Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung in der BRD mit Schwerpunkt Langzeitarbeitslosigkeit


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2001

22 Pages, Note: 1,7


Extrait


Gliederung

1. Einleitung.

2. Definitionen

3. Struktur der LZA
3.1 Alter
3.2 Fehlende abgeschlossene Berufsausbildung
3.3 Gesundheitliche Einschränkungen
3.4 Weitere Risikofaktoren
3.4.1 Aussterbende Wirtschaftszweige
3.4.2 Der regionale Arbeitsmarkt
3.4.3 Konjunktur
3.4.4 Individuelle Eigenschaften

4. Ein Vergleich mit anderen Ländern
4.1 Österreich
4.2 USA.

5. Die Untererfassung der Langzeitarbeitslosigkeit
5.1 Kurzfristige Unterbrechungen und Befragungen von Haushalten
5.2 Das Arbeitslosigkeitsvolumen.
5.3 Empirischer Nachweis für Westdeutschland
5.4 Nicht erfasste Arbeitslose
5.5 „Unechte Arbeitslose“

6. Maßnahmen gegen Langzeitarbeitslosigkeit
6.1 Leistungen nach dem SGB III
6.2 Das Modellprojekt „Profiling“

7. Fazit

8. Anhang

Literatur

Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung in der BRD

mit Schwerpunkt Langzeitarbeitslosigkeit

1. Einleitung

Sowohl in Deutschland als auch in den anderen europäischen Ländern hat sich in den letzten Jahren ein Phänomen der Beschäftigungslosigkeit herauskristallisiert: die Langzeitarbeitslosigkeit. Nicht nur die sozialen Gründe sondern auch die ökonomischen Kosten der Gesellschaft machen eine Auseinandersetzung mit dem Thema notwendig. Einerseits entstehen der Gesellschaft aufgrund nicht genutztem Humanpotential und der Belastung des sozialen Sicherungssystems entsprechend hohe Kosten, andererseits führt der Ausschluss aus dem Erwerbsleben für viele zu einer Einschränkung ihres Selbstwertgefühls.

Wer gehört überhaupt zu dem Personenkreis der Langzeitarbeitslosen und lassen sich hierbei bestimmte Muster herausarbeiten? Ein weiteres Problem liegt in der Messung der Langzeitarbeitslosigkeit: Spiegeln die ausgewiesenen Quoten den tatsächlichen Bestand wider? Auch soll ein Vergleich mit anderen Ländern angestellt werden, wie sich hier das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit darstellt.

Weiterhin sollen sowohl gesetzliche Maßnahmen als auch ein Modellprojekt der Bundesanstalt für Arbeit zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit vorgestellt werden.

2. Definitionen

Gemäß dem dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) §118 ist ein Arbeitnehmer arbeitslos, der

1. vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit) und
2. eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäfti- gung sucht

Gemäß der Bundesanstalt für Arbeit gelten als langzeitarbeitslos Personen, die im Rahmen der Arbeitsmarktstatistik am jeweiligen Stichtag der Zählung 1 Jahr und länger bei den Arbeitsämtern arbeitslos gemeldet waren (Bundesanstalt für Arbeit).

3. Struktur der LZA

Generell kann Langzeitarbeitslosigkeit jeden Personenkreis betreffen. Es lassen sich jedoch Merkmale herausarbeiten, die als besonders vermittlungshemmend gelten. Insbesondere eine fehlende abgeschlossene Berufsausbildung, eine gesundheitliche Einschränkung oder ein Alter über 55 Jahre erschwert einen beruflichen Wiedereinstieg. Oftmals liegen diese Merkmale sogar nebeneinander vor, wobei sie dann als besonders gravierend anzusehen sind; z.B. ein älterer Arbeitnehmer mit einer gesundheitlichen Einschränkung (Gaß/Klems/Krömmelbein, 1997, S. 18). Diese Problemgruppe entspricht nahezu 70% der Langzeitarbeitslosen, wobei somit eine nähere Betrachtung erforderlich ist.

3.1 Alter

Mehr als die Hälfte der Langzeitarbeitslosen weist ein Alter von über 45 Jahren auf. Für September 2000 ergibt sich hier ein Anteil von 55,5%, der länger als 1 Jahr aber unter 2 Jahren arbeitslos war. Betrachtet man nun einen Zeitraum von 2 Jahren und länger, so liegt dieser Wert bereits bei 71,5%. Besonders groß ist hier der Anteil der 55-60jährigen (46,3 %), wobei sie häufig zum ersten Mal arbeitslos wurden (Rolle/Suntum, 1997, S.10). Gegenüber diesem hohen „Verbleibsrisiko“ (also die Langzeitarbeitslosigkeit) ist das „Zugangsrisiko“ (also arbeitslos zu werden) eher gering. Häufig liegen besondere gesetzliche oder tarifvertragliche Kündigungsschutzbestimmungen vor und auch ein vorgezogener Altersrentenbezug wird hier geltend gemacht.

Ein weiterer Grund ist in der sozialen Absicherung bezogen auf die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für ältere Arbeitslose zu sehen. Für über 57jährige beträgt der maximale Anspruch auf Arbeitslosengeld 32 Monate, wobei nach Ablauf dieser Zeit ein vorzeitiger Rentenanspruch geltend gemacht werden kann (Rolle/Suntum, S.10 und SGB III §127).

Weiterhin weisen die Älteren häufig einen schlechteren Qualifikationsgrad auf, zumindest was die formelle schulische und berufliche Ausgangsqualifikation betrifft.

Obschon gerade viele ältere Arbeitslose einige wertvolle berufliche und auch lebenserfahrene Kenntnisse besitzen, wird oft nicht nach den objektiven Gesichtspunkten von den Unternehmen entschieden. Allein das Alter dient hier einem „Selektions- und damit Diskriminierungsmerkmal“ (Bäcker/Naegele, 1995, S.778). Auch die zuvor angesprochenen Kündigungsschutzbestimmungen tragen nicht zu einer Entlastung dieser Situation bei, da die Unternehmen keine Arbeitnehmer einstellen möchten die sie kaum mehr kündigen können. Hier wenden sich nun die Schutzbestimmungen gegen sie. Auch bezogen auf die restlichen Arbeitsjahre ergeben sich Probleme: Es stellt sich für den Unternehmer die Frage, ob er noch jemanden für ein bis zwei Jahre einarbeiten möchte, der dann drei Jahre später in Rente geht.

