Kopenhagener Kriterien und die Türkei

Inwieweit erfüllt die Türkei die politischen Aspekte der Kopenhagener Kriterien?


Bachelor Thesis, 2013

52 Pages, Grade: 2,1


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Kopenhagener Kriterien
2.1 Formulierung der Kopenhagener Kriterien
2.2 Inhalt der Kopenhagener Kriterien

3. Analyse der Berichte
3.1 Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission (2012)
3.2 Fortschrittsbericht des türkischen EU-Ministeriums (2012)
3.3 Bericht des Freedom House (2012)

4. Vergleich Der Berichte
4.1 Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
4.2 Menschenrechte und Minderheitenschutz
4.3 Resultat und Zusammenfassung
4.4 Vor und Nachteile meiner Herangehensweise

5. Schlussfolgerungen

6. Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die vorliegende Bachelor-Arbeit mit dem Titel "Kopenhagener Kriterien und die Türkei" beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit die politischen Kopenhagener Kriterien von der Republik Türkei erfüllt wurden. Vordergründig geht es darum, herauszuarbeiten, in welchen Bereichen Defizite erkennbar sind und Reformbedarf notwendig ist. Damit verbunden werden auch erfolgreiche Reformen und Erweiterung der Grundfreiheiten vor Augen geführt.

Um die Forschungsfrage möglichst objektiv darstellen zu können, werden drei verschiedene (Fortschritts)-Berichte zuerst analysiert und miteinander verglichen. Um die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der untersuchten Berichte einprägsam darzulegen, wurden Tabellen erstellt. Methodologisch betrachtet, wird die Arbeit zum großen Teil von komparativer und analytischer Natur sein.

Bei der Auswahl der Berichte waren zwei wichtige Kriterien zu achten. Erstens: Damit möglichst viele Positionen und Perspektiven in dieser Arbeit Erwähnung finden, wurden die Fortschrittsberichte der Europäischen Kommission und des türkischen EU-Ministeriums und das Bericht der Nicht- Regierungs-Organisation (NGO) Freedom House hinsichtlich der Türkei einbezogen. Somit hat man die Möglichkeit, die Positionen der Europäischen Union anhand des Fortschrittsberichts der Europäischen Kommission, der Türkischen Republik mithilfe des Fortschrittsberichts des EU-Ministeriums und einer unabhängigen Nicht-Regierungs-Organisation durch das Freedom House- Bericht ans Licht zu bringen. Zweitens: Um eine gewisse Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit herstellen zu können, sollten alle drei Berichte aus dem selben Jahr (nämlich 2012) stammen. Aus diesem Grund, wurde das aktuelle Freedom House-Bericht aus dem Jahr 2013 nicht berücksichtigt, da die Fortschritts­berichte der Europäischen Kommission und des türkischen EU-Ministeriums zum Jahr 2013 während der Verfassung der BA-Arbeit nicht veröffentlicht wurden.

Es gibt meines Erachtens einige wichtige Gründe, sich sowohl mit der ausgewählten Forschungsfrage sowie mit der EU-Türkei Beziehungen auseinanderzusetzen. Diese Fragestellung ist einerseits für die Europäische Union als Partner der Türkei und Demokratie-Exporteur und andererseits für die Türkei als Beitrittskandidat von grundlegender Bedeutung. Die Forschungsfrage impliziert gleichzeitig die Tatsache, dass die Türkei die politischen Kopenhagener Kriterien noch nicht vollständig erfüllt hat. Aus diesem Grund steht im Mittelpunkt der Arbeit das Erkenntnisinteresse, den demokratischen Entwicklungsstand der Türkei anhand bestimmter Kriterien zu untersuchen. Um die Relevanz der Fragestellung zu begründen, könnte man auf theoretische, methodologische und gesellschaftliche Aspekte hinweisen, wobei der letzte eher im Vordergrund steht.

