Gesundheitliche Belastungen wohnungsloser Frauen - Möglichkeiten und Grenzen der Betreuung


Tesis, 2004

160 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

2. Wohnungslosigkeit von Frauen
2.1 Begriffsdefinition von Wohnungslosigkeit
2.2 Personen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind
2.2.1 weibliche Wohnungslose
2.3 Wohnungslose Frauen als eigenständige Zielgruppe der Wohnungslosenhilfe
2.3.1 Zugang zum Hilfesystem und rechtliche Grundlagen
2.3.2 Erscheinungsweisen weiblicher Wohnungslosigkeit

3. Ursachen weiblicher Wohnungslosigkeit
3.1 Der Lebenslagenansatz
3.1.1 weibliche Lebenslagen
3.1.2 Gewaltrisiken
3.2 Psychische Erkrankungen als Ursache von Wohnungslosigkeit

4. Gesundheitliche Belastungen wohnungsloser Frauen
4.1 Zur besonderen Krankheitssituation auf der Strasse
4.1.1 Gewalt macht krank
4.2 Prävalenz psychischer Störungen
4.3 Sucht als Bewältigungsstrategie
4.4 Die Posttraumatische Belastungsstörung als Folge von Gewalterfahrung
4.4.1 Bewältigung eines Traumas

5. Möglichkeiten und Grenzen der Betreuung von traumatisierten und psychisch kranken wohnungslosen Frauen
5.1 Grundlegende Anforderungen an eine frauenorientierte Wohnungslosenhilfe
5.2 Traumatisierte Frauen als Klientinnen der Wohnungslosenhilfe
5.3 Psychisch kranke Frauen als Klientinnen der Wohnungslosenhilfe
5.3.1 Problemfelder der Interaktion
5.3.2 Möglichkeiten der Betreuung am Beispiel des „Hotel Plus“

6. Grenzen der Betreuung psychisch kranker wohnungsloser Frauen - Beispielhaft dargestellt anhand der Studie: Wohnen ohne „dritte Haut“
6.1 Vorstellung der Studie
6.2 Die Bedeutung der Ergebnisse für die Praxis

7. Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis/Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 2

Mortalität bei wohnungslosen Menschen.

In: wohnungslos, Heft 2, Bielefeld, 2000, S. 65.

Abbildung 1 6

Dokumentationssystem (DWA) der BAGW – Art des letzten Wohnraumverlustes.

Kunstmann, W. In: Leben auf der Strasse. Zur gesundheitlichen und sozialen Lage von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen, deren Lebensmittelpunkt die Strasse ist. Landesvereinigung für Gesundheit Niedersachsen e. V. (Hrsg.) Beiträge zur Gesundheitsförderung 1. Hannover, 2000, S. 14.

Tabelle 2 14

Schätzung Zahl der Wohnungslosen.

In: wohnungslos, Heft 2, Bielefeld, 2003, S. 78.

Abbildung 2 15

Schaubild der BAGW zur Anzahl der Wohnungslosen 2002.

(ohne Aussiedler)

In: wohnungslos, Heft 2, Bielfeld, 2003, S. 78.

Abbildung 3 51

Gewalt gegen Frauen und Mädchen.

In: Hagemann-White, C./Bohne, S. (Hrsg.): Versorgungsbedarf und Anforderungen an Professionelle im Gesundheitswesen im Problembereich Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Expertise für die Enquêtekommission „Zukunft einer frauengerechten Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen, Osnabrück, 2003, S. 18.

Abbildung 4 62

Horowitz-Kaskade.

Streeck-Fischer, A./Özkan, I./Sachsse, U. In: Hagemann-White, C./Bohne, S. (Hrsg.): Versorgungsbedarf und Anforderungen an Professionelle im Gesundheitswesen im Problembereich Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Expertise für die Enquêtekommission „Zukunft einer frauengerechten Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen, Osnabrück. 2003, S. 22.

Tabelle 3 88

Ratingliste- MitarbeiterInnen

Nouvertné, K.: Wer sind die psychisch kranken Obdachlosen? In: Frauen zwischen Psychiatrie und Wohnungslosigkeit. Hessisches Sozialministerium. Referat für Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.). 2003, S. 15.

Tabelle 4 88

Ratingliste- PsychiatriepatientInnen

Nouvertné, K.: Wer sind die psychisch kranken Obdachlosen? In: Frauen zwischen Psychiatrie und Wohnungslosigkeit. Hessisches Sozialministerium. Referat für Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.). 2003, S. 16.

Abbildung 5 90

Hierarchie von Versorgungszielen.

Nouvertné, K./Wessel, T./Zechert, Ch. (Hrsg.): Obdachlos und psychisch krank. Bonn, 2003, S. 177.

1. Einführung in die Thematik

Der Zusammenhang zwischen Wohnungslosigkeit von Frauen und gesundheitlichen Belastungen wurde lange Zeit in der wissenschaftlichen Diskussion vernachlässigt und auch in der Fachliteratur gibt es heute noch relativ wenig Interpretationsansätze, die sich mit gesundheitlichen Belastungen wohnungsloser[1] Frauen befassen (Enders-Dragässer, 2002). Erst in jüngster Zeit wächst in Deutschland das wissenschaftliche Interesse an der gesundheitlichen Situation der genannten Personengruppe.

Allerdings ist der Zusammenhang zwischen Armut[2] und Krankheit in der heutigen gesundheits- und sozialwissenschaftlichen Diskussion unbestritten (Mielck, 2000/Trabert, 1999). Zudem ist durch viele Studien belegt worden, dass bestimmte arme Bevölkerungsgruppen, wie z. B. Wohnungslose, ein signifikant höheres Morbiditäts-[3] und Mortalitätsrisiko[4] (Helmert et al., 2000/Kellinghaus et. al., 1999/Grobe/Schwartz, 2003/ Heinzel-Gutenbrunner, 2003)[5] haben als Personengruppen, die weniger arm sind. Die folgende Tabelle veranschaulicht verschiedene Untersuchungen zur Mortalität und Morbidität bei wohnungslosen Menschen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Zu erwähnen sind im Zusammenhang von Armut und Krankheit zwei Thesen, welche die Ursachen und Folgen von Wohnungslosigkeit als Extremform von Armut beschreiben. Die Selektionshypothes e geht davon aus, dass chronische Krankheit das Armutsrisiko erhöht. Die Kausationshypothese besagt, dass in Armut lebende Menschen einem höheren Krankheitsrisiko ausgesetzt sind als andere Personen[6] (www.gesundheitberlin.de, 09.11.03). Die Selektionshypothese wird damit begründet, dass chronische (psychische) Erkrankungen und langwierige wiederholte gesundheitliche Probleme zur finanziellen Notlage führen können. Es kann z. B. aufgrund der langen Fehlzeiten oder aufgrund geringer körperlicher und psychischer Belastbarkeit zu einem Verlust der Arbeitsstelle kommen, was – über verschiedene Zwischenschritte hin – schließlich bis zum Verlust der Wohnung führen kann. Arbeitslosigkeit allein erhöht im Allgemeinen das Krankheitsrisiko (www.armutskonferenz.at /wissen.pdf). So entsteht ein Teufelskreis zwischen gesundheitlicher Belastung und Armut. (Auf den wechselseitigen Zusammenhang zwischen Wohnungslosigkeit und Krankheit von Frauen werde ich im dritten und vierten Kapitel eingehen.)

Wenn man von Armut spricht, muss berücksichtigt werden, dass Armut viele Facetten hat. Sie ist mehr als nur Einkommensarmut, denn arme Menschen befinden sich häufig in komplexen Problemlagen und erleben insofern eine Kombination mehrerer Belastungen zusammen, wie etwa geringes Einkommen, Arbeitslosigkeit, geringe Bildung, ungesicherte und schlechte Wohnverhältnisse, chronische (psychische) Erkrankungen, Verschuldung, soziale Ausgrenzung und unzureichende Hilfen – weil sie nicht wissen, wie „Hilfe“ erlangt werden kann.

