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Die Versammlung i. S. des Art. 8 Abs. 1 GG

Title: Die Versammlung i. S. des Art. 8 Abs. 1 GG

Seminar Paper , 2003 , 29 Pages , Grade: 1.0

Autor:in: Max Becker (Author)

Law - Public Law / Constitutional Law / Basic Rights
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Die Arbeit stammt aus dem Jahre 2003 und ist entsprechend auf einem ziemlich alten Literaturstand. Die Note muss man rückblickend als eher großzügig bezeichnen... Versuche sie derzeit bei GRIN zu löschen.

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Gliederung

Einleitung

1. Teil: Grundlegendes

A. Die Geschichte der Versammlungsfreiheit

B. Träger der Versammlungsfreiheit

I. Natürliche Personen

II. Juristische Personen

C. Der Versammlungsbegriff

I. Mehrzahl von Personen

II. Der Versammlungszweck

III. Unterhaltungsveranstaltungen

D. Das Friedlichkeitsgebot

E. Ohne Waffen

F. An- und Abreise

2. Teil: Der Gesetzesvorbehalt

A. Verbot und Auflösung

B. Polizeiliche Bildaufnahmen

C. Minusmaßnahmen

D. Anmeldefrist

E. Vermummungsverbot

F. Uniformverbot

3. Teil: Versammlungen radikaler Gruppierungen

A. Abgrenzung „Geschlossene Räume“

B. Abgrenzung „Öffentlich“

C. Öffentliche Sicherheit und Ordnung

D. Nichtöffentliche Versammlungen

I. Gegendemonstrationen

II. Beschränkungsmöglichkeiten nichtöffentlicher Versammlungen in geschlossenen Räumen

III. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) mit einem besonderen Fokus auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für Versammlungen, insbesondere bei radikalen Gruppierungen und im Kontext des Versammlungsgesetzes (VersG).

  • Historische Entwicklung und verfassungsrechtliche Grundlagen der Versammlungsfreiheit.
  • Abgrenzung des Versammlungsbegriffs sowie Trägerschaft des Grundrechts.
  • Analyse von Beschränkungsmöglichkeiten (Verbot, Auflösung, Auflagen) und deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit.
  • Besonderheiten bei der Anwendung des Versammlungsrechts auf nichtöffentliche Versammlungen und Gegendemonstrationen.

Auszug aus dem Buch

C. Der Versammlungsbegriff

Eine Versammlung setzt zunächst eine Mehrzahl von Personen voraus. Über die genaue Mindestanzahl jedoch herrscht Uneinigkeit. Fest steht, dass es keine „Ein-Mensch-Versammlungen“ gibt, wohl aber einen einzelnen Demonstranten. Würde gegen eine solchen vorgegangen, wäre dies an Art. 5 Abs.1 , 2 GG zu messen, was eine andere Schrankenziehung zur Folge hat. Im Prinzip sollten aber zwei Personen ausreichen, um eine Versammlung zu bejahen. Dies rührt unter anderem aus dem individualbezogenen Schutzzweck des Art. 8 GG, aus dem das Verbot der staatlichen Isolierung des einzelnen folgt.

Des weiteren bedarf es eines bestimmten Versammlungszwecks. Art. 8 GG schützt nämlich „Versammlungen und Aufzüge – im Unterschied zu bloßen Ansammlungen und Volksbelustigungen – als Ausdruck gemeinschaftlicher, auf Kommunikation angelegter Entfaltung“. Daraus folgt das Erfordernis einer inneren Verbindung der Versammelten. Diese findet sich unter anderem bei einem bewussten und gewollten Beisammensein von Menschen, was dazu führt, dass Versammlungen nicht auf die Meinungskundgabe betreffs öffentlicher Angelegenheiten oder der Erörterung derselben beschränkt sein können.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Die Arbeit gibt einen Überblick über die Systematik des Versammlungsrechts und definiert die Schwerpunkte hinsichtlich Versammlungsgesetz, Schutz radikaler Gruppen sowie Begriffe wie öffentliche Sicherheit und Ordnung.

