Wahlrecht und Parteienrecht


Trabajo Escrito, 2003

31 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung und Begriffsklärung

2. Definition und Entwicklung des Wahlrechts in der BRD

3. Das Bundeswahlgesetz BWahlG und die Bundeswahlordnung BWO

4.1 Allgemeine Definition und Untergliederung
4.2 Höchstzahlverfahren
4.3 Wahlzahlverfahren
4.4 Wahlbewerbung
4.5 Stimmgebungsverfahren

5. Das Wahlsystem zum deutschen Bundestag
5.1 Wahlkreiseinteilung
5.2 Sperrklausel
5.3 Stimmenverrechnungsverfahren

6. Das Parteienrecht
6.1 Deutschland ein Parteienstaat
6.2 Das Parteiengesetz
6.3 Die Parteienfinanzierung
6.4 Rechenschaft

7. Kritischer Ausblick

8. Quellenverzeichnis

1. Einleitung und Begriffsklärung

Um einen geeigneten Einstieg in die Materie des Wahlrechts zu finden, bietet es sich an, sich erst einmal mit dem Begriff der Wahl näher zu beschäftigen. Eine mögliche Definition der Wahl könnte wie folgt lauten: „Die Wahl ist die demokratische Methode der Bestellung von Personen in Vertretungsorgane und Führungspositionen.“[1] Wahlen dienen also der Auswahl einer Vertretung, die für die eigenen Interessen in höherer Position eintritt.

Die periodische Aus- und Abwahl der politischen Führung ist Garant für einen offenen Wettbewerb unter den Parteien und sorgt somit für eine Weiterentwicklung der politischen Programme, da die politischen Gegner jederzeit ihre Konzepte unter Beweis stellen müssen und nicht, wie in Diktaturen, regieren können ohne den Willen des Volkes zu beachten. Die Partizipation der Bürger ist demnach essentiell für den Fortbestand und den Erfolg aller westlichen Demokratien. Darüber hinaus legitimieren Wahlen das politische System und die politische Führung. Eine aus freien und allgemeinen Wahlen hervorgegangene Regierung „wird als rechtmäßig und demokratisch anerkannt“[2].

Dies gilt ebenso für das Herrschaftssystem, in dem die politische Führung aus Wahlen hervor geht da es als vom Volk gewollt und bestätigt angesehen wird.

Auch ist die Wahl das einzige Verfahren politischer Partizipation der breiten Masse, das für den Einzelnen ohne einen größeren Aufwand von Zeit und Geld wahrzunehmen ist. Wenn man sich als Politiker engagieren und für seine Ansichten eintreten, als Journalist Einfluss auf die öffentliche, politische Meinung nehmen oder an Streiks und Demonstrationen teilnehmen will, so ist der Aufwand, den man dazu betreiben muss ungleich höher, als bei der Teilnahme an Wahlen.[3]

Durch die Stimmabgabe der Bürger, für oder gegen eine Regierung, eine Partei oder Koalition, geben sie ihre Zustimmung oder ihre Ablehnung für deren Verhalten und deren Entscheidungen.

Aus den allgemeinen Überlegungen zu Wahlen und ihrer Definition, kann man eine Reihe von Funktionen ableiten, welche die Wahl einnimmt:[4]

- Wahlen führen die Legitimation des politischen Systems und der Regierung einer Partei oder Koalition, durch die Stimmen der
- wahlberechtigten Bevölkerung herbei
- Durch die Wahl gewisser Personen und Parteien wird eine Übertragung von Vertrauen an eben diese Personen und Parteien durchgeführt
- Die politische Elite wird aus dem Volk rekrutiert
- Durch demokratische Wahlen wird die Repräsentation von Meinungen und Interessen der Wahlbevölkerung gewährleistet
- Der Konkurrenzkampf um politische Macht unter den politischen Akteuren führt zur Entwicklung alternativer Sachprogramme, um eine möglichst große Wählerschaft anzusprechen
- Die Wahl führt zur Einsetzung einer kontrollfähigen Opposition

Ob und in welchem Umfang diese Funktionen erfüllt werden, ist vollständig vom Verhalten der politischen Akteure abhängig.