Wie der Türkei-Experte Prof. Dr. William Hale auf die Tatsache hinweist, hat „die Türkei von allen Beitrittskandidaten der EU, die längste und viel diskutierte Reise erlebt, welche mehr als 50 Jahre andauert und noch kein konkretes Ergebnis erzielt wurde.“1 Aus diesem Grund kann die Türkei, verglichen mit anderen Beitrittskandidaten, als ein Sonderfall gelten. Auch ein möglicher Beitritt der Türkei wird sehr kontrovers diskutiert. Nicht nur die Befürworter sondern auch die Gegner eines EU-Beitritts der Türkei beziehen sich auf die geographische, geschichtliche, strategische, religiöse und wirtschaftliche Argumente. Lediglich werden je nach Position unterschiedliche Fakten oder Gesichtspunkte in Betracht gezogen. Da es bei dieser Arbeit nicht um die Darstellung der konkurrierenden Positionen über den EU-Beitritt der Türkei geht, werden sie im Laufe der Arbeit nicht berücksichtigt.

Im Vordergrund dieser Arbeit stehen die politischen Aspekte der Kopenhagener Kriterien. Diese Fokussierung hat den Vorteil, sich mit dem Thema auseinander zu setzen, ohne die Grenzen einer BA-Arbeit überschreiten zu müssen. Darüber hinaus, kann argumentiert werden, dass die Türkei eher weniger Probleme mit den wirtschaftlichen Kopenhagener Kriterien hat, wenn man bedenkt, dass die Türkei bereits seit 1995 der europäischen Zollunion[1] beigetreten ist[2] und sich innerhalb des EU-Binnenmarkts als wettbewerbsfähig bewiesen hat. Aus der Bankenkrise von 2001 resultierende Reformen im Bankensektor, haben dazu beigetragen, dass die Türkei von der aktuellen Wirtschaftskrise sehr gering betroffen wurde. Das prosperierende Wirtschaftswachstum erwies sich als ein zusätzliches Argument, um allein die politischen Kriterien zu untersuchen.

Die Bachelor-Arbeit besteht aus fünf Kapiteln. Das zweite Kapitel setzt sich aus zwei Unterkategorien zusammen. Im Unterkapitel 2.1, geht es hauptsächlich um den geschichtlichen Verlauf der Kopenhagener Kriterien. Im Mittelpunkt jenes Abschnittes steht die Frage, in welchem historischen Kontext die Kopenhagener Kriterien formuliert wurden und welche Ziele damit verbunden sind. Im 2.2 wird der Frage nachgegangen, woraus die

Kopenhagener Kriterien quantitativ und qualitativ bestehen. Hierbei werden die Kopenhagener Kriterien jeweils identifiziert und die Voraussetzungen für die Erfüllung jener Kriterien für die Beitrittskandidaten dargestellt.

Im dritten Kapitel, bestehend aus 3 Unterkapiteln, werden die Institutionen Europäische Kommission, türkische EU-Ministerium und Freedom House kurz vorgestellt, da die untersuchten Berichte aus jener Institutionen entnommen wurden. Darüber hinaus, werden in diesem Kapitel die Inhalte aller Berichte voneinander getrennt in Betracht gezogen.

Das vierte Kapitel, welches aus 4 Unterpunkten besteht, macht das Herzstück der Arbeit aus, da dort alle drei Berichte anhand ausgewählter Kategorien wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Minderheitenschutz und Menschenrechte etc. verglichen werden. Anschließend an die Kapiteln 4.1 und 4.2 erfolgen visuelle bzw. Tabellarische Zusammenfassungen, aus der man die Unterschiede und Gemeinsamkeit der drei Berichte ablesen kann. In den letzten beiden Kapiteln werden zum einen Ergebnisse der komparativen Arbeit vorgestellt und zum anderen die Vor- und Nachteile meiner Herangehensweise erläutert.

Das abschließende fünfte Kapitel endet mit dem Fazit und dient dazu, die Erkenntnisse, welche aus dem Vergleich der untersuchten Berichte gewonnen wurden, wertende zusammenzufassen und Schlussfolgerungen zu ziehen.