Weiterhin ist auch ein Trend zur Frühverrentung zu beobachten. Im Jahr 1993 hat sich die Erwerbsquote der 60jährigen bezogen auf 1970 nahezu halbiert.

Häufig werden ältere Arbeitnehmer einvernehmlich gekündigt und beziehen dann, bis sie einen vorgezogenen Rentenanspruch geltend machen können, Arbeitslosengeld. Die Zahl der Altersrentner wegen Arbeitslosigkeit hat in den alten Bundesländern zwischen 1992 und 1995 um rund 125% zugenommen. Zudem werden im Rahmen von Sozialplänen die Arbeitslosengelder aufgestockt, so dass die Netto-Einkommensverluste eher gering ausfallen (Bäcker/Naegele, 1995, S. 780). Es ist jedoch zu bemerken, dass diese Vorgehensweise durchaus einer Interessenskoalition entspricht. Empirische Untersuchungen haben gezeigt, dass insbesondere ältere Arbeitnehmer die Frühverrentung als „je eher, desto besser“ empfinden. Neue technologische Entwicklungen, geänderte Arbeitssplatzbedingungen und Zukunftsängste tragen u.a. zu dieser Entscheidung bei (Bäcker/Naegele, 1995, S.781). Auch wird der Status „Rentner“ als nicht so negativ bzw. diskriminierend empfunden wie der Status des „Arbeitslosen“. Zudem stellen Frühverrentungskonzepte, im Gegensatz zu Entlassungen, die konfliktfreieste Lösung zwischen Gewerkschaften und den Unternehmen dar. Norbert Blüm bezeichnete diese Vorgehensweise als „Altersverschrottung“.

3.2 Fehlende abgeschlossene Berufsausbildung

Für den September 2000 ergab sich bei den Arbeitslosen ohne abgeschossene Berufsausbildung ein Anteil von 37,8%. Innerhalb dieser Gruppe waren wiederum 38% langzeitarbeitslos.

Aufgrund der mangelnden Qualifikation ist ihr „Zugangsrisiko“ sehr hoch, d.h. sie verlieren relativ schnell ihren Arbeitsplatz. Das Arbeitsbild entspricht eher einem „hire-and-fire“ Prinzip. Un- und Angelernte stehen am unteren Ende der Beschäftigungshierarchie. Für die Unternehmen bedeutet die Einstellung von weniger Qualifizierten eine geringere Investition in das Humankapital als für Hochqualifizierte. Ihre Einarbeitung benötigt weniger Zeit und ihre Tätigkeiten können zumeist jederzeit von anderen Personen übernommen werden. Sie machen sich somit „entbehrlich“.

Ihr „Verbleibsrisiko“ muss unterschiedlich interpretiert werden. Je länger die Arbeitslosigkeit andauert desto schwieriger wird es, in eine neue Beschäftigung zu münden. Dies belegt die Quote der Langzeitarbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung die länger als ein Jahr aber unter zwei Jahre arbeitslos waren: Sie beträgt 36% (mit abgeschlossener Berufsausbildung dementsprechend 64%). Betrachtet man nun den Zeitraum von 2 Jahren und länger, so steigt ihr Anteil schon auf 42,6% (bzw. 57,4%). Die Quote der Langzeitarbeitslosen mit abgeschlossener Berufsausbildung ist somit - bezogen auf die Dauer - noch gesunken; dies kann bei den Langzeitarbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung nicht festgehalten werden. Dennoch weisen die Arbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung auch einen hohen Anteil bei der kurzfristigen Arbeitslosigkeit auf.

Weiterhin ist auch der Bedarf nach diesen Arbeitskräften gesunken. Zwischen 1971 und 1995 sind in diesem Bereich 4 Millionen Stellen abgebaut worden (Kress/Brinkmann/Wiedemann, 1995, S. 7). Betrachtet man jedoch die Entwicklung in den letzten Jahren, so ist festzustellen, dass ihre Arbeitslosenquote wieder leicht gefallen und der Zugang an offenen Stellen wieder gestiegen ist. Dies sollte aber nicht zu der Annahme verleiten, dass hier eine Entwicklung hin zu weniger qualifizierten Stellen vorliegt; vielmehr ist diese Entwicklung konjunkturbedingt. In den Aufschwungphasen der letzten Jahre die auch mit einer sinkenden Arbeitslosenquote einherging, kann auch ein Rückgang bei den Arbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung festgestellt werden. Hier greift das oben angesprochene „hire-and-fire“ Prinzip: In „guten Zeiten“ werden sie schnell und vermehrt eingestellt, während in „schlechten Zeiten“ zuerst ihre Stellen wegfallen (z.B. die sehr konjunkturabhängige Bauwirtschaft).

Bezogen auf das Alter ist festzustellen, dass der größte Anteil (15,6%) derer, die arbeitslos sind und über keine Berufsausbildung verfügen bei den 55-60jährigen liegt. Im Vergleich: Bei den 25-30jährigen beträgt er nur knapp die Hälfte.

Überrepräsentiert bei den Langzeitarbeitslosen sind auch die Arbeiter: Ihr Anteil beträgt 65,2%, während der der Angestellten dementsprechend bei 34,8% liegt. Gerade in diesem Bereich sind oftmals weniger qualifizierte Stellen zu besetzen.

3.3 Gesundheitliche Einschränkungen

Für den September 2000 ergab sich bei den Arbeitslosen mit gesundheitlichen Einschränkungen ein Anteil von 26,1% (dementsprechend 73,9% ohne gesundheitliche Einschränkung). Von dieser Gruppe waren wiederum 47,5% langzeitarbeitslos.