So stellt sich beispielsweise die Frage, ob die Parteien, „insbesondere die Volksparteien, dazu tendieren, gesellschaftlich und politisch wichtige Themen nicht zum Gegenstand der Wahlauseinandersetzung zu machen, Alternativen folglich nicht herausarbeiten und im Wahlkampf nur Scheingefechte austragen.“[5]

Auf der anderen Seite ist es ebenso möglich, dass der Wähler sich von eben diesem populistischen Verhalten angesprochen fühlt und nicht, wie bei den Wahlen vorgesehen, den kompetenteren Kandidaten wählt und somit nicht die politische Elite rekrutiert, sondern denjenigen Kandidaten, welcher sich selbst am besten zu verkaufen versteht.

Wahlen in bürgerlich demokratischen Staaten, wie der Bundesrepublik Deutschland, müssen eine Reihe von Kriterien erfüllen, welche Vorraussetzung für die Anerkennung der bei der Wahl gefällten Personal- oder Sachentscheidung sind:[6]

- Es muss die Freiheit zur Wahlwerbung gegeben sein, sodass jeder für eine bestimmte Entscheidungsmöglichkeit werben kann. Formen der Wahlwerbung sind die Wahlkämpfe zur Wahl des Deutschen Bundestages und der Landtagswahlen, die beispielsweise durch Plakat- und Fernsehwerbung ausgetragen werden.
- Es muss weiterhin eine Konkurrenz verschiedener politischer Meinungen, Programme und Kandidaten geben, um eine Vielfalt der Wahlmöglichkeiten zu gewährleisten.
- Zwischen diesen Entscheidungsmöglichkeiten muss eine Chancengleichheit herrschen, die sich aus dem Grundsatz der Gleichheit ableiten lässt und insbesondere für den Wahlkampf gewährleistet sein muss.
- Jeder Stimmberechtigte muss die Freiheit haben, nach seinem eigenen Willen abstimmen zu können. Dies wird durch die geheime Stimmabgabe garantiert.
- Durch dem Wahlsystem entsprechende Stimmgebungs- und Stimmenverrechnungsverfahren wird die maßstabsgetreue Umsetzung der Wahlentscheidung gesichert.
- Die Wahl auf Zeit und somit die Wieder- oder Abwahl, stellt sicher, dass die getroffene Wahlentscheidung nach einer Legislaturperiode widerrufen werden kann. Hierbei darf es keine Einschränkungen durch zuvor getroffene Entscheidungen geben.

Sollte eines dieser Kriterien bei einer Wahl nicht erfüllt sein, so muss angezweifelt werden, ob es sich bei dem Ergebnis auch tatsächlich um eine demokratische Entscheidung handelt.

2. Definition und Entwicklung des Wahlrechts in der BRD

Der genaue Vorgang der Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland wird in verschieden Artikeln des Grundgesetzes und im Bundeswahlgesetz geregelt. In Artikel 28 Absatz 1 des Grundgesetzes ist die Ordnung in den Ländern und somit auch das Wahlverfahren in Ländern, Kreisen und Gemeinden geregelt :

„[…]In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien und gleichen Wahlen hervorgegangen sind.…“

In Artikel 38 GG Absatz 1 heißt es auch :

„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.[…]“

Um diese Texte zu erfassen ist es nötig, sich mit der Begrifflichkeit auseinander zu setzen. In zwei der drei Texte ist von allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen die rede. Diese Begriffe gilt es zu klären:[7]

Allgemeines Wahlrecht bedeutet, dass das Recht zur Wahl unabhängig ist von Geschlecht, Besitz, Rasse, Sprache, Einkommen, Beruf, Stand bzw. Klasse, Bildung, Konfession und politischer Überzeugung. In Deutschland bedeutet dies, dass jeder wahlberechtigt ist der ein bestimmtes Alter erreicht hat, deutscher Staatsbürger ist, einen Wohnsitz in Deutschland hat, im Besitz seiner geistigen Kräfte und der bürgerlichen Ehrenrechte ist und volle rechtliche Handlungsfähigkeit besitzt.

Die sogenannte Wohnsitznahme hat in den 90´er Jahren „durch die Ermöglichung der Ausübung des Wahlrechts für Staatsbürger, die im Ausland leben (external voting) an Bedeutung abgenommen“[8], da sich zumindest bei Kommunalwahlen auch EU – Bürger mit einem Wohnsitz im Wahlgebiet beteiligen dürfen.

