Islamic Banking. Bedeutung und Marktchancen für deutsche Kreditinstitute unter Berücksichtigung einer wachsenden muslimischen Bevölkerung


Dossier / Travail, 2016

26 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Ausgangslage und Zielsetzung
1.2 Abgrenzung und Aufbau des Praxisprojektes

2 Grundlagen des Islamic Banking
2.1 Definition des Islamic Banking
2.2 Scharia
2.3 Riba
2.4 Gharar
2.5 Maysir
2.6 Halal

3 Arten der schariakonformen Immobilienfinanzierung
3.1 Diminishing Musharaka
3.2 Murabaha
3.3 Ijara wa Iqtina
3.4 Istisna
3.5 Fazit

4 Marktchancen für die schariakonforme Immobilienfinanzierung in Deutschland
4.1 Ausgestaltung der schariakonformen Immobilienfinanzierung bei der KT Bank AG in Deutschland
4.1.1 Verteilung des Kapitaleinsatzes bei der Finanzierung einer Immobilie mit der KT Bank AG
4.1.2 Tilgungsmodalitäten
4.2 Vergleich der schariakonformen Immobilienfinanzierung der KT Bank AG mit einer konventionellen Immobilienfinanzierung
4.3 Verbreitung schariakonformer Immobilienfinanzierungen in Europa

5 Fazit

6 Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Struktur der Diminishing Musharaka..

1 Einleitung

1.1 Ausgangslage und Zielsetzung

Die Religion bildet für viele Menschen einen der Grundpfeiler des Lebens und prägt seit Beginn der Menschheitsgeschichte das Handeln und das Verhalten von Menschen.

In Deutschland ist seit einigen Jahren ein sehr gegensätzlicher Trend zu beobachten. Einerseits sinkt die Anzahl der Menschen, die Anhänger des Christentums sind, seit Jahren[1], andererseits steigt die Bedeutung des Islams in Deutschland durch viele unterschiedliche Einflüsse stetig an.[2]

Die Anzahl der Muslime in Deutschland lag im Jahre 2008 bei etwa 4 Millionen.[3] Es ist aufgrund der gestiegenen Anzahl an Asylanträgen in Folge der „Flüchtlingskrise“ davon auszugehen, dass sich diese Zahl bis heute noch vergrößert hat. Die Angehörigen der islamischen Glaubensrichtung sind somit für jedes Unternehmen, welches auf dem deutschen Markt aktiv ist, eine bedeutende Zielgruppe.

Islamic Banking zählt trotz strenger Vorschriften zu einer von wenigen florierenden Nischen in der Bankenwelt. Weltweit gibt es etwa 1,6 Milliarden Muslime und der Bedarf an Bankdienstleistungen die nach den Vorschriften der Scharia ausgestaltet sind, ist noch lange nicht gedeckt, was sich auch in den Wachstumsraten des Islamic Banking der vergangen vier Jahre von ca. 17,6 Prozent wiederspiegelt.[4] Damit einhergehend betreiben immer mehr internationale Banken wie HSBC, Goldman Sachs und UBS im Nahen Osten und auch in ihren Heimatländern erfolgreich Islamic Banking.

Gerade in Großbritannien und in den USA werden sehr erfolgreich islamkonforme Finanzdienstleistungen an die dort lebende muslimische Bevölkerung abgesetzt.

Das Marktpotenzial, welches sich durch die in Deutschland lebenden Muslime ergibt, ist dagegen bisher noch weitestgehend unerschlossen.[5] Kreditinstituten, die einen zielgerichteten Markteintritt in Deutschland wagen, bietet sich mit Blick auf eine potenzielle Käuferschaft von ca. 4 Millionen Muslimen somit die Chance signifikante Marktanteile zu erlangen.

Damit das Praxisprojekt dem geforderten Umfang gerecht wird und da das Themenspektrum im Islamic Banking nahezu unbegrenzt ist, betrachtet das vorliegende Praxisprojekt die islamische Immobilienfinanzierung.

