Der Vorwurf, die Juden hätten die Thora "gefälscht", indem sie die Strafe der Steinigung unterschlagen hätten,
wird in verschiedenen polemischen Hadithen erhoben. Diese werden hier untersucht und mit Regeln der jüdischen
Halacha zum selben Thema verglichen. Dabei kommen überraschende Ergebnisse ans Licht.
Kurzform einer Hausarbeit von 2008 zum selben Thema.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Problematik der antijüdischen Überlieferungen
2.1. Analyse ausgewählter Hadithe zur Steinigung
2.1.1. Das Hadith bei Buchari
2.1.2. Das Hadith bei Muslim
2.1.3. Das Hadith bei Abu Dawud (Sunan)
3. Rechtsvergleich: Jüdische Halacha und islamische Rechtspraxis
3.1. Übersicht der Rechtsvorschriften für verschiedene Tatbestände
3.2. Voraussetzungen der Strafanwendung und Zielsetzungen
4. Schlussfolgerungen zur Rechtsentwicklung und Uminterpretation
4.1. Hypothesen zur Entstehung des antijüdischen Narrativs
4.2. Die Theorie der Abrogation (nasch) und ihre Widersprüchlichkeiten
5. Fazit
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen den islamischen Hadithen zur Steinigung bei Ehebruch und den jüdischen Rechtsvorschriften der Halacha, um aufzuzeigen, dass die Behauptung eines jüdischen Einflusses auf die Steinigungsstrafe historisch und inhaltlich nicht haltbar ist.
- Analyse der antijüdischen Tendenzen in klassischen Hadith-Sammlungen.
- Gegenüberstellung von biblisch-rabbinischen und frühislamischen Strafnormen.
- Untersuchung der Uminterpretation koranischer Verse im Zuge der Rechtsentwicklung.
- Kritische Reflexion der Abrogationstheorie (nasch) innerhalb der islamischen Jurisprudenz.
- Einordnung der historischen Entwicklung in den Kontext interreligiöser Polemik.
Auszug aus dem Buch
Die Problematik der antijüdischen Überlieferungen
Im Koran existiert keine Vorschrift der Steinigung. In der jüdischen Bibel existiert eine solche Vorschrift – die aber in der rabbinischen Zeit außer Kraft gesetzt und in der Praxis durch Geißelung (d.h. Auspeitschung) ersetzt worden war. Diese Regelung ist somit der koranischen Vorschrift in der 4. Sure (Vers 2) sehr ähnlich! Vorstellungen von der Art, die Steinigung im islamischen Recht wäre auf „jüdischen Einfluss“ zurückzuführen, haben also keine Grundlage. Ganz im Gegenteil: Die bekanntesten Hadithe (auf Muhammad zurückgeführte Überlieferungen), mit denen die Steinigung begründet werden soll, machen der jüdischen Religion den Vorwurf der „Thorafälschung“, weil diese die Steinigung durch Geißelung ersetzt habe. Der antijüdische Charakter dieser Überlieferungen ist damit eindeutig. Dazu passt auch, dass im Judentum der rabbinischen Zeit verglichen mit den biblischen Vorschriften ein Fortschritt in der Rechtsentwicklung in Richtung auf humanere, mildere Strafen zu beobachten ist: Man hat den Eindruck, dass der Koran gleich an mehreren Stellen diese Entwicklung im Judentum ausdrücklich bestätigen will – außer in Sure 4,2 z.B. auch noch in Sure 5,45.
Das Unverständnis für diesen Prozess der jüdischen Rechtsentwicklung in den Kreisen, aus denen die Hadithe zum Thema der Steinigung bei Ehebruch sowie auch der außerkoranische „Vers der Steinigung“ (arab. Āyat ar-Raǧm) stammen, ist offensichtlich. Da der Koran mit hoher Wahrscheinlichkeit in seiner Vorschrift zur Bestrafung von Unzucht (zinā) die milde talmudische Regelung (Geißelung) mehr oder weniger übernimmt, kann zumindest als wahrscheinlich angenommen werden, dass er den beschriebenen Prozess der Rechtsentwicklung verstanden hatte.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Thematik der fehlenden Korankonformität der Steinigungsstrafe und die historische Rolle der Hadithe.
2. Die Problematik der antijüdischen Überlieferungen: Untersuchung der polemischen Verzerrungen in den Hadithen bei Buchari, Muslim und Abu Dawud im Hinblick auf jüdische Rechtstraditionen.
3. Rechtsvergleich: Jüdische Halacha und islamische Rechtspraxis: Systematische Gegenüberstellung von Strafnormen für Unzucht und andere Vergehen in der Thora und im islamischen Recht.
4. Schlussfolgerungen zur Rechtsentwicklung und Uminterpretation: Analyse der soziopolitischen Hintergründe, die zur reaktionären Uminterpretation des Koran führten.
5. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der inneren Widersprüche der Abrogationstheorie und der historischen Eigenverantwortung muslimischer Rechtsgelehrter.
Schlüsselwörter
Steinigung, Hadith, Halacha, Koran, Ehebruch, Geißelung, antijüdische Polemik, Rechtsentwicklung, Thora, Abrogation, nasch, Islam, Judentum, Rechtsprechung, Exegese
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die historische und theologische Begründung der Steinigungsstrafe im islamischen Recht im Vergleich zur jüdischen Halacha und arbeitet dabei antijüdische Verzerrungen in klassischen Überlieferungen heraus.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die frühislamische Rechtsgeschichte, die Interpretation von Strafvorschriften im Koran sowie die interreligiöse Polemik zwischen Islam und Judentum.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, nachzuweisen, dass die Steinigungsstrafe keine koranische Grundlage hat und die Rückführung dieser Praxis auf einen angeblichen „jüdischen Einfluss“ eine spätere, ideologisch motivierte Fehlinterpretation darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor nutzt eine historisch-kritische Textanalyse, um Hadithe mit biblischen Quellen zu vergleichen und die Entwicklung der Rechtsinterpretation (Abrogation) zu hinterfragen.
Was wird im Hauptteil detailliert behandelt?
Der Hauptteil widmet sich der detaillierten Analyse der Hadithe von Buchari, Muslim und Abu Dawud sowie einem detaillierten Rechtsvergleich der Strafkategorien bei Sexualvergehen in beiden Religionen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Besonders prägend sind Begriffe wie Steinigung, Hadith, Halacha, Rechtsentwicklung, Abrogation und antijüdische Polemik.
Warum ist die Abrogationstheorie im Kontext der Steinigung problematisch?
Weil sie in sich widersprüchlich ist: Die Milderung der Steinigung durch Juden wird als „Fälschung“ abgewertet, während die Einführung der Steinigung im Islam als „legitime Abrogation“ des Korans durch die Sunna dargestellt wird.
Welche Bedeutung hat die Figur des „Ungerechten“ (Zalim) in diesem Diskurs?
Die Bezeichnung wurde gezielt aus ihrem ursprünglichen Kontext gelöst und instrumentalisiert, um Kritiker der harschen Steinigungspraxis als vom göttlichen Recht abgewichen zu diskreditieren.
- Citation du texte
- Magister Artium Matthias Stumpf (Auteur), 2008, Hadithe zur Steinigung und die jüdische Halacha, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/357907