Führen Mindestlöhne wirklich zu Arbeitslosigkeit?

Untersuchungen auf Basis des neoklassischen, monopsonistischen sowie keynesianischen Modells und empirische Evidenz


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2015

24 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Theoretische Ansätze zur Analyse der Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen
2.1 Neoklassik
2.1.1 Neoklassisches Standardmode
2.1.2 Monopsonistisches Mod
2.2 Keynesianismus

3 Empirische Evidenz zur Wirkung von Mindestlöhnen auf die Beschäftigung
3.1 Deutschland im Kontext internationaler Mindestlöhne
3.2 Beschäftigungseffekte eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns
3.3 Erwartete Auswirkung für die Bundesrepublik Deutschland

4 Fazit

5 Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Gegenüberstellung der Auswirkungen bei der Einführung eines Mindestlohns im Neoklassischen Standardmodell und im Monopson

Abbildung 2: Vergleich der gesetzlichen Mindestlöhne pro Stunde in Euro, Kaufkraftstandards und Kaitz-Index im Januar 2015

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Zum 1. Januar 2015 wurde mit der Einführung des „Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns“ (MiLoG) in der Bundesrepublik Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von brutto 8,50 Euro pro Zeitstunde eingeführt. Dieser soll nach einer zweijährigen Übergangsfrist uneingeschränkt für alle Branchen gelten.

Das wichtigste Argument für die Einführung eines Mindestlohns ist dessen Wirkung auf die Einkommensverteilung. Befürworter begründen seine Ein- führung mit sozialen Gesichtspunkten, wie der Verhinderung und Präventi- on von Lohn- und Altersarmut und verweisen auf die Existenz von Mindest- löhnen in anderen westlichen Staaten und deren nicht nachweisbare negative Beschäftigungswirkung. Eine weitere Begründung stellt die Steigerung der Nachfrage und die daraus steigende Kaufkraft dar, die positive Effekte auf die Konjunktur haben.1

Diese Argumente werden in der neoklassischen Standardliteratur jedoch generell abgelehnt. Daher befürchten Kritiker durch diesen ordnungspoliti- schen Eingriff negative Beschäftigungseffekte und einen massiven Anstieg der Schwarzarbeit. Dieser Markteingriff würde vorrangig Personengruppen mit geringem Einkommen, geringer Qualifikation und geringer Produktivi- tät in die Arbeitslosigkeit führen.2 Die aus zahlreichen Ausnahmeregelungen entstehende Dokumentationspflicht führt zusätzlich zu enormen Bürokratie- kosten in den Unternehmen.3

Vor dem Hintergrund der fortwährenden Debatten untersucht die vorliegen- de Arbeit die theoretischen und empirischen Überlegungen und Erkenntnis- se dieser arbeits- und sozialpolitischen Reform und sucht so eine Antwort auf die Frage, ob ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro in der Bundesrepublik Deutschland wirklich zu zusätzlicher Arbeitslosigkeit führt.

2 Theoretische Ansätze zur Analyse der Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen

Im folgenden Abschnitt werden die auftretenden Beschäftigungseffekte durch die Einführung eines Mindestlohns auf Basis der am weitesten verbreiteten Arbeitsmarkttheorien diskutiert.

2.1 Neoklassik

2.1.1 Neoklassisches Standardmodell

In den noch immer aktuellen politischen Debatten prophezeien die Gegner des Mindestlohns (insbesondere Wirtschaftsverbände wie der BDA und BDI) einen drastischen Anstieg der strukturellen Arbeitslosigkeit nach des- sen Einführung.4 Dies begründen sie unter Bezug auf die neoklassische Ar- beitsmarkttheorie. Das neoklassische Basismodell des allgemeinen Gleich- gewichts liefert als eine der weitverbreitetsten Theorien eine verständliche Erklärung, wie ein perfekter Arbeitsmarkt funktionieren müsste und ist da- her es in der Arbeitsmarktforschung ein bedeutendes Referenzmodell ge- worden. Das Modell legt die Annahmen zugrunde, dass

- die Haushalte ihre Nutzenfunktion maximieren (wobei Konsum ih- ren Nutzen steigert und Arbeit ihn vermindert),
- die Unternehmen ihren Gewinn maximieren und als Produktionsfak- toren Arbeit und Kapital verwenden,
- eine vollkommene Konkurrenz auf allen Märkten existiert und die verkauften Güter homogen sind,
- die Preise völlig flexibel sind und sich dem Gleichgewicht von An- gebot und Nachfrage anpassen und
- die Wirtschaftssubjekte vollständige Informationen besitzen.

