Sicherstellung der wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in Hessen nach der GAP-Reform 2015


Proyecto/Trabajo fin de carrera, 2015

80 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problem und Ziel der Abschlussarbeit
1.2 Aufbau der Abschlussarbeit
1.3 Methoden

2 Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU bis zur GAP Reform 2015

3 Marktmechanismen

4 Lage und Struktur der Landwirtschaft in Hessen

5 Investition in der Landwirtschaft

6 Veränderung von Agrarmärkten
6.1 Anpassung an Veränderungen der Unternehmensumwelt am Beispiel des Klimawandels .. ...

7 Controlling in der Landwirtschaft
7.1 Entwicklungen im Agrarcontrolling
7.2 Ziele, Aufgaben und Nutzen des Controllings in der Landwirtschaft
7.3 Anforderungen für die Implementierung des Finanzcontrollings in landwirtschaftliche Unternehmen
7.4 Fallbeispiel einer Liquiditätsplanung

8 Zusammenfassung

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

Anhang

1 Einleitung

Aktuell wird mit der GAP-Reform 2015 die derzeit letzte Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union eingeführt. Vorausgingen eine ganze Reihe an Reformen die von den Mitgliedsstaaten der EU verabschiedet wurden. Vom Beginn der Gründung der damaligen EWG bis heute zählt die Gemeinsame Agrarpolitik zu den wichtigsten Themengebieten der Politik Europas. Die Gemeinsame Agrarpolitik startete mit dem ursprünglichen Ziel die Bevölkerung der Gründungsstaaten in quantitativ ausreichender Weise Nahrungsmittel zur Verfügung zu stellen1. In Folge schützte die GAP die Landwirte vor Preisschwankungen und Risiken des freien Marktes2. Die im Laufe der Zeit immer größer werdende Kritik an der GAP und deren Auswirkungen auf nationaler und internationaler Ebene3 sowie eingetretene Veränderungen von Lebensverhältnissen in Europa machten 1992 eine erste Reform möglich.4. Die Konsequenzen aus dem Paradigmenwechsel weg von einem geschützten, sicheren Agrarbinnenmarkt hin zu einer sukzessiv wachsenden Marktorientierung müssen unter anderem die Landwirte tragen, die von der Politik in freie Agrarmärkte entlassen bzw. gedrängt werden. So hat die Stützung der Agrarmärkte bis auf wenige Szenarien ein Ende gefunden und der landwirtschaftliche Unternehmer soll sich am Markt orientieren5. Der in 2013 amtierende EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos gab folgendes Statement zum Beschluss der GAP-Reform 2015 ab: „Das Europäische Parlament, der EU-Ministerrat und die Europäische Kommission haben sich über eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Zeit nach 2013 geeinigt. Ich freue mich über diese Einigung. Mit ihr wird die Gemeinsame Agrarpolitik neu ausgerichtet, um die Erwartungen der Gesellschaft, die in der öffentlichen Debatte im Frühjahr 2010 deutlich geworden sind, besser zu erfüllen. Die Einigung wird grundlegende Änderungen zur Folge haben: Das System der Direktzahlungen wird gerechter und ökologischer, die Stellung der Landwirte innerhalb der Lebensmittelversorgungskette wird gestärkt und die GAP wird effizienter und transparenter. Diese Beschlüsse sind die selbstbewusste Antwort der EU auf die Herausforderungen der Ernährungssicherheit, des Klimawandels und des Wachstums und der Beschäftigung in den ländlichen Gebieten. Die GAP wird wesentlich zur Förderung des übergeordneten Ziels eines intelligenten, nachhaltigen (...) Wachstums beitragen“6. Dieser Aussage stimmt der derzeitige EU- Agrarkommissar Phil Hogan zu. Er spricht sich explizit für eine markt- und exportorientierte europäische Landwirtschaft aus, die frei von jedweden Produktionsbeschränkungen sein soll7. Konsequent zu Ende gedacht stehen, seitens der Politik, zukünftig die Einkommensbeihilfen in Form der Direktzahlungen auf dem Prüfstand. Eingedenk der aktuellen Situation sich mit den Widrigkeiten der Mechanismen von freien Märkten auseinander zu setzen und der eventuell eintretenden zukünftigen politischen Entwicklungen müssen sich die landwirtschaftlichen Unternehmen Gedanken darüber machen, wie sie gegenwärtig ökonomisch aufgestellt sind und wie sie zukünftig den Bestand ihres Unternehmens sichern können, im Idealfall ohne Hilfe der Europäischen Union. Diese Abschlussarbeit soll einige Aspekte dahingehend beleuchten.

1.1 Problem und Ziel der Abschlussarbeit

Das Thema der Abschlussarbeit ist die Sicherstellung der wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in Hessen nach der GAP Reform 2015.

