Die Geschichte des Bundesverfassungsgerichts ist stets mit dem Vorwurf von Grenzund Kompetenzüberschreitungen im politischen Bereich verbunden. Kritiker des Gerichts waren in nahezu jedem Jahrzehnt davon überzeugt, daß der verfassungsrichterliche Aktivismus überproportional zunehme und letztendlich die Gestaltungsfreiheit der Politik mehr und mehr beschneide. Gerade die Verlierer eines Rechtsstreites vor dem Bundesverfassungsgericht profilierten sich als scharfe Kritiker.1 Der Vorwurf als „Ersatzgesetzgeber“ oder sogar als „Gegenregierung“ aufzutreten, fällt mit einer gewissen Kontinuität in der kontroversen Debatte um das oberste deutsche Gericht.2 Maßgeblich kam diese Kritik zur Zeit der sozial – liberalen Koalition auf, in den Jahren 1976 bis 1982, mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Reform des § 218 StGB, der Kriegsdienstverweigerung oder auch der Hochschulpolitik. Mitte der neunziger Jahre keimte erneut massive Kritik auf. Es handelte sich dabei um die Entscheidungen zum Tucholsky Zitat „Soldaten sind Mörder“, dem Maastricht – Vertrag und erneut am § 218. In diesem Zusammenhang stellt sich also die Frage nach der „Justizialisierung“3 von Politik, folglich die Wirkung auf den politischen Entscheidungsprozeß, inwieweit begrenzt das Bundesverfassungsgericht die Politik und in welchem Maße wird sie beeinflußt? Letztendlich bedeutet dies, daß die Kritik am Bundesverfassungsgericht sich in folgenden Punkten zusammenfassen lässt, das BVerfG begrenzt den Gestaltungsfreiraum der Politik entscheidend durch die Justizialisierung von Politik und die daraus resultierenden Einflüsse auf den Gesetzgebungsprozeß.4 Christine Landfried ging 1984 mit ihren empirischen Forschungen zum Thema „Bundesverfassungsgericht und Gesetzgeber“ explizit auf diese Fragen ein. [...] 1 vgl. Limbach, Jutta: Das Bundesverfassungsgericht im Grenzbereich von Recht und Politik, Freie Universität Berlin, 1998 2 vgl. u.a. Reutter, Werner: Das Bundesverfassungsgericht als Teil des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, in: Verfassungspolitik und Verfassungswandel, Westdeutscher Verlag, Wiesbaden, 2001, S. 99; Scholz, Rupert in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 16, 1999, S.3 3 vgl. Landfried, Christine: Bundesverfassungsgericht und Gesetzgeber, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, 1984 4 vgl. Landfried, Christine; Bundesverfassungsgericht und Gesetzgeber, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, 1984, S. 69
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Justizialisierung der Politik
2.1 Bedeutung der abstrakten Normenkontrolle als Druckmittel
2.2 Richterliche Selbstbeschränkung und Kompetenzüberschreitung
2.3 Parteipolitische Beeinflussung der Verfassungsrichter
2.4 Einflußnahme des Gerichts auf politische Entscheidungen und Entwicklungen
3. Schlußbetrachtung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem Bundesverfassungsgericht, der Legislative und der Judikative. Ziel ist es, anhand politikwissenschaftlicher Literatur zu analysieren, inwiefern das Gericht durch eine vermeintliche "Justizialisierung der Politik" den Gestaltungsspielraum der Gesetzgeber begrenzt und ob Vorwürfe hinsichtlich einer parteipolitischen Einflussnahme oder Kompetenzüberschreitung wissenschaftlich haltbar sind.
- Die Verrechtlichung politischer Entscheidungsprozesse durch das Bundesverfassungsgericht.
- Die Rolle der abstrakten Normenkontrolle als politisches Druckmittel.
- Die Debatte um richterliche Selbstbeschränkung versus "Ersatzgesetzgebung".
- Die Auswirkungen parteipolitischer Herkunft und Wahl der Verfassungsrichter.
- Der Einfluss des Bundesverfassungsgerichts auf europäische Integrationsprozesse am Beispiel des Maastricht-Urteils.
Auszug aus dem Buch
2. Justizialisierung der Politik
Justizialisierung bedeutet zunächst einmal nichts anderes als Verrechtlichung, in diesem Fall also die Verrechtlichung der Politik. Sie liegt vor, wenn politische Fragen durch Entscheidungen des Gerichts konkretisiert werden. Das Gericht übernimmt folglich politische Entscheidungsfunktionen.
