Die sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen wurde mit Wirkung vom 01.04.2003 durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt grundlegend geändert. Das auch als Hartz – Kommission bekannt gewordene Gremium wollte mit dem Gesetzesvorschlag zur Änderung der geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse unter anderem die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit vorantreiben. Dabei wurde die Verdienstgrenze von bisher 325,00 € auf 400,00 € im Monat erhöht. Die bis zum 31.03.2003 geltende wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden ist vollständig entfallen. Als geringfügig Beschäftigte gelten nicht z. B. Personen die sich in Berufsausbildung befinden, auch wenn die Entgeltgrenze von 400,00 € nicht überschritten wird. Zuständig für das Meldeverfahren und den Beitragseinzug ist ab dem 01.04.2003 die Bundesknappschaft mit Sitz in Essen. Durch die Einführung der so genannten Minijob-Zentrale versprach sich der Gesetzgeber eine Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen, die bis zum 31.03.2003 für das Melde- und Einzugsverfahren zuständig waren. Die Bundesknappschaft ist für die Verteilung der den Sozialversicherungsträgern und der Finanzverwaltung zustehenden Beträge verantwortlich. Der Gesetzgeber unterscheidet seit Einführung des Gesetzes zwischen geringfügiger Beschäftigung im gewerblichen / freiberuflichen Bereich und der geringfügigen Beschäftigung in Privathaushalten. Bei regelmäßiger Überschreitung der Arbeitsentgeltgrenze von 400,00 € tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Der Gesetzgeber hat für diese Fälle eine Gleitzone für Arbeitsentgelte von 400,01 € bis 800,00 € eingerichtet, damit der Arbeitnehmer nicht sofort vollständig mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet wird. Der Arbeitnehmeranteil steigt mit der Höhe des Entgelts nach einer besonderen Berechnungsformel linear an, wobei der Arbeitgeberanteil direkt nach Überschreiten der Entgeltgrenze voll zu entrichten ist.
Inhaltsverzeichnis
- EINLEITUNG
- ARBEITSRECHT
- GRUNDSATZ
- ARBEITSVERGÜTUNG
- ARBEITSVERTRAG
- URLAUB
- MUTTERSCHUTZ
- ENTGELTFORTZAHLUNG IM KRANKHEITSFALL
- KÜNDIGUNGSSCHUTZ
- GERINGFÜGIG ENTLOHNTE BESCHÄFTIGUNG IM GEWERBLICHEN / FREIBERUFLICHEN BEREICH
- ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN
- SOZIALVERSICHERUNG
- KRANKENVERSICHERUNG
- RENTENVERSICHERUNG OHNE BZW. MIT AUFSTOCKUNGSOPTION
- UNFALLVERSICHERUNG
- BESTEUERUNG
- EINHEITLICHE PAUSCHSTEUER
- PAUSCHALE LOHNSTEUER
- LOHNSTEUERKARTE
- GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG IM PRIVATHAUSHALT
- ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN
- HAUSHALTSSCHECKVERFAHREN
- SOZIALVERSICHERUNG
- BESTEUERUNG
- STEUERERMÄBIGUNG NACH § 35A ESTG
- MEHRERE GERINGFÜGIGE ENTLOHNTE BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE
- GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG MIT HAUPTBESCHÄFTIGUNG
- ÜBERSCHREITEN DER ENTGELTGRENZE VON 400,00 €
- AUSBLICK
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Thematik des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses. Ziel der Arbeit ist es, die sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen im gewerblichen / freiberuflichen Bereich sowie in Privathaushalten zu erläutern. Dabei werden insbesondere die Änderungen durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt vom 01.04.2003 beleuchtet. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Entwicklung des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses, den aktuellen Regelungen und der zukünftigen Entwicklung.
- Die rechtliche Grundlage des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses
- Die sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Behandlung von geringfügig Beschäftigten
- Die Auswirkungen des Gesetzes zur Modernisierung des Arbeitsmarktes auf das geringfügige Beschäftigungsverhältnis
- Die Besonderheiten des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses im Privathaushalt
- Die zukünftige Entwicklung des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses ein und beleuchtet die Hintergründe der Gesetzesänderungen zum 01.04.2003. Das Kapitel 2 beschäftigt sich mit dem allgemeinen Arbeitsrecht, insbesondere mit der rechtlichen Einordnung des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses und den Rechten und Pflichten von geringfügig Beschäftigten. Kapitel 3 behandelt die geringfügige Beschäftigung im gewerblichen / freiberuflichen Bereich und beleuchtet die allgemeinen Voraussetzungen, die Sozialversicherungspflicht sowie die steuerliche Behandlung. Kapitel 4 befasst sich mit den Besonderheiten des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses im Privathaushalt, wobei die allgemeinen Voraussetzungen, das Haushaltscheckverfahren, die Sozialversicherung und die steuerliche Behandlung im Vordergrund stehen.
Schlüsselwörter
Geringfügige Beschäftigung, Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Steuerrecht, Hartz-Kommission, Minijob-Zentrale, Haushaltscheckverfahren, Entgeltgrenze, Gleitzone, Arbeitszeit, Arbeitsvergütung, Arbeitsverhältnis, Beschäftigungsverhältnis, Teilzeitbeschäftigung, Vollzeitbeschäftigung.
- Citation du texte
- Markus Bieber (Auteur), 2004, Das geringfügige Beschäftigungsverhältnis, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/35523