So wie auch bei den Langzeitarbeitslosen insgesamt ein Anstieg in den letzten Jahren zu verzeichnen ist, so vollzieht sich auch die Entwicklung der Langzeitarbeitslosen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Sie ähnelt sehr dem Verlauf der älteren Langzeitarbeitslosen. Oftmals treten gerade diese beiden Vermittlungshemmnisse nebeneinander auf. Laut einer Befragung gaben über 80% der älteren Langzeitarbeitslosen an, aus gesundheitlichen Gründen den Wiedereinstieg in das Erwerbsleben nicht zu schaffen (Gaß/Klems/Krömmelbein, 1997, S. 19).

Ihr „Zugangsrisiko“ ist wie bei den älteren Arbeitslosen vergleichsweise gering. Auch hier greifen häufig tarifvertragliche oder kündigungsschutzrechtliche Bestimmungen. Das „Verbleibsrisiko“ muss als relativ hoch angesehen werden. Unterteilt man hier die Langzeitarbeitslosigkeit nach Jahren, so ergibt sich für die Arbeitslosen, die ein Jahr bis unter zwei Jahre arbeitslos waren ein Anteil von 20,7%. Bei denen, die zwei Jahre und länger arbeitslos sind, erhöht sich diese Quote schon auf 26,8%.

Von den Langzeitarbeitslosen selbst sind 32,33% schwerbehindert. Ihre Wiedereingliederung gestaltet sich wiederum schwieriger.

Im Schwerbehindertengesetz ist festgehalten, dass ein Arbeitgeber, der über mindestens 16 Arbeitsplätze verfügt, wenigstens auf 6% der Arbeitsplätze Schwerbehinderte zu beschäftigen hat (§5 (1) SchwbG). Für einen Schwerbehinderten, der von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen ist, würde sich hier noch eine Mehrfachanrechnung auf bis zu 3 Pflichtplätze in Frage kommen (§10 SchwbG). Sollte er dieser Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, so hat er für jeden unbesetzten Arbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 200 DM pro Monat zu entrichten. Die Überprüfung und Zahlungsentrichtung erfolgt über die Arbeitsämter. Durch diese Ausgleichsabgabe wird versucht, die Arbeitgeber anzuhalten einen Schwerbehinderten einzustellen, wobei der Erfolg dieser Maßnahme als relativ gering anzusehen ist. Nach einer Anfrage beim Arbeitsamt, äußerten sich die zuständigen Mitarbeiter eher enttäuscht über das Verhalten vieler Arbeitgeber, da diese oft eher bereit waren diese Ausgleichsabgabe zu zahlen, als einen Schwerbehinderten einzustellen. Viele hielten diese Ausgleichsabgabe auch für zu gering, als das sie einen Anreiz schaffen würde.

3.4 Weitere Risikofaktoren

3.4.1 Aussterbende Wirtschaftszweige

Aufgrund des Strukturwandels der Volkswirtschaft verändert sich auch die Nachfrage nach Arbeitskräften aus bestimmten Berufszweigen. Werden sie arbeitslos gestaltet sich ihre Wiedereingliederung schwierig, da die Berufe aus diesen Wirtschaftszweigen eher abgebaut werden und hier nach anderen Alternativen gesucht werden muss. Generell läßt sich erkennen, dass eine Entwicklung weg von der Industriegesellschaft (bzw. dem primären und auch sekundären Sektor) hin zur Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft vorliegt (bzw. dem tertiären Sektor) (Gaß/Klems/Krömmelbein, 1997, S. 23).

3.4.2 Der regionale Arbeitsmarkt

Hier stößt man dann auf das nächste Problem: Dem regionalen Arbeitsmarkt. Betrachtet man z.B. die Daten des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen, so läßt sich erkennen, dass hier das Ruhrgebiet als traditionelles Zentrum der deutschen Schwerindustrie (Kohle und Stahl) besonders hohe Quoten sowohl bei der Arbeitslosigkeit als auch bei der Langzeitarbeitslosigkeit aufweist. Das Arbeitsamt Gelsenkirchen verzeichnet bei den Langzeitarbeitslosen den höchsten Anteil mit 47,1%, während die eher „ländlicheren“ Gegenden wie z.B. der Arbeitsamtbezirk Rheine eine deutlich niedrigere Quote von 31,2% aufweist. Diese Zahlen untermauern die oben angesprochene These.

3.4.3 Konjunktur

Als weiteres Risikomerkmal ist der Konjunkturverlauf anzusehen. Hier läßt sich erkennen, dass in Rezessionsphasen sowohl die Arbeitslosigkeit als auch die Langzeitarbeitslosigkeit ansteigt. Während dann jedoch in Aufschwungphasen die Arbeitslosenquoten wieder abnehmen ist dies bei den Langzeitarbeitslosen weniger der Fall. Sie finden zumeist nicht auf ihr ursprüngliches Niveau - welches vor dem Abschwung bestand - zurück. Betrachtet man den Verlauf der Zeitreihen (siehe Diagramm), so erkennt man, dass eine geringere Variabilität vorliegt als bei den Arbeitslosen insgesamt: Sinken die Werte der Arbeitslosen, so sinken die Zahlen der Langzeitarbeitslosen in wesentlich geringerem Ausmaß.

Der empirische Korrelationskoeffizient zwischen den Zeitreihen Arbeitslosen (ohne Langzeitarbeitslose) und den Langzeitarbeitslosen beläuft sich auf 0,90, der einen Zusammenhang zwischen diesen Größen widerspiegelt. Dieses Phänomen der ansteigenden Sockelarbeitslosigkeit (auch Hysterese-Phänomen genannt) ist in fast allen europäischen Industriestaaten zu erkennen.