In diesem Zusammenhang haben Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in den vergangenen Jahren zunehmend über Veränderungen in ihrer Klientinnenstruktur berichtet. Dabei wurden vor allem die gesundheitlichen Belastungen Wohnungsloser thematisiert. Es wurde nicht zuletzt durch die Studie von GREIFENHAGEN und FICHTER (1999)[7] deutlich, dass sich Frauen mit gesundheitlichen Belastungen und psychischen Auffälligkeiten in der Wohnungslosenhilfe[8] befinden und sich die Sozialarbeiterinnen dadurch mit neuen praktischen Schwierigkeiten im Umgang mit den Bewohnerinnen konfrontiert sehen. Im Rahmen des bundesweiten Modellprojektes „Hilfen für alleinstehende wohnungslose Frauen“ des Bundesministeriums Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMSFSFJ, 2000) haben BALLHAUSEN/WEISMANN (2000) Frauen mit psychischen Auffälligkeiten, die man in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe findet, beschrieben. Ähnliche Beschreibungen über psychische Auffälligkeiten wohnungsloser Frauen findet man auch bei HESSE-LORENZ/ZANJANI (2002) und ROMAUS/GAUPP (2003). Als problematische Faktoren werden z. B. sozialer Rückzug, Verwahrlosungs-Tendenzen, erhöhte Aggressivität, starke Ängste und traumatische Erlebnisse genannt. Ich verweise an dieser Stelle auf Kapitel 5, in dem ich die verschiedenen Problemfelder der Interaktion zwischen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und wohnungslosen psychisch belasteten Bewohnerinnen aufzeigen werde.

Die Schwierigkeiten, von denen Sozialarbeiterinnen der Wohnungslosenhilfe berichten, führen unter anderem zu einem verstärkten Interesse für die bislang weitgehend vernachlässigte Gruppe der wohnungslosen Frauen mit besonderen gesundheitlichen Belastungen und psychischen Auffälligkeiten. Es konnte in Studien nachgewiesen werden, dass die Prävalenzrate psychischer Erkrankungen unter den wohnungslosen Frauen und Männern im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung sehr hoch ist (Kellinghaus et. al. 1999/Greifenhagen/Fichter, 1999). Hinsichtlich psychischer Belastungen wohnungsloser Menschen sagt KELLINGHAUS et. al. (1999):

„Insgesamt weist die im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung signifikant erhöhte Prävalenz[9] psychischer Störungen sowohl auf die hohe Anfälligkeit psychisch Kranker für den Verlust der Wohnung als auch auf die hohe psychische Belastung durch die besonderen Lebensbedingungen in der Wohnungslosigkeit hin“ (Kellinghaus et. al. ,1999, S. 15).

In der Auseinandersetzung um psychische Belastungen wohnungsloser Frauen stehen besonders Gewalt- und Missbrauchserfahrungen im Mittelpunkt der Diskussion. Vor allem ENDERS-DRAGÄSSER hat sich in verschiedenen Studien mit Gewalt- und Gesundheitsrisiken wohnungsloser, armer Frauen beschäftigt (1994, 1998, 2000). Die Studie von GREIFENHAGEN und FICHTER ist jedoch die einzige psychiatrisch - epidemiologische Studie, die sich differenziert auf Männer und Frauen mit psychischen Erkrankungen bezieht und somit die einzige geschlechterspezifische Studie zu diesem Thema.

In der Diskussion um gesundheitliche Belastungen unter Wohnungslosen wird immer wieder ein konstanter Anstieg psychisch Kranker in den letzten Jahren thematisiert (Rössler et. al., 1994). Hier stellt sich nun die Frage nach den möglichen Ursachen eines in der Fachliteratur thematisierten Anstiegs psychisch kranker Menschen in der Wohnungslosenhilfe. Zu dieser Überlegung sind jedoch in der Literatur kaum Interpretationsansätze zu finden. REKER/WEHN (2001) und NOUVERTNÉ (2002) sehen die Dezentralisierung der Psychiatrie als Ursache für einen Anstieg der psychisch kranken Wohnungslosen[10]. Diese These wird auch von ROMAUS/GAUPP (2003) aufgegriffen, jedoch nicht weiter belegt. KUNSTMANN (2000) hat sich kritisch mit der These auseinandergesetzt und macht in diesem Kontext aufmerksam auf das Dokumentationssystem Alleinstehender Wohnungsloser (DWA) der BAGW. Er thematisiert eine Analyse der DWA-Daten der BAGW, die seit einigen Jahren zur Dokumentation der soziodemographischen Zusammensetzung Wohnungsloser, der Ursachen von Wohnungslosigkeit und der Ergebnisse von Hilfsmaßnahmen ein Dokumentationssystem implementiert hat. In diesem Datensatz findet sich eine Variable, die Relevanz für die Beantwortung der Frage nach dem möglichen Anstieg der psychisch kranken Wohnungslosen besitzt, nämlich die Frage nach der „Art des letzten Wohnraumverlustes“. Die folgende Abbildung zeigt eine Analyse der DWA-Daten von 1992 bis 1997, die verdeutlicht, dass über Jahre hinweg die überwiegende Mehrheit von 70 – 80% der Wohnungslosen angibt, vor der letzten Wohnungslosigkeit in einer eigenen Wohnung gelebt zu haben. Schaut man sich allerdings den Anteil derer an, die zuletzt institutionell (z. B. Krankenhaus, Psychiatrie, Haftvollzugsanstalt) untergebracht waren, so zeigt sich, dass der Anteil ehemaliger Psychiatrieinsassen unter ihnen minimal und über die Jahre konstant geblieben ist (Kunstmann, 2003, S. 14).

Abbildung 1

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das vorliegende Schaubild weist deutlich auf ein Problem der Entlassungen aus Justizvollzugsanstalten hin, die offensichtlich in nicht unerheblichem Maße Wohnungslosigkeit nach sich ziehen.

Als Grund für den letzten Wohnungsverlust gaben 1997 30% derjenigen Wohnungslosen, die institutionell in einer Psychiatrie oder Haftanstalt untergebracht waren, eine Haftenlassung an und 7% eine Psychiatrieentlassung. Auffällig ist hier die relativ geringe Zahl der Psychiatrieentlassungen im Vergleich zu den Haftentlassungen. Auch Kunstmann (2003) merkt hier an, dass der offensichtliche Kausalzusammenhang zwischen Haftentlassung und Wohnungslosigkeit in der wissenschaftlichen Diskussion keinen Widerhall findet.

Eine relativ hohe Prävalenzrate psychischer Erkrankungen unter den Wohnungslosen ist demnach nicht primär auf einen konstanten Anstieg psychisch kranker Wohnungsloser zurückzuführen. Vielmehr ist zu überdenken, ob man es mit einer sich selbst erfüllenden Aussage zu tun hat. Je mehr man über psychische Erkrankungen unter Wohnungslosen diskutiert, um so eher richtet sich das Augenmerk auf entsprechende Phänomene und in der Folge steigt die Bereitschaft, psychische Auffälligkeiten als psychische Krankheiten zu definieren. Außer Frage steht dabei die im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung tatsächlich hohe psychiatrische Prävalenz psychischer Erkrankungen bei Wohnungslosen und der hohe Anteil von Suchterkrankungen, die jedoch nicht nur als Ursache, sondern auch als Folge von Wohnungslosigkeit gedeutet werden müssen. In der Diskussion um psychisch kranke Wohnungslose sind jedoch diejenigen psychisch Kranken nicht zu vergessen, die vor ihrem Wohnungsverlust von psychiatrischen Versorgungssystemen nie erreicht wurden und bei denen es aufgrund dieser fehlenden ambulanten psychiatrischen Betreuung zum Wohnungsverlust kommt. Das bedeutet, dass eine fehlende ambulante psychiatrische Basisversorgung m. E. durchaus dazu führen kann, dass psychisch kranke Menschen wohnungslos werden. NOUVERTNÉ (2002) spricht in diesem Zusammenhang generell von einer unzureichend notwendigen Versorgung psychisch kranker Wohnungsloser. Er kritisiert damit indirekt die unzureichende ambulante psychiatrische Basisversorgung als Hilfe zum Wohnungserhalt und die ebenfalls unzureichende ambulante psychiatrische Versorgung „auf der Strasse“ bei Wohnungslosigkeit im Rahmen des Pflichtversorgungsauftrages der Psychiatrie.

Die vorliegende Arbeit stellt die Situation gesundheitlich belasteter wohnungsloser Frauen in den Mittelpunkt meines des Interesses. Es kann aufgrund der aktuellen Forschungslage davon ausgegangen werden, dass die Gruppe der wohnungslosen Frauen gesundheitlich sehr belastet und von sich wiederholenden Gewalterfahrungen betroffen ist. Darüber hinaus stellen wohnungslose Frauen mit psychischen Erkrankungen und Gewalterfahrungen eine besondere Gruppe unter den wohnungslosen Frauen dar[11], denn sie bewegen sich an den Schnittstellen sozialer Arbeit und Psychiatrie; diese die sich unverbunden nebeneinanderentwickelt und führen zu einer defizitären Betreuungsstruktur (Kukla, 2001/Grohall, 1996).

