Einfluss von Warentermingeschäften auf Rohstoffpreise am Spotmarkt


Hausarbeit, 2016

27 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Termingeschäfte
2.1 Entstehung und Entwicklung
2.2 Funktionsweise von Termingeschäften
2.3 Motive für den Einsatz von Termingeschäften
2.4 Unterscheidung von Termingeschäften
2.4.1 Bedingte Termingeschäfte
2.4.2 Unbedingte Termingeschäfte
2.4.2.1 Forwards
2.4.2.2 Futures
2.4.3 Unterscheidung von bedingten und unbedingten Termingeschäften

3 Termingeschäfte mit Rohstoffen
3.1 Unterteilung des Terminmarkts
3.2 Termingeschäfte mit Rohstoffen in der Kritik
3.3 Finanzialisierung der Rohstoffmärkte

4 Finanzialisierung der Rohstoffmärkte in der Wissenschaft
4.1 Vergleich empirischer Untersuchungen
4.1.1 Michael W. Masters: Masters-Studie
4.1.2 Ingo Pies: Chancengerechtigkeit durch Ernährungssicherung
4.1.3 Braun und Tadesse: Global Food Price Volatility and Spikes
4.2 Bewertung der Studien
4.3 Zusammenführung der Erkenntnisse
4.4 Handlungsempfehlungen

5 Fazit

Literatur- und Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Zeitliche Darstellung von Kassa- und Termingeschäft

Abbildung 2: Beispielhafte Darstellung eines Arbitragegeschäfts

Abbildung 3: Aufgliederung von Termingeschäften

Abbildung 4: Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragspartei bei Optionen

Abbildung 5: Unterteilung der Terminmärkte

Abbildung 6: Vergleich von Rohstoffspotpreisen zum Investitionsvolumen in Rohstoffindizes

Abbildung 7: Realwirtschaftliche Einflussfaktoren nach Pies

Abbildung 8: Ursachen von Preisentwicklungen am Rohstoffmarkt

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Die zunehmende Schwankung von Rohstoffpreisen erschwert nicht nur Produzenten und Abnehmern eine wirtschaftliche Planung, sondern wirft auch die Frage auf, inwiefern die Preise tatsächlich durch Angebot und Nachfrage bestimmt werden. Ein Großteil des Rohstoffhandels erfolgt über Termingeschäfte, bei welchen zukünftige Konditionen bereits im Vorfeld vertraglich vereinbart werden. Warentermingeschäfte stellen kein Phänomen des Börsenzeitalters dar, sondern dienten bereits in der Vergangenheit sowohl Produzenten wie auch Abnehmern als Instrument zur Absicherung unvorhersehbarer Risiken. In den letzten Jahren hat sich das Spektrum der beteiligten Akteure an den Rohstoffmärkten stark verbreitert. Preisspitzen und starke Preisschwankungen dienten als Auslöser emotionaler Debatten und rückten die Frage nach der Legitimität der Spekulation mit Rohstoffen in den Fokus moralischer und ethischer Grundsatzdiskussionen, woraus sich die Relevanz einer empirischen Betrachtung ergibt. Diese Arbeit stellt die Thesis auf, wonach die Preisentwicklung an Rohstoffmärkten, insbesondere die der Spotpreise, durch das Investitionsvolumen von Warentermingeschäften beeinflusst wird. Ist der Preis nicht mehr komplett auf fundamentale Faktoren zurückzuführen, deutet dies auf eine Verzerrung des Gleichgewichtspreises hin. Das Ziel der Arbeit liegt darin, einen Überblick über den bisherigen wissenschaftlichen Kenntnisstand zu vermitteln. Hierzu werden zunächst deskriptiv die zugrundeliegenden Abläufe an Warenterminmärkten sowie die allgemeine Funktionsweise dargestellt, Motive der handelnden Akteure erläutert und eine Unterscheidung von Termingeschäften und den handelbaren Kontrakten vorgenommen. In Hinführung zur Untersuchung des Einflusses von Warentermingeschäften auf die Preisentwicklung der zugrundeliegenden Basiswerte, erfolgt eine nähere Betrachtung der Rohstoffmärkte, insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Finanzialisierung. Anschließend werden die Forschungsergebnisse dreier ausgewählter Studien vorgestellt, kritisch bewertet und verglichen. Die Auswahl der Studien begründet sich durch die untereinander abweichenden Ergebnisse und Interpretationen bezüglich einer kausalen Korrelation zwischen Termin- und Spotpreisen am Rohstoffmarkt. Aus den gewonnenen Erkenntnissen werden Handlungsempfehlungen abgeleitet, welche zur Verhinderung von Marktverzerrungen beitragen sollen.