3.4.4 Individuelle Eigenschaften

Bis zu 30% der Langzeitarbeitslosen weist hingegen keines der oben beschriebenen statistischen Merkmale auf. Es läßt die Vermutung zu, dass es sich hierbei um Probleme handelt die eher in der Person selbst liegen. Dies erleichtert die Vermittlungsaussichten in Arbeit jedoch keineswegs (ABF Info, 2000, S. 5). Bei den Unternehmen selbst kann festgestellt werden, dass Bewerber z.B. aufgrund nicht ausreichender Qualifikation, häufigem Stellenwechsel oder auch vermuteter Unzuverlässigkeit abgelehnt werden. Gegenüber Langzeitarbeitslosen bestehen hier noch zusätzliche Vorbehalte und eine mangelnde Leistungsfähigkeit oder -bereitschaft wird von vornherein unterstellt. Die Dauer der Arbeitslosigkeit (hier der Langzeitarbeitslosigkeit) wird zum wesentlichen Merkmal, wobei es somit automatisch zu einer Benachteiligung gegenüber anderen Mitbewerbern kommt (Gaß/Klems/Krömmelbein, 1997, S. 22).

4. Ein Vergleich mit anderen Ländern

Häufig wird über einen Vergleich mit anderen Ländern versucht „Patentrezepte“ für das Problem Langzeitarbeitslosigkeit zu finden. Kritiker hingegen weisen darauf hin, dass die Systeme bzw. Probleme zu verschieden seien, als das man eine allgemeine Lösung ableiten könne. Der Vergleich soll hier mit Ländern erfolgen, die „aufgrund wachsender wirtschaftlicher Verflechtung und zunehmender Einbindung in internationale Organisationen und Verträge ähnliche Problemstrukturen haben, die sich weiter annähern“ (Rolle/Suntum, 1997, S.5)

Die Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland weist gemäß der OECD für 1995 einen Anteil von 48,3% auf. Der OECD-Durchschnitt (22 Länder) von 36,8% liegt hingegen deutlich niedriger als der Anteil für Deutschland und auch des EU-Durchschnitts (15 Länder) mit 49,2%. Bezogen auf die EU weisen Italien und Belgien hier die höchsten Werte von über 60% auf. Österreich und die USA hingegen verzeichnen bei den OECD-Ländern die niedrigsten Werte.

4.1 Österreich

Betrachtet man den österreichischen Arbeitsmarkt, so stellt man fest, dass auch hier regionale Unterschiede bei den Langzeitarbeitslosenzahlen vorliegen (Wien: 24,3% und Tirol: 2,3%). Auch branchenspezifische Probleme, mit hohen Quoten in der Metall-, Chemie- und Textilindustrie, lassen sich herausarbeiten. Ebenso ist die Langzeitarbeitslosigkeit bei den älteren Personen ein Problem. Bezogen auf das Alter stellen die 50- bis 55jährigen genau wie in Deutschland die größte Gruppe bei den Langzeitarbeitslosen dar. Vergleicht man nun jedoch die Werte der Langzeitarbeitslosen ab 60 Jahre, so liegen diese in Österreich wesentlich niedriger (0,7%) als in Deutschland (5,0%). Ein Grund liegt in dem Anstieg der Empfänger von Frühverrentungspensionen, wobei diese Leistung erheblich über den Leistungen der Arbeitsämter liegen. Es läßt sich festhalten, dass die niedrige Quote der Langzeitarbeitslosen aufgrund einer umfangreichen Verrentungspraxis teuer erkauft wurde, die auf Dauer keine Lösung darstellt (Rolle/Suntum, 1997, S16). In Deutschland ist die Frühverrentung -wegen Arbeitslosigkeit- erst nach einer Dauer der Arbeitslosigkeit von einem Jahr möglich.

Auch der Tarifpolitik kommt eine große Bedeutung zu. Österreich hat eine hohe Flexibilität der Löhne zu verzeichnen und auch hat sich eine Lohndifferenzierung zwischen den Branchen sowie bei den Einkommen der Arbeiter und Angestellten entwickelt. Oftmals werden moderate Lohnverhandlungen auf Branchenebene ausgehandelt, die dann Spielraum für weitere Verhandlungen auf Betriebsebene lassen. Zum Vergleich: In Deutschland erfolgt dies zumeist ausschließlich auf Branchenebene, wobei betriebliche Lohnverhandlungen -wenn überhaupt- nur in kleineren Unternehmen stattfinden.

4.2 USA

Die USA wiesen für das Jahr 1995 die geringste Langzeitarbeitslosenquote von allen OECD-Ländern auf. Bezogen auf die unterschiedlichen Altersgruppen fällt sofort der geringe Anteil älterer Langzeitarbeitsloser auf.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle: Langzeitarbeitslosigkeit einer Altersgruppe in Prozent.

Quelle: Rolle/Suntum und Bundesanstalt für Arbeit, eigene Berechnungen

Im Gegensatz zu Deutschland (mit 35,8%) und auch vielen anderen europäischen Ländern, fallen die 55-65jährigen mit nur 9,5 % kaum ins Gewicht.

Insbesondere das niedrige Niveau der sozialen Sicherung trägt zu dieser Entwicklung bei. Die Anspruchsberechtigten erhalten in der Regel Leistungen für 28 Wochen (BRD: 26-138 Wochen, §127 SGB III) in Höhe von durchschnittlich 36% des Durchschnittslohnes (BRD: 60 bzw. 67% eines pauschalierten Nettoarbeitsentgelts, §129 SGB III).

Die Arbeitslosenversicherung in den USA gestaltet sich einzelstaatlich, d.h., jeder Bundesstaat weist eine eigene Lohnersatzrate auf: In Kalifornien liegt dieser Satz bei 25,3%, während Hawaii Leistungen in Höhe von 51,3% gewährt. Weiterhin sind Voraussetzungen sehr restriktiv, so dass nur ein Drittel aller Arbeitslosen überhaupt eine Unterstützung erhält.

Dieser hohe Arbeitsanreiz wird zusätzlich gefördert, da Arbeitslosen, die innerhalb einer gewissen Zeit einen Arbeitsplatz finden und diesen für eine bestimmte Zeit behalten, ein einmaliger Geldbetrag (reemployment bonus) gewährt wird. Weiterhin werden auch Sozialhilfeleistungen auf maximal 5 Jahre begrenzt.

Bei dem 1975 eingeführte Earned Income Tax Credit Programm (EITC) erfolgen bis zu einem bestimmten Jahreseinkommen Transfers an die Haushalte, so dass ein Anreiz geschaffen wird auch niedrig entlohnte Stellen anzunehmen.