2. Kopenhagener Kriterien 2.1 Formulierung der Kopenhagener Kriterien

Die Europäische Union besitzt mit der Erweiterungspolitik ein wichtiges außenpolitisches Instrument.[3] Die Bestrebungen weiterer Staaten, um die EU- Mitgliedschaft zu erlangen, macht die Anziehungskraft der EU deutlich.[4] Seit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft[5] durch 6 Mitgliedsstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande und Luxemburg), die wiederum im Jahr 1992 als Europäische Gemeinschaft bzw. Europäische Union benannt wurde, hat es mehrere Erweiterungsrunden gegeben. In den ersten Erweiterungsrunden, welche sich bis auf das Jahr 1995 erstreckt, stellt man fest, dass der Beitrittsprozess wenig strukturiert war und eher stärker die Übernahme des Acquis Communautaire (frz. "gemeinsamer Besitzstand")[6] im Vordergrund stand. Erst nach dem Zerfall der Sowjetunion und der Unabhängigkeit der Osteuropäischen Staaten, kam es zur stärkeren Konditionierung des Beitrittsprozesses.

Die Kopenhagener Kriterien wurden am 22. Juni 1993 im Rahmen eines EU-Gipfels formuliert, an dem die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (Europäischer Rat) beteiligt waren. Daraufhin wurden die Gipfel-Beschlüsse anhand eines 48-seitigen offiziellen Dokumentes veröffentlicht.[7] Zwei Jahre später wurden diese Kriterien in Madrid bestätigt.[8] Außerdem sind die Kopenhagener Kriterien im Artikel 2 EUV des Lissaboner Vertrages fest verankert. Der Artikel 49 des EUV erläutert, dass jeder europäische Staat den Antrag für die EU-Mitgliedschaft stellen kann, sobald die Grundwerte im Artikel 2 des EUV geachtet und umgesetzt werden.[9]

2.2 Inhalt der Kopenhagener Kriterien

Die Kopenhagener Kriterien spiegeln die Erwartungen der Europäischen Union von den Beitrittswilligen Kandidaten wieder. Als Voraussetzung für die Vollmitgliedschaft müssen alle dieser Kriterien erfüllt werden. Aus historischer Sicht, richteten sich die K. K. auf die MEO-Länder.[10] Im Kapitel 7, Abschnitt A, Punkt iii der Schlussfolgerungen des Europäischen Rats aus dem 21./22. Juni 1993 werden die drei Bündel von Kriterien folgender weise beschrieben:

"Als Voraussetzungfür die Mitgliedschaft muss derBeitrittskandidat eine institutioneile Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben; sie erfordert ferner eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Die Mitgliedschaft setzt außerdem voraus, dass die einzelnen Beitrittskandidaten die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen können. Die Fähigkeit der Union, neue Mitglieder aufzunehmen, dabei jedoch die Stoßkraft der europäischen Integration zu erhalten, stellt ebenfalls einen sowohl für die Union als auch für die Beitrittskandidaten wichtigen Gesichtspunkt dar."[11]

Aus dem Paragraph kann entnommen werden, dass sich die Kopenhagener Kriterien zum einen auf politische und wirtschaftliche Aspekte und zum anderen auf die Übernahme der Acquis communautaire (Die Fähigkeit, den Verpflichtungen einer Mitgliedschaft in der EU nachzukommen) basieren. Die hinreichende Erfüllung der politischen K. K. Wird von den Beitrittskandidaten vorausgesetzt, um Beitrittsverhandlungen (bestehend aus 35 Kapiteln) zu eröffnen. Diese "politische Konditionalität" hebt den Charakter der EU als Wertegemeinschaft demokratischer Staaten deutlich hervor.[12] Ein zusätzliches Kriterium bezieht sich auf die Aufnahmefähigkeit der EU, welche im Vertrag von Nizza (2000) geregelt wurde. Die Fortschrittsberichte werden von der Europäischen Kommission jährlich veröffentlicht und spiegeln den Entwicklungsstand eines Beitrittskandidaten wieder.[13]

3. Analyse der Berichte

3.1 Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission (2012)