Ich möchte mich deshalb insbesondere im Hinblick auf die psychischen Belastungen wohnungsloser Frauen mit den Möglichkeiten und Grenzen der Betreuung in der Wohnungslosenhilfe beschäftigen.

Ausblick

Im 2. Kapitel werde ich einleitend die Begriffsdefinition von Wohnungslosigkeit klären und den Personenkreis, der demnach von Wohnungslosigkeit betroffen ist, darstellen. Daran anschließend folgt ein Überblick über aktuelle Zahlen zum Ausmaß und zur Situation wohnungsloser Frauen. Frauen als eigenständige Zielgruppe der Wohnungslosenhilfe werden thematisiert und anhand der neuen Durchführungsverordnung zum § 72 BSHG werde ich in diesem Zusammenhang den Gender-Aspekt der Hilfevoraussetzungen aufzeigen. Abschließend zu diesem Kapitel skizziere ich die verschiedenen Erscheinungsformen der Wohnungslosigkeit von Frauen.

Kapitel 3 beschäftigt sich mit den Ursachen der Wohnungslosigkeit von Frauen, basierend auf geschlechtsspezifischen Lebenslagen, die spezifische Armuts-, Gesundheits- und Gewaltrisiken bergen.

Das 4. Kapitel stellt die gesundheitlichen Belastungen wohnungsloser Frauen in den Mittelpunkt und erläutert die besondere Krankheitssituation auf der Strasse. Zum einen wird die besondere Gewaltbedrohung wohnungsloser Frauen thematisiert und einige gesundheitliche Folgen von Gewalt an Frauen beschrieben. Zum anderen wird die Prävalenz psychischer Störungen wohnungsloser Frauen diskutiert und Drogenkonsum als eine Bewältigungsstrategie von Wohnungslosigkeit, Gewalterfahrungen und psychischen Krankheiten beschrieben. Daran anschließend folgt die Darstellung der posttraumatischen Belastungsstörung als schwerste Folgeerkrankung von Gewalterfahrungen von Frauen und als Abschluß dieses Kapitels werde ich kurz auf die Bewältigung einer Traumatisierung eingehen.

Kapitel 5 nimmt Bezug auf die Sozialarbeits-Praxis in der Wohnungslosenhilfe für Frauen und die Anforderungen einer frauengerechten Hilfestruktur werden einleitend diskutiert. Daran anschließend werde ich die Soziale Arbeit mit traumatisierten Frauen als Klientinnen der Wohnungslosenhilfe sowie eine Möglichkeit der Betreuung psychischer kranker Wohnungsloser dargestellt am Pilotprojekt „Hotel Plus“ in Köln, mit Erörterung der Vor- und Nachteile des Projektes darlegen.

Kapitel 6 diskutiert die Grenzen in der Betreuung wohnungsloser Frauen mit gesundheitlichen Belastungen, beispielhaft dargestellt anhand einer Studie.

Den Abschluß bildet in Kapitel 7 das Fazit.

2. Wohnungslosigkeit von Frauen

2.1 Begriffsdefinition von Wohnungslosigkeit

In der Begriffserklärung der BAGW1 heißt es:

„Wohnungslos ist, wer nicht über einen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügt“ ( wohnungslos 2/2003, S. 7).

In der fachspezifischen Literatur wird diese Definition übernommen und auch die Bundeszentrale für politische Bildung beruft sich in diesem Zusammenhang auf die BAGW-Definition (www.bpb.de, 25.01.04/www.ak-wohnungsnot.-de, 25.01.04/Enders-Dragässer et. al., 2000)3. Hier ist anzumerken, dass die BAGW-Definition in keiner mir zur Verfügung stehenden Literatur ansatzweise kritisch diskutiert, sondern ausschließlich so übernommen wurde.

Laut BAGW sind in diesem Sinne auch diejenigen wohnungslos, die in sozialen Einrichtungen und Pensionen leben oder bei Bekannten unterschlüpfen. Es stellt sich hier die Frage, ob eine Wohnmöglichkeit, z. B. eine Unterkunft in einem Obdachlosenheim, einem ehemals Wohnungslosen per Definition den Status eines nicht Wohnungslosen (weil er ein Bett oder Zimmer hat) gibt, oder ob eine wohnungslose Frau nicht mehr als wohnungslos zu bezeichnen ist, weil sie abwechselnd in instabilen Wohnverhältnissen bei Bekannten lebt? Diese beiden Beispiele zeigen meiner Meinung nach sehr deutlich, dass Wohnen mehr als nur Wohnraum und mehr als ein Bett zum Schlafen ist. Wohnungslosigkeit ist laut BAGW nicht nur durch das Fehlen von Wohnraum definiert, sondern durch das Fehlen eines eigen-verfügbaren, mietvertraglich abgesicherten Wohnraums, der zugleich einen Schutzraum darstellt und Privatsphäre ermöglicht.

WEICHERT (1990) beschreibt die eigene Wohnung als „jenen Bereich, den eine Person (zumindest in Grenzen und im Gunstfall) kontrollieren, nutzen, beeinflussen, erobern, durch eigene Aktivitäten gestalten kann“ (Weichert, 1990, S. 142).

So verstanden ist die Verfügbarkeit über eine eigene Wohnung das Ergebnis von „Möglichkeiten“ und nicht von „Zwängen“. In diesem Sinne sind viele Wohnungslose, die in einem Heim oder einer Obdachlosenunterkunft untergebracht sind, m. E. trotzdem noch als wohnungslos zu bezeichnen, da die Verfügbarkeit über eine eigene mietvertraglich abgesicherte Wohnung nicht gegeben, die eigene Gestaltung des Wohnraums sehr begrenzt ist und Kontrolle über Wohnraum häufig von anderen Personen ausgeübt wird. In diesem Kontext ist die einzige Entscheidungsmöglichkeit Wohnungsloser Menschen die, zwischen einem Leben auf der Strasse und einem Leben in einer Übernachtungseinrichtungen[12]. Diese Unterkünfte für Wohnungslose haben „Übergangs- oder Zwangscharakter“ und sind somit häufig das Ergebnis von ordnungsrechtlichen Zwängen und nicht das Ergebnis von selbstständigen (Wahl-)Möglichkeiten.

In dieser Diskussion steht meiner Meinung nach außer Frage, dass es wohnungslose Menschen gibt, die eine Betreuungseinrichtung oder eine Pension einer eigenen mietvertraglich abgesicherten Wohnung vorziehen, da sie die Verantwortung dafür nicht tragen wollen oder können, oder diese Form des Wohnens eine Überforderung ihrer alltagspraktischen Kompetenzen und kognitiven Fähigkeiten wäre. Eine Form des Wohnens, die laut BAGW mit der Definition „wohnungslos“ beschrieben werden könnte, ist in diesem Fall für diese Personen die einzig mögliche und hat die Bedeutung eines Zuhauses. Diese Menschen würden sich selbst wahrscheinlich nicht als wohnungslos bezeichnen. Insofern ist die Definition von Wohnungslosigkeit der BAGW durchaus auch kritisch zu diskutieren, da diese Definition, die Menschen, die niemals in der Lage wären, in einer mietvertraglich abgesicherten eigenen Wohnung zu leben, als sozusagen „grundsätzlich“ wohnungslos bezeichnet obwohl dies vermutlich in vielen Fällen der eigenen Einschätzung der Lebenssituation der Wohnungslosen nicht entspricht.

Diese Überlegungen zeigen allerdings auch sehr deutlich, dass das Problem “Wohnungslosigkeit“ nicht immer allein durch die Beschaffung eines mietvertraglich abgesicherten Wohnraums oder durch die Beschaffung eines Wohnheimplatzes gelöst werden kann. Nach der Definition der BAGW ist die Wohnungslosigkeit zwar aufgehoben, wenn eine mietvertraglich gesicherte Wohnung existiert, dies ist allerdings eine rein formale Definition, denn die Wohnungslosenhilfe versteht sich selbstverständlich nicht nur als Hilfe beim Finden und Einrichten einer Wohnung (Holtmannspötter, 2003). Die gesellschaftliche Ausgrenzung sowie die komplexen Problemlagen und gesundheitlichen Belastungen wohnungsloser Menschen lassen sich durch die alleinige Beschaffung einer Wohnung nicht mindern oder gar aufheben.

Ich schließe mich der BAGW in meinen weiteren Ausführungen der formalen Definition von Wohnungslosigkeit an, da sie m. E. prägnant formuliert ist, verschiedene Dimensionen von Wohnungslosigkeit mit einbezieht und impliziert, dass Wohnen mehr bedeutet, als einen Raum zum schlafen und sich aufhalten.

