in dem Zeitraum zwischen 1990 und 1996 von 22,65 Millionen Beschäftigten auf nur 22,45 Millionen, somit ist ein Rückgang von 0,9% zu verzeichnen. Dies steht im Kontrast zu einem Wachstum von 3% der erwerbsfähigen Bevölkerung im gleichen Betrachtungszeitraum. 77% der erwerbsfähigen Bevölkerung sind abhängig Beschäftigte.[18]

Der gesetzliche Mindestlohn ist vor allem für diese Beschäftigtengruppe von großer Bedeutung.

3.3 Geltungsbereich des französischen Mindestlohnes

Der Salaire minimum interprofessionel de croissance soll generell für alle Beschäftigten gelten, wobei es auch hier Ausnahmen gibt. Diese Ausnahmen gelten beispielsweise für junge Erwachsende, die noch minderjährig sind und weniger als ein halbes Jahr Berufserfahrung vorweisen können. Ebenso ausgenommen sind Beschäftigte in Ausbildung und Jugendliche, wenn sie ein Praktikum vor ihrer Berufsausbildung absolviert haben. Praktikum und Ausbildung zählen nicht offiziell zur Berufserfahrung. Erwerbstätige Gefangene als auch Beschäftigte mit bestimmten Behinderungen gehören gleichfalls nicht zum Geltungsbereich des SMIC.[19]

3.4 Gewerkschaften in Frankreich

Die französischen Gewerkschaften sind durch ihre Organisationsvielfalt und einem niedrigen Mitgliederbestand geprägt. Durch einen schwachen Organisationsgrad und eine begrenzte Konfliktfähigkeit, können Gewerkschaften Arbeitnehmern nur bedingt bei der Vertretung ihrer Interessen beistehen. Ab den 1970er Jahren haben sich die sozialen Kräfteverhältnisse immer mehr zu Gunsten der Arbeitgeber gewendet. Zentrale Regulierungsinstanzen erleiden einen rapiden Bedeutungsverlust. Anfang der 1980er Jahre, als die Linken die Regierung übernommen haben, wurden eine Reihe von Gesetzen, die sogenannten Auroux-Gesetze, verabschiedet. Durch diese Gesetze wurden den Arbeitnehmern wieder mehr Rechte zugesagt. Hier ist beispielsweise das Recht auf technische und ökonomische Beratung, das Recht auf Meinungsäußerung der Beschäftigen im Betrieb und die Vertretung in den Verwaltungsräten der nationalisierten Unternehmen zu nennen. In Unternehmen, in denen Gewerkschaften noch gut vertreten sind, werden jedoch nur wenige dieser Rechte durch die Arbeitnehmer genutzt. Der Anteil der Unternehmen, in denen Gewerkschaften schwach oder überhaupt nicht vertreten sind, weist am französischen Arbeitsmarkt eine große Mehrheit auf. Dort haben die beschäftigten Arbeitgeber nur sehr geringe beziehungsweise kaum die Möglichkeit ihre Rechte zu nutzen.[20]

[...]


[1] Vgl. Nermerich, D. Seite 40

[2] Vgl. George, R. Seite 36

[3] Vgl. Rittenbruch, K. Seite 275f.

[4] ebd. Seite 280

[5] ebd. Seite 281f.

[6] ebd. Seite 283

[7] Vgl. Mankiew, N. G./ Taylor, M. P. Seite 503

[8] ebd. Seite 504

[9] ebd. Seite 516f..

[10] Vgl. Praetor Intermedia UG

[11] Vgl. Council of Europe

[12] Schulten, T. (01) Seite 229

[13] Vgl. Statistisches Bundesamt

[14] Vgl. Schulten, T. (02) Seite 16

[15] Vgl. DGB

[16] Vgl. George, R. Seite 36f.

[17] Vgl. Nermerich, D. Seite 33f.

[18] Vgl. Boquien Seite 5

[19] Vgl. George, R. Seite 37

[20] Vgl. Dufour, C. Seite 105ff.

Excerpt out of 17 pages

Details

Title
Mindestlohn in Frankreich. Theoretische Analyse und praktische Erfahrungen
College
University of Applied Sciences Südwestfalen; Meschede
Author
Year
2017
Pages
17
Catalog Number
V353928
ISBN (eBook)
9783668436091
ISBN (Book)
9783668436107
File size
704 KB
Language
German
Keywords
Mindestlohn, Frankreich, SMIC, SMIG, Analyse, Lohnumfeld
Quote paper
Julia Wehr (Author), 2017, Mindestlohn in Frankreich. Theoretische Analyse und praktische Erfahrungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/353928

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