Daraus leitet sich ein einfacher Arbeitsmarkt mit Nachfrage- und Angebots- kurve und einem Gleichgewicht an deren Schnittpunkt ab.5 Unter der An- nahme dieser friktionslosen Wirtschaft wäre jede Arbeitslosigkeit freiwilli- ger Natur, da ein Überangebot an Arbeitskräften zu sinkenden Reallöhnen führen würde, und schlussendlich die Vollbeschäftigung wiederherstellt wäre.6

Auf diesem Arbeitsmarkt treten Arbeitgeber (im Folgenden AG) und Arbeitnehmer (im Folgenden AN) mit konfligierenden Interessen auf: bei hohen Löhnen stellen AN ihre Arbeitsleistung zur Verfügung - jedoch sind nur weniger Unternehmen bereit, diese Löhne zu bezahlen. Im Gegenzug sind AN nicht bereit, ihre Leistungen bei zu niedrigen Löhnen zur Verfügung zu stellen. Diese Interessenskonflikte balancieren sich mit der Zeit aus und ein Gleichgewichtspreis für Arbeit entsteht.7

Mit steigendem Lohnniveau sinkt die Arbeitsnachfrage der Unternehmen, da diese nur so viel zusätzliche Arbeitskraft nachfragen, bis deren Grenzkosten deren Grenzerlöse übersteigen. Wenn also die Lohnforderungen der AN deren Produktivität übersteigt, sehen die Unternehmen von der Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte ab. Die Nachfrage nach Arbeit sinkt also mit steigendem Lohnniveau. Im Gegensatz dazu hat die Angebotskurve einen positiven Verlauf, da die Bereitschaft der AN zunimmt, ihre Freizeit durch zusätzliche, besser bezahlte Arbeit zu substituieren.

Bei der Einführung eines Mindestlohns ist also seine Höhe maßgeblich. Ein bindender Mindestlohn unterhalb des Gleichgewichtslohns hätte keine Auswirkung, da eine unternehmensseitig hohe Arbeitsnachfrage einem ge- ringen Angebot gegenübersteht. Der Wettbewerb zwischen den Unterneh- men würde also zu einer Steigerung des Lohnniveaus in Richtung des Gleichgewichtslohns führen.8

Wird der gesetzlich festgeschriebene Mindestlohn hingegen über das Ni- veau des Gleichgewichtslohns gesetzt, sinkt die unternehmensseitige Ar- beitsnachfrage, während das Angebot an Arbeit steigt. Abbildung 1 stellt das neoklassische Standardmodell nach BACHMANN et. al (2008) und HAGEN (2008) dar und zeigt die Auswirkung durch die Einführung eines Mindestlohns wmin, der über dem Gleichgewichtslohn w* liegt (linke Dar- stellung). Daraus folgt ein geringeres Beschäftigungsniveau und unfreiwillige, zusätzliche Arbeitslosigkeit.9

Wie bereits erwähnt, beruht diese Theorie auf einigen Annahmen und ist daher auch nicht unumstritten. So ist zum Beispiel die Arbeitsangebotsfunk- tion in diesem Modell steigend, da davon ausgegangen wird, dass AN ihr Arbeitsangebot bei steigenden Löhnen ausweiten und ihre Freizeit durch zusätzliche Arbeit substituieren. So würden sie bei fallenden Löhnen aber auch ihr Arbeitsangebot reduzieren. Alternativ kann in der Neoklassik aber auch davon ausgegangen werden, dass AN ihr Arbeitsangebot ausweiten, wenn die Löhne sinken, um ihr Überleben zu sichern. So würden sich zwei Gleichgewichte bilden: Ein Gleichgewicht mit niedrigen Löhnen aber hoher Beschäftigung und eines mit hohen Löhnen aber niedriger Beschäftigung. Da das Modell mit niedrigen Löhnen und hohen Arbeitszeiten moralisch und politisch fragwürdig wäre, könnte mit einem Mindestlohn das Niedrig- lohngleichgewicht verhindert werden. Ein weiterer Kritikpunkt ist die An- nahme des homogenen Arbeitsangebots. Unterscheidet man zwischen gut ausgebildeten und ungelernten Arbeitskräften, so könnte man Ungelernte bei einer Verteuerung der Arbeit durch gut ausgebildete AN substituieren und einen Teil der Beschäftigungsverluste ausgleichen.10