2 Termingeschäfte

2.1 Entstehung und Entwicklung

Die Entstehung von Finanztermingeschäften geht bis in das Jahr 2000 v. Chr. zurück, als in Indien erste Termingeschäfte ausgeführt wurden. Einhergehend mit der Entwicklung von Terminmärkten, wird der griechische Mathematiker Thales von Milet genannt, welcher um 500 v. Chr. die Option zur zukünftigen Nutzung von Olivenpressen erwarb und diese bei guten Ernten einträglich weitervermieten konnte. Fiel die Olivenernte schlecht aus, ließ er die Option, also das Recht zur Nutzung der Pressen, verfallen, wodurch ihm lediglich ein Verlust in Höhe des Optionspreises entstand.1 Der Ursprung des modernen Rohstoffhandels in standardisierte Form liegt in den USA, wo im Jahr 1848 die Terminbörse Chicago Board of Trade (CBOT) gegründet wurde und Termingeschäfte erstmals in standardisierter Form und unter börslicher Aufsicht getätigt wurden.2

2.2 Funktionsweise von Termingeschäften

Während der Kaufvertrag gemäß § 433 BGB in der Regel die Vereinbarung des Austauschs von Geld und Ware als Zug-um-Zug-Geschäft bestimmt, d.h. Vertragsabschluss und Vertragserfüllung fallen, zumindest theoretisch, auf den gleichen Zeitpunkt (im Finanzbereich als Kassageschäft bezeichnet), liegt bei Termingeschäften ein Zeitabschnitt zwischen Abschluss und tatsächlicher Erfüllung.

Die vertragstypischen Pflichten werden also auf einen bestimmten zukünftigen Zeitpunkt fixiert, wie sich aus Abbildung 1 entnehmen lässt.3

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 : Zeitliche Darstellung von Kassa- und Termingeschäft 4

Wird einem der Vertragspartner ein Wahlrecht in Bezug auf dessen Vertragserfüllung eingeräumt, d.h. ein möglicher Erfüllungsverzicht, wird dies als bedingtes Termingeschäft bezeichnet, während die fest vereinbarte zukünftige Vertragserfüllung als unbedingtes Termingeschäft definiert ist.5

2.3 Motive für den Einsatz von Termingeschäften

So unterschiedlich die Durchführung von Termingeschäften in der Entstehung und Entwicklung, verglichen zur heutigen Abwicklung aussah, die Beweggründe waren stets dieselben.6 So lassen sich hinsichtlich der Motive für Termingeschäfte drei Kategorien unterscheiden:7

a) Absicherung

Durch Abschluss eines Termingeschäfts, schützt sich ein Käufer gegen die aus seiner Sicht ungünstige Preisentwicklung, d.h. gegen eine zukünftige Preissteigerung am Sportmarkt indem Konditionen für einen zukünftigen Leistungsaustausch im Vorfeld festgelegt werden, während sich die Gegenpartei gegen einen möglichen Preisrückgang absichert. Dieses Vorgehen, welches die Beschaffungs- und Absatzrisiken begrenzt, wird als „Hedging“ bezeichnet.

b) Arbitrage

Als weiteres Motiv für den Abschluss von Termingeschäften wird die Arbitrage genannt, deren Vorgang im Ausnutzen unterschiedlicher Preise auf unterschiedlichen Märkten und zu unterschiedlichen Zeitpunkten, z.B. einer Differenz zwischen Spotpreis zuzüglich der Cost-of-Carry und Terminpreis, besteht. Die Cost-of-Carry stellen Aufwendungen dar, die durch den Erwerb und den Besitz des Underlyings entstehen. Diese können z.B. in Form von Fremdkapitalzinsen, Lagerhaltungs- oder Versicherungskosten auftreten.8 Zur Verdeutlichung soll folgendes Beispiel dienen: Ein Marktteilnehmer kauft zum Zeitpunkt t0 am Spotmarkt einen bestimmten Basiswert für 100.- EUR und verkauft diesen im gleichen Moment auf Termin zum Zeitpunkt t­­1 für 150.- EUR. Sämtliche Aufwendungen die für ihn während der Zeitspanne zwischen t0 und t1 anfallen (Cost of Carry), belaufen sich auf 30.- EUR. Somit kann ein Arbitragegewinn von 20.- EUR realisiert werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2 : Beispielhafte Darstellung eines Arbitragegeschäfts 9