2.2 Personen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind

Amtliche Zahlen über die Wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen existieren für Deutschland aufgrund fehlender gesetzlicher Statistiken nicht. Oft zitierte Schätzungen der Wohnungslosigkeit in der Fachliteratur und der öffentlichen Diskussion zum Thema sind die der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW). Diese sind jedoch, wie die BAGW selbst anmerkt, mit Unsicherheiten bezüglich der wahren Anzahl von Betroffenen belastet. Laut BAGW e.V. (www.bagw.de/index2.html, 19.11.03) ist die von ihnen seit Jahren dringend geforderte Wohnungsnotfallstatistik2 bislang nicht eingerichtet worden. Deswegen kann das Ausmaß der Wohnungslosigkeit sowie die soziale Zusammensetzung der von Wohnungslosigkeit betroffenen Bevölkerungsgruppe leider nur geschätzt werden. Die BAGW berücksichtigt bei ihren jährlichen Schätzungen Veränderungen des Arbeitsmarktes, der Zuwanderung, der Sozialhilfebedürftigkeit sowie regionale Wohnungslosenstatistiken. Diese Schätzungen differenzieren zwischen wohnungslosen Personen in Mehrpersonenhaushalten (Familien, Paare, Alleinerziehende) und wohnungslosen Einpersonenhaushalten (wohnungslos 2/2003). Folglich werden die von Wohnungslosigkeit betroffenen Personen verschiedenen Gruppen zugeordnet.

Aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen sind laut BAGW (Jahresschätzung 2002):

- Personen, die aufgrund ordnungsrechtlicher Maßnahmen ohne Mietvertrag, jedoch mit Nutzungsverträgen in Wohnraum eingewiesen oder in Notunterkünften untergebracht werden;
- Personen, die ohne Mietvertrag untergebracht sind, wobei die Kosten durch den Sozialhilfeträger übernommen werden;
- die sich in Heimen, Anstalten, Notübernachtungen, Asylen, Frauenhäusern aufhalten, weil keine Wohnung zu Verfügung steht;
- die als Selbstzahler in Billigpensionen leben;
- die bei Verwanden, Freunden und Bekannten vorübergehend unterkommen;
- die ohne jegliche Unterkunft sind, d.h. auf der Strasse leben;
- und Aussiedler, die noch keinen Mietwohnraum finden können und in Aussiedlerunterkünften untergebracht sind.

Hier ist zu erwähnen, dass die BAGW-Definition der von Wohnungslosigkeit Betroffenen Abstand nimmt von veralteten Bezeichnungen und Definitionen. (wohnungslos 2/2002, S. 77).4

Die Schätzungen der BAGW zur Zahl der Wohnungslosen Frauen und Männer werden in der Literatur weitgehend übernommen, denn die BAGW hat inzwischen die größte Menge an Daten zur Wohnungslosigkeit zusammengetragen und ausgewertet.

Die folgenden aktuellen Schätzungen der BAGW zur Wohnungslosigkeit von Männern und Frauen beziehen sich auf das Jahr 2002, für das aktuelle Jahr (2003) können lediglich Tendenzen vorgestellt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Gesamtzahl der Wohnungslosen wird von der BAGW für 2002 auf 410.000 Personen geschätzt. Damit hat sich die Zahl der Wohnungslosen nach Einschätzung der BAGW gegenüber 2000 um ca. 20 % verringert, denn im Jahr 2000 wurden 500.000 Personen als wohnungslos geschätzt. Demgegenüber waren es zwei Jahre zuvor, 1998, noch 680.000 Wohnungslose. Diese Tabelle zeigt einen offensichtlichen Rückgang der Zahl der Wohnungslosen im Zeitraum von 1995 bis 2002.

Die Anzahl der wohnungslosen Einpersonenhaushalte insgesamt blieb von 2001 bis 2002 bei 150.000 konstant. Es konnte hier kein Rückgang verzeichnet werden (siehe Tabelle oben).

Notunterkünfte für Flüchtlinge und Aussiedler gehören nicht zur Wohnungslosenhilfe und werden insofern in folgendem Schaubild zur Schätzung der Wohnungslosen für 2002 nicht erfasst.

Abbildung 2

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Schätzungen zu Geschlecht und Alter von Wohnungslosen sind nur für sogenannte Einpersonenhaushalte („Alleinstehende“) auf der Basis des Dokumentationssystems DWA (Dokumentationssystems zur Wohnungslosigkeit Alleinstehender) der BAGW möglich (wohnungslos 2/2003).

Aufgrund der nach wie vor geringen Beteiligung der Einrichtungen für Frauen nach § 72 BSHG5 am DWA und unter Berücksichtigung der ordnungsrechtlich untergebrachten Personen geht die BAGW (www.bagw.de, index2.html, 20.08.2003 und wohnungslos 2/2003) von folgenden Schätzungen für das Jahr 2002 hinsichtlich der weiblichen Wohnungslosen aus.

2.2.1 weibliche Wohnungslose

In Deutschland gibt es insgesamt 410.000 Wohnungslose Menschen (inklusive Aussiedler). Der Frauenanteil unter den Wohnungslosen insgesamt liegt bei ca. 23%, das sind ca. 94.300 Frauen. Im Jahr 2000 waren es vergleichsweise 90.000 Frauen.

Der Zahl der wohnungslosen Menschen ohne Aussiedler beträgt 330.000, davon sind 75.900 Frauen.

Ich beziehe mich im Weiteren auf die Zahl der wohnungslosen Einpersonenhaushalte ohne wohnungslose Aussiedler.

Bei den wohnungslosen Einpersonenhaushalten (150.000) im sozialhilferechtlichen Sektor kann für 2002 von einem Frauenanteil von mindestens 21% ausgegangen werden, das entspricht ca. 31.500 Frauen.

Davon leben ca. 1.800 – 2.200 Frauen in offener Wohnungslosigkeit auf der Strasse (wohnungslos 2/2003, S. 77). Der Frauenanteil in wohnungslosen Mehrpersonenhaushalten wird auf 34% geschätzt.

Es lässt sich hier feststellen, dass der Frauenanteil an den Wohnungslosen insgesamt zurückgegangen ist. Im Gegensatz dazu ist der Anteil der weiblichen wohnungslosen Einpersonenhaushalte im sozialhilferechtlichen Sektor in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen: 1991 wurde der Anteil der wohnungslosen Frauen auf 6,4% geschätzt, 1996 auf 13,4% und 1999 auf 15,1% (www.bagw.de/index2.html, 20.11.03). Diese Angaben deuten darauf hin, dass vor allem Frauen, die sich von ihrem Partner trennen und finanziell von ihm abhängig sind, aufgrund ihres niedrigeren oder fehlenden Einkommens nach der Trennung oder Scheidung auf Sozialhilfe angewiesen sind und sich eine Wohnung oft nicht mehr leisten können. Unter Berücksichtigung der alleinerziehenden Frauen ist eine Statusveränderung, wie sie z. B. eine Scheidung darstellt, nach ENDERS-DRAGÄSSER/SELLACH (2002, S. 30) ein „biographisches Schlüsselereignis“, welches zu Armut und in der Folge zu Wohnungslosigkeit führen kann. Des Weiteren können auch aufgrund der alleinigen Versorgungsverpflichtung gegenüber einem Kind die Erwerbsmöglichkeiten erheblich beeinträchtigt werden. An dieser Stelle ist zu betonen, dass alleinerziehende Frauen die größte Gruppe der Empfängerinnen von Sozialhilfe bilden (Enders-Dragässer/Sellach, 2002).

Des Weiteren muss nach den Einschätzungen der BAGW mit einer nicht geringen Dunkelziffer6 der Anzahl wohnungsloser Frauen allgemein gerechnet werden, da weibliche Wohnungslosigkeit häufig verdeckt oder unsichtbar ist. Die Frauen, die auf der Strasse leben, sind nur die sichtbare Spitze des Eisberges der wohnungslosen Frauen. Wohnungsnotfälle7 und Wohnungslosigkeit von Frauen werden häufig nicht offenkundig, weil Frauen viele Gründe haben, private Lösungen zu suchen und z. B. Unterschlupf bei Bekannten finden (www.bagw.de/index2.html, 19.11.03). Diese Bewältigungsformen führen dazu, dass das Ausmaß weiblicher Wohnungslosigkeit unterschätzt wird. Die genannten Faktoren – „verdeckte Wohnungslosigkeit“ und „private Bewältigungsstrategien“8 werden in der Literatur immer wieder als spezifisch weibliche Erscheinungsformen von Wohnungslosigkeit genannt. Sie weisen vor allem auf die Dunkelziffer hin, da aufgrund fehlender geschlechtsspezifischer Wohnungsnotfallstatistiken (siehe S. 7) viele Frauen, die in verdeckter oder latenter Wohnungslosigkeit leben, nicht berücksichtigt werden. Auf die verschiedenen Erscheinungsweisen von Wohnungslosigkeit werde ich in Kapitel 2.3.2 genauer eingehen.

