Strafrechtsgeschichte ist ein interessantes, vielfältiges Thema. Die Zeiten vom frühen Mittelalter bis zu den ersten Ansätzen der Neuzeit sind geprägt von umwälzenden, ja unvergesslichen Ereignissen und Entwicklungen. Die Geschichte im Vollen und Ganzen zu erfassen ist ein schwieriger Prozess. Manche Quellen sind so alt, dass sie Lücken enthalten, zerstört, verfälscht oder verschwunden sind. Diese Arbeit lässt sich in drei Zeitepochen einteilen, wobei jede der drei gegebenen Quellen eine andere Epoche beschreibt. Die Zeitspanne reicht von der fränkischen Zeit bis zur Aufklärung, wobei die dazwischen liegende frühe Neuzeit passiert wird. Es sind somit die drei wichtigsten Epochen, die alle mit einem enormen Beitrag unsere heutige Geschichte formten.
Gliederung
A. Einführung
B. Bearbeitung der Lex Salica
I. Herkunft und Rechtsqualität des Quellentextes
1. Bestimmung nach der äußeren Erscheinungsform
a) Verfasser der Lex Salica
b) Erläuterungen zum Text der Lex Salica
c) Lex Salica
d) Überlieferung und Echtheit des Textes
e) Adressaten des Textes
f) Sprache und Satzbau der Lex Salica
2. Leben im Frankenreich um die Entstehungszeit der Lex Salica
a) Gründung des Frankenreiches
b) Ständegesellschaft
c) Grundherrschaft und Lehnswesen
d) Aufgabe der Stammesrechte
II. Die Auslegung des Quellentextes
1. Inhalt der Quelle
2. Feststellung der Rechtsfolge und Einordnung der normativen Aussage
a) Die konkret angeordnete Lösung eines Interessenkonflikts, Sanktionen
aa) Strafe beim Diebstahl
bb) Wirkung des Geständnisses
aaa) Folter
bbb) Wandel der Folter in der Geschichte
b) Einordnung nach rechtssystematischen Gesichtspunkten
aa) Rolle der Folter im Verfahren
bb) Beteiligte Personen am Verfahren
cc) Mögliche Ausgänge des Verfahrens
C. Bearbeitung der Constitutio Criminalis Carolina
I. Herkunft und Rechtsqualität des Quellentextes
1. Bestimmung nach der äußeren Erscheinungsform
a) Verfasser der Carolina
b) Erläuterungen zum Text der CCC
c) Gesamtwerk Constitutio Criminalis Carolina
d) Adressaten des Textes
e) Stil und Satzbau
2. Frühe Neuzeit
a) Politische Situation
b) Rezeption
II. Die Auslegung des Quellentextes
1. Ermittlung des rechtlich bedeutenden Sachverhalts
a) Inhalt der Artikel
aa) Artikel 20 CCC
bb) Artikel 57 CCC
b) Sprachlicher Befund
2. Feststellung der Rechtsfolge und Einordnung der normativen Aussage
a) Anwendung der Folter
b) Folgen bei Widerruf des Geständnisses
c) Einordnung nach methodischen Gesichtspunkten
D. Bearbeitung des Textes „Über Verbrechen und Strafen“
I. Herkunft und Rechtsqualität des Quellentextes
1. Bestimmung nach der äußeren Erscheinungsform
a) Cesare Beccaria
b) Erläuterungen zum Text
c) Die Denkschrift „Über Verbrechen und Strafen“
d) Fundstelle und Echtheit des Textes
e) Adressaten des Textes
f) Stil und Satzbau
2. Aufklärung
II. Die Auslegung des Quellentextes
1. Ermittlung des rechtlich bedeutenden Sachverhalts
a) Inhaltsangabe des Kapitels „Über die Folter“
aa) Funktionen der Folter
bb) Keine Strafe ohne Gesetz
cc) Politischer Zweck der Strafe
dd) Reinigung und Verstrickung in Widersprüche
ee) Unterschied zwischen Folter und Gottesurteil
ff) Folter verfälscht die Wahrheit
gg) Teufelskreis
hh) Gefolterter als ein Verlierer, Angeklagter und Ankläger
ii) Entdeckung weiterer Verbrechen und der Mittäter
b) Sprachlicher Befund
2. Feststellung der Rechtsfolge und Einordnung der normativen Aussage
a) Beschriebenes Reformpostulat
aa) Gesamtreform des Strafrechts
bb) Abschaffung der Folter
b) Anforderungen Beccarias an ein funktionstüchtiges Strafprozessrecht
3. Erzieltes Erfolg
E. Bearbeitung der vierten Aufgabe
I. Entwicklung der Beweisführung im Strafverfahren
1. Unterschiede in der Entwicklung
a) Beweisführung der fränkischen Zeit
b) Beweisführung in der frühen Neuzeit
c) Beweisführung in der Aufklärungsepoche
2. Gründe für diese Entwicklung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung des Strafrechts und der Beweisführung anhand dreier zentraler Quellen: der Lex Salica, der Constitutio Criminalis Carolina und der Denkschrift von Cesare Beccaria. Ziel ist es, den Wandel von archaischen Formen wie der Erfolgshaftung und Folter hin zu einer rationalen, menschenrechtsorientierten Strafrechtspflege der Aufklärung zu analysieren.
