Gegenstand dieser Arbeit ist die Maßregel Führungsaufsicht. Als erstes wird dem Leser ein kurzer Überblick über die Einordnung der Führungsaufsicht in das kriminalrechtliche Sanktionensystem gegeben. Danach folgt ein Blick in die Entstehungsgeschichte und die rechtspolitische Entwicklung der Führungsaufsicht. Anschließend werden die Probleme der Klientel, insbesondere die Rückfälligkeit einiger Tätergruppen, aufgezeigt. Außerdem wird dargestellt, wie viele unterschiedliche Tätergruppen und die damit einhergehenden unterschiedlichen Anordnungsmöglichkeiten der Führungsaufsicht es gibt. Nachdem die Seite der Klientel ausführlich veranschaulicht wurde, wird die Arbeitsweise der Führungsaufsichtsstellen und die mit ihnen zusammenarbeiteten Organe näher beleuchtet sowie abschließend auf die Arbeitsweise in Mecklenburg-Vorpommern und deren Entwicklung eingegangen.
Das heutige Strafrecht soll den Straftäter nicht durch eine Strafe verurteilen, um dem Schuldausgleich gerecht zu werden, vielmehr soll es darüber hinaus auch einen präventiven Zweck verfolgen, um den Schutz der Allgemeinheit zu gewährleisten. Aufgrund dieses zweiten, präventiven Zweckes wurde im Zuge des 2. Strafrechtsreformgesetzes im Januar 1975 die Führungsaufsicht als Maßregel der Besserung und Sicherung in das Strafgesetzbuch aufgenommen.
Mit dieser Maßregel wird bezweckt, gefährliche oder gefährdete Täter bei der Gestaltung ihres Lebens in der Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu betreuen sowie sie zu überwachen, um sie von künftigen Straftaten abzuhalten. Die Führungsaufsicht hat also eine Doppelfunktion. Mit ihr sollen sowohl Resozialisierungshilfe gewährt als auch Sicherungsaufgaben zum Schutz der Allgemeinheit wahrgenommen werden.
Jedoch war die Führungsaufsicht seit ihrer Einführung ständig Kritik bezüglich ihrer Effektivität ausgesetzt. Durch den Wandel der Zeit und dem mit ihm einhergehenden Wandel der Gesellschaft, sei es durch Internet- und Medienpräsenz, rücken Straftaten von Sexual- und Gewalttätern immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Es wurde mehr Sicherheit und Kontrolle bei solchen Tätern gefordert, um Rückfälle zu vermeiden. Man kann wohl sagen, dass dies mit Erfolg geschah. Dem folgend kam es nämlich im Jahr 2007 und 2011 zu Reformgesetzen bezüglich der Führungsaufsicht.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Zweispurigkeit des kriminalrechtlichen Sanktionensystems in Deutschland
2.1. Strafe
2.2. Maßnahmen
2.3. Verfassungsmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Führungsaufsicht
3. Die Entstehungsgeschichte der Führungsaufsicht
3.1. Die Polizeiaufsicht
3.2. Die Sicherungsaufsicht
3.3. Die Führungsaufsicht
4. Rechtspolitische Entwicklung
4.1. Gesetz zur Reform von 2007 und die damit verbundenen Probleme
4.2. Gesetz zur Reform von 2011 und die damit verbundenen Probleme
4.3. Geltung im Jugendstrafrecht
4.4. Praxis-Reformen
5. Probleme der Klientel
5.1. Richterlich angeordnete Führungsaufsicht
5. 2. Führungsaufsicht kraft Gesetz
5.2.1. Vollständige Verbüßung
5.2.2. Freiheitsentziehende Maßregeln
5. 3. Die Problemlagen
6. Arbeitsweise der Führungsaufsichtsstellen und Zusammenarbeit mit Gericht, Bewährungshilfe und ggf. der forensischen Ambulanz sowie der Polizei
6.1. Das Gericht
6.2. Die Führungsaufsichtsstelle
6.3. Die Bewährungshilfe
6.4. Die forensische Ambulanz
6.5. Die Polizei
6.6. Arbeitsweise der Führungsaufsicht in Mecklenburg-Vorpommern und ihre Entwicklung
6.6.1. Integrale Straffälligenarbeit (InStar)
6.6.2. Konzept „Für optimierte Kontrolle und Sicherheit“ (FoKuS)
6.6.3. Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit (LaStar)
7. Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Maßregel der Führungsaufsicht im deutschen Strafrecht. Dabei liegt der Fokus auf der historischen Entwicklung, den rechtspolitischen Reformen und den praktischen Herausforderungen im Umgang mit der heterogenen Klientel sowie der Arbeitsweise der zuständigen Stellen, unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungen in Mecklenburg-Vorpommern.
- Historische Entwicklung und rechtliche Einordnung der Führungsaufsicht.
- Analyse der rechtspolitischen Reformen von 2007 und 2011.
- Problematiken der Klientel und Rückfallrisiken bei verschiedenen Tätergruppen.
- Zusammenarbeit zwischen Führungsaufsichtsstellen, Gerichten, Bewährungshilfe und forensischen Diensten.
- Modellhafte Ansätze der Führungsaufsicht in Mecklenburg-Vorpommern.
