Die heutige Zeit ist geprägt von verantwortungslosen Unternehmern, bestechlichen Wissenschaftlern und einer größtenteils machtlosen Justiz, wenn es um die Verfolgung von Produkthaftungsfällen geht. Mangels Nachprüfbarkeit teilweise hochkomplexer chemischer Zusammenhänge bei Produktfehlern und Beweisbarkeit schuldhaften Verhaltens der Unternehmer, kommt es immer mehr zu Machtmißbrauch von Herstellerfirmen, welche sich durch ein geringes Entdeckungsrisiko und im Falle eines Strafprozesses eine niedrige zu erwartende Strafe in Sicherheit wiegen. Gesetzeslücken werden entsprechend ausgenutzt, da die Justiz erst dann einschreitet, wenn bestimmte Tatbestände erfüllt sind, welche jedoch erst einmal im Gesetz verankert sein müssen.
In Deutschland kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Skandalen aufgrund fehlerhafter Produkte, durch welche unzählige Menschen gesundheitlich und auch finanziell geschädigt wurden. Die Strafverfolgung dieser Produkthaftungsfälle war geprägt von Beweisproblemen der Kausalitätszusammenhänge und aufgrund mangelnder Sachkunde nahezu bedingungsloser Abhängigkeit der Justiz von den Forschungsergebnissen der Wissenschaftler.
Aufgrund der spezialisierten Fachkenntnis von Sachverständigen wird es für einen Richter immer schwieriger, im produktrechtlichen Strafprozess den Sachverstand und die vorgelegten Gutachten zu kontrollieren und zu beurteilen, was der Bestechlichkeit von skrupellosen Wissenschaftlern die Türen offen hält. Richter in weiß heißen die Spezialisten aus den naturwissenschaftlichen Laboren zu Recht, da durch mangelnde Überprüfbarkeit ihre Ergebnisse nur noch in rechtliche Entscheidungen umgesetzt werden können, so dass sie es sind die Recht sprechen.
Durch die Abhängigkeit von Wissenschaft und Wirtschaft einerseits und etwaiger verheerender Folgen für die Bevölkerung durch gesundheitsschädigende Produktfehler andererseits, stellt sich hiermit die alles entscheidende Frage der Befangenheit von Sachverständigen im Strafprozess von Produkthaftungsfällen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung.
- 2 Definitionen...
- 2.1 Sachverständige...
- 2.1.1 Notwendige Qualifikationen und Pflichten........
- 2.1.2 Sachverständige als Beweismittel im Strafprozess.......
- 2.2 Befangenheit als Ablehnungsgrund.....
- 2.2.1 Besorgnis der Befangenheit von Sachverständigen im Strafprozess
- 2.2.2 Misstrauensgründe gegen die Unparteilichkeit......
- 2.3 Produkthaftung ..
- 2.3.1 Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers ......
- 2.3.2 Verantwortlichkeit und Pflichten des Herstellers
- 2.3.3 Kausalität im strafrechtlichen Produkthaftungsprozess............
- 3 Strafprozesse bekannter Produkthaftungsfälle.
- 3.1 Das Contergan-Verfahren………………………...\n
- 3.1.1 Entstehungsgeschichte und Sachverhalt
- 3.1.2 Kausalitätszusammenhang und Sachverständigenbeweis............
- 3.2 Der Holzschutzmittel-Skandal
- 3.2.1 Sachverhalt und strafrechtliche Probleme
- 3.2.2 Beweisproblematik und Zwiespalt der Wissenschaft.
- 3.2.3 Einfluss der Wirtschaft und die Rolle der Sachverständigen ....
- 4 Allgemeine Kriterien für die Beurteilung der Befangenheit...........
- 4.1 Wirtschaftliche Beteiligungen und wissenschaftliche Kooperationen ...
- 4.2 Gesellschaftspolitisches Engagement von Sachverständigen
- 4.3 Regeln für die Unparteilichkeit von Sachverständigen im\nproduktrechtlichen Strafprozess..\n
- 5 Fazit..\n
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage der Befangenheit von Sachverständigen im Strafprozess von Produkthaftungsfällen. Sie untersucht die komplexen Zusammenhänge zwischen wissenschaftlicher Expertise, wirtschaftlichen Interessen und der Suche nach Gerechtigkeit im Strafrecht.
- Definition und Rolle von Sachverständigen im Strafprozess
- Die Bedeutung von Befangenheit als Ablehnungsgrund im Strafverfahren
- Die Herausforderungen der Produkthaftung im Strafrecht, insbesondere die Beweisführung von Kausalität
- Analyse von zwei prominenten Produkthaftungsfällen: Contergan und Holzschutzmittel
- Entwicklung von Kriterien für die Beurteilung der Befangenheit von Sachverständigen im Kontext von Produkthaftungsfällen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Problematik der Befangenheit von Sachverständigen im Strafprozess von Produkthaftungsfällen ein. Sie beleuchtet die Herausforderungen, die sich aus der komplexen Beweisführung und der Abhängigkeit der Justiz von wissenschaftlicher Expertise ergeben.
Kapitel 2 definiert den Begriff des Sachverständigen und erläutert seine notwendigen Qualifikationen sowie seine Rolle als Beweismittel im Strafprozess. Darüber hinaus werden die Kriterien für Befangenheit im Strafprozess und die potenziellen Misstrauensgründe gegen die Unparteilichkeit von Sachverständigen behandelt.
Kapitel 3 analysiert zwei bedeutende Produkthaftungsfälle: das Contergan-Verfahren und den Holzschutzmittel-Skandal. Es werden die Sachverhalte, die rechtlichen Probleme sowie das Verhalten der beteiligten Sachverständigen beleuchtet, um die Bedeutung von Befangenheit und Unparteilichkeit im Strafprozess aufzuzeigen.
Kapitel 4 untersucht die Kriterien für die Beurteilung der Befangenheit von Sachverständigen im Strafprozess. Es werden wirtschaftliche Beteiligungen, wissenschaftliche Kooperationen und gesellschaftspolitisches Engagement als potenzielle Faktoren der Beeinflussung betrachtet.
Das Fazit fasst die gewonnenen Erkenntnisse zusammen und formuliert Empfehlungen für die Sicherstellung der Unparteilichkeit von Sachverständigen im produktrechtlichen Strafprozess.
Schlüsselwörter
Produkthaftung, Sachverständige, Befangenheit, Strafprozess, Kausalität, Contergan, Holzschutzmittel, Beweisführung, Unparteilichkeit, Wissenschaft, Wirtschaft, Recht, Verbraucher, Hersteller, Rechtssicherheit.
- Citation du texte
- Tanja Nagler (Auteur), 2014, Die Frage der Befangenheit von Sachverständigen im Strafprozess von Produkthaftungsfällen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/357860