Im Laufe der Bearbeitungszeit kristallisierte sich heraus, dass es nicht ausreichend ist den Fokus der Untersuchungen und Analysen nur auf den Bereich quantitativer betriebs- und volkswirtschaftlicher Sichtweisen und Methoden und den Einsatz ebensolcher Werkzeuge in den landwirtschaftlichen Unternehmen zu beschränken. Die Unternehmensumwelt der Landwirtschaft ist aktuell und in jüngster Vergangenheit zahlreichen tiefgreifenden Veränderungen ausgesetzt, wie beispielsweise dem Klimawandel und dessen Folgen für die Unternehmen. Das Problem ist, eine Mischung der Maßnahmen zu finden, um zum Einen die Vernachlässigung des Einsatzes betriebswirtschaftlicher Instrumente in den Unternehmen abzubauen, um diese besser führen und die Stakeholder bei Bedarf mit harten Fakten versorgen zu können. Zum Zweiten Anpassungsstrategien mit in die Überlegungen einzubeziehen, die den

Unternehmensumweltveränderungen entsprechen, welche nicht rein ökonomischer Natur sind, die jedoch ebenso essentiell für das Überleben der Unternehmen sind. Das Ziel der Abschlussarbeit ist zum Ersten den Beweis zu erbringen, dass die Gemeinsame Agrarpolitik mittels der durchgeführten Reformen durch eine immer stärkere Marktorientierung geprägt ist und infolgedessen sich die Produzenten mit immer weniger Subventionen zufrieden geben müssen. Ein weiteres Ziel ist aufzuzeigen, dass die Unternehmen sich mit den Mechanismen von Agrarmärkten (national, innergemeinschaftlich sowie international) auseinandersetzen müssen, welche ihre marktwirtschaftlichen Funktionen, wieder aufgenommen haben. Als drittes Ziel soll verdeutlicht werden, dass zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit es für die Unternehmen wichtig ist betriebswirtschaftliche Werkzeuge zur Unterstützung der Unternehmensführung zu implementieren, sowie Anpassungsstrategien zu entwickeln die den prognostizierten Veränderungen der Unternehmensumwelt Rechnung tragen.

1.2 Aufbau der Abschlussarbeit

Im Kapitel 1 findet sich die Einleitung, die Darstellung der Problemstellung und des Ziels der Arbeit sowie die verwendete Methode. Das Kapitel 2 schildert die Geschichte der GAP bis 2015 und die Herleitung des Beweises für die sukzessive immer stärkere werdende Marktorientierung der GAP. Die Erklärung von Marktmechanismen behandelt das Kapitel 3 anhand von Preis - Mengen - Diagrammen. Das nachfolgende Kapitel 4 beschreibt die ökonomische Lage und Struktur der Landwirtschaft in Hessen. Das Kapitel 5 definiert den Terminus einer Investition und beschreibt anhand eines Fallbeispiels die ökonomische Bewertung einer geplanten Investition durch einen landwirtschaftlichen Unternehmer mittels einem Investitionsrechenverfahren. Im 6. Kapitel wird auf die Veränderungen der Agrarmärkte und die Faktoren, die diese auslösen, untersucht. Des Weiteren werden Anpassungsstrategien auf Agrarmarktveränderungen am Beispiel des Klimawandels beschrieben. Das Kapital 7 beschäftigt sich mit dem landwirtschaftlichen Controlling. Das Kapitel 8 enthält die Zusammenfassung.

1.3 Methoden

Die Bearbeitung des Themas geschah mittels des Analyseverfahrens. Auf eine zusätzlich angedachte Befragung von Landwirten und Mitarbeitern von mit Landwirten

verbundenen Steuerkanzleien wurde auf Grund des ausufernden Volumens verzichtet. Die Darstellung der Struktur und Lage der hessischen Landwirtschaft wurde durch die Auswertung sekundär statistischer Daten bewerkstelligt. Diese Daten werden jährlich von dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen für das abgelaufene Wirtschaftsjahr der landwirtschaftlichen Unternehmen zusammengetragen und als Fachinformation veröffentlicht.

2 Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU bis zur GAP Reform 2015

Die Einführung einer Gemeinsamen Agrarpolitik der EU8 begründet sich zeitlich in die 50er Jahre des vorangegangenen Jahrhunderts. 1957 schlossen sich sechs westeuropäische Staaten (Frankreich, Belgien, Italien, Niederlande, Luxemburg und Deutschland) zu einer europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zusammen, der EWG (dem Vorläufer der Europäischen Union). Im Gründungsvertrag wurde, unter anderem, die Einführung einer GAP beschlossen. Ursächlich für die GAP sind die Nahrungsmittel

- Knappheiten während und nach dem II. Weltkrieg in Westeuropa, sowie die unsichere Nahrungsmittelversorgung der einzelnen westeuropäischen Staaten9. Die Landwirtschaften der Gründungsstaaten der EWG waren, vor der Einführung der GAP, nicht in der Lage die komplette Nahrungsmittelversorgung der eigenen Bevölkerungen zu gewährleisten. Nahrungsmittel mussten importiert werden. Die Gründungsstaaten sahen die damalige Abhängigkeit von Nahrungsmittelimporten als ernstes Problem an, welches sich nur durch die Vergemeinschaftung der bis dato nationalen Agrarpolitiken lösen ließ10. Im Jahr 1958 trafen sich die Landwirtschaftsminister der Mitgliedsstaaten, Vertreter der nationalen landwirtschaftlichen Vereinigungen, Vertreter der EU Kommission sowie diverse Berater und Experten auf der Konferenz im italienischen Stresa. Ziel dieser Konferenz war die Einigung über die Ziele der GAP und mit welchen Mitteln diese erreicht werden sollten11. Die Ziele wurden wie folgt definiert:

