Die Schlagzeilen in den Medien waren nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts recht gleichlautend: 'Die NPD ist verfassungsfeindlich – wird aber nicht verboten.' Oder: 'NPD verfassungsfeindlich, aber erlaubt…'
Der Urteilsspruch irritierte ganz erheblich. Wie kann eine Partei formal legal bleiben, wenn deren Verfassungsfeindlichkeit festgestellt wurde? Folgt das Verbot, genauer gesagt die Auflösung einer Partei, nicht automatisch mit Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit? Wer verfassungsfeindlich ist, stellt sich also nicht gegen die Verfassung und ist somit nicht auch verfassungswidrig? Der Beelzebub scheint wie so oft im Detail zu stecken - und das Detail wird in diesem Beitrag expliziert.
(Im Text sind einige überflüssige Trennungen enthalten. Diese stammen aus der Umformatierung des Textes durch den Verlag und sind von Autor nicht beeinflussbar. )
Inhaltsverzeichnis
Einführung
Rechtslage
Frühere „Parteiverbote“
Das aktuelle NPD-Verfahren
Ein Parteiverbot kann nicht beantragt werden
Das KPD-Verbot im Lichte des Urteils
Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbotsverfahren aus dem Jahr 2017. Ziel ist es, die juristische Argumentation des Gerichts zu analysieren, insbesondere die Unterscheidung zwischen Verfassungsfeindlichkeit und Verfassungswidrigkeit, und diese kritisch vor dem historischen Hintergrund früherer Parteiverbote zu bewerten.
- Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen für Parteiverbote nach dem Grundgesetz
- Die historische Einordnung der Verbote von SRP und KPD
- Analyse des NPD-Verfahrens und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
- Differenzierung der Begriffe „Verfassungsfeindlichkeit“ und „Verfassungswidrigkeit“
- Kritische Reflexion der juristischen Hürden für ein Parteiverbot
Auszug aus dem Buch
Das aktuelle NPD-Verfahren
Im Jahre 2012 kam es nun zum zweiten Anlauf, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands sowie ihrer Tochterorganisationen als verfassungswidrig erklären zu lassen. Diesmal war es der Bundesrat alleine, der sich vorgenommen hatte, die Demokratie vor der als verfassungsfeindlich angesehenen NPD zu schützen.
Der Ausgang dieses Verfahrens ist allerdings mehr als kritisch zu betrachten. Nicht nur wegen der vermeintlich absurden Rechtsfolge, die in den Medien zitiert wurde.
Noch einmal sei darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht tatsächlich die ultima ratio darstellt, wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung bedroht.
Voraussetzungen sind lt. den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen vor allem, dass die Partei:
programmatisch und tatsächlich die unverzichtbaren und unveränderbaren Grundwerte der Bundesrepublik ablehnt,
die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv bekämpft und
ihre Tätigkeit konkret geeignet ist, die staatliche Grundordnung zu gefährden.
In dem aktuellen Verfahren hat das BVerfG keinen Zweifel daran gelassen, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist und Ziele verfolgt, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik nicht zu vereinbaren sind.
Zusammenfassung der Kapitel
Einführung: Das Kapitel erläutert die mediale Irritation nach dem NPD-Urteil, bei dem die Partei zwar als verfassungsfeindlich eingestuft, aber nicht verboten wurde.
Rechtslage: Hier werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen für Parteiverbote gemäß Art. 21 Grundgesetz und dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz dargelegt.
Frühere „Parteiverbote“: Es werden die historischen Verbote der Sozialistischen Reichspartei (SRP) 1952 und der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) 1956 analysiert.
Das aktuelle NPD-Verfahren: Dieses Kapitel untersucht die spezifischen Voraussetzungen für das NPD-Verfahren und die Gründe für die Nicht-Auflösung der Partei.
Ein Parteiverbot kann nicht beantragt werden: Es wird geklärt, dass rechtlich korrekt nur die Feststellung der Verfassungswidrigkeit beantragt werden kann, was zum Automatismus der Auflösung führt.
Das KPD-Verbot im Lichte des Urteils: Ein kritischer Vergleich zwischen dem aktuellen Urteil und der Rechtspraxis von 1956 stellt die Verhältnismäßigkeit früherer Entscheidungen infrage.
Fazit: Der Autor schließt mit der Einschätzung, dass eine gefestigte Demokratie extreme Ansichten aushalten muss, hinterfragt jedoch die praktische Umsetzung der Parteienfinanzierung für verfassungsfeindliche Parteien.
Schlüsselwörter
NPD, Bundesverfassungsgericht, Parteiverbot, Grundgesetz, Verfassungsfeindlichkeit, Verfassungswidrigkeit, Demokratie, freiheitlich-demokratische Grundordnung, Parteienfinanzierung, KPD, SRP, Rechtsstaat, BVerfGG, politische Willensbildung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der juristischen Analyse des NPD-Verbotsverfahrens und der Frage, warum das Bundesverfassungsgericht die Partei trotz festgestellter Verfassungsfeindlichkeit nicht verbot.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Felder sind das Verfassungsrecht bezüglich Parteien, die historische Entwicklung der Parteiverbote in Deutschland und die juristische Differenzierung zwischen Verfassungsfeindlichkeit und Verfassungswidrigkeit.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, die Logik der Gerichtsentscheidung transparent zu machen und kritisch zu hinterfragen, welche Anforderungen an ein Parteiverbot gestellt werden und wie diese sich über die Jahrzehnte gewandelt haben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor nutzt eine systematische juristische Textanalyse des NPD-Urteils sowie einen rechtsgeschichtlichen Vergleich zu früheren Verbotsentscheidungen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die Rechtsgrundlagen des Grundgesetzes, die Chronologie der Verbotsverfahren seit 1952 und die detaillierte Begründung des Bundesverfassungsgerichts im aktuellen NPD-Fall.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie „Parteiverbot“, „Verfassungsfeindlichkeit“, „Grundgesetz“ und „Rechtsstaatsprinzip“ charakterisiert.
Wie unterscheidet das Gericht zwischen "verfassungsfeindlich" und "verfassungswidrig"?
Nach Definition des Gerichts bedeutet verfassungsfeindlich, dass die Ziele einer Partei der Verfassungsordnung widersprechen. Verfassungswidrigkeit erfordert darüber hinaus eine konkrete, planvolle Tätigkeit zur Gefährdung der Grundordnung, die Aussicht auf Erfolg hat.
Könnte das KPD-Verbot von 1956 nach heutigen Maßstäben bestand haben?
Der Autor legt dar, dass das KPD-Verbot aus heutiger Sicht unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten kritisch zu sehen ist und nach den aktuellen, strengeren Anforderungen des BVerfG möglicherweise nicht mehr ausgesprochen würde.
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- Dipl.-mult., MOM Udo Rosowski (Autor), 2017, Die NPD. Verfassungsfeindlich und doch legal?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/356101