1. Teil: Grundlegendes: Dieses Kapitel erläutert die geschichtliche Genese, die Grundrechtsträger, den Versammlungsbegriff, das Friedlichkeitsgebot sowie die Anforderungen an den Schutzbereich.

2. Teil: Der Gesetzesvorbehalt: Hier werden die Eingriffsbefugnisse wie Verbote, Auflösungen, polizeiliche Maßnahmen sowie Anmeldefristen und Verbotsnormen (Vermummung/Uniform) unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Schranken analysiert.

3. Teil: Versammlungen radikaler Gruppierungen: Dieser Teil befasst sich mit der Abgrenzung von Versammlungsformen, den Begriffen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie den spezifischen Problematiken bei nichtöffentlichen Versammlungen und Gegendemonstrationen.

Schlüsselwörter

Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG, Versammlungsgesetz, Versammlungsbegriff, öffentliche Sicherheit, öffentliche Ordnung, Demonstrationsfreiheit, Friedlichkeitsgebot, Versammlungsverbote, Auflösung, Gegendemonstrationen, Versammlungen in geschlossenen Räumen, Spontanversammlungen, Vermummungsverbot, Rechtsradikale Gruppierungen.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der vorliegenden Seminararbeit im Kern?

Die Arbeit behandelt die verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Aspekte der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG und analysiert deren Grenzen sowie die Anwendbarkeit bei verschiedenen Versammlungsarten.

Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?

Neben den historischen Wurzeln und der Definition der Versammlung stehen insbesondere die Beschränkungsmöglichkeiten durch das Versammlungsgesetz und die polizeiliche Eingriffspraxis bei politisch radikalen Gruppen im Fokus.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit sowie die verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Eingriffen – insbesondere bei nichtöffentlichen Versammlungen und radikalen Gruppierungen – systematisch darzustellen.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die auf einer umfassenden Auswertung von Fachliteratur, Kommentierungen zum Grundgesetz und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie der Verwaltungsgerichte basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Grundlagen (Träger, Versammlungsbegriff, Friedlichkeit), die Analyse der Eingriffsbefugnisse (Gesetzesvorbehalt, Verbote) und die spezielle Betrachtung von Versammlungen radikaler Gruppierungen.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Zentrale Begriffe sind die Versammlungsfreiheit, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Versammlungsgesetz, die Polizeifestigkeit sowie die Unterscheidung zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Versammlungen.

Inwiefern unterscheiden sich Versammlungen in geschlossenen Räumen rechtlich von solchen unter freiem Himmel?

Während Versammlungen unter freiem Himmel dem Versammlungsgesetz in vollem Umfang unterliegen und anmeldepflichtig sind, sind Versammlungen in geschlossenen Räumen anmeldefrei und unterliegen keinem Gesetzesvorbehalt im engen Sinne.

Warum ist die "Polizeifestigkeit" bei nichtöffentlichen Versammlungen ein rechtliches Problem?

Die Problematik besteht darin, dass nichtöffentliche Versammlungen kaum explizit im Versammlungsgesetz geregelt sind, was die Frage aufwirft, ob das allgemeine Polizeirecht eingreifen darf oder ob dies die Spezialität des Versammlungsrechts untergräbt.

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Details

Title
Die Versammlung i. S. des Art. 8 Abs. 1 GG
College
University of Siegen
Course
Seminar im Öffentlichen Recht zu den Grundrechten
Grade
1.0
Author
Max Becker (Author)
Publication Year
2003
Pages
29
Catalog Number
V35636
ISBN (eBook)
9783638354882
Language
German
Tags
Versammlung Seminar Recht Grundrechten
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Max Becker (Author), 2003, Die Versammlung i. S. des Art. 8 Abs. 1 GG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/35636
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