- die landwirtschaftliche Produktivität steigern,
- angemessene Einkommen in der Landwirtschaft sichern,
- die Verbraucher ausreichend mit Nahrungsmitteln zu vernünftigen Preisen versorgen und
- die Märkte stabilisieren12.

Der erste EU-Agrarkommissar Sicco Mansholt wurde von den Konferenzteilnehmern damit beauftragt, Vorschläge für die Ausgestaltung der GAP zu erarbeiten. 1962 traten nach der Zustimmung der sechs Agrarminister, die von der EU-Kommission entworfenen Agrarmarktorganisationen in Kraft13. Diese beruhen, damals wie heute, auf drei Grundsätzen:

Der Einheit des Marktes: Zwischen den Mitgliedsstaaten herrscht ein freier Warenverkehr der keine Handelshemmnisse wie Zölle oder Kontingentierungen erlaubt. Es entsteht ein gemeinsamer Agrarmarkt. Für gleiche Agrarerzeugnisse werden dieselben Preise erzielt. Die Regelungen zur Einheit des Marktes beinhalten auch Interventionen zur Preisunterstützung der EU-Agrarprodukte.

Der Gemeinschaftspräferenz: Dieser Grundsatz sagt aus, dass die EU-Agrarprodukte Vorrang vor den Agrarprodukten aus Drittländern haben. Das hat den Zweck, die EUProduzenten vor Importen zu schützen, deren Preis niedriger ist, als die innergemeinschaftlich produzierten Waren. Dies wird unter anderem durch Importzölle auf Drittlandprodukte erreicht. Auch der Schutz der EU-Produzenten vor Schwankungen der Weltmarktpreise wird angestrebt.

Der finanziellen Solidarität: Die Ausgaben, die auf Grund der beiden ersten Grundsätze getätigt werden, sollen durch einen gemeinsamen Beitrag aller Mitgliedsstaaten finanziert werden14. Für die Finanzierung wurde der "Europäische Ausrichtungs - und Garantiefond" (EAGFL) geschaffen.

Um die Ziele und Grundsätze, insbesondere hinsichtlich des Schutzes der innergemein- schaftlichen Landwirtschaft vor dem Weltmarkt sowie der Preisunterstützungen auf dem geschaffenen Binnenmarkt umsetzen zu können, entwarf die EU ein spezielles Preissystem.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Das Preissystem der GAP, Quelle: Schwarz B., (2004), S. 27, eigene Darstellung

Abbildung 1 zeigt das Preissystem der GAP innerhalb eines Preis - Mengendiagramms. In dem Preissystem werden vier verschiedene Preise definiert: Der Zielpreis (Px), der Schwellenpreis (Pt), der Interventionspreis (Pi) und der Weltmarktpreis (Pw). Der Zielpreis ist als der maximal erzielbare Großhandelspreis für ein bestimmtes Produkt innerhalb der EU definiert. Der Zielpreis wird in der europäischen Region ermittelt, die die niedrigste Eigenversorgungsquote mit einem bestimmten Agrarprodukt (z. Bsp. mit Getreide) aufweist. Der Zielpreis ist der Richtwert der anderen Preise. Der Schwellenpreis ist der Marktpreis für innergemeinschaftlich erzeugte Agrarprodukte15. Des Weiteren ist der Schwellenpreis maßgebend für Agrarimporte aus Drittländern: Ist der Preis für die importierten Agrarprodukte niedriger als der Schwellenpreis, werden in Höhe von Pt - Pw variable Importzölle (sogenannte Abschöpfung) erhoben, bis das Niveau des Schwellenpreises erreicht ist. Damit wird sichergestellt, dass importierte Agrarprodukte nicht unter das Preisniveau der europäischen Produzenten fallen16. Der Interventionspreis ist ein vom Agrarministerrat der EU jährlich neu festgelegter Preis für Agrarprodukte. Der Interventionspreis stellt das unterste Preisniveau für EU- Agrarprodukte dar. Sinken die Preise unter den Interventionspreis, kauft die EU die zu viel angebotenen Mengen der innergemeinschaftlichen Erzeuger zu diesem Preis auf. Faktisch wurde mit dem Interventionspreis ein garantierter Mindestpreis für die Landwirte geschaffen. Die aufgekauften Mengen wurden von der EU eingelagert. Alternativ wurden die zu viel produzierten Mengen mit Hilfe von Exportsubventionen in Höhe der Differenz aus Pi - Pw zum Weltmarktpreis exportiert. An dem Preissystem der GAP ist abzulesen, dass Importeure ihre Produkte nicht billiger anbieten können als die europäischen Anbieter. Außerdem werden den europäischen Anbietern Mindestpreise garantiert und den europäischen Exporteuren die Differenz zwischen niedrigerem Weltmarktpreis und Mindestpreis als Erstattung vergütet, so dass der Schutz des innergemeinschaftlichen Agrarmarktes umfassend ist. Die natürlichen Marktfunktionen sind außer Kraft gesetzt. Die Konsumenten haben dabei das Nachsehen17.

