Während unser Alltag im letzen Jahrhundert noch durch klassisch-mechanische Maschinen erleichtert wurde, rückte zunehmend die Kategorie des Verhaltens der Maschine ins Zentrum der Diskussion. Unser Alltag wird maßgeblich und zunehmend durch Software bestimmt: Man denke nur an den virtuellen Einkaufswagen, das One-Click-One-Buy Prinzip von Amazon, oder den MP3-Player. Und die Bedeutung von Software wächst stetig, als Wirtschaftsgut und zur Steuerung und Verwaltung von Geschäftsprozessen. Ein hinreichender Schutz ist unerlässlich, in rein technischer Weise aber kaum möglich.
Als einzige Lösung bleibt zum einen der privatrechtliche gewerbliche Rechtsschutz, der das geistig gewerbliche Schaffen fördert und schützt, vor allem das Patentrecht. Zum anderen das dem gewerblichen Rechtsschutz "benachbarte" Urheberrecht, das geistigen Schöpfungen mit persönlichem Charakter Schutz gewährt. Fraglich ist in wie weit und in welcher Weise ein solcher Schutz erfolgt und erfolgen soll.
Diese Arbeit analysiert den gewerblichen Rechtsschutz von Software, mit dem Fokus auf Softwarepatenten. In Kapitel B werden die grundlegenden Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit Software erklärt. In Kapitel C erfolgt ein kurzer internationaler Rechtsvergleich mit Fokus auf die USA. Kapitel D enthält die juristische Analyse zur bestehenden Rechtslage in Deutschland, im Zentrum steht das Patentrecht. Kapitel E gewährt eine Zusammenfassung und einen Ausblick auf mögliche Entwicklungen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Begriffsbestimmung
I. Computerprogramm
1. Quellformat
2. Objektformat
II. Computerimplementierung
C. Internationaler Rechtsvergleich
I. USA
1. Gesetzliche Regelung
a) § 100 und § 101 Patent Act
b) Auslegung der Rechtsbegriffe
2. Richterliches Patentierungsverbot
a) O'Reilly vs. Morse
b) Diamond vs. Chakrabarty
3. Rechtsprechung
a) Restriktive frühere Rechtsprechung
b) Öffnung
aa) Parker vs. Flook
bb) Diehr Fall
cc) Freeman-Walter-Abele Test
c) Totalöffnung
d) Aktuelle Entwicklungen
aa) Einschränkung der Patentierbarkeit
bb) Prüfungsverlagerung und Technikkriterium
II. Weitere Länder
D. Schutzmöglichkeiten
I. Urheberrecht
1. Schutzvoraussetzungen des Urheberrechts
a) Persönliche geistige Schöpfung
b) Abgrenzung zu Ideen
2. Schutzumfang des Urheberrechts
II. Patentrecht
1. Schutzvoraussetzungen der Patentierbarkeit
a) Die Technische Erfindung
aa) Funktion
bb) Begriffsbestimmung durch die Rechtsprechung
cc) Negativdefinition kraft gesetzlicher Fiktion
b) Qualitative Anforderungen
aa) Neuheit und gewerbliche Anwendbarkeit
bb) Erfinderische Tätigkeit
2. Rechtsprechung
a) Prüfung des Technizitätskriteriums
aa) Historische Entwicklung
bb) Differenzierung nach Anspruchsgegenstand
b) Unterschiedliche Praxis zwischen EPA und BGH
aa) Prüfung des Ausschlusses
bb) Prüfungsverlagerung auf die erfinderische Tätigkeit
3. Der Schutzumfang des Patents
III. Ausdehnung des Patentschutzes durch Softwarepatente
1. Konfliktpotenzial zwischen Patent- und Urheberrecht
2. Richtlinienvorschlag
3. Debatte um Softwarepatente
a) Argumente für Softwarepatente
aa) Urheberrechtlicher Schutz unsachgerecht
bb) Kriminalisierung der Endverbraucher
cc) Volkswirtschaftliche Argumente
b) Argumente gegen Softwarepatente
aa) Open Source Software
bb) Recherche zum Stand der Technik
cc) Hohe Kosten, Patentverletzungen und Monopole
4. Umsetzungsvorschläge und Implikationen
a) Funktionaler Schutz von Softwarepatenten
b) Reformation des Technikkriteriums
IV. Weitere Schutzrechte
1. Gebrauchsmusterrecht
a) Allgemeines und Schutzvoraussetzungen
b) Ausschluss für Computerprogramme und Verfahren
2. Markenschutz und Geschmacksmusterschutz
3. Know-How-Schutz und wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
E. Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit analysiert den gewerblichen Rechtsschutz von Software, wobei der Fokus insbesondere auf der Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen liegt. Die zentrale Forschungsfrage untersucht, inwieweit Software durch bestehende Schutzinstrumente wie das Urheberrecht und das Patentrecht adäquat geschützt werden kann und ob eine Ausdehnung des Patentschutzes im Lichte juristischer sowie ökonomischer Erwägungen sinnvoll ist.
- Analyse der Abgrenzung von Computerprogrammen und Computerimplementierungen.