Der folgende Statistikbericht (DWA) der BAGW zur Situation wohnungsloser Frauen bezieht sich, unter Berücksichtigung der ordnungsrechtlich untergebrachten Frauen, auf die weiblichen Einpersonenhaushalte, die eine Einrichtung der Wohnungslosenhilfe nach § 72 BSHG aufgesucht haben. (www.bagw.de/index2.html, 11.11.03). Es wird hier, wie schon erwähnt von einem Frauenanteil (am Anteil der wohnungslosen Einpersonenhaushalte) von 21% ausgegangen, das entspricht ca. 38.000 Frauen.

Statistikbericht der BAG Wohnungslosenhilfe9

- 64% der wohnungslosen Frauen sind jünger als 40 Jahre und 35% jünger als 30 Jahre.

Nach diesen Angaben wären 36 % der wohnungslosen Frauen älter als 40 Jahre. Diese Angaben der vorliegenden BAGW – Erhebung entsprechen den Angaben zum Altersprofil wohnungsloser Frauen des Modellprojektes

des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend10. Auch hier wurde ein relativ geringer Anteil von wohnungslosen Frauen über 40 Jahre festgestellt ein (ENDERS-DAGÄSSER et. al., 2000, S. 126 -127). Diese im Vergleich zur Bevölkerungsstruktur (hier liegt der Anteil der Frauen über 40 Jahre bei 52%) relativ geringe Zahl könnte m. E. auf zwei Gründe zurückgeführt werden. Entweder waren sie zu dem Zeitpunkt der Erhebung bereits in Altenhilfeeinrichtungen untergebracht oder sie waren durch ihre Wohnungslosigkeit in ihrem gesundheitlichen Zustand so geschwächt, dass sie ein hohes Alter nicht erreicht haben. Die auf Seite 1 im Text vorgestellte Tabelle weist auf ein durchschnittliches Sterbealter wohnungsloser Menschen zwischen 50 und 60 Jahren hin. Diese Angaben würden die zuletzt genannte These stützen.

- Der überwiegende Anteil der wohnungslosen Frauen, nämlich

79 %, leben ohne Kinder (davon 14% in einer Paarbeziehung11 ) und 22% haben Kinder, wobei die meisten Mütter (16 %) alleinstehend sind12 ;

- 82% haben einen Schulabschluss gemacht, davon haben 60% die Hauptschule, 18% die Realschule, 8% das Gymnasium, und 4% eine Hochschule besucht;
- knapp 34% haben eine abgeschlossene Berufsausbildung, wohingegen 60% keine Ausbildung oder die Ausbildung abgebrochen haben;
- 82% sind arbeitslos, 4% gehen einer Gelegenheitsarbeit nach;
- zu Beginn der Hilfe durch eine Einrichtung der Wohnungslosenhilfe leben 31% der betroffenen Frauen bei Freunden oder Bekannten, 3% in Pensionen/Gasthöfen, ca. 30% sind unmittelbar vom Verlust der eigenen Wohnung bedroht; 11% leben auf der Strasse,
- nach ihrem Wohnungswunsch gefragt, ist die Antwort eindeutig: 88% wünschen sich eine eigene Wohnung. Die Unterbringung in einer stationären Einrichtung wird nur von 2% der Befragten gewünscht.

Die Angaben des genannten BAGW-Statistikberichtes zeigen eine hohe Präsenz (65 %) junger, alleinstehender wohnungsloser Frauen in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Die relativ hohe Zahl lediger Frauen in den frauenspezifischen Modelleinrichtungen des Projektes der Bundesregierung „Hilfen für alleinstehende wohnungslose Frauen“ (Enders-Dragässer et. al., 2000) und in den frauenspezifischen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe (die sich am DWA der BAGW beteiligt haben), deutet m. E. auf eine hohe Akzeptanz von frauenspezifischen Projekten der Frauengruppe der alleinstehenden Wohnungslosen und damit indirekt auf einen hohen Bedarf wohnungsloser alleinstehender Frauen an Fraueneinrichtungen hin. Auf die Notwendigkeit frauenspezifischer Einrichtungen in der Wohnungslosenhilfe werde ich in Kapitel 5.1 noch eingehen. Wichtig ist noch anzufügen, dass hinsichtlich ihrer beruflichen und schulischen Qualifikation wohnungslose Frauen eine gering qualifizierte Personengruppe darstellen. Laut BAGW sind 82% der als wohnungslos zu bezeichnenden Frauen arbeitslos (dazu zählen auch diejenigen, die unmittelbar vom Wohnungsverlust bedroht sind) und 60% haben keine Ausbildung oder haben diese abgebrochen. Arbeitslosigkeit und geringe berufliche Qualifikation bedingen spezifische Lebensrisiken, auf die ich in Kapitel 3.1.1 eingehen werde.

Signifikant ist die Tatsache, dass der überwiegende Anteil wohnungsloser Frauen jünger als 40 Jahre ist und dass über die Hälfte der Frauen ledig ist. Unter ihnen sind häufig niedrige Ausbildungsabschlüsse, fehlende Berufsausbildungen sowie Arbeitslosigkeit zu finden. Auffallend ist, dass der Anteil der Frauen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, sehr hoch ist und dass viele von ihnen verdeckt wohnungslos sind. Frauen in verdeckter oder drohender Wohnungslosigkeit erscheinen in der Wohnungslosenstatistik der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe nicht, da dort nur Frauen gezählt werden, die sich an das Hilfesystem wenden oder ordnungsrechtlich untergebracht sind. Aufgrund dessen wird von einer hohen Dunkelziffer weiblicher Wohnungslosigkeit ausgegangen.

Abschließend läßt sich feststellen, dass die genannten Zahlen insgesamt einen tendenziellen Rückgang der Wohnungslosenzahlen bis 2002 zeigen. Dieser Rückgang wird laut wohnungslos (2/2003) unter anderem als Ergebnis einer erfolgreichen Verhinderung von Wohnungsverlusten gesehen. Durch den Ausbau der ambulanten und präventiven Beratungsangebote wurde die Vermittlung in Wohnraum erleichtert und Kommunen konnten durch Mietschuldenübernahme den Wohnungsverlust verhindern. In diesem Kontext möchte ich auf ein Gutachten und ein Forschungsprojekt von BUSCH-GEERTSEMA (1997, www.forschungsverbund-wohnungs-

notfaelle.de, 07.12.03) hinweisen, die aufzeigen, dass die Unterbringung in sozialen Einrichtungen letztendlich teurer ist als die Betreuung in eigenem „normalem“ Wohnraum.

Mit Blick auf die Zukunft muss jedoch wieder mit einem tendenziellen Anstieg der Wohnungslosigkeit von Frauen (und Männern) gerechnet werden, da in den kommenden Jahren die verfügbaren Sozialwohnungen, auf die einkommensschwache Haushalte angewiesen sind, weiter rückläufig sein werden (wohnungslos 2/2003). Auch die Zahl der Wohnungslosen steigt seit 2002 insbesondere in einzelnen Großstädten wieder deutlich an. Diese Entwicklung könnte sich 2004 auch in anderen Städten fortsetzen und angesichts steigender Arbeitslosenzahlen geht man von einem generellen Anstieg der Wohnungslosenzahlen aus (wohnungslos 2/2003). Unter diesen Umständen ist es verständlich, dass die BAGW Wohnungslosenhilfe die Bundesregierung auffordert, eine Gesetzesinitiative zur Einführung einer bundesweiten Wohnungslosenstatistik vorzulegen (wohnungslos 2/2003). Diese soll auch die von Wohnungslosigkeit bedrohten Haushalte berücksichtigen, um den jährlichen Präventionsbedarf abzuschätzen.

2.3 Wohnungslose Frauen als eigenständige Zielgruppe der Wohnungslosenhilfe

Wohnungslose Frauen sind seit etwas mehr als einem Jahrzehnt als eigenständige Zielgruppe der Wohnungslosenhilfe sichtbar geworden. Diese Entwicklung wurde innerhalb der Sozialarbeit durch unterschiedliche Diskussionen begünstigt, mit denen auch die tradierten, stigmatisierenden Erklärungs- und Behandlungsformen kritisiert wurden, und die zur Professionalisierung innerhalb sozialer Arbeit beigetragen haben. Die entscheidenden Anstöße und Diskussionen für die Berücksichtigung von Frauen als eigenständiger Zielgruppe kamen jedoch aus der Frauenbewegung und der Frauenforschung. Die Lebenssituation von Frauen, ihre Handlungsmöglichkeiten sowie ihre Erfahrungen, Ideen und Interessen im Hinblick auf die Entstehung dieser Lebenslage und ihrer Veränderung standen im Mittelpunkt dieser Forschung. Dadurch wurden die strukturellen Armuts- und Gewaltrisiken von Frauen sichtbar gemacht (Enders-Dragässer et. al., 2000).