Mit dem Eingriff in den europäischen Agrarmarkt in Form einer staatlichen Mindestpreispolitik verfolgt die EU das Ziel, den Landwirten durch garantiert hohe Verkaufspreise ihrer Produkte höhere Umsatzerlöse und im Anschluss daran hohe Einkommen zu sichern. Die Anliegen der Konsumenten spielt bei der Mindestpreispolitik keine Rolle18.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Konsequenzen aus der Festlegung eines Mindestpreises, Quelle: Klump R., (2013), S. 72, eigene Darstellung

In der Abbildung Konsequenzen aus der Festlegung eines Mindestpreises lassen sich die Wirkungen staatlicher Mindestpreispolitik für die europäischen Agrarmärkte wie folgt nachvollziehen: Da der Mindestpreis Pm über dem Gleichgewichtspreis P* liegt, reagieren die Produzenten mit einer Erhöhung ihrer angebotenen Menge (=X 4). Die Konsumenten reagieren auf den höheren Marktpreis mit einer Reduzierung der nachgefragten Menge (ceteris paribus). Damit entsteht ein Überschuss der

Angebotsmenge in Höhe der Differenz aus X4 - X3. Der Angebotsüberschuss wird, bedingt durch die Abnahmegarantien welche aus dem Preissystem der GAP resultieren, von der EU zum Mindestpreis aufgekauft. Die aufgekauften Agrarprodukte werden eingelagert, vernichtet oder zu einem deutlich niedrigeren Preis auf dem Weltmarkt angeboten. Die Kosten für das öffentliche Gemeinwesen belaufen sich auf: P1 * (X 4 - X 3). Zusätzlich entstehen Lagerungs- oder Vernichtungskosten. Das Ergebnis einer stabilen Preisentwicklung steht dem Entstehen eines hohen Angebotsüberschusses gegenüber. Der Haushalt der EU wird durch diese Form der Mindestpreispolitik erheblich strapaziert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Selbstversorgungsgrad ausgewählter landwirtschaftlicher Produkte in der EU in Prozent, Quelle: Klump R., (2013), S. 75, eigene Darstellung

Als Beweis für das Entstehen von Angebotsüberschüssen dient die Abbildung "Selbstversorgungsgrad ausgewählter landwirtschaftlicher Produkte in der EU in Prozent."

Selbstversorgungsraten > 100 % sind als eine Überproduktion bzw. als Angebotsüberschuss zu bewerten19. Die Selbstversorgungsraten liegen im Wirtschaftsjahr 1974/1975, außer beim Magermilchpulver, noch unter 100 %. Ab dem

Wirtschaftsjahr 1987/1988 sind sie bei allen dargestellten Wirtschaftsjahren durchgängig bei allen Produkten deutlich über 100 %.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Anteil am Gesamthaushalt der EU des EAFGL Abteilung Garantie in Prozent, Quelle: Klump R., (2013), S. 75, eigene Darstellung

Die in der Abbildung dargestellten Anteile der GAP-Ausgaben beweisen die unverhältnismäßig hohen Kosten und in Folge die Belastung des EU-Haushaltes der Agrarmarkteingriffe der EU.

Der Fonds EAFGL Abteilung Garantie dient der Finanzierung der Kosten für die Markt- und Preispolitik im Rahmen der GAP (1. Säule der GAP)20. Der Anteil am Gesamthaushalt des genannten Fonds sinkt von 1974/1975 bis 2009/2010 von 69 % auf 47 %. Das entspricht einer Reduzierung von 68,1 %. Trotz der dargestellten Senkung der aufgewendeten finanziellen Mittel der Subventionen sinken die Selbstversorgungsraten d. h. die Überproduktion nicht proportional dazu.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Kosten und Nutzen eines Zolls für das Importland, Quelle: Krugmann/Obstfeld, (2006), S. 249, eigene Darstellung.

Mit dem Verhängen der variablen Importzölle für Anbieter von Agrarprodukten aus Drittländern schützt die EU ihre eigenen Produzenten vor den niedrigeren Preisen der Importkonkurrenz21. Grundsätzlich gelten folgende Aussagen für die Wirkung eines Importzolls: Die Preise des betreffenden Gutes im Inland (hier der EU) steigt durch den Zoll. Im exportierenden Land sinkt der Preis. Für die Anbieter im Inland hat der höhere Preis Vorteile, für die Anbieter im Exportland hat er Nachteile. Die Konsumenten im Inland werden benachteiligt, die Konsumenten im Exportland haben den Vorteil des niedrigeren Preises22.