Darüber hinaus unterstellt das Modell, dass es keine Marktmacht seitens AG oder AN gibt. Das im Folgenden vorgestellte Modell beschreibt eben diese Situation.

2.1.2 Monopsonistisches Modell

Wie bereits festgestellt, ist das neoklassische Standardmodell nicht frei von Kritik. Gerade die unterstellte Homogenität der Arbeit und die fehlende Betrachtung der auftretenden Machtverhältnisse veranlassten eine Abwandlung des Modells, in der Monopsonmacht dem AG dazu verhilft, die Arbeitskraft des AN zu einem geringeren Preis als dem Gleichgewichtspreis nachzufragen.11 Eine solche Marktmacht kann entstehen, wenn ein AG in bestimmten Sektoren oder Regionen, aufgrund der unvollkommenen Mobilität der AN, eine marktdominierende Stellung einnehmen kann.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Gegenüberstellung der Auswirkungen bei der Einführung ei- nes Mindestlohns im Neoklassischen Standardmodell und im Monopson

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an BACHMANN et al. (2008), S. 14 und HAGEN (2008), S. 90ff.

Um von der Möglichkeit, einen AN unter seiner Grenzproduktivität zu ent- lohnen gebrauch zu machen, muss der AG jedoch die Beschäftigung L0 un- terhalb des markträumenden Lohns w* halten. Dies würde zu unfreiwilliger Arbeitslosigkeit führen. Die Einführung eines Mindestlohns, kann bei dieser Modellvariante eine positive Beschäftigungswirkung haben, wenn dieser über w0 liegt, aber w* nicht überschreitet (Abbildung 1, rechte Darstellung). Würde der Mindestlohn oberhalb von w* gesetzt, so entstünde analog zum neoklassischen Modell zusätzliche, unfreiwillige Arbeitslosigkeit. Wenn ein gesetzlicher Mindestlohn gewählt wird der w* entspricht, würde es trotz der Monopsonmacht des AG keine unfreiwillige Arbeitslosigkeit geben.12

Zusätzlich herrscht auch immer Sucharbeitslosigkeit, die aufgrund unvoll- kommener Informationen über alternative Arbeitsmöglichkeiten auftritt. Das führt dazu, dass vakante Stellen nicht unverzüglich zum herrschenden Gleichgewichtslohn besetzt werden können.13 AG können diese mit einem höheren Lohn leichter füllen und den Verbleib der AN im Unternehmen attraktiver machen, was zu einer dauerhaft höheren Beschäftigung führen würde. Dieses muss durch höhere Löhne realisiert werden, was zu einer steigenden Angebotsfunktion führt. Diese Entwicklung würde wiederum einen Spielraum für eine Lohnfestsetzung unterhalb des markträumenden Niveaus eröffnen.14

Welches der beiden Modelle am ehesten der Realität entspricht hängt davon ab, welche Stellung Gewerkschaften und Unternehmen auf dem jeweiligen Arbeitsmarkt einnehmen. Hat die Gewerkschaft nur eine schwache Stellung und gibt es viele Unternehmen, so trifft am ehesten das neoklassische Stan- dardmodell aufgrund der Annahme der vollständigen Konkurrenz zu. Herr- schen dominante Unternehmen und immobile Arbeitnehmer, so trifft das monopsonistische Modell zu.15

Dennoch zeigen beide Modelle sehr gut auf, dass deren Nachweise auf einen negativen Beschäftigungseffekt auf strengen Annahmen beruhen, die unter Ökonomen strittig sind. Sobald man einige dieser Annahmen unberücksichtigt lässt, lässt sich nur noch ein geringerer negativer oder teilweise sogar positiver Effekt interpretieren.16