Die Europäische Kommission veröffentlicht jährliche Fortschrittsberichte über Beitrittswillige Staaten. Der erste Fortschrittsbericht über die Republik Türkei wurde im Jahr 1998 veröffentlicht. Der Fortschrittsbericht aus dem Jahr 2012 besteht aus vier Kapiteln. Die Einleitung macht das erste Kapitel des Berichts aus und beinhaltet die Unterpunkte "das Vorwort, Kontext und die Türkei-EU- Beziehungen". Das zweite Kapitel thematisiert die positiven und negativen Ereignisse hinsichtlich der politischen Kriterien anhand der Kategorien "Demokratie und Rechtsstaatlichkeit", "Menschenrechte und der Minderheiten­schutz" und "regionale Angelegenheiten und internationale Verpflichtungen". Im dritten Kapitel werden die ökonomischen Entwicklungen näher in Betracht gezogen. "Die Existenz einer funktionierenden Marktwirtschaft" und "die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten " sind zwei Unterabschnitte jenes Kapitels. Im vierten und letzten Kapitel wird überprüft, inwieweit die Türkei fähig ist, den Verpflichtungen der Mitgliedschaft in der EU nachzukommen. Damit verbunden werden alle Verhandlungskapitel einzeln untersucht. Im Folgenden wird das zweite Kapitel analysiert, welches die politischen Kriterien thematisiert.

Im Fortschrittsbericht wird das Streben nach einer zivilen Verfassung gelobt.[14] Die Konsultationen werden vom Vermittlungsausschuss geführt, wo alle 4 Parteien durch jeweils 3 Vertreter repräsentiert werden. Eine zivile Verfassung würde die institutionelle Stabilität zementieren und somit wäre auch die Demokratie garantiert. Nach den Neuwahlen protestierte die größte Oppositionspartei CHP das Parlament, da 8 gewählte Mitglieder des Parlamentes im Gefängnis waren. Trotz einem Konsensus der Parteien im Parlament über die Freilassung der Abgeordneten, wurde diese Forderung vom zuständigen Gericht abgelehnt. Mit der Zustimmung aller Parteien wurde ein Untersuchungsausschuss gegründet, welche alle Coup D'états in der türkischen Geschichte untersuchen soll. Drei weitere Ausschüsse befassen sich mit dem postmodernen Militärputsch vom 28. Februar 1997, mit dem Staatsgewalt in Dersim-Provinz (Tunceli) in 1937-38 und mit dem Uludere-Vorfall in Dezember 2011. Für die systematische Vernichtung der kurdisch-alewitischen Bevölkerung vom Jahr 1938 hat sich der türkische Premierminister in Namen der türkischen Republik entschuldigt und sich bereit erklärt in Rechenschaft gezogen zu werden. Im Zuge eines Militär-Luftangriffs, (welcher mit der Kunduz-Affäre verglichen werden kann), kamen 34 Zivilisten im Uludere-Bezirk ums Leben, die für PKK-Terroristen gehalten wurden. Im Fortschrittsbericht wurde an mehreren Stellen das Fehlen einer transparenten Ermittlung dieses Vorfalls bemängelt. Im Hinblick auf 10% Sperrklausel, Verbot und Finanzierung der politischen Parteien wurden keine Fortschritte verzeichnet. Bezüglich des Tiefen Staates, wurden mehrere hunderte Offiziere im Rahmen des Vorschlaghammer- und Ergenekon-Prozesses festgenommen. Die Kurdenfrage gilt als die Haupt­Herausforderung für die Türkei. Die PKK intensivierte seine terroristischen Angriffe, welche von der EU vehement verurteilt wurde. Im Zuge einer gerichtlichen Ermittlung bezüglich der KCK (Union der Gemeinschaften Kurdistans), die das ländliche Flügel der PKK ausmachen soll, wurden eine Reihe kurdische Politiker in Haft genommen, was zu regionalen und lokalen Spannungen führte. Eine neue Verfassung könnte die Türkei von den Altlasten wie die Kurdenfrage befreien.[15]

Im Bereich der öffentlichen Verwaltung wurde das Amt des Ombudsmanns errichtet. Im Hinblick der administrativen Dezentralisierung wurden keine Entwicklungen beobachtet. Die zivile Kontrolle über die Sicherheitskräfte wurde mit der Zustimmung der parlamentarischen Kontrolle über den Verteidigungshaushalt erweitert. Jedoch herrscht ein duales Justizsystem (Miltär- und Zivil-justiz). Die Dualität im Justizwesen und die zivile Kontrolle über die Gendarmerie müssen reformiert werden.