In der Abbildung "Kosten und Nutzen eines Zolls für das Importland" lassen sich die grundsätzlichen Aussagen belegen. Die Erhebung des Importzolls lässt den Preis von Pw auf Pt steigen. Der Preis im Exportland sinkt von Pw auf P*t. Die angebotene Menge steigt in der EU von S 1 auf S 2. Die Nachfragemenge sinkt von D 1 auf D 2. Durch den gestiegenen Preis verzeichnen die Anbieter eine höhere Produzentenrente (Fläche a). Für die Nachfrager sinkt die Konsumentenrente (Fläche a+b+c+d). Die Einnahmen aus dem Importzoll kommt der EU zu Gute (Fläche b+d). Das Hauptziel der Schutzwirkung der einheimischen Produzenten wird erreicht, allerdings um den Preis des Nachteils für die Konsumenten und eines volkswirtschaftlichen Wohlfahrtsverlustes23.

Wie bereits beschrieben werden die Angebotsüberschüsse teilweise mit Hilfe von Exportsubventionen auf dem Weltmarkt angeboten und dort mit dem niedrigeren Weltmarktpreis verkauft.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6: Konsequenzen von Exportsubventionen, Quelle: Anderson / Tyres, (1992), S. 129, eigene Darstellung.

Definiert sind Exportsubventionen als finanzielle Unterstützung des Staates für Exporte, um nicht konkurrenzfähige Produkte auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig zu machen24. Im Rahmen der GAP spricht man auch von sogenannten Exporterstattungen25. Die Abbildung "Konsequenzen von Exportsubventionen" belegt folgende Wirkungen für den europäischen Binnenmarkt und den Weltmarkt: Pw ist in dem Marktmodell der Gleichgewichtspreis sowohl im Weltmarkt als auch im EU-Markt. Peu ist der Mindestpreis für Agrarprodukte innerhalb der EU und Pw 1 ist der Weltmarktpreis nach Zahlung einer Exportsubvention durch die EU. Im Marktgleichgewicht (ohne staatlichen Eingriff) ist die Angebotsmenge im EU-Markt = Q, die nachgefragte Menge = C. Die Differenz aus Q - C ist die Exportmenge der EU. Diese findet sich im Weltmarkt bei X. Auf Grund der Zahlung einer Exporterstattung durch die EU steigt der Preis im europäischen Markt auf Peu. In Folge steigt die Angebotsmenge auf Q 1 und die Nachfragemenge sinkt auf C 1. Weil die Differenz aus C 1 - Q 1 > C - Q ist, steigt die Exportmenge der EU. Auf dem Weltmarkt ist die gestiegene Exportmenge der EU = X 1. Die höhere Exportmenge bewirkt ein Sinken des Weltmarktpreises von Pw auf Pw 1. Die Anbieter aus den Drittländern sehen sich sinkenden Preisen gegenüber, welche unter Umständen Produzenten dazu veranlassen, den Markt zu verlassen. Die europäischen Anbieter haben keine Nachteile. Durch die Exporterstattungen der EU sind sie vor dem sinkenden Weltmarktpreis geschützt26.