2.2 Keynesianismus

Während der großen Depression in den 1930er Jahren führte die von Keynes aufgestellte „General Theory of Employment, Interest and Money“ zu Zwei- feln an der Gültigkeit des Neoklassischen Arbeitsmarktmodells und zu einer Abkehr vom Marktvertrauen.17 Als einer der ersten Wissenschaftler emp- fahl er massive Eingriffe des Staates, um die hohe Arbeitslosigkeit einzu- dämmen.18

Anders als im neoklassischen Standardmodell schließt die Perspektive von Keynes einen Zusammenhang zwischen der Höhe des Lohnes und des Be- schäftigungsniveaus aus. Stattdessen stellt er die These auf, dass die Nach- frage für Arbeit von dem Produktionsvolumen abhängt, welches durch die aggregierte Nachfrage bestimmt wird.19 Bei diesem Modell kann man un- terstellen, dass Arbeitsplätze und Arbeitskräfte sowohl homogen als auch heterogen sein können. Wenn das Modell unter homogener Arbeit betrachtet wird, so würden steigende Lohnkosten für die AG dazu führen, dass diese ihre Preise im gleichen Maßstab erhöhen. Trotz gestiegener Nominallöhne würde so jedoch keine Kaufkraftveränderung der AN erfolgen. Ein Mindest- lohn hätte also bei homogener Arbeit keine Auswirkung auf die Höhe der Reallöhne der AN.20 Unterstellt man im Gegensatz dazu die Einführung eines Mindestlohns für gering bezahlte Arbeitskräfte auf einem Arbeits- markt mit heterogener Arbeit, so ist davon auszugehen, dass die davon be- troffenen Industrien stärker in Technologien investieren, um ihre Profitabili- tät wieder zu erhöhen. Durch den Lohnzuwachs und Technologiewandel verändern sich Preise und Nachfrage nach Arbeit in den betroffenen Indust- rien. Diese Veränderung wirkt sich auch auf Beschäftigung und Nachfrage auf vor- und nachgelagerten Industrien aus. Die Einführung eines Mindest- lohns führt also zu einer Veränderung der Lohn- und Preisstruktur, der Nachfrage nach fertigen Produkten und der Nachfrage nach Arbeit. Wie sich der Mindestlohn also aufgrund dieser zahlreichen Einflüsse und Variablen auf die Gesamtnachfrage nach Arbeit auswirkt, ist also nach der keynesiani- schen Theorie offen und schwer vorherzusagen.21

Insbesondere Gewerkschaftsnahe Ökonomen unterstützen die Theorie von Keynes. Dabei berufen sie sich auf die erwartete Steigerung der Nachfrage nach Gütern, die durch das zusätzliche Einkommen der unteren Lohngrup- pen ermöglicht wird.22 Das durch den privaten Konsum wachsende Produk- tionsvolumen würde zu mehr Beschäftigung führen. Dennoch gestehen die- se Ökonomen auch ein, dass ein Großteil dieser Effekte bereits nach weni- gen Jahren verpufft wären und das Beschäftigungsniveau - aufgrund der für heterogene Arbeit beschriebenen Effekte - wieder zurückgeht.23

Die theoretischen Debatten über einen Mindestlohn können mit keinem the- oretischen Modell zufriedenstellend gelöst werden, da diese auf einer Reihe von Annahmen beruhen oder ihre Auswirkungen ungewiss sind. Daraus folgt, dass kein klares Pro oder Kontra aus der ökonomischen Theorie abgeleitet werden kann. Im Folgenden versucht diese Arbeit die Wirkung von Mindestlöhnen mithilfe der empirischen Forschung zu beantworten.

3 Empirische Evidenz zur Wirkung von Mindest- löhnen auf die Beschäftigung

Da die theoretischen Modelle keine klare Antwort auf die Kernfrage dieser Arbeit geben können, werden im Folgenden empirische Erkenntnisse zu Hilfe genommen.

