Die Vermittlung bürgerlich-rechtlichen Basiswissens dient nicht nur der Qualifikation. Sie führt auch zu Einsichten, mit denen der Lernende Verständnis für ganz alltägliche Vorgänge erwirbt. Er bekommt Blick dafür, wie oft das menschliche Handeln auch rechtliches Handeln ist. Dem juristischen Laien ist oft gar nicht bewusst, wie viele Verträge er tagtäglich abschließt und welche Rechtswirkungen von ganz banalen Tätigkeiten ausgehen. Solches Bewusstsein entsteht oft erst dann, wenn die Routine „außer Tritt gerät“, wenn Störungen die Frage nach dem „und nun?“ aufwerfen.
Der Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens ist auch nach einer Beschulung kein Rechtsexperte. Diese erörtert Probleme, die nur einen winzigen Ausschnitt der Rechtswissenschaft widerspiegeln.
In diesem Heft geht es zunächst darum, Klarheit zu vermitteln. Derjenige, der für oder in die Rechte anderer eintritt, muss wissen, was es mit diesem abstrakten Gebilde „Recht“ auf sich hat. Immerhin ist Recht nichts Körperliches, nichts was Farbe, Größe, Geruch, Geschmack oder Gewicht hat. Es ist unsichtbar und nicht mit irgendwelchen Geräten zu messen.
Das zweite Lehrziel besteht darin, in Einzelfragen Grobeinschätzungen darüber zu ermöglichen, wer, wann, wie und mit welcher Konsequenz auf Rechte einwirken oder über sie verfügen darf.
Dieses Kapitel will die Worte „Recht“, „Rechtsgeschäft“ und „Willenserklärung“ in das Praxiswissen einführen und mit Leben erfüllen. Am Beispiel von „Besitz“ und „Eigentum“ soll auf die Entstehung, Übertragung und Störung solcher Rechte eingegangen werden und auch darauf, wie sie zu verteidigen sind.
Der hier aufbereitete Stoff ist praxisorientiert ausgewählt. Konkret angesprochen werden u. a. die Begriffe Anspruch (§ 194 BGB), unerlaubte Handlung (§ 823 BGB), Besitz (§ 854 BGB), Besitzer, Eigentümer, Besitzdiener (§ 855 BGB) und verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB).
Die im BGB eingerichteten Notwehr-, Notstands- und Selbsthilferechte (§§ 228, 229, 859, 860 BGB) werden den entsprechenden straf- und strafprozessrechtlichen Einrichtungen gegenübergestellt (§§ 32 - 35 StGB, § 127 StPO).
Ein Abschnitt befasst sich mit Hinweisen auf privatrechtliche Schadensersatzregelungen. Der Securitymitarbeiter muss wissen, dass z. B. die Überschreitung seiner Befugnisse Schadensersatzverpflichtungen begründen kann, wenn er anderen Personen schuldhaft einen Schaden zufügt.
Inhaltsverzeichnis
1. Grundbegriffe des bürgerlichen Rechts
1.1 Geschichte, Geltung und Regelungsinhalte des BGB
1.2 Stellung des bürgerlichen Rechts im Gesamtrecht
1.2.1 Das öffentliche Recht
1.2.2 Das Privatrecht
1.2.3 Wurzeln und Definition des Rechts
1.3 Das Rechtswörterbuch
1.3.1 Das Rechtsverhältnis
1.3.2 Subjektives (Privat-)Recht, Anspruch, Rechtsgut, geschütztes Interesse, Schutzgesetz
1.3.3 Anspruch
1.3.4 Ausübung subjektiver Rechte
1.3.5 Vertrag
2. Besitz und Eigentum
2.1 Besitz
2.1.1 Begriff „Besitz“
2.1.2 Unmittelbarer und mittelbarer Besitz - Besitzdiener
2.1.3 Teilbesitz und Mitbesitz
2.1.4 (Nicht) fehlerhafter Besitz
2.1.5 Rechtmäßiger und unrechtmäßiger Besitz
2.1.6 Beendigung des Besitzes
2.2 Eigentum
2.2.1 Begriff „Eigentum“
2.2.2 Erwerb und Verlust von Eigentum
2.2.3 Besondere Rechte des Eigentümers
2.2.4 Praxisbezug für das Sicherheitsgewerbe
3. Privatrechtliche Schutz-, Abwehr- und Verteidigungsrechte
3.1 Die Selbstverteidigung gegen Angriffe und Gefahren (§§ 227, 228 und 904 BGB)
3.1.1 Notwehr
3.1.2 Notstand
3.2 Der Selbstschutz zur eigenmächtigen Durchsetzung von Rechten (§§ 229, 230, 231 BGB)
3.3 Schutzrechte des Besitzers
3.3.1 Die Selbsthilferechte des Besitzers
4. Die Haftung für unerlaubte Handlungen
Zielsetzung & Themen
Das Ziel der Arbeit ist es, Mitarbeitern im Sicherheitsgewerbe grundlegendes bürgerlich-rechtliches Wissen zu vermitteln, um alltägliche rechtliche Vorgänge besser einordnen und rechtssicher in der Berufspraxis handeln zu können.