Nach der Verabschiedung des 3. Justizreformpakets wurden einige Erfolge erzielt. Die Rechte der Medien wurde erweitert. Eine Reihe von Häftlinge wurden freigelassen. Nichtsdestotrotz ist die Häufigkeit und Dauer der Untersuchungshaft Besorgnis erregend. Der Frauenanteil im Justizwesen sollte erhöht werden und das Justizwesen sollte im Hinblick auf die Unabhängigkeit, Effizienz und Unparteilichkeit unter Einbeziehung der Juristen und Zivilgesellschaft reformiert werden.

Bei der Korruptionsbekämpfung wurde einige Erfolge im Zusammenhang der Finanzierung politischer Parteien erzielt. Jedoch ist eine erhöhte Transparenz bei der Parteifinanzierung notwendig. Das Bericht bezweifelt, ob die Korruptionsbekämpfung unparteilich geführt wird.

Im zweiten Abschnitt werden die Entwicklungen im Hinblick auf Menschenrechte und Minderheitenschutz dargelegt. Es wird gelobt, dass einige Menschenrechtsnormen übernommen wurden, welche jedoch nicht ausreichen. Die Menschenrechte müssen noch mehr gestärkt werden.[16] Der Rückgang bei Folter und Misshandlung setzt sich fort. Die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt gibt dennoch Anlass zur Sorge. Die Gerichtsverfahren dauern sehr lange an und deshalb entsteht ein erheblicher Rückstau.[17] Die Haftanstalten sind überfüllt und deshalb ist die ärztliche Versorgung nicht ausreichend. Beim Zugang zur Justiz werden begrenzte Fortschritte erfasst. Die Prozesskostenhilfe ist unzureichend. Darüber hinaus fehlt ein wirksamer Überwachungsmechanismus für die Lösung der chronischen Probleme im Justizwesen[18] Nach der Annahme des 3. Justizreformpakets wurden eine Reihe von Journalisten entlassen, die Restriktionen im Hinblick auf Medienberichterstattung wurde gelockert, die Kontrollen bevor die Schriftstücke veröffentlicht werden, verboten. Auf der anderen Seite befinden sich die Medien mehrheitlich in den Händen der Industriekonglomeraten, was die Informationsfreiheit beschränkt und zum Selbstzensur führt. Die Anzahl der gesperrten Internetseiten sind unbekannt aber befindet sich im Aufwärtstrend. Deshalb muss das Internetgesetz geändert werden.[19]

Bezüglich der Versammlungsfreiheit kann berichtet werden, dass die Meetings zum 1. Mai und der Gedenktag des Völkermords an den Armeniern friedlich verliefen. Nicht genehmigte Demonstrationen wurden nicht geduldet und durch unverhältnismäßige Gewalt der Polizisten beendet. Die restriktive Auslegung der Versammlungsfreiheit sollte beigelegt werden. Deshalb ist eine Überarbeitung von Demonstrationsgesetz notwendig. Die Gewaltanwendung der Sicherheitskräfte sollte geahndet werden.[20]

Im Bereich Gedanken- Gewissens- und Religionsfreiheit wurden begrenzte Erfolge erzielt. Der Dialog mit den nichtmuslimischen Religionsgemeinschaften setzte sich fort. Mitglieder der Minderheitsreligionen und Konfessionslose sind weiterhin extremistischen Drohungen ausgesetzt. Um diese Diskriminierungen zu unterbinden, muss ein Rechtsrahmen erstellt werden, welches den Europäischen Menschenrechtsnormen entspricht.[21]

Um die Rechte der Frauen zu gewährleisten, wurde ein Aktionsplan entworfen. Diesbezüglich wurde das Gesetz zum Schutz der Familie und Prävention von Gewalt gegen Frauen verabschiedet. Die Rechtsnormen müssen jedoch in die soziale Realität überführt werden. Das Gesetz zum Kaiserschnitt wurde angenommen und die Zivilgesellschaft nicht ausreichend konsultiert. Die Diskussionen über Abtreibung waren von polarisierender Natur. Frühehen und Zwangsheirat sind weiterhin bestehende Probleme.[22] Die Rechte der Kinder sollten in Bereichen Bildung, Bekämpfung der Kinderarbeit etc. gesichert und Haftbedingungen der Jugendliche verbessert werden.[23] Um die sozial benachteiligte Menschen und Gruppen mit Behinderungen besser in das soziale und wirtschaftliche Leben zu integrieren, sind weitere Maßnahmen notwendig.

