„Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein“. Eine Kernaussage der Genfer Deklaration des Weltärztebundes beschreibt als zeitgemäße Version des Hippokratischen Eids die offenkundige ethische Kontroverse bezüglich der Teilgebiete ästhetischer Chirurgie: Ab wann ist ein ästhetischer Eingriff wirklich notwendig? Ab wann steht nicht mehr das Patientenwohl für den Arzt im Vordergrund, sondern fungiert der Arzt als Dienstleister für den persönlichen Schönheitswunsch, welcher möglicherweise das Patientenwohl beeinträchtigt? Diese Fragen sollen ebenso wie die generelle Kontroverse zum Thema „Ästhetische Eingriffe und Ethik“ im Folgenden untersucht werden.
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