c) Spekulation

Neben der Möglichkeit auf steigende und auch fallende Kurse zu setzen, gestalten sich Termingeschäfte, durch die Ausnutzung von Hebeleffekten, als attraktive Anlage. Der Kauf eines Terminkontrakts über die Börse erfordert während der Haltedauer lediglich die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung (Margin), abhängig von der Höhe des Terminkontrakts und der Volatilität des Underlyings, wodurch mit einer geringeren Kapitalbindung als beispielsweise beim klassischen Aktienkauf, Renditen erzielt werden können. Aufgrund möglicher negativer Assoziationen mit dem Begriff der Spekulation, sei an dieser Stelle hervorgehoben, dass spekulieren per se nicht schädlich für Produzenten oder Konsumenten sein muss. Spekulanten versorgen die Terminmärkte mit Liquidität und übernehmen Risiken, indem sie als zusätzliche Nachfrager und beziehungsweise Anbieter auftreten, wodurch ein dynamischer und transparenter Handel ermöglicht wird.10

2.4 Unterscheidung von Termingeschäften

Die Unterteilung des Terminmarkts erfolgt zunächst der oben beschriebenen Abgrenzung zwischen bedingten und unbedingten Termingeschäften, die sich nachfolgend weiter aufgliedern lassen. Abbildung 3 veranschaulicht die Systematik, deren Aufteilung nachfolgend skizziert wird.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3 : Aufgliederung von Termingeschäften 11

2.4.1 Bedingte Termingeschäfte

Als bedingte Termingeschäfte werden Optionen bezeichnet, die entweder in standardisierter Form an der Börse gehandelt, oder außerbörslich (OTC), als individuelle vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien, abgeschlossen werden. Unabhängig davon sind Optionen, je nach Art des verbrieften Rechts, grundsätzlich in zwei Arten aufzuteilen. Zum einen kann eine Option dazu berechtigen, ein Underlying innerhalb einer bestimmten Zeitspanne oder zu einem festgelegten Stichtag zu einem bestimmten Kurs zu kaufen (Kaufoption bzw. Call), während eine Verkaufsoption (Put) den Besitzer berechtigt, das Underlying während einer bestimmten Zeitspanne oder einem festgelegten Stichtag zu einem bestimmten Kurs zu verkaufen.12 Somit bestehen die Vertragsparteien eines bedingten Termingeschäfts aus dem Käufer, welchem ein Verkäufer, auch Stillhalter genannt, gegenübersteht. Dieser räumt dem Käufer das Wahlrecht zur Ausübung der Option ein und ist dadurch an dessen Willenserklärung gebunden, wofür er im Gegenzug die sogenannte Optionsprämie kassiert. Die Einräumung des Wahlrechts stellt für den Stillhalter eine Eventualverpflichtung dar, welche den Kauf oder Verkauf des Underlyings zum festgelegten Preis und Zeitpunkt bzw. Zeitspanne vorsieht, sollte der Käufer die Option ausüben. Abbildung 4 veranschaulicht die jeweiligen Rechte und die daraus resultierenden Pflichten aus Sicht beider Vertragsparteien.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4 : Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragspartei bei Optionen 13

Berechtigt die Option die Ausübung jederzeit bis zur Fälligkeit vorzunehmen, wird diese als Option amerikanischen Typs genannt, während die Option europäischen Typs lediglich am Verfallstag ausgeübt werden kann. Entgegen der Vermutung, der Typ der Option determiniere den Ort, an welchem diese gehandelt werden könne, bezeichnet dieser lediglich die Funktionsweise in Bezug auf die Ausübung während der Laufzeit.14

2.4.2 Unbedingte Termingeschäfte

2.4.2.1 Forwards

„Ein Forward(-Geschäft) ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien mit der Verpflichtung,