- Internationaler Rechtsvergleich mit besonderem Fokus auf der Rechtsprechung in den USA.
- Juristische Untersuchung der Patentierungsvoraussetzungen und der Technizitätsdebatte in Deutschland.
- Diskussion des Konfliktpotenzials zwischen Patent- und Urheberrecht.
- Erörterung der ökonomischen und praktischen Implikationen sowie Herausforderungen bei Softwarepatenten.
Auszug aus dem Buch
3. Der Schutzumfang des Patents
Ziel des Patentrechts ist ein Schutz des technisch-wirtschaftlichen Bereichs. Dabei wird durch das Patent die zugrundeliegende Idee geschützt, also der funktionale Inhalt, wobei auch eine unabhängige Entwicklung der gleichen Idee den patentrechtlichen Schutzbereich verletzt. Die private Nutzung oder die Nutzung zu Forschungszwecken, ist jedoch erlaubt. Der geringere Schutzumfang in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht, ist durch die geringere Schutzwürdigkeit des Erfinders begründet: Zwar verwirklicht die Erfindungshöhe in gewisser Weise die persönliche Komponente, indem die Erfindung laut Definition eben nicht von einem durchschnittlichen Fachmann hätte verwirklicht werden können. Dennoch sind Erfindungen zumindest unpersönlicher als Werke. Darüberhinaus sind Patente auch in gewissem Maß durch das Urheberrecht geschützt: Der Inhalt der Patentschrift ist, also die ihr zugrundeliegenden Pläne, Skizzen etc. sind gem. § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG geschützt, allerdings gem. § 5 UrhG nur bis zur Veröffentlichung der Patentschrift.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Darstellung der wachsenden Bedeutung von Software als Wirtschaftsgut und der Notwendigkeit ihrer rechtlichen Absicherung.
B. Begriffsbestimmung: Definition grundlegender technischer Begrifflichkeiten wie Computerprogramm, Quell- und Objektformat sowie das Konzept der Computerimplementierung.
C. Internationaler Rechtsvergleich: Untersuchung der US-amerikanischen Entwicklung von der restriktiven Frühphase bis hin zur weitreichenden Öffnung und anschließenden erneuten Einschränkung der Patentierbarkeit.
D. Schutzmöglichkeiten: Detaillierte Analyse des urheberrechtlichen und patentrechtlichen Schutzes von Software unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Rechtsprechung und Normen.
E. Zusammenfassung und Ausblick: Resümee über den Doppelcharakter von Software und kritische Würdigung der zukünftigen Entwicklung von Softwarepatenten im Kontext der globalen Angleichung und Industrie 4.0.
Schlüsselwörter
Softwarepatente, Patentrecht, Urheberrecht, Computerprogramm, Computerimplementierung, Technizität, Erfinderische Tätigkeit, USA, Rechtsprechung, Technikkriterium, Aufgabe-Lösungs-Ansatz, Open Source, gewerblicher Rechtsschutz, Softwareschutz, Industrie 4.0
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt den immaterialgüterrechtlichen Schutz von Software und untersucht, wie Software insbesondere durch das Patentrecht geschützt werden kann.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Abgrenzung von Software als Schutzgegenstand, der internationale Rechtsvergleich zur Patentierbarkeit in den USA sowie die juristische Analyse der deutschen Rechtslage unter Einbeziehung des europäischen Patentamts.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es zu analysieren, ob der derzeitige gewerbliche Rechtsschutz für Software, insbesondere durch Patente, angemessen ist und ob eine Ausweitung des Schutzes unter Berücksichtigung juristischer und ökonomischer Aspekte sinnvoll erscheint.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Facharbeit, die eine dogmatische Analyse der aktuellen Rechtslage, der gesetzlichen Anforderungen sowie eine rechtsvergleichende und rechtshistorische Auswertung von Gerichtsentscheidungen vornimmt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Begriffsbestimmung von Software, dem Vergleich der Rechtsprechung zwischen den USA, Deutschland und dem EPA sowie einer tiefgehenden juristischen Analyse des Urheber- und Patentrechts im Hinblick auf Software.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Softwarepatente, Technizität, Erfinderische Tätigkeit, Computerimplementierung und der Schutzumfang geistigen Eigentums.
Wie unterscheidet sich die US-amerikanische Rechtsprechung von der europäischen?
Die US-Rechtsprechung zeichnete sich durch eine sehr liberale Phase aus (z.B. State Street Bank), nähert sich aber in jüngster Zeit durch restriktivere Entscheidungen wie "Alice" der europäischen Haltung an, die stärker auf einem technischen Erfordernis (Technizität) basiert.
Warum ist das "Technizitätskriterium" bei Software so umstritten?
Es ist umstritten, weil die gesetzliche Ausnahme für "Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche" vage definiert ist und die Rechtsprechung kontinuierlich nach Kriterien sucht, um zwischen rein abstrakten Algorithmen und tatsächlich patentfähigen technischen Innovationen zu unterscheiden.
- Arbeit zitieren
- Bele Krüger (Autor:in), 2016, Der immaterialgüterrechtliche Schutz von Software und Softwarepatenten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/355007