Neben diesen Arbeitsanreizen, haben auch die niedrigen Lohnabschlüsse der letzten Jahre zu einer niedrigen (Langzeit-) Arbeitslosenquote geführt.

Weiterhin hat auch der Grad der Lohndifferenzierung zugenommen. Diese resultiert hauptsächlich aus dem sehr dezentralen Lohnfindungssystem, wobei hier Lohnverhandlungen auf betrieblicher Ebene dominieren. Auch erhalten neu eingestellte Arbeitnehmer häufig ein niedrigeres Arbeitsentgelt als langjährig Beschäftigte.

Zudem stellt sich der amerikanische Arbeitsmarkt als äußerst dynamisch dar. Die Betriebszugehörigkeit von durchschnittlich 6,7 Jahre (BRD: 10,4 Jahre), weist auf eine hohe Mobilität bei den Arbeitnehmern hin, die auch häufig mit einer geringen Arbeitslosigkeitsdauer verbunden ist.

5. Die Untererfassung der Langzeitarbeitslosigkeit

Bislang wurden zwei Konzepte bei der Messung der Dauer der Arbeitslosigkeit unterschieden:

- die bisherige Dauer, also die Zeitspanne zwischen dem Beginn der Arbeitslosigkeit und einem Stichtag
- die abgeschlossene Dauer, also die Zeitspanne zwischen Beginn und Ende der Arbeitslosigkeit (Karr, 1997, S. 4)

Die Bundesanstalt für Arbeit legt bei ihren Statistiken die bisherige Dauer zugrunde (Wagner, 1995, S. 750).

5.1 Kurzfristige Unterbrechungen und Befragungen von Haushalten

Aufgrund von Befragungen wird jedoch häufig ein höherer Anteil der Langzeitarbeitslosigkeit ermittelt, weil z.B. eine Krankheit von über sechs Wochen, eine kurzfristige Arbeitsaufnahme von unter sieben Kalendertagen oder eine Teilnahme an Bildungs- und Rehabilitationsmaßnahmen zur Unterbrechung der offiziellen Arbeitslosigkeit führen, jedoch von den Betroffenen diese nicht als solche wahrgenommen wird. Dies zeigen Erhebungen des Mikrozensus und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), wobei in beiden Fällen Befragungen bei repräsentativen Haushalten durchgeführt wurden. Die von der Bundesanstalt für Arbeit ausgewiesene Quote der Langzeitarbeitslosen lag im Jahre 1993 bei 22,8% (alte Bundesländer), während die des SOEP bei 33,9% und des Mikrozensus sogar bei 40,2% lag.

Die oben angesprochene Dauer ohne Unterbrechungen ist zudem allemal länger als die von Arbeitsämtern registrierten Arbeitslosen. Für das Jahr 1995 ergab sich in Deutschland eine von der Bundesanstalt ausgewiesene Langzeitarbeitslosigkeitsquote in Höhe von 31,6%; läßt man nun diese kurzfristigen Unterbrechungen außer Acht, so ergibt sich ein Anteil von 48,3% (Karr, 199515). Aufgrund der seit 1998 strengeren Meldevorschrift für Arbeitslose, die alle drei Monate erfolgen muss, kam es seither zu vielen Unterbrechungen, die wiederum auch zu einer “neuen“ Arbeitslosigkeit geführt hat. Ein Teil der Arbeitslosen wird somit zu Mehrfacharbeitslosen, obschon sie zwischenzeitlich keine stabilen Erwerbsphasen hatten (Wagner, 1995, S. 749).

Es werden nur diejenigen Erwerbslosen als Langzeitarbeitslose erfasst, die zu diesem besagten Stichtag genau mindestens 1 Jahr arbeitslos sind. Diese Angaben sagen jedoch nichts zur eigentlichen Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit aus.

5.2 Das Arbeitslosigkeitsvolumen

Bezogen auf die Untererfassung kann somit ein weiterer Aspekt herangezogen werden: Das Arbeitslosigkeitsvolumen.

Es errechnet sich aus:

Zugang (Zi) * Dauer (di) = Bestand (Bi) bzw. Volumen,

wobei i hier ein Zeitintervall > 1 Jahr aufweist; also die Langzeitarbeitslosigkeit. Für das Jahr 1996 ergab sich zur Jahresmitte für Deutschland (alte Bundesländer) ein Bi-Wert von knapp 58%; die von der Bundesanstalt für Arbeit ausgewiesene Quote lag hingegen bei 32,9%.

Ein Beispiel soll diese Problematik verdeutlichen:

Es sei angenommen, in einem Land bestehe die Arbeitslosigkeit (bezogen auf die abgeschlossene Dauer) nur aus Langzeitarbeitslosen. Es sei weiterhin angenommen, sie wäre für alle gleich lang (13 Monate, also langzeitarbeitslos). Von der Statistik würde man nun erwarten, dass sich für die Langzeitarbeitslosen eine Quote von 100% ergibt. Dies ist aber nicht der Fall: Unterstellt man einen kontinuierlichen Zugang, so ist an einem aktuellen Stichtag1 /13Langzeitarbeitslose im Bestand,12 /13weisen noch eine Dauer von unter einem Jahr auf. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen beträgt somit gerade mal 7,7%.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Behält man nun diese Angaben bei, erhöht jedoch die Dauer von 13 auf 15 Monate, so würde ein aktueller Stichtagsbestand3 /15Langzeitarbeitslose aufweisen, also 20%.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bei einer Dauer von 24 Monaten würde sich sich die Quote schon auf 50% erhöhen. Man kann also nicht erkennen, ob wirklich mehr Personen zu Langzeitarbeitslosen wurden, oder ob sich lediglich die Dauer verändert hat. Außerdem ist die Untererfassung um so größer, je weniger die Langzeitarbeitslosen den Zeitraum von einem Jahr überschreiten ( siehe Beispiel bezogen auf die 13 und 24 Monate) (Karr, 1997, S. 7).