In der Türkei ist Homosexualität keine Straftat, jedoch werden LGBT diskriminiert. Alle Benachteiligte Gruppen wie LGBT, Kinder, Frauen etc. müssen vor Diskriminierung und Gewalt besser geschützt werden.[24]

Die Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte wurden durch Rechtsvorschriften verbessert, entsprechen jedoch nicht die EU- Standards.[25] Durch die Änderung des Stiftungsgesetzes von 2008, wurden Erfolge bezüglich der Eigentumsrechte erzielt. Die Eigentumsrechte aller nicht­muslimischen Religionsgemeinschaften soll geachtet werden.

Die von der Türkei befolgte Politik gegenüber Minderheiten ist restriktiv. Diese Auslegung muss beigelegt werden. Erfreulich ist, dass die Vertreter der Minderheiten sich bezüglich einer neuen Verfassung einbringen konnten, indem sie ins Parlament eingeladen wurden und ihre Anregungen und Wünsche äußerten. Der Schutz von Sprachen, Kulturen etc. der Minderheiten muss den europäischen Standards entsprechen. Die Sicherheit, Integration und Toleranz der Minderheiten muss gefördert werden. Errichtung von Mechanismen bzw. Stellen um gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz zu bekämpfen, ist notwendig.

Mit Bezug auf kulturelle Rechte kann angemerkt werden, dass die Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung der kurdischen Sprache in Haftanstalten zurückgegangen ist. Jedoch schränken die Gesetze (Verfassung / Parteiengesetz) den Gebrauch anderer Sprachen außer türkisch stark ein. In den Gerichtsverfahren kann sich der Angeklagte nicht in kurdischer Sprache äußern. Diese Einschränkungen sollten aufgehoben werden. Im Hinblick auf die Probleme der Roma gibt es aufrichtige Bestrebungen. Jedoch müssen zielgerichtete Lösungsansätze entworfen werden.[26]

Im Osten und Südosten intensivierten die Sicherheitskräfte ihre Einsätze aufgrund der Terroraktionen der PKK. Die Tötungen und Folter in den 80er und 90er Jahren dürfen nicht verjähren. Die Landminen und die Institution der Dorfschützer bereiten weiterhin große Sorgen.[27]

Die Binnenvertriebenen werden weiterhin entschädigt. Auch bezüglich der Flüchtlinge und Asylsuchende gibt es einige Verbesserungen. Allerdings fehlt eine nationale Strategie um einen Rechtsrahmen für die Binnenvertriebenen, Asylsuchende und Flüchtlinge zu schaffen.[28]

Im dritten und letzten Abschnitt werden die regionalen Fragen und internationale Verpflichtungen behandelt. Die Türkei unterstützt die UN­Initiative, um den Zypern-Konflikt zu beenden. Mit der Republik Zypern werden weiterhin keine bilateralen Beziehungen aufgenommen und die Verpflichtungen im Rahmen des Assoziationsabkommens wurden nicht erfüllt. Als die Republik Zypern den EU-Vorsitz im zweiten Halbjahr 2012 übernahm, hat die Türkei an den Sitzungen nicht teilgenommen und keine Kontakte zum zyprischen EU- Vorsitz aufgenommen. Des Weiteren hat die Türkei seine Einwände gegen Bohrarbeiten der Republik Zypern kenntlich gemacht. Die Türkei macht von ihrem Veto Gebrauch, um die Mitgliedschaft der Republik Zypern innerhalb der internationalen Organisationen zu verhindern.[29]

Hinsichtlich der regionalen Zusammenarbeit, beteiligt sich die Türkei an den regionalen Initiativen wie SEECP und RCC. Darüber hinaus pflegt sie gute Beziehungen zu den Balkan-Ländern und bietet ihnen durch die staatliche Entwicklungsorganisation TIKA finanzielle und technische Hilfe. Im Rahmen der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik nimmt die Türkei an den folgenden Missionen teil, die von der EU geleitet werden: EUFOR/ALTHEA und EUPM in Bosnien-Herzegowina und EULEX in Kosovo.