Das Ziel der Arbeit ist es, folgende Fragestellung zu behandeln: „Bestehen unter den gegebenen steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen Marktchancen für die islamische Immobilienfinanzierung in Deutschland?“

1.2 Abgrenzung und Aufbau des Praxisprojektes

Die vorliegende Arbeit beleuchtet nur die Aspekte des Islamic Banking, die relevant sind für die Themenstellung. Darüber hinaus gehende oder vertiefende Einblicke in die geschichtlichen oder ethischen Aspekte und weiterführende islamische Finanzierungstechniken sind nicht Bestandteil des Praxisprojektes.

Des Weiteren werden zur vereinfachten Lesbarkeit nicht stets die männliche und die weibliche Form von Begriffen und Personen verwandt, sondern immer nur eine Form.

Nach diesen einleitenden Worten und Hinweisen werden in Kapitel 2 die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit Islamic Banking definiert und erläutert. In Kapitel 3 werden verschiedene Finanzierungsformen des Islamic Banking vorgestellt. Da sich das Praxisprojekt vor allem mit der Betrachtung der Marktchancen der islamischen Immobilienfinanzierung in Deutschland beschäftigt, werden nur die dafür relevanten Instrumente behandelt.

Anschließend beschäftigt sich Kapitel 4 mit der Ausgestaltung der islamischen Immobilienfinanzierung bei der KT Bank AG in Deutschland. Im weiteren Verlauf des Kapitels wird das Angebot der KT Bank zur Finanzierung einer Immobilie mit dem Angebot der Sparkasse KölnBonn verglichen.

Im letzten Abschnitt des Kapitels, wird auf die Verbreitung islamischer Immobilienfinanzierungen in Europa eingegangen.

Abschließend wird in Kapitel 5 ein Fazit über die zentrale Fragestellung des Praxisprojekts nach den Marktchancen einer islamischen Immobilienfinanzierung in Deutschland gezogen.

2 Grundlagen des Islamic Banking

Im folgenden Kapitel wird das Konzept des Islamic Banking beschrieben. Anschließend werden zentrale Begriffe und Rechtsgrundlagen, die zum Verständnis des Islamic Banking beitragen, dargelegt.

2.1 Definition des Islamic Banking

Unter dem Begriff Islamic Banking werden islamkonforme Bankgeschäfte zusammengefasst. Alle Prozesse, Produkte und Dienstleistungen des Islamic Banking werden nach den ethischen, rechtlichen und religiösen Vorschriften des Islam ausgerichtet.

Islamic Banking bildet das Hauptelement des islamkonformen Finanzwesens, da es das älteste Element des islamkonformen Finanzwesens ist und Banken sowie deren Dienstleistungen für die Entwicklung einer Wirtschaft und bei der Aufrechterhaltung des Wirtschaftsprozesses eine bedeutende Rolle spielen.[6]

In allen geschäftlichen Aktivitäten müssen die ethisch moralischen Normen des islamischen Rechts beachtet werden. Insbesondere die Prinzipien der Risiko-, Gewinn- und Verlustteilung sind als elementar im islamischen Finanzwesen anzusehen und zu beachten.[7] Nur, wenn diese Grundprinzipien eingehalten werden, darf es als Halal bezeichnet werden und handelt sich um Islamic Banking, das von gläubigen Muslimen genutzt werden darf.

2.2 Scharia

Scharia bezeichnet das islamische Recht. Sie stellt das zentrale Rechtselement der islamischen Gesellschaftsordnung dar und gibt daher auch den Rahmen für das islamische Finanzwesen vor. Sie regelt alle Belange des Menschen, sowohl öffentliche als auch private. Die Scharia stellt Vorschriften zur Körperhygiene, zum Erb-, Handels- und Familienrecht auf. Die Vorschriften und Vorgaben der Scharia setzen sich aus zwei primären Rechtsquellen zusammen, dem Koran und der Sunna. Der Koran enthält das Wort Gottes, welches der Prophet Mohammed durch den Erzengel Gabriel empfangen und niedergeschrieben hat.

Die Sunna ist eine Sammlung von Taten und Worten Mohammeds, die durch die Gläubigen nach seinem Tod zusammengetragen worden sind.