5.3 Empirischer Nachweis für Westdeutschland

Für die Jahre 1989 bis 1996 wurde nun bei den einzelnen Arbeitslosen, die in diesem Zeitraum die Arbeitslosigkeit beendet haben, die individuelle Dauer ihrer Arbeitslosigkeit festgehalten. Für jeden Arbeitslosen kann somit eine durchschnittliche Dauer von Tagen in Arbeitslosigkeit errechnet werden. Aus diesen Angaben lässt sich nun der Bestand errechnen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Tabelle zeigt, dass die errechneten Werte aufgrund ihres Volumens deutlich höher sind als die ausgewiesenen Bestände der Bundesanstalt für Arbeit. Während die einen zwischen 50 und 60% liegen, weisen die Bestände der Bundesanstalt für Arbeit eher Werte zwischen 20 und 30% auf.

Bei weiterer Aufschlüsselung dieser Werte, lassen sich auch Angaben über die Arbeitsmarktsituation in den einzelnen Jahren herausarbeiten.

Betrachtet man die Jahre 1990 und 1994, so unterscheiden sich die ausgewiesenen Werte (29,7 bzw.30,2%) zu den errechneten Werten (55,2 bzw. 54,4%) zwar in erheblichem Maße; innerhalb dieser beiden Messkonzepte sind jedoch nicht wesentliche Unterschiede festzustellen. Dies könnte zu der Vermutung führen, dass auch die Arbeitsmarktsituation in den beiden Jahren nahezu identisch war. Tatsächlich liegen jedoch wesentliche Unterschiede vor:

Für das Jahr 1990 läßt sich feststellen, dass 13,4% der Abgänger aus Arbeitslosigkeit (und hier der Langzeitarbeitslosigkeit, da > 1 Jahr) im Durchschnitt 836 Tage (bzw. 2,3 Jahre) arbeitslos waren.

Im Jahre 1994 sind 17,5% an Abgängern aus der Langzeitarbeitslosigkeit zu verzeichnen, jedoch waren sie im Durchschnitt nur 685 Tage (bzw. 1,9 Jahre) arbeitslos ( Karr, 1997, S. 9).

Dies läßt auch einen Schluss auf die Arbeitsmarktdynamik zu. Sie kann darauf hindeuten, inwieweit eine Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes vorliegt. Besteht die Arbeitslosigkeit eher aus kürzeren Perioden, bei dem somit ein häufiger Umschlag stattfindet und der Arbeitsmarkt somit in Bewegung ist, oder ist er bewegungsarm und verfestigt, was zu einer Polarisierung, also einer Aufspaltung in einen funktionierenden und verfestigten Teil führt (Karr, 1997, S. 4).

5.4 Nicht erfasste Arbeitslose

Unter den Arbeitslosen lassen sich auch Personen finden, die aufgrund der Definition der Arbeitslosigkeit durch die Bundesanstalt für Arbeit offiziell nicht zu den Arbeitslosen zählen. Sie erfüllen entweder nicht die Kriterien, oder sind erst gar nicht bei den Arbeitsämtern gemeldet. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Es sind häufig Personen, die sich entmutigt über die ungünstige Vermittlungssituation durch die Arbeitsämter bzw. des Arbeitsmarktes zurückgezogen haben. Diejenigen, die bei günstigeren Arbeitsmarktbedingungen erwerbstätig wären bzw. sich eine Erwerbstätigkeit wünschen, bezeichnet man auch als „Stille Reserve“.

Ihren Anteil zu ermitteln gestaltet sich als durchaus schwierig, da hier Voraussagen über eine zukünftig bessere Arbeitsmarktsituation gemacht werden muss. Einfacher kann hier wiederum ein Nachweis über Befragungen erfolgen. Mikrozensus und SOEP kamen hier auf knapp 0,5 Mill. nichtarbeitslos (gemeldete) aber arbeitsuchende Personen, wobei der Anteil der Frauen bei über 80% liegt. Legt man nun die von Mikrozensus und SOEP zuvor ermittelten Quoten der Langzeitarbeitslosigkeit von 34 bzw. 40% zugrunde, so ergäben sich noch zusätzlich 150.000 bis 200.000 Personen, die dem Kreis der Langzeitarbeitslosen zuzurechnen wären ( Wagner, 1995, S. 751).

5.5 „Unechte Arbeitslose“

Trotz all dieser Faktoren gibt es auch eine Personengruppe, die zu einer Überzeichnung der Langzeitarbeitslosigkeit führt. Gemeint sind hier Personen, die zwar arbeitslos gemeldet sind, jedoch nicht wirklich einen Arbeitsplatz suchen. Häufig steht hier der Leistungsbezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder auch Sozialhilfe im Vordergrund, bei der es einer Arbeitslosmeldung bedarf. Sie sind jedoch nicht direkt von (Langzeit-)Arbeitslosigkeit „betroffen“, insbesondere was arbeitsmarktpolitische Maßnahmen anbelangt. Die hier angesprochene Überzeichnung dürfte jedoch wesentlich geringer sein als die Unterzeichnung durch die zuvor angesprochenen Faktoren ( Wagner, 1995, S. 750).

6. Maßnahmen gegen Langzeitarbeitslosigkeit

Um Langzeitarbeitslosen einen Wiedereinstieg in das Erwerbsleben zu ermöglichen, stellt die Bundesanstalt für Arbeit unterschiedliche Maßnahmen zur Verfügung. Es kann im Rahmen dieser Arbeit nur auf einige eingegangen werden.

Gemäß §6 SGB III haben die Arbeitsämter bereits nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit die Aufgabe festzustellen, wie ein Abgleiten in die Langzeitarbeitslosigkeit verhindert werden kann.