3.1 Deutschland im Kontext internationaler Mindestlöhne

Die weltweit ersten Mindestlöhne wurden bereits 1894 in Neuseeland einge- führt. Im Jahre 1909 führte Großbritannien einen Mindestlohn ein und war damit Vorreiter in Europa.24 Mittlerweile wurden in 60 Prozent aller Länder weltweit Mindestlöhne eingeführt.25 Auch in Europa sind diese weit verbrei- tet. Diese unterscheiden sich jedoch in ihrer Ausgestaltung in Höhe, Be- schäftigtenkreis, Anpassungsmechanismen, Struktur der Arbeitsmärkte und sozialen Sicherungssystemen.26

Mit einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro liegt der deutsche Min- destlohn im unteren Feld der europäischen Spitzengruppe (Abbildung 2). Spitzenreiter ist Luxemburg mit 11,12 Euro, Schlusslicht stellt Bulgarien mit 1,06 Euro pro Stunde dar. Die Streuung dieser absoluten Mindestlohn- beträge ist sehr groß und besitzt kaum Aussagekraft, da Wechselkurs- schwankungen und nationale Preisniveaus das Bild deutlich verzerren.

Da den jeweiligen Mindestlöhnen oft unterschiedliche Lebenshaltungskos- ten gegenüberstehen, werden zur Vergleichbarkeit die Kaufkraftstandards (KKS) der jeweiligen Länder herangezogen. Bei dieser Betrachtung wird der Unterschied der Niveaus deutlich kleiner. Die Differenz vom höchsten zum niedrigsten Mindestlohn sinkt von 1:11 (gemessen in Euro) auf 1:5,5 (gemessen in KKS). Dies verändert auch die Reihenfolge der Staaten. So fällt Australien als Spitzenreiter hinter Luxemburg zurück.

[...]


1 DGB (o. J.)

2 Vgl. RAGACS (2002), S. 59.

3 Vgl. BDA (2015), S. 1.

4 Vgl. BDI/BDA (2014), S. 3.

5 Vgl. SCHMID/DOSKY/BRAUMANN (1996), S. 3f.

6 Vgl. HEINE/HERR (2013), S. 601.

7 Vgl. BORJAS(1996), S. 4.

8 Vgl. NERMERICH (2009), S. 201 f.

9 Vgl. BACHMANN et al. (2008), S. 13f.

10 Vgl. DETZER (2010), S. 413.

11 Vgl. PINDYCK/RUBINFELD (2009) S. 485f.

12 Vgl. BACHMANN et al. (2008), S. 14.

13 Vgl. KNABE/SCHÖB/THUM (2014), S. 6.

14 Vgl. MANNING (2004), S. 153ff.

15 Vgl. SCHUSTER (2013), S. 20.

16 Vgl. DETZER (2010), S. 413f.

17 Vgl. SCHMID/DOSKY/BRAUMANN (1996), S. 95f.

18 Vgl. KEYNES (1936).

19 Vgl. VULLWEBER/GRAF/BEHRENS (2013), S. 55ff.

20 Vgl. HERR/KAZANDZISKA/MAHNKOPF (2009), S. 6ff.

21 Vgl. HERR/KAZANDZISKA/MAHNKOPF (2009), S. 10ff.

22 Vgl. BARTSCH (2007), S. 15.

23 Vgl. BARTSCH (2007), S. 22ff.

24 Vgl. SCHUSTER (2013), S. 3.

25 Vgl. SCHUSTER (2013), S. 6.

26 Vgl. ARNI et al. (2014), S. 3.

Fin de l'extrait de 24 pages

Résumé des informations

Titre
Führen Mindestlöhne wirklich zu Arbeitslosigkeit?
Sous-titre
Untersuchungen auf Basis des neoklassischen, monopsonistischen sowie keynesianischen Modells und empirische Evidenz
Université
University of Münster  (Centrum für angewandte Wirtschaftsforschung Münster)
Cours
Aktuelle wirtschaftspolitische Entwicklungen
Note
1,3
Auteur
Année
2015
Pages
24
N° de catalogue
V356085
ISBN (ebook)
9783668420717
ISBN (Livre)
9783668420724
Taille d'un fichier
699 KB
Langue
allemand
Mots clés
Mindestlohn, Arbeitslosigkeit, Neoklassik, Keynes, Empirische Evidenz, Monopson
Citation du texte
Todor Lohwasser (Auteur), 2015, Führen Mindestlöhne wirklich zu Arbeitslosigkeit?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/356085

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