Aus der Scharia leitet sich das zentrale Prinzip der Gewinn- und Verlustteilung ab. Das Kapital, dass ein gläubiger Muslim einsetzt, soll nicht einen möglichst hohen Gewinn für den einzelnen erzielen, sondern auch dem Gemeinwohl dienen.[8]

Der Werterahmen für das islamische Finanzwesen setzt sich aus den vier Grundprinzipen der Scharia zusammen. Dabei handelt es sich um Gharar, Riba, Maysir und Halal. Da dies die zentralen Elemente des Islamic Banking sind, werden diese im folgendem kurz erläutert.

2.3 Riba

Das Wort Riba stammt aus dem arabischen und bedeutet übersetzt Zins, Zunahme oder Wucher und bezieht sich auf jegliche Art von Verzinsung. Das Verbot des Zinses ist der bedeutendste Unterschied zwischen Banken der westlichen Welt und islamischen Banken. Das Zinsverbot geht deutlich und unmissverständlich aus den wichtigsten Quellen der Scharia, dem Koran und der Sunna hervor.[9]

Im Koran heißt es in Sure 2, Vers 275:

„Die den Zins verzehren, stehen nicht anders da, als der, den der Satan mit einem Griff niederschlägt. Denn Sie sagen: „Handel und Zinsnahme sind gleich“. Gott aber hat den Handel erlaubt und die Zinsnahme verboten. Wenn zu jemanden Mahnung von seinem Herrn kommt und er dann aufhört, dann gehört ihm, was vorausgegangen ist. Seine Sache steht bei Gott. Die es aber wieder tun, das sind die Gefährten des Feuers. Ewig sind Sie darin.“[10]

Der Satz verdeutlicht, dass Zinsen, wie sie in der westlichen Welt von konventionellen Banken bei Einlagen und Darlehensgeschäften vereinnahmt werden, strikt untersagt sind. Das Zinsverbot stellt somit gleichzeitig auch die größte Herausforderung des Islamic Banking dar, nämlich Produkte und Finanzdienstleistungen so zu konzipieren, dass das Riba-Verbot eingehalten wird.

2.4 Gharar

Gharar ist eine weitere wesentliche Säule des Islamic Bankings. Der Begriff bedeutet Unsicherheit und Risiko bezogen auf die wesentlichen Elemente eines Vertrages.[11] Die Intention dahinter ist, niemanden einen ungerechtfertigten Gewinn oder Verlust aufzubürden. Es soll verhindert werden, dass es aufgrund von Unklarheiten in Verträgen bzw. Transaktionen zu Streitigkeiten kommt. Gharar ist aber nicht mit Risiko gleichzusetzen, das Eingehen von Risiken ist im Islam nicht verboten. Es soll lediglich verhindert werden, dass Risiken ungleichmäßig verteilt sind.[12] Das Verbot von Gharar verfolgt das Ziel möglichst vollständige Auskunft über ein Tausch-bzw. Handelsobjekt zu erlangen.[13] Um den Sinn von Gharar verständlich zu machen, wird häufig der Verkauf von Fischen, die noch im Meer schwimmen, als Beispiel genannt. Wenn sich Fischer (Verkäufer) und Käufer beim Handel mit Fisch darauf einigen, einen noch zu tätigenden Fang zu einem vorab festgelegten Preis zu verkaufen, besteht Gharar. Es besteht das Risiko bzw. die Unsicherheit, dass der Fischer gar keine Fische fangen wird. Daher ist diese Art des Handels untersagt.

2.5 Maysir

Maysir bedeutet ins Deutsche übersetzt Glücksspiel und ist im Islam ausdrücklich verboten. Im Finanzdienstleistungsbereich sind damit alle Arten von Verträgen verboten, bei denen die eine Seite definitiv einen Verlust erleidet und die andere Seite einen definitiven Gewinn erhält und vor Vertragsabschluss noch nicht feststeht, welche Seite der Gewinner, oder der Verlierer sein wird. Dies macht vor allem die Ausgestaltung von islamischen Versicherungen „Takaful“ genannt, schwierig.[14]

2.6 Halal

Der Begriff Halal bezeichnet das Handeln von Menschen, Produkte und alle Art von Dienstleistungen, zu denen auch Bankgeschäfte gehören, die mit dem Islam vereinbar sind. Während bei Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs verschiedene Zertifizierungsstellen die Einhaltung der Halal-Eigenschaften überprüfen, sind für die Zertifizierung von Finanzprodukten sogenannte „Scharia-Boards“ zuständig. Tätigkeiten, die nicht im Einklang mit dem Islam stehen, werden als Haram bezeichnet. Unter Haram fallen daher beispielsweise Investitionen in Unternehmen, die Zinsgeschäfte tätigen oder mit Prostitution, Alkohol, Glücksspiel oder Tabak zu tun haben, um nur einige Beispiele zu nennen.