Mit der Umsetzung der Agrarmarktordnungen und der dazugehörigen Instrumente des Außenschutzes und der Preisstützungsmechanismen erreichte die EU die auf der Konferenz von Stresa definierten Ziele, welche zur Lösung der Nachkriegsprobleme dienten in den frühen 1980er Jahren27. Die europäischen Landwirte produzierten mehr als die Märkte aufnehmen konnten, so dass sehr große Angebotsüberschüsse entstanden. Durch die Preis - und Abnahmegarantien der GAP wurde der Haushalt der EU sehr stark belastet. Zeitgleich hatten die Handelspartner der EU wegen der Exportsubventionen mit sinkenden Weltmarktpreisen zu kämpfen.28. Die interne Kritik bezüglich des von den Ausgaben der GAP strapazierten EU-Haushaltes und des externen Drucks der außereuropäischen Handelspartner im Rahmen der GATT29 - Verhandlungen machten die erste tiefgreifende Reform der GAP möglich. 1984 wurde als eine der ersten Maßnahmen zur Eindämmung der Überproduktion landwirtschaftlicher Produkte die Einführung einer Milchquote für die milchproduzierenden Betriebe beschlossen30. 1992 wurde die MacSharry-Reform beschlossen. Im Rahmen der Reform sanken die Interventionspreise für Getreide und Rindfleisch31. Um die Wirkung der Preissenkungen für die Produzenten abzufedern, wurde eine an die landwirtschaftliche Produktion gekoppelte Preisausgleichszahlung (Direktzahlung) umgesetzt. Begleitend wurden Maßnahmen zur Entwicklung ländlicher Räume und zum Umweltschutz eingeführt32 und Zahlungen an Landwirte gewährt, die einen Teil der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen stilllegten33. Die MacSharry- Reform bedeutete für die GAP einen Richtungswechsel. Erste Anzeichen der Abwendung von der einkommensorientierten Preispolitik und einer Zuwendung zu einer am Markt orientierten Agrarpolitik sind festzustellen34. Dank der MacSharry- Reform sanken die Angebotsüberschüsse und die EU-Agrarpreise näherten sich den Weltmarktpreisen an35. Die für das Jahr 2001 beschlossene Aufnahme 10 neuer Mitgliedsstaaten, der sogenannten Zyperngruppe und damit einhergehend die Inklusion von 10 neuen nationalen Agrarmärkten in das System der GAP machten eine neuerliche Reform der GAP notwendig. 1999 beschloss der Europäische Rat in Berlin die Agenda 200036. Mit der Agenda 2000 begrenzte die EU bereits im Vorfeld den Umfang der Förderung der neuen Mitgliedsstaaten. Außerdem wurden die Ausgaben für die GAP bis in das Jahr 2006 festgelegt. Der Reformansatz sah vor die MacSharry-Reform zu vertiefen37. Die Mindestpreise für Getreide (- 15 %) und Rindfleisch (- 20 %) wurden weiter gesenkt. Ebenso wurde erstmalig der Mindestpreis für Milch abgesenkt (- 15 %). Das Preisausgleichsystem der an der Produktion gekoppelten Direktzahlungen wurde beibehalten und angehoben38. Der Erhalt der Direktzahlungen wurde an die Einhaltung von Umweltstandards abhängig gemacht (Cross Compliance)39, Parallel zur Cross Compliance räumte die Agenda 2000 den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit ein, die Direktzahlungen individuell zu kürzen und die Kürzungsbeträge in den Haushalt zur Entwicklung ländlicher Räume (2. Säule der GAP) umzuschichten (sogenannte Modulation)40. Als wichtige flankierende Maßnahme wurde beschlossen, die Entwicklung der ländlichen Räume der EU zu fördern41. Die Förderung erstreckte sich unter anderem auf Investitionen in moderne Ställe und Maschinen, die Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte, alternative Erwerbsmöglichkeiten für Landwirte usw42. Ergänzend zu den Reformbeschlüssen beauftragte der Europäische Rat auf der Berliner Konferenz die EU-Kommission im Jahr 2002 eine Mid Term Review (Halbzeitbewertung) durchzuführen und die Auswirkungen der beschlossenen Reformen zu evaluieren43.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 7: Auswirkungen von Mindestpreissenkungen, Quelle: Klump. R.,(2013), S. 72, eigene Darstellung.

Das Modell in Abbildung 7 beschreibt die Auswirkungen der Mindestpreissenkungen auf die EU-Agrarmärkte im Rahmen bisheriger GAP-Reformen. Der Mindestpreis wird von Pt alt auf Pt neu gesenkt. Durch die Preissenkung verringert sich die Angebotsmenge auf XA neu. Im Gegenzug steigt die nachgefragte Menge auf XN neu. Bedingt durch die Mengenänderungen verringert sich der Angebotsüberschuss. Die Ausgaben der EU für den Aufkauf der Angebotsüberschüsse und damit die Belastungen des EU-Haushaltes sinken. Die Konsumenten verzeichnen durch die Preissenkung eine höhere Konsumentenrente. Die landwirtschaftlichen Produzenten erleiden einen Verlust an Produzentenrente. Dieser wird durch die Direktzahlungen ausgeglichen.

Die durchgeführte Mid Time Review wurde dem Europäischen Parlament und dem Europäischem Rat als Bericht vorgelegt44. Am 26. Juni 2003 beschloss der EU-

Agrarministerrat in Luxemburg, als Reaktion auf die Mid Time Review, eine erneute Reform der GAP. Die Einführung neuartiger Grundsätze bedeuteten eine radikale Änderung der GAP45. Eingeführt wurden unter anderen folgende Grundsätze und Maßnahmen:

- der Grundsatz der Haushaltsdisziplin. Der Haushalt der 1. Säule der GAP wurde bis 2013 eingefroren und es wurden jährliche Ausgabenobergrenzen definiert, welche nicht überschritten werden durften. Um die Obergrenzen einhalten zu können dürfen die Direktzahlungen gekürzt werden.
- der Grundsatz der Vereinbarkeit der GAP mit der WTO.
- der Grundsatz der Entkoppelung der Direktzahlungen von der landwirtschaftlichen Produktion. Die Direktzahlungen wurden ab diesem Zeitpunkt in Form einer einheitlichen Betriebsprämie ausgezahlt. Ziel der Betriebsprämie ist die Gewährleistung stabiler Einkommen der Landwirte.
- der Grundsatz der staatlichen Umverteilung. Dadurch wird eine Umverteilung der Haushaltsmittel von der 1. Säule der GAP in den Haushalt der Entwicklung des ländlichen Raums (2. Säule der GAP) möglich gemacht.
- der Grundsatz der Cross Compliance46.
- ein im Jahr 2008 durchzuführende Gesundheitsüberprüfung der GAP
- ein nochmaliges Absenken der Interventionspreise47.