- ein bestimmtes Underlying (oder Basisinstrument oder Basisgut),
- in einer vereinbarten Menge (der Kontraktgröße),
- zu einem anfangs festgelegten Preis (dem Terminpreis oder Strike(-Preis)),
- zu einem festgelegten Zeitpunkt (dem Lieferzeitpunkt oder Settlementtermin oder Fälligkeitstermin oder Verfallstermin)

zu kaufen oder zu verkaufen.“15

Es handelt sich um eine individuelle vertragliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, welche aufgrund der fehlenden Standardisierung nur außerbörslich gehandelt wird. Die Vertragserfüllung erfolgt bei Forwards in der Regel in physischer Form, das zugrundeliegende Basisgut wird also tatsächlich geliefert. Ist eine physische Lieferung aufgrund der Natur des Underlyings nicht möglich, z.B. wenn es sich dabei um Finanzwerte handelt, wird diese durch den sogenannten Barausgleich (cash settlement), in Höhe der Differenz zwischen dem vereinbarten Terminpreis und dem aktuellen Kassapreis des Underlyings, ersetzt. Neben dem Preisänderungsrisiko ist das Kontrahentenrisiko zu nennen, welches die Eintrittswahrscheinlichkeit bezeichnet, dass eine der Vertragsparteien die Vereinbarung nicht, oder nicht vollständig, erfüllt.16

2.4.2.2 Futures

Neben Forwards gehören Futures ebenfalls zu den unbedingten Termingeschäften, weshalb die oben zitierte Definition auch für Futures-Kontrakte gilt. Die Abgrenzung besteht darin, dass Futures an einer Börse gehandelt werden, welche spezielle Anforderungen an die Future-Kontrakte stellt, um einen standardisierten Handel zu gewährleisten. Da Future-Kontrakte über eine einheitliche Ausprägung verfügen, ist die Wahl des jeweiligen Vertragspartners, im Vergleich zu einem individuell ausgestalteten Forward-Kontrakt, weniger ausschlaggebend, solange die Vertragserfüllung bei Fälligkeit gewährleistet ist. An der Börse erfolgt die Zusammenführung der anbietenden und nachfragenden Vertragsparteien. Zur Minimierung des Kontrahentenrisikos sieht der Futurehandel einen regelmäßigen Gewinn- bzw. Verlustausgleich im Verhältnis zur Veränderung des Kassakurses des Underlyings vor, wodurch die Akkumulierung von Gewinnen bzw. Verlusten bis zur Fälligkeit unterbunden wird.17 Der regelmäßige Ausgleich von Gewinnen und Verlusten wird über eine von der Börse eingerichteten Clearingstelle, welche als eine Art Treuhandkonto zwischen den Kontraktparteien positioniert ist, vorgenommen. Somit entfällt die individuelle Bonitätsprüfung der jeweiligen Gegenpartei, da lediglich Clearing-Mitglieder, i.d.R. Kreditinstitute mit hervorragender Bonität, zum Future-Handel zugelassen werden und das Kontrahentenrisiko durch die Zwischenschaltung der Clearingstelle minimiert wird. Dies hat zur Folge, dass Kunden nur indirekt am Futurehandel partizipieren können, indem sie ihrer Bank einen Auftrag zur Orderplatzierung an der Börse erteilen. Der Vorteil von Futures gegenüber Forwards liegt in der Tatsache, dass durch die standardisierte vertragliche Ausgestaltung sowie dem zentralen Handel an der Börse, eine deutlich höhere Liquidität vorherrscht. Die Haltedauer eines Kontrakts ist nicht zwingend bis zur Fälligkeit vorgesehen, sondern kann jederzeit durch den Verkauf glattgestellt werden.18

2.4.3 Unterscheidung von bedingten und unbedingten Termingeschäften

Ein grundlegender Unterschied im Einsatz von Termingeschäften besteht im Hinblick auf den Absicherungsgedanken. Während unbedingte Termingeschäfte mögliche Preisrisiken durch Festlegung eines Terminpreises im Vorfeld neutralisiert, dienen Optionskontrakte als Versicherung. Sie räumen Anlegern die Möglichkeit zur Absicherung unerwünschter Kursveränderungen des Underlyings ein, verbunden mit der Möglichkeit an positiven Kursentwicklungen zu partizipieren. Die damit einhergehende Flexibilität ist mit der Zahlung der sogenannten Optionsprämie verbunden, welche durch den Erwerb eines Optionskontraktes anfällt. Dies stellt einen weiteren Unterschied zu unbedingten Termingeschäften dar. Die Optionsprämie stellt für den Anleger eines Terminkontrakts den maximalen Verlust dar, da er im Falle, dass sich der zukünftige Kassapreis günstiger als der vereinbarte Terminpreis erweist, die Option verfallen lassen würde. Diese Wahl steht dem Eigentümer eines unbedingten Terminkontrakts nicht zur Verfügung. Der potentielle Verlust (oder Gewinn) bemisst sich, zumindest theoretisch, in der Höhe der Differenz zwischen Terminpreis und dem Kassakurs am Tag der Fälligkeit des Terminkontrakts.19