6.1 Leistungen nach dem SGB III

Spezielle Maßnahmen stehen hierbei zur Verfügung:

- Eingliederungszuschüsse (§§ 217-234 SGB III) Hierbei handelt es sich um Zuschüsse zum tariflichen bzw. ortsüblichen Arbeitsentgelt an den Arbeitgeber, die zum Ausgleich von Minderleistungen gedacht sind. Sie betreffen insbesondere schwer vermittelbare Arbeitslose.
- Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose (Richtlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, BMA)

Gefördert werden Beschäftigungsverhältnisse, bei denen die Beschäftigungshilfe die berufliche Wiedereingliederung eines Langzeitarbeitslosen betrifft. Sie müssen vor Einstellung mindestens ein Jahr beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sein.

- Eingliederungsvertrag (§§ 229-234 SGB III)
Dieser Vertrag wird unter Mitwirkung des Arbeitsamtes zwischen der förderungswürdigen Person und dem Arbeitgeber abgeschlossen, mit dem Ziel, nach der Einarbeitungszeit in ein Beschäftigungsverhältnis zu münden. Das Arbeitsamt übernimmt hier die Entlohnung und den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung für Zeiten, in denen der Beschäftigte keine Arbeitsleistung erbringt.
- Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (§ 260 ff)

Träger der Maßnahme können einen Zuschuss erhalten, wenn die vom Arbeitsamt zugewiesenen Beschäftigten Arbeiten verrichten, die sonst nicht durchgeführt würden und die im öffentlichen Interesse liegen. Der Förderungszeitraum kann bis zu drei Jahre betragen; im dritten Jahr muss jedoch eine Festeinstellung erfolgen. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen in ABM beträgt rund 80%.

Es ist jedoch zu bemerken, dass der Erfolg dieser Maßnahmen relativ gering ist. Sie werden wenig in Anspruch genommen, und es sind kaum zusätzliche Arbeitsplätze entstanden (Karr, 1999, S. 3).

6.2 Das Modellprojekt „Profiling“

Seit Dezember 1999 führt die Bundesanstalt für Arbeit ein von der Europäischen Kommission gefördertes Projekt durch. Hier geht es insbesondere um das frühzeitige Erkennen von Langzeitarbeitslosigkeit. Gerade Personen aus den o.a. Problemgruppen unterliegen einer höheren Wahrscheinlichkeit langzeitarbeitslos zu werden. Auch sieht das Projekt eine Zusammenarbeit mit anderen Ämtern vor. Viele Langzeitarbeitslose beziehen Sozialhilfe, da ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. -hilfe erschöpft ist.

Seit März 2000 wird dieses Projekt in den Arbeitsämtern Oldenburg, Karlsruhe und Bochum durchgeführt. Die Arbeitsvermittler erstellen sofort bei dem ersten Gespräch mit jedem neu gemeldeten Arbeitslosen einen Profiling-Bogen, der dann bei der Analyse Auskunft geben soll, in wie weit ein erhöhtes Risiko zu Langzeitarbeitslosigkeit vorliegt. Der Profiling-Bogen besteht aus einer Art Checkliste mit Fragen zu qualifikatorischen Merkmalen, zur Flexibilität und zur Motivation. Zusammen mit den üblichen statistischen Angaben die jeder Arbeitslose bislang machen musste, wird nun eine statistische Wahrscheinlichkeit langzeitarbeitslos zu werden ermittelt. Ist nun eine bestimmte Gruppe von Personen ermittelt, so wird diesen Unterstützung bei der Eingliederung in das Erwerbsleben durch Beratungen bei einem freien Träger angeboten. Dieser „Case-Manager“ erarbeitet dann zusammen mit dem Arbeitslosen ein stufenweises Eingliederungsprogramm, bei dem es insbesondere darum geht, vorhandene Vermittlungshemmnisse auszuräumen bzw. zu minimieren. Dieses Projekt zielt insbesondere auf das Einzelgespräch bzw. die Einzelanalyse, um hier präventiv tätig zu werden (AFB Info, 2000, S. 8)

Eberts und O’Leary machen in ihrem Beitrag jedoch darauf aufmerksam, das Profiling eher für Länder in Betracht kommt, die bei arbeitslosen Personen sowohl Maßnahmen als auch Hilfe selektiv anbieten. Deutschland, Frankreich und Schweden bieten allen Arbeitslosen von Beginn ihrer Arbeitslosigkeit Dienstleistungen an. Eine Rangfolge für Dienstleistungsempfänger ist somit wenig sinnvoll. Jedoch kann hier zumindest die effektivste Maßnahme entwickelt werden (Eberts/O’Leary, 1997, S. 8).

Rudolph und Seiffert konnten ein erstes Resümee für Deutschland vorlegen, das noch immer offen läßt, ob Profiling tatsächlich zur frühzeitigen Erkennung von Langzeitarbeitslosigkeit beiträgt. Sie sehen insbesondere Probleme in der Einstufung, da dies zumeist erst nach drei bis sechs Monaten besser geschehen konnte, als schon zu Beginn der Arbeitslosigkeit. In Großbritannien konnte festgehalten werden, dass eher der Zufall darüber entscheidet ob jemand in die Langzeitarbeitslosigkeit gleitet oder nicht. Man hat dort bereits auf Profiling verzichtet. Rudolph und Seiffert kommen zu dem Ergebnis, dass es „offen ist, ob über Profiling tatsächlich eine brauchbare Prognose von Langzeitarbeitslosigkeit auf individueller Ebene erreicht werden kann“ (Rudolph/Seiffert, 2000, S. 317-320).

7. Fazit

Es ist festzuhalten, dass Langzeitarbeitslose sich in bestimmte Personengruppen aufgliedern lassen. Jedoch kann gerade aufgrund der Unterteilung gezielt nach Lösungen gesucht werden. Dies sollte nicht zu der Annahme verleiten, dass sich hierdurch die Lösung des Problems leichter gestaltet; vielmehr macht eine Strukturierung das Problem greifbarer und führt somit auch zu einer besseren Handhabung.

Auch wenn festgestellt wurde, dass einige Länder deutlich niedrigere Quoten bei den Langzeitarbeitslosen aufweisen, sollten die hieraus ergebenden Probleme nicht außer Acht gelassen werden: In Österreich wird das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit durch eine starke Frühverrentungspraxis auf nachfolgende Jahrgänge verschoben, während in den USA die Schere zwischen Arm und Reich immer größer wird, was sich sicherlich auch in einer höheren Kriminalitätsrate widerspiegelt.