Der wichtigste Baustein der Luxemburger Beschlüsse 2003 ist die Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion der landwirtschaftlichen Unternehmen. War bislang die Höhe der Direktzahlungen davon abhängig welche Fruchtarten (Getreide, Eiweißpflanzen, Ölfrüchte) der Landwirt produzierte, wurde mit der GAP Reform 2003 dieser Kausalzusammenhang eliminiert. Die produktionsabhängigen Preisausgleichs-

zahlungen wurden in eine Betriebsprämie umgewandelt. Die Grundlage der Berechnung für die Höhe der Betriebsprämie ist die Hektarzahl vorhandener landwirtschaftlich genutzter Fläche der einzelnen landwirtschaftlichen Unternehmen48.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 8: Wirkung der von der Produktion entkoppelten Direktzahlung, Quelle: Feess E., (2000), S.280, eigene Darstellung.

Das oben dargestellte Modell dient zur Erläuterung der Auswirkung des Reformschrittes der Entkopplung der Direktzahlung von der Produktion. Als Basis für das Modell gilt die Aussage, dass die EU die Direktzahlung in Höhe der Unterschiedsbetrages aus Pt (= Schwellenpreis) und P* (Gleichgewichtspreis) auszahlt. Weil sich die Höhe der Direktzahlung nicht an der Höhe der Produktions- bzw. Angebotsmenge orientiert, entfällt für die Produzenten der Zwang ihre Angebotsmenge über die Gleichgewichtsmenge (X*) hinaus zu erhöhen. In der Folge bieten die Landwirte diejenigen Produkte an, die der Markt nachfragt und nicht die Produkte die von der EU mittels Direktzahlung subventioniert werden. Mit diesem Mechanismus greift die EU nicht mehr in die Agrarmärkte ein. Die natürlichen Marktfunktionen werden wieder in Gang gesetzt. Bei der Direktzahlung handelt es sich nicht mehr um eine Subvention sondern um eine reine Einkommensumverteilung. Als Ergebnis ist eine stärkere Marktorientierung der landwirtschaftlichen Unternehmer feststellbar und ein höherer unternehmerischer Entscheidungsspielraum.

Die in den Luxemburger Beschlüssen vorgesehene Gesundheitsüberprüfung im Jahr 2008, der sogenannte Health Check der GAP, hatte zum Ergebnis, dass die Hinwendung zu einer marktorientierten Agrarpolitik durch den Agrarministerrat bestätigt und durch den Beschluss weiterer Maßnahmen ausgebaut wurde49. Der Wegfall des Instruments der Stilllegung landwirtschaftlicher Flächen, ein Auslaufen der Milchquote im Jahr 2015, eine höhere Modulation sowie das Umwandeln der Marktinterventionen in ein Sicherheitsnetz für die landwirtschaftlichen Produzenten bei erheblichen Störungen der Agrarmärkte sind die wichtigsten Reformbeschlüsse. Der Health Check hatte das Ziel, die Landwirte in die Lage zu versetzen, zukünftig auf Veränderungen in den Agrarmärkten eigenständig reagieren zu können50.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 9: Entwicklung der Exporterstattungen der EU an landwirtschaftliche Unternehmen in Mio.€, Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, eigene Darstellung.

Die Abbildung Entwicklung der Exporterstattungen der EU an landwirtschaftliche Unternehmen verdeutlicht den, mit den durchgeführten Reformen der GAP, sukzessiven an Subventionen an die landwirtschaftlichen Unternehmen. Ausgehend vom Jahr 1993 sanken die Exporterstattungen bis ins Jahr 2013 um 95,48 %.

[...]


1 Vgl.: Rohwer A., (2010), S.

2 http://europa.eu/pol/agr/index_de.htm, 06.06.2015, 15:44 Uhr

3 Vgl. Koester, U., (2003), S.151.

4 Vgl.: http://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Agrarpolitik/agrarpolitik_node.html. 11.03.2015, 12:03 Uhr.

5 Vgl.: http://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Agrarpolitik/agrarpolitik_node.html. 11.03.2015, 12:03 Uhr.

6 EU Pressemitteilung (2013), EUROPA Press releases database,Press Release details, http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-613_de.htm, Brüssel 26. Juni 2013.

7 Vgl.: http://www.topagrar.com/news/Home-top-News-Hogan-schreibt-sich-Marktorientierung-auf-die- Fahne-1570830.html, 07.06.2015, 12:45 Uhr

8 Aus Vereinfachungsgründen wird im nachfolgenden Text nur noch der Begriff "GAP" verwendet.

9 Vgl.: http://ec.europa.eu/agriculture/cap-history/early-years/index_en.htm, 14.03.2015, 12:58 Uhr.

10 Vgl.: Erzene - Bürgin, D., (2010), S. 15.

11 Vgl.: http://ec.europa.eu/agriculture/cap-history/early-years/index_en.htm, 14.03.2015, 12:58 Uhr.

12 Vgl.: http://www.eu-info.de/europa/EU-Agrarpolitik, 14.03.2015, 13:40 Uhr.

13 Vgl.: http://ec.europa.eu/agriculture/cap-history/early-years/index_en.htm, 14.03.2015, 12:58 Uhr.

14 Vgl.: Erzene - Bürgin, D., (2010), S. 19 - 20.

15 Vgl.: Schwarz B., (2004), S. 26 - 27.

16 Vgl.: Klump R., (2013), S. 74.

17 Vgl.: Schwarz B., (2004), S. 26 - 27

18 Vgl.: Klump R., (2013), S. 72.

19 Vgl.: Klump R., (2013), S. 75.

20 Vgl.: http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/displayFtu.html?ftuId=FTU_5.2.2.html, 20.03.2015, 13:22 Uhr.