3 Termingeschäfte mit Rohstoffen

3.1 Unterteilung des Terminmarkts

Nachfolgende Abbildung stellt ausschnittsweise die Unterteilung des Terminmarktes mit dem auf Rohstoffe (Commodities) gelegten Fokus dar, wobei in der Darstellung die Aufteilung anhand der Art von typischen zugrundeliegenden Basiswerten von Terminkontrakten vorgenommen wird.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5 : Unterteilung der Terminmärkte 20

Der englische Begriff Commodities bezeichnet natürliche Ressourcen, welche weder bearbeitet noch verarbeitet wurden. Teilweise können diese bereits in ihrer Ausgangsform verwendet werden oder sie dienen als Ausgangselement zur weiteren Verarbeitung in der Herstellung von Zwischen- bzw. Endprodukten. Innerhalb der Commodities wird zwischen begrenzt vorhandenen Rohstoffen (Hard Commodities) und im Zeitablauf unbeschränkt zur Verfügung stehenden Rohstoffen (Soft Commodities) unterschieden.21 Aus Gründen der Übersichtlichkeit und den in dieser Seminararbeit gelegten Fokus auf Commodities, wird auf eine Aufgliederung der weiteren Oberbegriffe (Einzelwerte, Indizes, Zinsen, Devisen) verzichtet sowie die Darstellung innerhalb der Commodities auf wesentliche und beispielhafte Gattungen beschränkt.

3.2 Termingeschäfte mit Rohstoffen in der Kritik

Der Handel mit Terminkontrakten ist Bestandteil öffentlicher Diskussionen geworden. Im Fokus der Kritik steht die Tatsache, dass Rohstoffmärkte seit 2005 dem Trend einer zunehmenden Volatilität unterliegen und Preisspitzen in den Jahren 2008 sowie 2011-2012 die Frage aufwerfen, ob diese nur auf Fundamentalfaktoren zurückzuführen sind.22 Gegner führen an, Warentermingeschäfte würden zunehmend aus spekulativen Motiven getätigt und der originäre Zweck, die Absicherung potentieller Risiken, geriete in den Hintergrund. Durch den zunehmenden Handel soll es zu Preisverzerrungen kommen, welche nicht durch das Angebot und Nachfrage des physischen Basiswerts gerechtfertigt werden kann.23 An Emotionalität gewinnt die Debatte, wenn es sich bei den Rohstoffen um Agrarrohstoffe handelt, da unter den Preissteigerungen am stärksten Menschen in Entwicklungsländern leiden, deren Großteil des Einkommens für Nahrungsmittel aufgewendet wird.24 In einer im Jahr 2011 von der Forsa durchgeführten Umfrage gaben 84% der Befragten an, die Tatsache, dass Banken Anlageprodukte, welche am Anstieg von Nahrungsmittelpreisen partizipieren, für nicht akzeptabel zu halten.25 Viele Finanzinstitute haben die Emission derartiger Anlageprodukte seither gestoppt, darunter die Commerzbank, DZ Bank, Landesbanken und die Dekabank.26 Inwieweit tatsächlich ein Zusammenhang von Warentermingeschäften zu Rohstoffpreisen besteht und ob dadurch die Preisspitzen am Rohstoffmarkt 2008 bzw. 2011/12 erklärt werden können, soll in den folgenden Kapiteln untersucht werden.