Unmittelbare oder direkte Wahlen [9] sind solche, bei denen der Wähler sich unmittelbar, beziehungsweise direkt für einen Abgeordneten entscheiden kann ohne, dass ein weiteres Gremium dazwischengeschaltet ist. Die Wahl zum Deutschen Bundestag ist eine solche direkte Wahl. Die Wähler entscheiden sich direkt für die Abgeordneten, die ihre Meinung im Bundestag vertreten sollen.

Indirekte Wahlen werden beispielsweise in den Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Die Wähler bestimmen dort mit Hilfe eines Lochkartensystems Personen, welche ihre Meinung bei den Präsidentschaftswahlen vertreten sollen. Diese sogenannten Wahlmänner veröffentlichen vor ihrer Wahl den eigenen Wunschkandidaten und wählen dann ihrerseits den Präsidenten der USA.

Freie Wahlen 9 werden ohne fremden Einfluss auf den Wähler, das heißt ohne Zwang und Druck durchgeführt. Der Wähler bleibt bei seiner Stimmabgabe vollkommen unbeeinflusst und kann frei über den Kandidaten entscheiden. Die freie Wahl wird entscheidend durch das geheime Wahlrecht gesichert.

Das geheime Wahlrecht 9 ist das Recht jedes einzelnen Wählers, dass seine Wahl geheim und für dritte unnachvollziehbar bleibt. Es muss rechtlich sowie organisatorisch gesichert sein, dass die Wahlentscheidung des Wählers von anderen nicht erkennbar ist. Zu diesem Zwecke der Geheimhaltung der Stimmabgabe werden in den Wahllokalen in Deutschland Wahlkabinen aufgestellt, die verhindern, dass jemand in der Lage ist den Wähler bei der eigentlichen Wahl zu beobachten und festzustellen, für welchen Kandidaten und welche Partei er gestimmt hat. Des weiteren bleiben die Stimmzettel anonym. Nach der eigentlichen Wahlhandlung werden die Stimmzettel in eine undurchsichtige Wahlurne gesteckt und erst nach der Wahl von einem „zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten“[10] verpflichteten Wahlvorstand ausgezählt.

Gleiche Wahlbedingungen[11] garantieren, dass jede Stimme das gleiche Stimmgewicht hat. Bis 1918 war es in Preußen beispielsweise so, dass die Bürger, die mehr Steuern zahlten, auch mehr Stimmen abgeben durften. In den vorherigen Jahrhunderten war es weit verbreitet, dass bei Abstimmungen das sogenannte Klassenwahlrecht angewandt wurde, bei dem die Stimmen nach Klassen aufgeteilt verschieden gewichtet wurden. Das heißt, dass die Stimmen adeliger Wähler beispielsweise mehr Gewicht hatten, als die Stimmen der Angehörigen des Mittelstandes. Dieses und andere Wahlverfahren sind jedoch unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz des deutschen Wahlrechtes, daher ist das Stimmengewicht heute vollkommen unabhängig von Steuerleistung, Besitz, Einkommen, Rasse, Religion und Geschlecht. Jede Stimme ist gleichwertig. Dies bedeutet auch, dass bei den verschieden Wahlkreisen die Anzahl der gewählten Abgeordneten äquivalent zur Bevölkerungsanzahl ist.

3. Das Bundeswahlgesetz BWahlG und die Bundeswahlordnung BWO

Seit 1869 gibt es auf deutschem Boden allgemeine, freie, gleiche, unmittelbare und geheime Wahlen für den männlichen Teil der Bevölkerung[12]. Von diesem Teil der Bevölkerung wurde von 1871 bis 1918 der Deutsche Reichstag nach absolutem Mehrheitswahlrecht gewählt. Nach dem ersten Weltkrieg, am 19.01.1919 wurde in Deutschland das Frauenwahlrecht eingeführt. 1947 wurde die Deutsche Wählergesellschaft gegründet, welche das Ziel hatte, ein Personen- und Mehrheitswahlrecht einzuführen. Damals mussten Parteien in Deutschland von den Alliierten Siegermächten genehmigt werden, um überhaupt existieren zu dürfen. Diese Auflage wurde 1950 eingestellt.