21 Vgl.: Krugmann / Obstfeld, (2006), S.245.

22 Vgl.: Krugmann / Obstfeld, (2006), S.246.

23 Vgl.: Krugmann / Obstfeld, (2006), S.249 - 251.

24 Vgl.: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/1014/exportsubvention-v8.html, 22.03.2015, 11:59 Uhr.

25 Vgl.: http://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Markt-Handel- Export/_Texte/Agrarexport.html;jsessionid=10606FD6EE19CC2873313A9C35ACEC59.2_cid367?nn=3 714070&notFirst=true&docId=2510288, 22.03.2015, 12:10 Uhr.

26 Vgl.: Anderson / Tyres, (1992), S.129 - 130.

27 Vgl.: Vgl.: Erzene - Bürgin, D., (2010), S. 27.

28 Vgl.: Vgl.: Erzene - Bürgin, D., (2010), S. 30.

29 General Agreement on Tarifs and Trade, Allgemeines Zoll - und Handelsabkommen, Vorgängerabkommen welches in der World Trade Organization (WTO) mündete, http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/54258/gatt-v5.html, 23.03.2015, 20:07 Uhr.

30 Vgl.: Vgl.: Erzene - Bürgin, D., (2010), S. 29.

31 Vgl.: http://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Agrarpolitik/_Texte/GAP-Geschichte.html, 23.03.2015, 20:16 Uhr.

32 Vgl.: Vgl.: Erzene - Bürgin, D., (2010), S. 30.

33 Vgl.: Weingarten P., (2010), S. 8.

34 Vgl.: Weingarten P., (2010), S. 8.

35 Vgl.: Vgl.: Erzene - Bürgin, D., (2010), S. 31.

36 Vgl.:http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/EU_auf_ein en_Blick/Politikbereiche_der_EU/EU_Agrarpolitik/2012-03-21-ueberblick-gemeinsame- agrarpolitik.html#doc167132bodyText7, 22.03.2015, 11:51 Uhr

37 Vgl.: Vgl.: Erzene - Bürgin, D., (2010), S. 31.

38 Vgl.: http://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Agrarpolitik/_Texte/GAP-Geschichte.html, 29.03.2015, 15:21 Uhr.

39 Vgl.: Vgl.: Erzene - Bürgin, D., (2010), S. 31.

40 Vgl.: http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/displayFtu.html?ftuId=FTU_5.2.3.html, 30.03.2015, 12:09 Uhr.

41 Vgl.: Weingarten P., (2010), S. 8.

42 Vgl.: http://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Agrarpolitik/_Texte/GAP-Geschichte.html, 29.03.2015, 15:21 Uhr.

43 Vgl.: http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/displayFtu.html?ftuId=FTU_5.2.3.html, 30.03.2015, 12:09 Uhr.

44 Vgl.: Vgl.: Erzene - Bürgin, D., (2010), S. 32.

45 Vgl.: http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/displayFtu.html?ftuId=FTU_5.2.3.html, 30.03.2015, 12:09 Uhr.

46 Vgl.: http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/displayFtu.html?ftuId=FTU_5.2.3.html, 30.03.2015, 12:09 Uhr.

47 Vgl.: Weingarten P., (2010), S. 8.

48 Vgl.: Statistisches Bundesamt, (2006), S.525.

49 Vgl.:http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/EU_auf_ein en_Blick/Politikbereiche_der_EU/EU_Agrarpolitik/2012-03-21-ueberblick-gemeinsame- agrarpolitik.html#doc167132bodyText7, 22.03.2015, 11:51 Uhr.

50 Vgl.: http://ec.europa.eu/agriculture/healthcheck/index_de.htm, 31.03.2015, 14:00 Uhr.

Final del extracto de 80 páginas

Detalles

Título
Sicherstellung der wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in Hessen nach der GAP-Reform 2015
Universidad
Administrative and Economic Academy Essen  (VWA Frankfurt am Main)
Curso
Abschlussarbeit
Calificación
1,0
Autor
Año
2015
Páginas
80
No. de catálogo
V357301
ISBN (Ebook)
9783668429192
ISBN (Libro)
9783668429208
Tamaño de fichero
4084 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Landwirtschaft, GAP, BWL, GAP Reform, Investition, Liquidität
Citar trabajo
Joachim Jöckel (Autor), 2015, Sicherstellung der wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in Hessen nach der GAP-Reform 2015, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/357301

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