3.3 Finanzialisierung der Rohstoffmärkte

Die Finanzialisierung der Rohstoffmärkte bezeichnet den Investitionsvorgang von Finanzkapital in Warenterminmärkte, ohne direkten Zufluss des Kapitals in die Spotmärkte, an welchen der physische Handel von Rohstoffen stattfindet. Unter der Finanzialisierung im weiten Sinne werden sämtliche Zuflüsse von Finanzkapital auf die Warenterminmärkte zusammengefasst, während im engen Sinne lediglich index-orientierte Anlageformen gekennzeichnet werden.27 Im weiteren Verlauf der Arbeit wird der Begriff der Finanzialisierung im engen Sinne verstanden. Da der Zugang zu standardisierten Terminmärkten, wie bereits beschrieben, zum Teil nur unter bestimmten Bedingungen gewährt wird (Vgl. Kapitel 2.4.2.2) und individuelle bilaterale Vertragsvereinbarungen einen erheblichen Aufwand für die Vertragsparteien bedeuten, schufen Finanzinstitute in den vergangen Jahren Anlageprodukte, welche institutionellen und privaten Anlegern eine indirekte Investitionsmöglichkeit bieten.28 So stellen beispielsweise indexorientierte Kapitalsammelfonds eine Möglichkeit dar, durch den Erwerb von Fondsanteilen an der Kursentwicklung eines bestimmten Rohstoffindex zu profitieren. Investitionen in Indexfonds sind in den USA seit 1993 möglich, während in Deutschland der Handel im Zuge der Reformierung des Finanzmarktförderungsgesetzes ab 1998 einsetzte.29 Indexfonds bilden Rohstoffindizes ab, indem das eingesammelte Kapital in Terminkontrakte investiert wird, denen verschiedene Basiswerte mit unterschiedlicher Gewichtung zugrunde liegen, also in einem konstanten Verhältnis zum gesamten Fondsvolumen stehen.30 Da bei dieser Anlageform die physische Lieferung der Rohstoffe nicht gewünscht ist, erfolgt der Verkauf eines Terminkontraktes jeweils kurz vor der Fälligkeit und im Gegenzug erfolgt der Kauf eines Terminkontraktes mit späterem Fälligkeitstermin. Dieser, vor jedem Fälligkeitstermin wiederkehrende Austausch, wird als Rollen bzw. Rollieren bezeichnet.31 Indexfonds und deren Investitionsaktivitäten rückten in den letzten Jahren ins Zentrum der Kritik, weshalb der Fokus, im Rahmen der Betrachtung der Finanzialisierung der Rohstoffmärkte, auf diese Anlageform gelegt wird.

[...]


1 Vgl. Bloss, Ernst, Häcker, & Sörensen, 2015, S. 117

2 Vgl. Bloss, Ernst, Häcker, & Sörensen, 2015, S. 119f.

3 Vgl.Beike & Schlütz, 2010, S. 483

4 Quelle: Beike & Schlütz, 2010, S. 484

5 Vgl. Steiner, Bruns, & Stöckl, 2012, S. 442

6 Vgl.Dreesbach, 1994, S. 11

7 Vgl.Beike & Schlütz, 2010, S. 489ff.

8 Vgl. Beike & Schlütz, 2010, S. 492

9 Eigene Darstellung

10 Vgl. Beike & Schlütz, 2010, S. 491

11 Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Steiner, Bruns, & Stöckl, 2012, S. 442

12 Vgl. Hull, 2009, S. 30

13 Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Bloss et al., 2015, S. 197

14 Vgl.Hull, 2009, S. 30f.

15 Reitz, 2011, S. 7

16 Vgl.Steiner, Bruns, & Stöckl, 2012, S. 442

17 Vgl. Steiner, Bruns, & Stöckl, 2012, S. 443

18 Vgl. Heidorn, 2009, S. 220

19 Vgl. Hull, 2009, S. 35-38

20 Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Bloss et al., 2015, S. 167ff. und Beike & Schlütz, 2010, S. 830ff.

21 Vgl. Beike & Schlütz, 2010, S. 829

22 Vgl. Bass, 2013, S. 8

23 Vgl. Frenk & Turbeville, 2011, S. 1-3

24 Vgl. Handelsbaltt, 2011

25 Vgl. Foodwatch e.V., 2011

26 Vgl. Wirtschaftswoche, 2013

27 Vgl. Bass, 2013, S. 20

28 Vgl. Bass, 2013, S. 8

29 Vgl. Bass, 2013, S. 59

30 Vgl. Goldman Sachs International, 2014

31 Vgl. Bass, 2013, S. 9

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Einfluss von Warentermingeschäften auf Rohstoffpreise am Spotmarkt
Hochschule
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Nürtingen
Note
1,0
Autor
Jahr
2016
Seiten
27
Katalognummer
V354179
ISBN (eBook)
9783668403017
ISBN (Buch)
9783668403024
Dateigröße
1316 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Warentermingeschäfte, Spekulation, Futures, Börse, Terminbörse, Forwards, Kapitalmarkt, Nahrungsmittel, Ölpreis
Arbeit zitieren
Maximilian von Kleestein (Autor:in), 2016, Einfluss von Warentermingeschäften auf Rohstoffpreise am Spotmarkt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/354179

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