- Grundlagen des BGB, Rechtsverhältnisse und Vertragsrecht
- Unterscheidung und Bedeutung von Besitz und Eigentum
- Privatrechtliche Abwehr- und Verteidigungsrechte (Notwehr, Notstand, Selbsthilfe)
- Haftungsgrundlagen bei unerlaubten Handlungen
Auszug aus dem Buch
1.3.5.5.3 Alltagsverträge
Im täglichen Leben fallen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft sehr oft sowohl in ihrem Handlungsablauf, als auch zeitlich zusammen:
Beispiele: Der Zeitungskunde streckt das Geld dem Kioskinhaber entgegen und nimmt das Morgenblatt entgegen, der Busfahrer händigt den Fahrschein gegen das Fahrgeld aus, Brötchentüte und Geld wechseln den „Besitzer“.
Dennoch, in jedem dieser ganz banalen Ereignisse liegen zumindest drei Verträge, nämlich ein Verpflichtungsgeschäft und je ein dinglicher Vertrag bezüglich des Geldes und der Ware.
Statistisch betrachtet:
In der Kürze der Zeit sind ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln insgesamt sechs Willenserklärungen (zwei für jeden Vertrag) in die Welt gesetzt worden. Zusätzlich haben vier Willensbetätigungen stattgefunden, jeweils zwei für jede Übergabe/- bzw. Übernahmehandlung.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Grundbegriffe des bürgerlichen Rechts: Dieses Kapitel erläutert die Stellung des BGB im Gesamtrecht sowie grundlegende Begriffe wie Rechtsverhältnis, Anspruch und die verschiedenen Formen von Rechtsgeschäften.
2. Besitz und Eigentum: Das Kapitel differenziert präzise zwischen der tatsächlichen Gewalt (Besitz) und der rechtlichen Gewalt (Eigentum) an einer Sache und beschreibt deren Erwerb und Schutz.
3. Privatrechtliche Schutz-, Abwehr- und Verteidigungsrechte: Hier werden die gesetzlichen Ausnahmeregelungen dargestellt, die es erlauben, Rechte selbst durchzusetzen oder gegen Angriffe zu verteidigen, wie Notwehr, Notstand und Selbsthilfe.
4. Die Haftung für unerlaubte Handlungen: Dieses Kapitel behandelt die Voraussetzungen, unter denen bei Verletzung von Rechtsgütern Schadensersatzpflichten entstehen können.
Schlüsselwörter
BGB, Besitz, Eigentum, Rechtsverhältnis, Willenserklärung, Vertrag, Privatautonomie, Notwehr, Notstand, Selbsthilfe, unerlaubte Handlung, Schadensersatz, Sicherheitsgewerbe, Besitzdiener, Anspruch.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in diesem Werk primär?
Das Buch vermittelt elementares bürgerlich-rechtliches Basiswissen, das speziell auf die Bedürfnisse und die praktische Arbeit von Sicherheitsmitarbeitern zugeschnitten ist.
Welches sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen das allgemeine Vertragsrecht, die Differenzierung zwischen Besitz und Eigentum sowie die privaten Verteidigungsrechte und die Haftung für unerlaubte Handlungen.
Was ist das primäre Ziel des Autors?
Das Ziel ist die Qualifikation der Sicherheitsmitarbeiter, damit diese Alltagssituationen rechtlich korrekt einschätzen und in Krisensituationen rechtssicher reagieren können.
Welche wissenschaftliche Methode wird genutzt?
Es wird eine praxisorientierte juristische Aufbereitung gewählt, die abstrakte Paragraphen des BGB durch Beispiele aus dem Arbeitsalltag der Security veranschaulicht.
Was wird im Hauptteil schwerpunktmäßig behandelt?
Der Hauptteil konzentriert sich auf die Abgrenzung von Rechtsbegriffen und die rechtlichen Befugnisse zur Selbstverteidigung und zum Selbstschutz.
Welche Keywords charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Schlagworte sind Besitz, Eigentum, Notwehr, Notstand, Selbsthilfe, unerlaubte Handlung und Haftung.
Wie unterscheidet der Autor zwischen Besitz und Eigentum?
Der Autor definiert Besitz als die tatsächliche Sachherrschaft und Eigentum als die rechtliche Befugnis über eine Sache, wobei die Unterscheidung für das Sicherheitsgewerbe essenziell ist.
Welche Rolle spielt die "Verbotene Eigenmacht"?
Sie ist ein zentraler Begriff, da sie die Voraussetzung für die Selbsthilferechte des Besitzers bildet und definiert, wann eine gewaltsame Gegenwehr rechtlich zulässig ist.
Warum ist das Thema "Haftung" für Securitymitarbeiter wichtig?
Da Sicherheitsmitarbeiter bei Fehlentscheidungen oder Überschreitung ihrer Befugnisse selbst persönlich für verursachte Schäden schadensersatzpflichtig werden können, ist dieses Wissen für den Berufsschutz unerlässlich.
Was ist der Zweck der "Besitzwehr"?
Die Besitzwehr nach § 859 BGB dient dem Recht, den bestehenden Besitz gegen unrechtmäßige Entziehung oder Störung notfalls mit Gewalt zu verteidigen.
- Arbeit zitieren
- Ulf Erik Finkewitz (Autor:in), 2017, Grundbegriffe des bürgerlichen Rechts. Besitz und Eigentum, Privatrechtliche Schutz- und Abwehrrechte, Haftung für unerlaubte Handlungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/355516