Auszug aus dem Buch
3. Die Entstehungsgeschichte der Führungsaufsicht
Im Jahr 1969 wurde die Führungsaufsicht als „neue Konzeption“ der Aufsicht im Wege des 2. StrRG beschlossen und ausgefertigt. Ihr Vorläufer war die Sicherungsaufsicht, welche die Polizeiaufsicht des geltenden Rechts ersetzen sollte.
3.1. Die Polizeiaufsicht
Zum Ende des 19. Jahrhunderts wurde das erste Mal die Forderung erhoben eine kraft gesetzlicher Regelung besondere Polizeiaufsicht als Sicherungsmittel zur Verhinderung drohender Straftaten zu schaffen. Dem folgend wurde die Polizeiaufsicht am 14.04.1851 als Nebenstrafe aus dem französischen „Code pénal“ von 1810 über das Rheinische Recht in das Preußische Recht übernommen. Ihre Anwendung erfolgte zwar aufgrund eines richterlichen Urteils, jedoch wandten die zuständigen Behörden die Vorschriften zur Polizeiaufsicht zunächst völlig undifferenziert und nicht selten rücksichtslos gegenüber den Betroffenen an. Daraufhin wurden zwei Aufsichtsklassen beschlossen um zwischen der Schwere der Taten differenzieren zu können.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Doppelfunktion der Führungsaufsicht als Mittel der Resozialisierung und Sicherung ein und erläutert den Aufbau der Untersuchung.
2. Die Zweispurigkeit des kriminalrechtlichen Sanktionensystems in Deutschland: Das Kapitel erklärt das Sanktionssystem, das neben der Strafe die Maßregeln der Besserung und Sicherung zur Prävention vorsieht.
3. Die Entstehungsgeschichte der Führungsaufsicht: Hier wird der historische Weg von der Polizeiaufsicht über die Sicherungsaufsicht bis hin zur Einführung der Führungsaufsicht dargestellt.
4. Rechtspolitische Entwicklung: Dieses Kapitel behandelt die wesentlichen Reformgesetze von 2007 und 2011 sowie deren Auswirkungen und Probleme.
5. Probleme der Klientel: Es werden die verschiedenen Tätergruppen, Anordnungsmöglichkeiten der Führungsaufsicht und die Herausforderungen durch Rückfallrisiken beleuchtet.
6. Arbeitsweise der Führungsaufsichtsstellen und Zusammenarbeit mit Gericht, Bewährungshilfe und ggf. der forensischen Ambulanz sowie der Polizei: Dieses Kapitel analysiert die Rollenverteilung und Kooperation der beteiligten Akteure sowie spezifische Ansätze in Mecklenburg-Vorpommern.
7. Zusammenfassung und Ausblick: Das Fazit fasst die Entwicklung zusammen und diskutiert kritisch die Zukunft der Führungsaufsicht als Instrument der Kriminalpolitik.
Schlüsselwörter
Führungsaufsicht, Kriminologie, Strafrecht, Resozialisierung, Sicherung, Rückfallrisiko, Bewährungshilfe, Reformgesetz, Sanktionensystem, Mecklenburg-Vorpommern, InStar, FoKuS, LaStar, Polizeiaufsicht, Forensische Ambulanz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Studienarbeit befasst sich mit dem Rechtsinstitut der Führungsaufsicht im deutschen Strafrecht, ihrer historischen Genese und ihrer heutigen praktischen Anwendung.
Welches sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die rechtspolitischen Reformen, die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden (wie Gerichten, Bewährungshilfe und Polizei) sowie die Problematiken im Umgang mit unterschiedlichen Tätergruppen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Entwicklung der Führungsaufsicht von ihren Anfängen bis heute aufzuzeigen, die Wirksamkeit der Reformen zu diskutieren und die organisatorischen Abläufe der Überwachung zu analysieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der gesetzlichen Bestimmungen und stützt sich auf die Auswertung existierender Rückfallstatistiken und fachwissenschaftlicher Literatur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Entwicklung, die Analyse der rechtspolitischen Reformen, eine detaillierte Darstellung der Klientel-Problematiken und eine Beschreibung der Arbeitsweise der Führungsaufsichtsstellen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich primär über Begriffe wie Führungsaufsicht, Kriminalpolitik, Resozialisierung, Strafrechtliche Sanktionen und Rückfallprävention definieren.
Was unterscheidet die Führungsaufsicht von anderen Maßregeln?
Die Führungsaufsicht ist eine ambulante Maßregel, die sowohl richterlich angeordnet werden kann als auch kraft Gesetzes eintritt, und eine Doppelfunktion aus Betreuung und Überwachung verfolgt.
Welche Rolle spielt Mecklenburg-Vorpommern in diesem Kontext?
Mecklenburg-Vorpommern fungiert als Fallbeispiel für eine innovative Reformpraxis durch die Einführung von Konzepten wie "InStar", "FoKuS" und die landesweite Zentralisierung im "LaStar".
Warum wird die Heterogenität der Klientel als problematisch angesehen?
Die große Unterschiedlichkeit der Probanden erfordert eine differenzierte Überwachung, was angesichts beschränkter personeller Ressourcen und fehlender Langzeiterfahrungen zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten führt.
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- Juliane Mohnke (Autor), 2013, Kriminalrechtliche Einordnung der Führungsaufsicht. Geschichte, rechtspolitische Entwicklungen und Probleme, Klientel und Arbeitsweisen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/355473