Das Hilfesystem der Wohnungslosenhilfe war lange ein Hilfesystem für Männer. Die Öffnung für Frauen hat auch bisher noch keine nennenswerte konzeptionelle und organisatorische Entwicklung mit sich gebracht, mit welcher dem spezifischen Hilfebedarf von Frauen (im Besonderen der Hilfebedarf, der aus der Gewaltbetroffenheit von Frauen resultiert) entsprochen wurde (Enders-Dragässer et. al., 2000). Gegenwärtig werden Hilfebedarf und bedarfsgerechte Hilfeformen für wohnungslose Frauen an zwei Argumentationslinien entlang diskutiert (Enders-Dragässer et. al., 2000; Becker, 1999 ; Gruber/Fröschl, 2001). Es wird in diesem Zusammenhang unterschieden zwischen einer „frauenorientierten“ und einer „geschlechtsneutralen Diskussion“. Die frauenorientierte - und neuere - Diskussion basiert auf Erkenntnissen der Frauenforschung zu den Lebensverhältnissen von Frauen in westlichen Gesellschaften. Danach sind wohnungslose Frauen eine eigenständige Zielgruppe mit spezifischen Lebensverhältnissen und Bedarf, für die spezifische Hilfeangebote zu entwickeln sind. (Die spezifischen Lebensverhältnisse werden in Kapitel 3 thematisiert.) Das Interesse an den strukturellen Bedingungen weiblicher Lebenslagen ist in der Fachdiskussion gewachsen und Erfahrungen und Erkenntnisse diesbezüglich werden differenzierter formuliert (wohnungslos 1/2003).

In diesem Zusammenhang möchte ich das Prinzip der geschlechtssensiblen Sichtweise, das als “Gender-Mainstreaming“ bezeichnet und vom Europarat wie folgt definiert wird, anführen (www.gendermainstreaming. com/ GM_europarat.htm, 19.11.03):

„Gender - Mainstreaming ist die (Re-) Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung grundsatzpolitischer Prozesse mit dem Ziel, eine geschlechterbezogene Sichtweise in alle politischen Konzepte auf allen Ebenen und Phasen durch an alle politischen Entscheidungsprozessen Beteiligte einzubringen.“ Gender Mainstreaming ist in diesem Sinne laut wohnungslos (1/2003): „[...] eine Strategie zur systematischen Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen von Frauen und Männern [...] bei der Planung, Umsetzung und Bewertung von Maßnahmen. Das Konzept des Gender-Mainstreaming bedeutet, Chancengleichheit in allen Bereichen – auch vermeintlich geschlechtsneutralen- zu integrieren und zu analysieren, wie sich Entscheidungen auf die unterschiedliche Lebenssituation von Frauen und Männern auswirken“ (wohnungslos 1/2003, S. 33).

Im Unterschied zur geschlechtssensiblen Diskussion interpretiert die geschlechtsneutrale Sichtweise eine formal hergestellte Gleichheit als faktisches Gleichsein. Hier geht man davon aus, dass gleiche Rechte für Männer und Frauen per se zu einer Chancengleichheit führen. Dabei wird nicht anerkannt, dass trotz formaler Gleichheit die gesellschaftlichen Normen an männlichen Normen orientiert sind und häufig nicht hinterfragt werden. Geschlechtsunterschiede werden dabei ignoriert oder für überwunden erklärt. Die BAG Wohnungslosenhilfe hat schon 1994 auf die Notwendigkeit frauengerechter Konzepte hingewiesen und die Diskussion um das Thema vorangetrieben. Ähnlich stellt ENDERS-DRAGÄSSER (2002) fest, dass ein “geschlechtsneutraler“ Blick in der Wohnungslosenhilfe einer versteckten Diskriminierung Vorschub leistet. Demnach wird aufgrund fehlender Sachkenntnis weiblicher Lebenslagen die nur bedingte Akzeptanz gemischtgeschlechtlicher Einrichtungen des Hilfesystems durch Frauen falsch interpretiert und somit die frauenorientierten geschlechtsspezifischen Hilfeeinrichtungen als nicht notwendig erachtet (Becker, 1999). Der Grund für den insgesamt geringeren sichtbaren Frauenanteil an den Wohnungslosen liegt jedoch gerade darin, dass erfahrungsgemäß Frauen nicht ihrem Anteil entsprechend in gemischtgeschlechtliche Einrichtungen kommen, obwohl sie aufgrund ihrer strukturellen Armuts- und Gesundheitsrisiken sogar in höherem Maß als Männer von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Insofern entspricht, unter Berücksichtigung der schon erwähnten Dunkelziffer, das Sichtbar- werden ihrer Situation im Hilfesystem nicht dem tatsächlichen Ausmaß ihrer Wohnungslosigkeit (Hesse-Lorenz/Zanjani, 2002).

ENDERS-DRAGÄSSER fasst im Rahmen der wissenschaftlichen Auswertung des Modellprojektes die Situation wohnungsloser Frauen zusammen: „Gegenwärtig besteht noch ein großes konzeptionelles bzw. inhaltliches Defizit zu Lasten von Frauen aufgrund der geschlechtsneutralen Diskussion um die Gestaltung und Reflexion der Praxis in der Wohnungslosenhilfe“ (Enders-Dragässer et al., 2000, S. 87).

Die Ergebnisse des Modellprojektes des BMFSFJ (S. 10, 11) betonen deshalb ausdrücklich, dass es sich als sinnvoll und notwendig erweist, Angebote nur für Frauen zu konzipieren. Gemischtgeschlechtliche Einrichtungen können diese „Frauen-Orte“ nach meiner Auffassung nicht ersetzen. Wohnungslose Frauen sind in hohem Maße männlicher Gewalt auf der Strasse ausgesetzt und in gemischtgeschlechtlichen Einrichtungen können Übergriffe und Belästigungen oft nicht verhindert, sowie Schutz und Rückzugsmöglichkeiten nicht ausreichend angeboten werden. Diese Faktoren sprechen für frauenspezifische Angebote in der Wohnungslosenhilfe, die Schutz und Rückzugsmöglichkeiten bieten. Wohnungslose Frauen sollten zumindest die Option haben, zwischen reinen Fraueneinrichtungen und gemischtgeschlechtlichen Einrichtungen zu wählen.

Abschließend möchte ich kurz skizzieren, dass sich aus dem geschlechtersensiblen Ansatz m. E. nach handlungsleitende Grundprinzipien für die Wohnungslosenhilfe ableiten lassen:

- Statistiken sind geschlechterdifferent zu führen, um so die Anzahl der bedürftigen Frauen dokumentieren zu können und Hilfebedarf abzuleiten.
- Fort und Weiterbildungsmaßnahmen zur Sensibilisierung der
geschlechterdifferenten Wahrnehmung sind anzuregen15.
- Beratungsstellen, Überlebenshilfen und Notunterkünfte nur für Frauen, die von weiblichem Fachpersonal geleitet werden, bieten einen notwendigen Schutzraum für Frauen mit Gewalterfahrungen.16
- Präventive und beratende/intervenierende Maßnahmen können sich speziell an den weiblichen Lebenslagen orientieren.

In diesem Zusammenhang möchte ich kurz auf die Diskussion um geschlechtsneutrale und geschlechtssensible Beratungskonzepte sozialer Arbeit hinweisen. VOGT (1997) betont im Kontext von geschlechtersensibler Suchtarbeit, dass jede Beratung als eine eigenständige und geschlechtsspezifische Interventionsstrategie betrachtet werden muss. Diese Forderung kann auf die Wohnungslosenhilfe ohne Einschränkung übertragen werden. Die Umsetzung dieser Prinzipien ist bisher in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe noch nicht erfolgt.

2.3.1 Zugang zum Hilfesystem und rechtliche Grundlagen

Für wohnungslose Frauen sind die Zugangsmöglichkeiten zum Hilfesystem eng verknüpft mit den auf der Definition von Wohnungslosigkeit gegründeten Hilfeangeboten und Regelungen des § 72 BSHG, sowie der zugehörigen Durchführungsverordnung (DVO). Ab 1. August 2001 gilt eine neue DVO des § 72 BSHG17. Die Reform der Verordnung beinhaltet eine besondere Berücksichtigung der Lebensverhältnisse und Lebenslagen von Frauen. Die Hilfeleistungen nach § 72 BSHG werden erbracht, wenn bei Personen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und sie diese aus eigener Kraft nicht überwinden können (www.userpage.fu-berlin).