- Strafrechtliche Prinzipien in der fränkischen Zeit und der frühen Neuzeit
- Entwicklung des Beweisrechts vom Gottesurteil bis zur freien richterlichen Beweiswürdigung
- Die Rolle der Folter als Instrument der Wahrheitsfindung und deren Kritik
- Einfluss der Aufklärung auf die Humanisierung des Strafrechts
Auszug aus dem Buch
a) Verfasser der Lex Salica
Über den Verfasser der Lex Salica gibt es viele unterschiedliche Auffassungen. Lex Salica ist als die älteste Quelle lediglich in einer Mehrzahl von Handschriften erhalten geblieben, wobei keine namentlich den Verfasser der Lex angibt. Einige sehen als ihre Urheber die Söhne (Childebert und Chlothar) eines fränkischen Reichsgründers König Chlodwig I. an. Überwiegend einigen sich jedoch die Meinungen darauf, dass die Lex Salica als ein Werk des fränkischen Königs Chlodwig I. selbst anzusehen ist. Geboren um 466, regierte dieser das Frankenreich in der Zeit von 481 bis zu seinem Tode im Jahre 511. Chlodwig ist jedoch nicht selbst der Verfasser der Lex, sondern gab den „Auftrag für die Aufzeichnung“ des älteren Stammesrechts der salischen Franken, die dann „von der Versammlung des Adels und des Heeres bestätigt“ wurde.
Zusammenfassung der Kapitel
B. Bearbeitung der Lex Salica: Analyse der Ursprünge und des Inhalts der Lex Salica als germanisches Stammesrecht, wobei besonders das Buß- und Münzsystem sowie die Rechtsungleichheit zwischen Freien und Knechten beleuchtet werden.
C. Bearbeitung der Constitutio Criminalis Carolina: Untersuchung der Halsgerichtsordnung Karls V. und deren Indizienlehre, die den Versuch unternahm, richterliche Willkür zu begrenzen und den Inquisitionsprozess zu ordnen.
D. Bearbeitung des Textes „Über Verbrechen und Strafen“: Auseinandersetzung mit der radikalen Kritik Cesare Beccarias an der Folter und seinem Plädoyer für ein humanes, auf dem Gesellschaftsvertrag basierendes Strafrecht.
E. Bearbeitung der vierten Aufgabe: Zusammenfassende Betrachtung der Entwicklung der Beweisführung von der fränkischen Zeit über die frühe Neuzeit bis hin zur Aufklärung und den daraus resultierenden modernen Verfahrensprinzipien.
Schlüsselwörter
Strafrechtsgeschichte, Lex Salica, Constitutio Criminalis Carolina, Cesare Beccaria, Folter, Inquisitionsprozess, Beweisführung, Aufklärung, Gesellschaftsvertrag, Rechtsgeschichte, Schuldhaftung, Erfolgshaftung, Humanisierung, Strafrechtspflege, Menschenwürde.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die historische Entwicklung der Strafrechtspflege und des Strafverfahrens in Deutschland anhand maßgeblicher historischer Rechtsquellen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die Entwicklung von Stammesrechten, die Peinliche Halsgerichtsordnung der frühen Neuzeit und die strafrechtlichen Reformbestrebungen der Aufklärung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, den Wandel der rechtlichen Beweisführung und die allmähliche Abkehr von der Folter hin zu rationalen und humanen Strafrechtsprinzipien darzulegen.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?
Die Autorin nutzt eine rechtsgeschichtliche Analyse, indem sie primäre Quellentexte (Lex Salica, Carolina, Beccarias Werk) vor dem Hintergrund zeitgenössischer Sekundärliteratur auslegt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Herkunft, Rechtsqualität und Auslegung der drei gewählten Quellentexte sowie deren jeweilige Einordnung in das historische Rechtssystem.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird wesentlich durch Begriffe wie Strafrechtsgeschichte, Folter, Inquisitionsprozess, Aufklärung und das Streben nach rechtsstaatlicher Humanität charakterisiert.
Welche Bedeutung kommt der "Lex Salica" für das Frankenreich zu?
Sie gilt als das älteste Volksrecht der salischen Franken und markiert den Übergang von archaischen Sippenfehden hin zu einem Staat mit Rechts- und Friedenswahrung durch ein Kompositionensystem.
Warum kritisierte Cesare Beccaria die Folter so vehement?
Beccaria kritisierte die Folter als ein grausames und nutzloses Instrument, das keine Wahrheit garantiere, sondern Unschuldige zur Selbstbelastung zwinge und die richterliche Willkür fördere.
- Arbeit zitieren
- Barbara Folz (Autor:in), 2006, Lex Salica, Constitutio Criminalis Carolina, Dei delitti e delle pene von C. Beccaria. Geschichte des Strafrechts von 508 bis 1764, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/355702