In dieser Arbeit soll die Position von Bielefeldt zum absoluten Folterverbot genauer betrachtet werden. Dabei werden im ersten Kapitel die Begriffe „Menschenwürde“ und „Folter“ einer genauen Betrachtung unterzogen. Was auf den ersten Blick trivial erscheint, wird sich bei einer intensiven Untersuchung als eine komplexe geschichtliche Entwicklung erweisen. Der Begriff der Menschenwürde ist zwar schon in der Antike bekannt, jedoch haben sich die Konturen und bestimmte Ansichten über die Würde des Menschen im Verlauf der Menschheitsgeschichte geändert. Hinter den unterschiedlichen Konzepten des Würdebegriffs stehen auch unterschiedliche anthropologische Ansichten. Es gilt, herauszufinden, ob hinter all dem Wandelbaren nicht auch ein unwandelbarer Kern steckt, der die Unantastbarkeit der Menschenwürde nach unserem heutigen Verständnis rechtfertigt. Dabei sollen im Hinblick auf die Position von Heiner Bielefeldt unterschiedliche Standpunkte diskutiert werden.
Im zweiten Kapitel stelle der Autor die Position von Bielefeldt dar. Dabei bezieht er sich hauptsächlich auf das Policy Paper „Das Folterverbot im Rechtsstaat“ und den Essay „Menschenwürde und Folterverbot“. Für Heiner Bielefeldt folgt das absolute Folterverbot aus den zwei wesentlichen Prämissen: Erstens, die Würde des Menschen ist unantastbar, und zweitens, Folter ist gegen die Würde des Menschen. Nachdem die Position von Bielefeldt dargestellt wurde, wird im dritten Kapitel die Position von Bielefeldt diskutiert. Dabei zieht der Autor unterschiedliche Autoren zurate, die sich für, aber auch gegen das Folterverbot einsetzen. Abschließend werde ich Anfragen an Heiner Bielefeldt stellen. Diese Anfragen werden nicht beantwortet. Ich bin davon überzeugt, dass in dieser schwierigen Frage – ‚Folter, ja/nein? – keine endgültige Antwort gefunden werden kann. Jede Person muss sich diese Frage selbst stellen und jeder muss seine Antwort vor seinem Gewissen verantworten können. Diese Antwort kann ihm niemand abnehmen.
Der Autor ist der Auffassung, dass es einen großen Unterschied macht, Extremfälle in akademischen Beträgen zu diskutieren und sie dann in der Realität selber miterleben zu müssen. Das soll aber niemanden von der Pflicht entbinden, sich akademisch mit der wichtigen Frage nach dem Folterverbot auseinander zu setzen, um damit aktiv den Meinungsbildungsprozess mitgestalten zu können.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
A) Begriffsklärung
I. Menschenwürde und Menschenrechte
1. Philosophiegeschichtliche Entwicklung
2. Rechtsgeschichtliche Entwicklung
3. Die Konkretisierung der Menschenwürde im Grundgesetz
4. Wann wird konkret die Würde des Menschen verletzt?
II. Der Begriff der Menschenwürde bei Heiner Bielefeldt
1. Entstehung der Menschenrechte im historischem Kontext
2. Freiheit – der Unwandelbare Kern der Menschenrechte
III. Der Begriff der Folter
1. Folter in der Geschichte der Menschheit
2. Die UN-Antifolterkonvention
3. Das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention
B) Die Position von Heiner Bielefeldt
I. Menschenwürde, ein Apriori des modernen Rechtsstaats
II. Folter, eine Negierung der Menschenwürde
III. Die Absolutheit des Folterverbots
IV. Wie im Konfliktfall handeln?
V. Moralischer Absolutismus, Tabu oder vernünftige Begründung?
C) Argumentative Auseinandersetzung mit Bielefeldt
I. Unbedingter normativer Vorrang der Menschenwürde
II. Folter - immer eine Verletzung der Menschenwürde?
III. Abschließende Anfragen an die Position von Heiner Bielefeldt
D) Abschließende Bemerkungen
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die philosophische Position von Heiner Bielefeldt zum absoluten Folterverbot. Ziel ist es, die Begründungslogik hinter der Unantastbarkeit der Menschenwürde im Kontext aktueller Debatten über Gefahrenabwehr und Extremsituationen (wie dem „ticking bomb“-Szenario) kritisch zu analysieren und ethische Anfragen an Bielefeldts Position zu formulieren.
- Historische und philosophische Grundlagen des Würdebegriffs
- Die Struktur und der Geltungsanspruch der Menschenrechte
- Rechtliche Definitionen und ethische Problematik der Folter
- Das Spannungsfeld zwischen staatlicher Schutzpflicht und Achtungspflicht
- Argumentative Auseinandersetzung mit Kritikern eines absoluten Folterverbots
Auszug aus dem Buch
3. Die Konkretisierung der Menschenwürde im Grundgesetz
In diesem Absatz möchte ich mich kurz mit dem Artikel 1 I des Grundgesetzes beschäftigen. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zählt zu den jüngsten Verfassungen der westlich-abendländischen Demokratie. In Europa hat das Grundgesetz als einzige Verfassung die Würde des Menschen als unantastbar festgeschrieben. Der Begriff der Würde wird aber im weiteren Verlauf der Gesetzestexte nicht näher bestimmt. Es lohnt sich darum, einen kurzen Blick auf die Entwicklungen im parlamentarischen Rat (der Rat, der für die Ausarbeitung des Grundgesetzes nach dem Ende des zweiten Weltkrieges zuständig war) zu werfen. Welche Motive und Überlegungen veranlassten die Verfassungsväter, den Artikel 1 I GG so zu verfassen, wie wir ihn heute kennen?