Der bisherige Begriff „Personenkreis“ (diejenigen, die Hilfe nach § 72 BSHG erhalten) wurde in der neuen DVO abgelöst durch den Begriff „persönliche Voraussetzungen“. Neu ist die ausdrückliche Erwähnung, dass „gewaltgeprägte Lebensumstände“ als besondere Lebensverhältnisse (von wohnungslosen Frauen) gelten und diese somit die persönlichen Vorraussetzungen einer Hilfeleistung nach § 72 BSHG erfüllen. Bezüglich der Definition „besondere Lebensverhältnisse“ wird in der neuen DVO ein deutlicher Akzent gesetzt. Alte Bezeichnungen (§ 1 DVO zu Abs. 2 zu § 72 BSHG, 1976: www.userpage.fu-berlin.de/zosch/ops/justus/just1.html, 19.11.03) wie „Personen ohne ausreichende Unterkunft“, „Landfahrer“, „Nichtsesshafte“, „aus Freiheitsentziehung Entlassene“, wurden ersetzt durch die folgende neu definierte Aufzählung besonderer Lebensumstände: „fehlende oder nicht ausreichende Wohnung“, ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage“, „Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung“ und – besonders hervorzuheben – „gewaltgeprägte Lebensumstände“. Der neugefasste § 1 der DVO zum § 72 BSHG tritt an die Stelle der bisherigen §§ 1 bis 6. Er trägt dem Umstand Rechnung, dass die Aufzählung von Personengruppen und die Kategorisierung von Menschen nicht nur eine Diskriminierung darstellt, sondern auch den hilfebedürftigen Personenkreis unzureichend beschreibt (www.zhw.de/dvo.pdf, 28.10.03)18. Denn seit dem Erlass der Durchführungsverordnung von 1976 haben sich nicht nur die Lebenssituation der Hilfesuchenden, sondern auch die fachlichen Sichtweisen und das Angebot der Hilfemaßnahmen erheblich verändert. Betrachtet man die neue Verordnung zum § 72 BSHG unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten im Sinne des Gender–Mainstreaming ist die Betrachtung des Begriffes „gewaltgeprägte Lebensumstände“ als persönliche Voraussetzung der Hilfeleistung von Bedeutung, weil sie der Tatsache Rechnung trägt, dass viele (wohnungslose Frauen) von Gewalterfahrungen betroffen sind und durch diese gewaltgeprägten Lebensumstände ein Wohnungsverlust verursacht werden kann.19

Der Begriff „gewaltgeprägte Lebensumstände“ soll im Folgenden genauer betrachtet werden. Was ist genau unter gewaltgeprägten Lebensumständen zu verstehen?

„Gewaltgeprägte Lebensumstände bestehen bei einer Gewalterfahrung oder -bedrohung, die so intensiv und aktuell ist, dass sie die Lebenssituation einer Person insgesamt bestimmen“ (wohnungslos 2/02, S. 46). Hier wird deutlich, dass auch immaterielle Faktoren besondere Lebensverhältnisse darstellen können. Insbesondere die Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Frauenforschung (GSF) unter Vorsitz von ENDERS-DRAGÄSSER hat, auf ihre Forschungsergebnisse (1998, 1999, 2000, 2003) gestützt, immer wieder daraufhingewiesen, dass wohnungslose Frauen, die unter gewaltgeprägten Lebensumständen leiden, eine Berücksichtigung in der Gesetzgebung zur neuen DVO des § 72 BSHG finden sollten. Diese Problemlage sei in der bisherigen Diskussion, vor Änderung der DVO zum § 72 BSHG, nicht genügend berücksichtigt worden.

Abschließend ist festzuhalten, dass in der neuen DVO zum §72 BSHG, der Gender-Mainstreaming Gedanke berücksichtigt wurde und Chancen und Möglichkeiten eröffnet wurden, denjenigen (wohnungslosen) Frauen in besonderen Lebenslagen, die gewaltgeprägt sind, adäquate, frauenspezifische Hilfe zu leisten, denn dieser Hilfebedarf ist im Besonderen unter Berücksichtigung ihrer strukturellen Gewalt- und Gesundheitsrisiken zu betrachten.

[...]


[1] In dieser Arbeit wird für den Personenkreis der ohne Wohnung lebenden Frauen der Terminus „Wohnungslose“ verwendet. Dieser Begriff ist frei von individuellen Eigenschaftszuweisungen.

[2] Die Europäische Union bezeichnet Armut als soziale Ausgrenzung: “Verarmte Personen sind Einzelpersonen oder Familien, die über so geringe Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedstaat als Minimum annehmbar ist

(vgl.www.pdb.de/publikationen/OX9XQ2,O,O,Armut_und_soziale_Ausgrenzung_im_europ%E4ischen_kontext.html, 17.12.02).

[3] Morbidität steht für Krankheitshäufigkeit – Anzahl von Erkrankungen innerhalb einer Population (vgl. Pschyrembel, S. 992).

[4] Mortalität ist die Sterblichkeit; Sterbe- bzw. Mortalitätsziffer: das Verhältnis der Anzahl der Sterbefälle zum Durchschnittsbestand der Population; vergleichbar mit der Todesursachenstatistik (vgl. Pschyrembel, S. 992).

[5] Ich verweise hier auf zwei Studien, die das Ausmaß dieser gesundheitlichen Ungleichheit illustrieren (vgl. Reil-Held, 2000 und Geyer/Peter, 1999).

[6] Anhand einer Auswertung einer Repräsentativstichprobe kamen HEINZEL-GUTENBRUNNER (1998) zu dem Ergebnis, dass bei Erwachsenen überwiegend eine soziale Selektion vorliegt. (Hinweise für einen Kausationseffekt ergeben sich für Kinder.)

[7] Vgl. Greifenhagen/Fichter et. al. (1999). Psychische Erkrankungen bei obdachlosen Männern und Frauen in München.

[8] Ich verwende in meiner Diplomarbeit den Begriff Wohnungslosenhilfe im Sinne der Umschreibung und Nennung eines Hilfesystems, das aus verschiedenen sozialen Einrichtungen besteht, in denen überwiegend wohnungslose Menschen betreut werden.

[9] Anzahl der Erkrankungsfälle einer bestimmten Erkrankung bzw. Häufigkeit eines bestimmten Merkmals zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitperiode (vgl. Pschyrembel, 1994, S. 1237).

[10] Die Psychiatriereform begann Ende der 70-er Jahre und hatte eine Enthospitalisierung psychisch kranker Menschen zum Ziel. Im Zuge dessen wurden in Psychiatrischen Kliniken Betten abgebaut, und Patienten in ihre Gemeinden entlassen, um dort gemeindepsychiatrisch betreut zu werden. Psychisch kranke Menschen, die vorher in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren, wurden im Zuge einer Dezentralisierung der Psychiatrie jedoch häufig in ungesicherte Lebens- und Wohnverhältnisse entlassen und von ambulanter Betreuung häufig nicht erreicht. Dies hatte zur Folge, dass sich psychisch kranke Menschen in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe befanden. Auch FINZEN (1997) greift diese These auf, bezieht sie jedoch auf die Situation in USA und nicht auf Deutschland. Die Dezentralisierung der Psychiatrie ist m. E. grundsätzlich als positiv zu werten, wird jedoch in diesem Kontext als ein Grund für die aktuelle psychiatrische Prävalenz psychisch kranker wohnungsloser Menschen genannt.

[11] Ich gehe davon aus, dass die meisten wohnungslosen Frauen psychisch belastet sind, wobei ich diese psychischen Auffälligkeiten nicht immer als psychische Erkrankungen deuten würde, sondern in einigen Fällen als Bewältigungsversuche (nicht primär psychisch kranker Frauen) eines Lebens in Wohnungslosigkeit. Darauf werde ich in Kapitel 5.3 eingehen.

1 Die BAGW ist auf Bundesebene die Arbeitsgemeinschaft der verantwortlichen und zuständigen Sozialorganisationen im privaten und öffentlichen Bereich sowie der privaten und öffentlich rechtlichen Träger von sozialen Diensten und Einrichtungen für wohnungslose Personen nach § 72 BSHG.

3 Der Definitionsvorschlag für „Wohnungslosigkeit“ der Vereinten Nationen entspricht inhaltlich der BAGW-Definiton (www.armutskonferenz.de/wissen/wissen_wohnungslos.html, 18.01.04).