3 Arten der schariakonformen Immobilienfinanzierung

In dem vorangegangenen Kapitel wurde bereits festgestellt, dass islamische Finanzprodukte von dem Gedanken der Zinsfreiheit und dem Grundsatz, dass Geschäfte mit ungerechtfertigter Bereicherung aus ethischen Gründen abzulehnen sind, getragen werden.[15]

In den folgenden Abschnitten werden die vier geeignetsten Gestaltungsarten in der islamischen Immobilienfinanzierung beschrieben und erläutert.

Im Islamic Banking bestehen noch viele weitere Finanzierungsformen, diese sind aber für die Finanzierung von Immobilien nicht praktikabel und werden daher auch nicht beschrieben.

3.1 Diminishing Musharaka

Die Ausgestaltung einer Finanzierung nach Diminishing Musharaka ist eine Art der Beteiligungsfinanzierung und bedeutet übersetzt Partnerschaft.[16] Eine islamische Diminishing Musharaka zur Immobilienfinanzierung kann am besten durch eine GbR des deutschen Rechts nachgebildet werden.[17]

Die beteiligten Parteien, der Kunde und die Bank, gründen eine Gesellschaft und regeln in einem Gesellschaftsvertrag grundlegende Punkte, wie die Aufteilung des Gewinnverhältnisses und den Kapitaleinsatz der Investoren. Mit dem eingesetzten Kapital wird die gewünschte Immobilie erworben, sodass die Gesellschaft Eigentümerin der Immobilie wird. Der Kunde zahlt der Bank anschließend durch Ratenzahlung den Kapitaleinsatz mit einem Gewinn- und Risikoaufschlag zurück. Er erwirbt durch diese Zahlungen wie im Gesellschaftsvertrag vereinbart, nach und nach immer mehr Anteile an der Gesellschaft, bis sich alle Anteile in seiner Hand befinden.[18] Die Mehrkosten, die bei einer Musharaka-Finanzierung im Vergleich zu einer konventionellen Finanzierung anfallen, halten sich in Grenzen. Es fallen lediglich zusätzliche Kosten für die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages an.

Damit im Rahmen der Finanzierung das Gharar-Verbot eingehalten wird, ist die vom Kunden an die Bank im festgelegten Turnus zu zahlende Rate, von der ersten bis zur letzten Rate identisch. Nachteilig für die Bank bleibt, dass sie bis zur Übertragung des letzten Gesellschaftsanteils unbeschränkt haftet. Diese unbeschränkte Haftung aller beteiligten Parteien lässt sich auch nicht durch individuelle Vertragsvereinbarungen beschränken. Die Immobilie dient ihr dagegen nur in der Höhe der gehaltenen Gesellschaftsanteile als Sicherheit und diese verringern sich mit jeder Zahlung durch den Kunden an die Bank.

Die folgende Abbildung verdeutlicht die Finanzierungsform Diminishing Musharaka:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Darstellung einer Diminishing Musharaka

3.2 Murabaha

Murabaha bedeutet sinngemäß übersetzt Wiederverkauf mit Gewinnaufschlag.[19] Bei einer Murabaha-Finanzierung erwirbt ein Kapitalgeber, meist eine Bank, die von dem Kunden gewünschte Immobilie und verkauft sie sofort mit einem Gewinnaufschlag an den Kunden weiter.[20] Der Kunde zahlt den Preis entweder als Einmalzahlung, oder als Ratenzahlung.

Die Ratenhöhe, bzw. der Gesamtrückzahlungsbetrag sind über die komplette Laufzeit konstant und können nicht angepasst werden, sodass der Kunde auch bei dieser Finanzierungsart Planungssicherheit hat.