Am 26. Juli 1948 riefen die elf Ministerpräsidenten der westlichen Besatzungszone einen Ausschuss zusammen, der einen Entwurf für eine Verfassung diskutieren sollte. Noch vor dem ersten Treffen des parlamentarischen Rates trafen sich die 23 Mitglieder auf Einladung des bayrischen Ministerpräsidenten vom 10.-24. August in dem alten Schloss auf der Insel Herrenchiemsee. Dieser Ausschuss stellte wichtige Weichen für das zukünftige Grundgesetz, wozu auch das Bekenntnis von der unantastbaren Menschenwürde gehörte. Nach den Gräueltaten der Nazidiktatur war man sich sofort einig, dass dieses Bekenntnis in der neuen Verfassung zu stehen hat. Strittig aber war, an welcher Stelle. Diskutiert wurde, ob eine so genannte Kreationsklausel in der Präambel erwähnt werden sollte. Es gab noch viele weitere Formulierungsvorschläge.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Problematik von Menschheitsgeschichte und Folter sowie Begründung der Relevanz des absoluten Folterverbots im Kontext moderner Demokratien.
A) Begriffsklärung: Analyse der Begriffe Menschenwürde, Menschenrechte und Folter unter historischer und rechtlicher Perspektive.
B) Die Position von Heiner Bielefeldt: Darstellung von Bielefeldts These, dass die Menschenwürde eine unhintergehbare Prämisse darstellt, die ein ausnahmsloses Folterverbot erzwingt.
C) Argumentative Auseinandersetzung mit Bielefeldt: Diskussion der Positionen von Kritikern, die eine Abwägung zwischen Rechtsgütern (z.B. Leben vs. Würde) in Extremfällen fordern.
D) Abschließende Bemerkungen: Reflexion über die Grenzen der Vernunft in der Debatte und die persönliche Gewissensentscheidung des Einzelnen.
Schlüsselwörter
Menschenwürde, Folter, Menschenrechte, Rechtsstaat, Unantastbarkeit, Ticking-bomb-Szenario, Ethik, Freiheitsrecht, Rechtsgut, Grundgesetz, staatliche Schutzpflicht, Kategorischer Imperativ, Subjektivität, moralischer Absolutismus, Gewissensentscheidung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die ethische und philosophische Auseinandersetzung mit der Forderung nach einem absoluten Folterverbot, basierend auf der Position von Heiner Bielefeldt.
Welche Themenfelder sind zentral?
Im Zentrum stehen die Menschenwürde, die historische Entwicklung der Menschenrechte, die rechtliche Definition von Folter und die ethische Zulässigkeit von Gewalt in Extremsituationen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Argumentation für ein absolutes Folterverbot darzustellen und kritische Anfragen an diese Position zu formulieren, um die Komplexität der Abwägungsprozesse aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine theologische bzw. philosophische Text- und Diskursanalyse, die verschiedene Positionen aus der Literatur gegeneinander abwägt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Begriffsklärung, die detaillierte Darstellung der Position Bielefeldts, eine kritische Diskussion mit anderen Autoren und abschließende Anfragen.
Was sind die wichtigsten Schlüsselwörter?
Die Arbeit fokussiert auf Begriffe wie Menschenwürde, Folterverbot, Rechtsstaat und das Ticking-bomb-Szenario.
Wie begründet Bielefeldt die Absolutheit des Folterverbots?
Bielefeldt begründet dies damit, dass die Menschenwürde kein abwägbares Rechtsgut ist, sondern die unhintergehbare Prämisse des modernen Rechtsstaates darstellt.
Wie gehen Kritiker wie Rainer Trapp oder Wolfgang Lenzen mit der Problematik um?
Kritiker argumentieren oft pragmatisch und fordern in extremen Konfliktfällen eine Abwägung, beispielsweise um Menschenleben zu retten, was Bielefeldt als Verstoß gegen die Unantastbarkeit der Würde ablehnt.
Welche Rolle spielt das „Ticking-bomb“-Szenario?
Es dient als extremes Gedankenexperiment, um zu prüfen, ob der Staat in absoluten Notsituationen zur Folter greifen darf, um unschuldige Leben zu schützen.
Welches Fazit zieht der Autor?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Vernunft in dieser Debatte an ihre Grenzen stößt und die Entscheidung letztlich als Gewissensentscheidung beim Einzelnen verbleibt.
- Arbeit zitieren
- Thomas Bauer (Autor:in), 2009, Menschenwürde und Folter sowie ihre Unvereinbarkeit. Das absolute Folterverbot bei Heiner Bielefeldt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/356853