[12] Wohnungslose Frauen entscheiden sich in diesen Situationen häufig (zwangsweise, aus Mangel an anderen Möglichkeiten) für einen Unterschlupf bei Bekannten, wobei diese ’Lösung’, wie schon erwähnt, häufig mit sexueller Ausbeutung verbunden ist.

2 Die Wohnungsnotfallstatistik würde deutschlandweit alle von Wohnungslosigkeit betroffenen und von akuter Wohnungslosigkeit bedrohten Personen geschlechtsspezifisch erfassen.

4 Diese Definition nimmt Abstand von einer Differenzierung Wohnungsloser in Obdachlose und Nichtsesshafte. Mit nichtsesshaften Personen wurden in der Vergangenheit sogenannte Berber oder Landfahrer bezeichnet, die freiwillig dieses Leben ohne festen Wohnsitz und eigenen Wohnraum führten. Obdachlos waren diejenigen, die unfreiwillig ihre Wohnung verloren und somit auf der Strasse oder in Notunterkünften untergebracht wurden. Diese Unterscheidung ist veraltet (vgl. Holtmannspötter, 2002) und der Begriff BerberIn, LandfahrerIn oder Nichtsesshaft wird im heutigen Sprachgebrauch nicht mehr verwendet, obwohl einige Fachkräfte sozialer Arbeit noch heute der Meinung sind, daß es Frauen gibt, die freiwillig auf der Strasse leben, weil sie ein freies selbstbestimmtes Leben führen wollen. Diese Annahme ist jedoch meiner Meinung nach falsch und lässt die Lebenswelt wohnungsloser Frauen unberücksichtigt. Es gibt viele Gründe, warum Frauen auf der Strasse oder in Notunterkünften leben, aber ich denke, es ist sehr unwahrscheinlich, daß es eine freiwillige Entscheidung ist, die diese Frauen bewußt treffen. Ich schließe mich hier NOUVERTNÉ (2003) an, der die „selbstbestimmt Obdachlosen“ viel mehr als hilflos und durch massiven inneren Druck unfähig erlebt, autonome, freie Entscheidungen zu treffen. Auch Grad und Umfang der Mobilität wohnungsloser Frauen wurde meines Erachtens in der Diskussion um die Ursachen von Wohnungslosigkeit in der sozialen Arbeit stark überschätzt. Wohnungslose Menschen werden durch soziale Ausgrenzung, Vertreibung oder ordnungspolizeiliche Maßnahmen eher zur Mobilität gezwungen.

5 Bundessozialhilfegesetz (vgl. Stascheit, 2002). Dieser Paragraph benennt Hilfeleistungen für Personen, die soziale Schwierigkeiten haben, die sie aufgrund ihrer besonderen Lebensverhältnisse (z.B. Obdachlosigkeit) nicht aus eigener Kraft überwinden können. Die sozialen Schwierigkeiten müssen so gravierend sein, dass sie über das Maß allgemeiner Schwierigkeiten hinausgehen (vgl. Brühl, 2002). Der Begriff der „sozialen Schwierigkeiten“ gibt jedoch Anlass zu kritischer Diskussion, auf die ich hier nur am Rande hinweisen möchte (vgl. Brühl). Personen ohne oder ohne ausreichende Wohnung und gesicherte Existenzgrundlage haben nach diesem Gesetz einen Rechtsanspruch auf diese Hilfe, da sie sich aufgrund ihrer Lebenslage nicht existenziell absichern, bei Erkrankungen nicht angemessen verhalten können und auf dem normalen Wohnungs- und Arbeitsmarkt gegenüber anderen Bewerbern und Bewerberinnen aussichtslos benachteiligt sind. Sie haben Anspruch auf „alle Maßnahmen, die notwendig sind, diese Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten“, vor allem Beratung und persönliche Unterstützung (§ 72 BSHG, Abs. 2, S. 18).

6 Genaue Angaben über die eingeschätzte Höhe der Dunkelziffer waren in der aktuellen Literatur nicht angegeben.

7 Dieser Begriff bezieht sich auf Personen, die akut wohnungslos oder von akuter Wohnungslosigkeit bedroht sind, etwa durch Räumungsklagen. Als Wohnungsnotfall werden auch die Personen bezeichnet, die in sonstigen unzumutbaren Wohnverhältnissen leben (vgl. wohnungslos 2/2003).

8 Frauen haben eigene Bewältigungsstrategien, u.a. um unauffällig zu bleiben und um Ausnutzung, Belästigungen und Gewalt zu entgehen. Ihre Beziehungs- und Selbstversorgungsbedürfnisse sind ausgeprägt. Sie wollen so weitgehend wie möglich unabhängig sein.

9 Die BAGW hat von 1990 bis 1998 Daten von jährlich über 14.000 – 22.000 Daten von KlientInnen gesammelt und ausgewertet. Seit 1999 gibt es nach eigenen Angaben der BAGW aufgrund einer Umstellung des Dokumentationssystems (DWA) und vor allem wegen der fehlenden öffentlichen Förderung keinen Statistikbericht mehr (vgl. www.bagw.de, 18.11.03). Nach Specht-Knittler (1996) erschien der letzte Statistikbericht 1998.

10 Von 1995 bis 1998 wurde das Projekt „Hilfen für alleinstehende wohnungslose Frauen“ gefördert, um ein umfassendes ambulantes Hilfekonzept für von Wohnungslosigkeit betroffene Frauen zu erarbeiten. Im Rahmen dieses Modellprojektes wurden persönliche Daten von mehr als 450 Frauen in 5 deutschen Städten erhoben (Iserlohn, Karlsruhe, Schwerin, Stuttgart, Trier) und verschiedene Beratungs- und Betreuungsangebote nur für Frauen erprobt (bezüglich der Ergebnisse verweise ich auf das Handbuch für die ambulante Wohnungslosenhilfe für Frauen, das von dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben wurde (vgl. Enders-Dragässer et. al., 2000).

11 Diese Paarbeziehungen werden hier nicht genauer beschrieben.

12 Es wird deutlich, dass eine nicht geringe Anzahl, 22%, der Frauen ein oder mehrer Kinder hat. Angesichts der vergleichsweise wenigen speziellen Angebote für wohnungslose Frauen mit Kindern, wird hier eindeutig ein Defizit in der Hilfestruktur deutlich. In vielen Fällen führen schon vor dem akuten Wohnungsverlust Suchterkrankungen oder psychische Erkrankungen zum Verlust des Sorgerechtes für die Kinder.

15 Geschlechterdifferente Wahrnehmung berücksichtigt die geschlechtsspezifischen Ursachen, Bewältigungsstrategien und Erscheinungsweisen von Wohnungslosigkeit. Diese Wahrnehmungen sind Grundlage geschlechtssensibler sozialer Arbeit mit wohnungslosen Frauen.

16 Vgl. Enders-Dragässer et. al. (2000). Sie spricht in diesem Zusammenhang von „Frauenräumen“ nicht nur im wörtlichen Sinn, sondern auch im übertragenen Sinn: zur individuellen und gemeinschaftlichen Bestärkung und als Alternative zu den traditionellen Geschlechtsrollen.

17 Vgl. Stascheit, (2002): Gesetze für Sozialberufe. Verordnung zur Durchführung des § 72 des Bundessozialhilfegesetzes vom 24. Januar 2001.

18 Laut wohnungslos (2/2002) würden heute nach der alten DVO ca. 50% der Hilfesuchenden nach § 72 BSHG gar nicht mehr zugeordnet werden können, da die Definition ihrer Lebensumstände die tatsächliche Realität der Hilfesuchenden nicht widerspiegelt.

19 Entscheidend jedoch für das Tatbestandsmerkmal nach § 72 BSHG, ist die Prägung der Umwelt der Hilfesuchenden durch Gewalt, die sich nicht auf Gewalt in Partnerschaften und Familien beschränkt (vgl. Brühl, 2002).

Final del extracto de 160 páginas

Detalles

Título
Gesundheitliche Belastungen wohnungsloser Frauen - Möglichkeiten und Grenzen der Betreuung
Universidad
University of Applied Sciences Frankfurt am Main
Calificación
1,0
Autor
Año
2004
Páginas
160
No. de catálogo
V35709
ISBN (Ebook)
9783638355360
Tamaño de fichero
1065 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Gesundheitliche, Belastungen, Frauen, Möglichkeiten, Grenzen, Betreuung
Citar trabajo
Christina Muff (Autor), 2004, Gesundheitliche Belastungen wohnungsloser Frauen - Möglichkeiten und Grenzen der Betreuung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/35709

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