3.2 Fortschrittsbericht des türkischen EU-Ministeriums (2012)

Seitdem das türkische Ministerium für EU-Beziehungen im Jahr 2009 gegründet wurde, leitet Egemen Bagis die Beitrittsverhandlungen mit der EU. Vor der Errichtung des EU-Ministeriums war diese Aufgabe im Zuständigkeitsbereich des Außenministeriums. Somit wurde eine Institution konstituiert, die sich lediglich mit dem Europäisierungsprozess und Beitrittsverhandlungen auseinandersetzt. Ein eigenständiges EU-Ministerium sollte auch die bedeutende Rolle der EU bei der Modernisierung der Türkei unterstreichen.

Als eine Reaktion auf den Fortschrittsbericht der EU-Kommission (2012), veröffentlichte das türkische EU-Ministerium innerhalb von weniger als 3 Monaten ebenfalls ein Fortschrittsbericht, das zukünftig eine Quelle für die Europäische Kommission dienen sollte. Darüber hinaus bezeichnete Egemen Bagis das Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission von 2012 als „subjektiv, einseitig und fanatisch“.[30]

Der Aufbau des türkischen Fortschrittsberichts ähnelt stark dem Fortschrittsbericht der EU-Kommission. Ein wichtiger Unterschied macht sich am ersten Kapitel bemerkbar, welches sich mit den politischen Kriterien befasst. Anders als beim EU-Bericht beinhaltet der türkische Bericht keine Unterkategorie, die sich mit dem Bereich „regionale Fragen und internationale Verpflichtungen“ auseinander setzt.

Der Fortschrittsbericht des türkischen EU-Ministeriums wurde in türkischer und englischer Sprache sowohl elektronisch als auch in ausgedruckter Form veröffentlicht. Das Bericht schildert die Fortschritte und Aktivitäten der Türkei zwischen Oktober 2011- Dezember 2012, die erstrebt wurden, um den Kopenhagener Kriterien gerecht zu werden und besteht insgesamt aus 272 Seiten. Im Rahmen dieser BA-Arbeit wird das Kapitel zu den politischen Kriterien (S. 7-43) ins Betracht gezogen.

Das Kapitel, welches sich mit den politischen Kriterien auseinander setzt, beginnt mit einer Einleitung, die einen kurzen historischen Überblick über die Türkei-EU-Beziehungen gibt.[31] Daran anschließend geht es um die Darstellung der Reformen und Fortschritte, die seit 1999 erzielt wurden. Dabei spielen die Verfassungsänderungen von 2001, 2004 und 2010 eine gewichtige Rolle bei der Europäisierung der Türkei. Das Hauptaugenmerk richtet sich auf die Verfassungsänderung von 2010, welche durch ein Referendum verabschiedet wurde und 20 wichtige Artikel umstrukturiert und modernisiert hat. Zum Schluss wird auf das strategische Konzept der Türkei für das Jahr 2023 Bezug genommen. Unter dem Namen „2023 Vision“, beabsichtigt die Türkei, im 100. Jahr der Gründung der Republik Türkei, Vollmitglied der EU zu werden.

Unter der Kopfzeile „Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“ werden die Errungenschaften im Hinblick auf die Institutionalisierung der Menschenrechte behandelt. Diesbezüglich wurden die Gesetze zum „türkischen Menschenrechtsverbandes“, „Amt des Ombudsmanns“ verabschiedet. Der türkische Menschenrechtsverband ist aus administrativer und finanzieller Sicht eine unabhängige Institution, die mit den UN-Paris Prinzipien übereinstimmt und sich dem Schutz und Verbesserungen der Menschenrechte widmet.[32] Das Referendum vom 12. September 2010 zur Verfassungsänderung, ebnete den Weg für individuelle Klageeinreichungen beim türkischen Verfassungsgericht, welche im September 2012 in die Praxis umgesetzt wurde.[33] Mit dieser Änderung sollten möglichst viele Klagen bearbeitet und gelöst werden, damit wenige Fälle beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht werden.

[...]


[1] Haie, William (2013): Turkish Foreign Policy since 1774. New York, 3. Auflage, Routledge, S.174.