Die Langzeitarbeitslosigkeit ist nicht nur ein Problem einzelner Länder, sondern vollzieht sich durch fast alle Industrienationen. Langzeitarbeitslosigkeit ist und wird auch weiter ein schwerwiegendes Problem bleiben.

Auch wenn festgehalten werden kann, dass sie tendenziell zu niedrig ausgewiesen wird, haben auch die niedrigsten Quoten durch die Bundesanstalt für Arbeit ein hohes Niveau. Deutschland ist sich dieser Problematik durchaus bewusst, was sich schon durch die vielen unterschiedlichen Maßnahmen und Projekte äußert. Auch die Europäische Union unterstützt diese Vorgehensweise über Fördergelder.

8. Anhang

Tabelle: Arbeitslose und Langzeitarbeitslose in Westdeutschland von 1974-2000

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Bundesanstalt für Arbeit, eigene Berechnungen

Diagramm: Arbeitslose und Langzeitarbeitslose in Westdeutschland im Zeitablauf

Literatur

* ABF Info, 2000, Langzeitarbeitslosigkeit: Entwicklung, Struktur, Arbeitsmarktpolitik, Landesarbeitsamt Baden-Württemberg, Nr.: 04/2000, http://www.arbeitsamt.de/laa_bw/information/Forschung/index.html

* Bäcker, G., Naegele, G., 1995, Ältere Arbeitnehmer zwischen Langzeitarbeitslosigkeit und Frühverrentung, in: WSI Mitteilungen, Nr.: 12/1995, S. 777-784

* Beer, D., Wagner, A., 1997, Keine Aussichten, kein Interesse, keine Zeit? Weiterbildung von an- und ungelernten Beschäftigten im Betrieb, http://www.iatge.de/index.html?projekt/am/qualifiz4.html

* Bundesanstalt für Arbeit, Geschäftsbericht 2000, S. 33-50, http://www.arbeitsamt.de/hst/services/geschaeftsbericht/

* Eberts, R. W., O’Leary, C., 1997, Früherkennung („Profiling“) von Langzeitarbeitslosen und ihre Überweisung in Arbeitsmaßnahmen: Erfahrungen und Lehren aus mehreren Ländern, Nr.: 60, http://www.ecotec.com/eeo/ersep/imi60_d/frame.htm

* Gaß, G., Klems, W., Krömmelbein, S., Schmid, A., 1997, Strategien gegen Langzeitarbeitslosigkeit: Strukturen, Ursachen und Maßnahmen, Berlin: Rainer Bohn Verlag, S. 9-30

* Genz, H., Schwendy, A., 2000, Solidarität mit Langzeitarbeitslosen: Zur Rolle von Arbeitsämtern und Sozialämtern, in: Soziale Sicherheit, 8-9/200, S.275-278

* Hof, B., 1991, Für mehr Verantwortung - Langzeitarbeitslosigkeit und Soziale Marktwirtschaft, Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialpolitik, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Nr.: 193

* Hubert, F., 1997, Determinanten der Arbeitslosigkeit in der EU, Europäische Hochschulschriften, Frankfurt am Main: Peter Lang, S. 1-34

* Karr, W., 1997, Conceptual Problems in the Understatement of Long-Term Unemployment, IAB Labour Market Research Topics 21, http://www.iab.de/iab/publikationen/inhtopics.htm#1997

* Karr, W., 1999, Kann der harte Kern der Arbeitslosigkeit durch einen Niedriglohnsektor aufgelöst werden? Eine Analyse der Arbeitslosen nach Verweildauer und Reintegration, IAB Kurzbericht, Nr.: 3/99, http://www.iab.de/iab/publikationen/kb1999.htm

* Kress, U. und Brinkmann, C. und Wiedemann, E., 1995, Entwicklung und Struktur der Langzeitarbeitslosigkeit, in: WSI Mitteilungen, 48. Jahrgang 12/1995, S.741-748

* Rolle, C., und van Suntum, U., 1997, Langzeitarbeitslosigkeit und soziale Absicherung: Deutschland, Österreich, Schweiz, USA, Gütersloh: Verlag Bertelsmann Stiftung, http://www.bertelsmann-stiftung.de/downloads.cfm?lan=de&nId=249

* Rudolph, H., 1998, Risiko von Langzeitarbeitslosigkeit frühzeitig erkennen: Berechnung der Verbleibswahrscheinlichkeit von Arbeitslosen, IAB Werkstattbericht, Nr.: 14/1998, http://www.iab.de/iab/publikationen/wb1998.htm

* Sitte, R., 1999, Problemgruppen auf dem Arbeitsmarkt: Die Grenzen aktiver Arbeitsmarktpolitik überwinden, in: Soziale Sicherheit 1/1999, S. 7-17

* Wagner, A., 1995, Langzeitarbeitslosigkeit: Vielfalt der Formen und differenzierte Lage, in: WSI Mitteilungen, 48. Jahrgang 12/1995, S.749-760

* Werner, H., 1997, Kann Deutschland von den Niederlanden lernen?, IAB Kurzbericht, Nr.: 12/1997, http://www.iab.de/iab/publikationen/kb1997.htm

* Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit

* Schwerbehindertengesetz

* Sozialgesetzbuch III

* Statistisches Taschenbuch 2000

* Zahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland

[...]

Fin de l'extrait de 22 pages

Résumé des informations

Titre
Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung in der BRD mit Schwerpunkt Langzeitarbeitslosigkeit
Université
University of Duisburg-Essen  (Institut für Volkswirtschaft)
Cours
Seminar Soziale Sicherung
Note
1,7
Auteur
Année
2001
Pages
22
N° de catalogue
V355
ISBN (ebook)
9783638102568
Taille d'un fichier
420 KB
Langue
allemand
Mots clés
Arbeitslosigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit, BRD, USA, Österreich
Citation du texte
Stefanie Gude (Auteur), 2001, Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung in der BRD mit Schwerpunkt Langzeitarbeitslosigkeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/355

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