Am 07.05.1956 trat das in seinen Grundzügen heute noch geltende Bundeswahlgesetz in Kraft. In der heutigen Fassung besteht das Bundeswahlgesetz (BWahlG) seit dem 15.11.1996 und sieht eine „nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl“[13]

für die Wahl zum deutschen Bundestag vor.

Bis 1953 war die Wahl durch ein Wahlgesetz geregelt, welches nur für die Wahl zum ersten deutschen Bundestag 1949 galt.

Nach diesem Wahlrecht wurde der erste deutsche Bundestag nach den Prinzipien einer relativen Mehrheitswahl gewählt. 1953 wurde dieses Wahlrecht reformiert, mit dem Ergebnis, dass erstmals zwei Stimmen pro Wähler abgegeben werden konnten, Listen- und Direktmandate im Verhältnis 50:50 gewählt wurden und die Fünfprozentklausel nicht wie früher auf das Landesergebnis, sondern auf das Bundesergebnis der Parteien angewandt wurde.[14]

Seit dem 01.01.1975 ist die aktive und passive Wahlbeteiligung für den Bund an die Vollendung des 18.Lebensjahres gebunden.

(Die aktive Wahlbeteiligung bezeichnet den Vorgang des Wählen selbst. Das heißt, wer sich durch Stimmabgabe an der Wahl beteiligt, nimmt aktiv an der Wahl teil. Im Gegensatz dazu beschränkt sich die passive Wahlbeteiligung darauf gewählt zu werden. Wer sich zur Wahl stellt, beteiligt sich demnach passiv an der Wahl. Die beiden Begriffe schließen sich nicht Gegenseitig aus.[15] )

[...]


[1] Nohlen, Dieter: Wahlrecht und Parteiensystem, Opladen 2000, S.21

[2] Nohlen, Dieter: Wahlrecht und Parteiensystem, Opladen 2000, S.25

[3] Nohlen, Dieter: Wahlen/Wahlfunktion in: Uwe Andersen/Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2003, S. 680

[4] Nohlen, Dieter: Wahlen/Wahlfunktion in: Uwe Andersen/Wichard Woyke(Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2003, S. 679

[5] Nohlen, Dieter: Wahlrecht und Parteiensystem, Leske und Budrich, Opladen 2000

[6] Korte, Karl-Rudolf: Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2003, S.11 u. 12

[7] Nohlen, Dieter, Wahlrecht/Wahlsystem/Wahlprüfung, in Uwe Andersen/Wichard Woyke(Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2003, S. 691

[8] Nohlen, Dieter/Grotz, Florian 2000 in: Uwe Andersen/Wichard Woyke(Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2003, S. 691

[9] Nohlen, Dieter, Wahlrecht/Wahlsystem/Wahlprüfung, in Uwe Andersen/Wichard Woyke(Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2003, S. 692

[10] aus der Bundeswahlordnung, erster Abschnitt § 6 Abs. 3 in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002.

[11] Nohlen, Dieter, Wahlrecht/Wahlsystem/Wahlprüfung, in Uwe Andersen/Wichard Woyke(Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2003, S. 692

[12] Nohlen, Dieter: Wahlrecht/Wahlsystem/Wahlprüfung, in Uwe Andersen/Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2003, S. 692

[13] Aus: BWahlG: Erster Abschnitt, § 1

[14] Korte, Karl-Rudolf: Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2003, S. 39 ff.

[15] Nohlen, Dieter: Wahlrecht/Wahlsystem/Wahlprüfung, in Uwe Andersen/Wichard Woyke(Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2003, S. 691

Final del extracto de 31 páginas

Detalles

Título
Wahlrecht und Parteienrecht
Universidad
University of Marburg
Curso
Politisches System der BRD
Calificación
2,0
Autor
Año
2003
Páginas
31
No. de catálogo
V35546
ISBN (Ebook)
9783638354325
Tamaño de fichero
527 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Wahlrecht, Parteienrecht, Politisches, System
Citar trabajo
Michael Bleidt (Autor), 2003, Wahlrecht und Parteienrecht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/35546

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