[2] Europäische Kommission (2013): Türkei - Mitgliedschaftsstatus. Intemetquelle: http://ec.europa.eu/enlargement/countries/detailed-countrv-information/turkev/index de.htm (besichtigt am 23.07.2013).

[3] Lippert, Barbara (2009): Erweiterung. In: Weidenfeld, Werner / Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Europa von Abis Z. Bonn, 11. Auflage, BpB, S.134.

[4] Lippert, Barbara (2011): EU-Erweiterung. Vorschläge für die außenpolitische Flankierung einer Beitrittspause. Eine Studie der SWP, Berlin, S.7.

[5] Hüttmann, Martin Große / Wehling, Hans-Georg (2009): Das Europa Lexikon. Begriffe/Namen/Institutionen: Bonn, Dietz Verlag, S. 108.

[6] Bundeszentrale für politische Bildung: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket- europa/16627/acquis-communautaire besichtigt am 24.07.2013.

[7] Rat der Europäischen Union: http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms Data/docs/pressData/de/ec/72924.pdf besichtigt am 24.07.2013.

[8] Europäische Union: http://europa.eu/legislation summaries/glossarv/accession criteria copenhague de.htm besichtigt am 24.07.2013.

[9] Aktion Europa (2010): Vertrag Von Lissabon. Berlin, Akion Europa, S.47.

[10] Hüttmann, Martin Große / Wehling, Hans-Georg (2009): Das Europa Lexikon. Begriffe/Namen/Institutionen: Bonn, Dietz Verlag, S. 225.

[11] Rat der Europäischen Union: http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms Data/docs/pressData/de/ec/72924,pdf besichtigt am 24.07.2013.

[12] Wessels, Wolfgang (2008): Das politische System der Europäischen Union. Wiesbaden. l.Auflage. VS Verlag. S. 447.

[13] Ebd. S. 225/226.

[14] Europäische Kommission (2012): Turkey 2012 Progress Report. Brüssel. Intemetpräsenz: http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/kev documents/2012/package/tr rapport 2012 en.pdfbesichtigt am 24.07.2013.

[15] Ebd. S. 7.

[16] Ebd. S. 19.

[17] Ebd. S. 20.

[18] Ebd. S. 21.

[19] Ebd. S. 21.

[20] Ebd .S. 24.

[21] Ebd. S. 26.

[22] Ebd. S. 27.

[23] Ebd. S. 28.

[24] Ebd. S. 29.

[25] Ebd. S. 30.

[26] Ebd. S. 33.

[27] Ebd. S. 34.

[28] Ebd. S. 35.

[29] Ebd. S. 36.

[30] Egemen Bagis: Offizielle Webseite http://egemenbagis.com/tr/6245 besichtigt am 06.08.2013.

[31] EU-Ministerium der Rep. Türkei (2013): 2012 Progress Report prepared by Turkey. Ankara, Fotomat Verlag, S.7. http://www.abgs.gov.tr/files/IlerlemeRaporlari/2012/2012 tr progress report en.pdf (besichtigt am 07.08.2013).

[32] Ebd. S.13.

[33] Ebd. S. 14.

Excerpt out of 52 pages

Details

Title
Kopenhagener Kriterien und die Türkei
Subtitle
Inwieweit erfüllt die Türkei die politischen Aspekte der Kopenhagener Kriterien?
College
University of Duisburg-Essen  (Institut für Politikwissenschaft)
Grade
2,1
Author
Year
2013
Pages
52
Catalog Number
V355049
ISBN (eBook)
9783668411692
ISBN (Book)
9783668411708
File size
665 KB
Language
German
Keywords
Kopenhagener Kriterien, EU-Erweiterungspolitik, Erweiterungspolitik, Beitrittsverhandlungen, Türkei-EU Beziehungen, Komparatistik, Internationale Beziehungen, Europäisierung, Verwestlichung, Modernisierung, Demokratie, Menschenrechte, AK Partei, Recep Tayyip Erdogan, Reform, Minderheitenschutz, Pressefreiheit
Quote paper
Yunus Yildirim (Author), 2013, Kopenhagener Kriterien und die Türkei, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/355049

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