Selbst kann das Gericht im Falle einer Gesetzesprüfung nicht tätig werden, es bedarf schon eines Antrages auf Normenkontrolle. Im Schwerpunkt der Betrachtung liegt hier die abstrakte Normenkontrolle, die von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Drittel der Abgeordneten des Bundestages beantragt werden kann. Jedoch erlangten auch Entscheidungen, die aufgrund einer konkreten Normenkontrolle gefällt wurden, politische Brisanz.
Der mehrheitlich unterlegene politische Gegner besitzt die Möglichkeit, über den Gang nach Karlsruhe, der eigenen politischen Auffassung eventuell doch noch zum Sieg zu verhelfen. Diese Option fließt selbstverständlich in das politische Kalkül ein, es birgt die Gefahr politische Kompromisse nicht mehr auf parlamentarischer Ebene zu suchen, sondern vielmehr auf einen Sieg vor dem BVerfG zu spekulieren. Wechselseitig wird so auch die politische Mehrheit im Parlament beeinflusst und begrenzt, da der juristische Sachverstand dann eine maßgebliche Rolle im Willensbildungsprozeß spielt. Gesetzesinitiativen werden bereits während der Entstehung daraufhin begutachtet, ob sie vor dem Bundesverfassungsgericht bestand hätten und wie die Richter es möglicherweise interpretieren könnten.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Problematik des verfassungsrichterlichen Aktivismus und die Forschungsfrage nach der Justizialisierung von Politik.
2. Justizialisierung der Politik: Definition des Begriffs der Verrechtlichung politischer Prozesse.
2.1 Bedeutung der abstrakten Normenkontrolle als Druckmittel: Analyse der abstrakten Normenkontrolle als strategisches Instrument der parlamentarischen Opposition.
2.2 Richterliche Selbstbeschränkung und Kompetenzüberschreitung: Diskussion über die Gefahr, dass das Gericht in die Kompetenzbereiche des Gesetzgebers übergreift.
2.3 Parteipolitische Beeinflussung der Verfassungsrichter: Untersuchung der Richterwahl und der Frage, inwiefern parteipolitische Interessen die Urteilsfindung beeinflussen können.
2.4 Einflußnahme des Gerichts auf politische Entscheidungen und Entwicklungen: Fallstudie zum Maastricht-Urteil als Beispiel für das Wirken des Gerichts im Rahmen der europäischen Integration.
3. Schlußbetrachtung: Fazit zur Notwendigkeit des Konflikts zwischen Gericht und Politik als Kontrollinstanz in einer Demokratie.
Schlüsselwörter
Bundesverfassungsgericht, Justizialisierung, Politik, Legislative, Judikative, Normenkontrolle, Gewaltenteilung, Maastricht-Urteil, Parteipolitik, richterliche Selbstbeschränkung, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Demokratie, Ersatzgesetzgeber.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Machtfaktor im politischen System und untersucht, ob das Gericht durch seine Rechtsprechung die Politik unzulässig beeinflusst oder gar "Ersatzgesetzgeber" spielt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Verrechtlichung von Politik, der abstrakten Normenkontrolle, der Unabhängigkeit der Richter sowie dem Einfluss des Gerichts auf zentrale politische Entwicklungen wie die europäische Integration.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, auf Basis vorhandener Literatur zu beantworten, in welchem Maße das Bundesverfassungsgericht Einfluss auf politische Entscheidungen nimmt und wie stark sich die Politik selbst durch die Erwartungshaltung des Gerichts begrenzt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine politikwissenschaftliche Literaturanalyse, die theoretische Konzepte (wie die Gewaltenteilung) mit empirischen Beobachtungen anhand konkreter Gerichtsurteile verknüpft.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Normenkontrolle als Druckmittel, die Debatte um richterliche Selbstbeschränkung, die Untersuchung der parteipolitischen Herkunft der Richter und eine Fallstudie zum Maastricht-Urteil.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Justizialisierung, Normenkontrolle, Gewaltenteilung und verfassungsrichterlicher Aktivismus charakterisieren.
Wie bewertet der Autor die parteipolitische Beeinflussung der Richter?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass eine direkte und wirkungsvolle parteipolitische Beeinflussung aufgrund der Transparenz der Prozesse und des hohen Arbeitsethos der Richter weitgehend auszuschließen ist.
Warum wird der Konflikt zwischen Gericht und Gesetzgeber als "notwendig" bezeichnet?
Der Autor argumentiert, dass dieser Konflikt ein essenzieller Bestandteil der demokratischen Gewaltenteilung ist, um Machtfaktoren zu kontrollieren und die Verfassung an veränderte gesellschaftliche Realitäten anzupassen.
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- Till Martin Hogl (Author), 2002, Das Bundesverfassungsgericht im Konflikt zwischen Legislative und Judikative?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/35414