Der Kapitalgeber schließt bei einer Murabaha-Finanzierung somit zwei Verträge ab, einen Kaufvertrag mit dem Eigentümer der Immobilie und anschließend einen Verkaufsvertrag mit dem Erwerber der Immobilie. Für die abwickelnde Bank bestehen bei der Finanzierung verschiedene Risiken. Wenn der Kunde die Immobilie nach dem Erwerb durch die Bank nicht mehr abnehmen will, kann die Bank zwar auf Schadensersatz klagen, nach islamischen Recht ist dies aber nicht bindend.

Ein weiteres Problem stellt eine verspätete Kaufpreiszahlung durch den Kunden dar, Verzugszinsen, wie sie bei konventionellen Banken vereinnahmt würden, fallen unter das Riba-Verbot[21]. Um den Schuldner zur pünktlichen Zahlung anzuhalten, könnte die Bank die Vereinbarung treffen, bei Zahlungsverzug einen bestimmten Betrag für karitative Zwecke zu zahlen.[22] Der größte Nachteil einer Murabaha-Finanzierung sind die hohen Kosten. Das deutsche Recht sieht beim Erwerb einer Immobilie gem. §§ 1, 14 GrEStG die Zahlung einer Grunderwerbsteuer vor. Die Höhe der Grunderwerbssteuer ist in jedem Bundesland unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen liegt der Steuersatz seit dem 01.01.2015 bei 6,5% des Kaufpreises und ist daher bei doppelter Zahlungspflicht ein nicht unerheblicher Kostenfaktor. Weiterhin fallen doppelte Kosten für die notarielle Beurkundung der zwei Kaufverträge an, um den Formvorschriften der §§ 311 b Abs. 1, 128 BGB zu genügen.

3.3 Ijara wa Iqtina

Ijara kann mit dem konventionellen Leasing verglichen werden und deckt sowohl das Operating Leasing als auch das Finanzierungsleasing ab. Ijara unterscheidet zwischen zwei Arten, der Pure Ijara und der Ijara wa Iqtina.[23] Die Pure Ijara ist lediglich auf die Überlassung des Gegenstandes an den Leasingnehmer für einen bestimmten Zeitraum ausgerichtet, nicht auf die Übertragung des Leasingobjektes, sie eignet sich daher nicht für die Immobilienfinanzierung.[24]

Für die Finanzierung von Immobilieneigentum eignet sich dagegen Ijara wa Iqtina, da das Eigentum am Leasinggegenstand am Ende der Laufzeit auf den Leasingnehmer übergeht.[25] Bei der Abwicklung sind im Regelfall drei Parteien involviert, die Bank als Leasinggeber, der Verkäufer der Immobilie und der Leasingnehmer.

Der Leasingnehmer ist für den Zeitraum der Laufzeit verpflichtet, eine monatliche Leasingrate an den Leasinggeber zu zahlen. Am Ende der Laufzeit endet das Leasing nicht einfach und der Gegenstand geht in den Besitz des Leasinggebers über, sondern der Leasinggegenstand, die Immobilie wird zum Eigentum des Leasingnehmers.

Da ein Kaufvertrag im Vorhinein über den Leasinggegenstand in der Zukunft nicht möglich ist, weil er gegen islamisches Recht verstoßen würde, insbesondere gegen das Gharar-Verbot, kann vom Leasingnehmer nur ein Kaufversprechen nach Ablauf der Leasinglaufzeit verlangt werden[26] Der Leasinggeber trägt während der Laufzeit alle Risiken und Verpflichtungen, die sich aus der Nutzung des Leasinggegenstandes ergeben, mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.[27] Zur Begrenzung des Risikos, kann eine Versicherung nach islamischen Recht, eine sogenannte Takaful, abgeschlossen werden. Im Unterschied zur Musharaka, oder zur Murabaha-Finanzierung bleibt die Immobilie während der gesamten Leasingzeit Alleineigentum des Leasinggebers, da im Normalfall eine Immobilie während der Laufzeit nicht enorm an Wert verliert, kann diese als werthaltige Sicherheit angesehen werden.[28] Durch den Verkauf der Immobilie an den Kunden der Bank nach Ablauf der Leasing-Laufzeit, fallen auch bei einer Ijara-Finanzierung die Grunderwerbsteuer ebenso wie die Anwalts- und Notarkosten doppelt an.

[...]


[1] Kissler (2016), S. 56.

[2] Pew Research Center´s (2010), o. S.

[3] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2008), S. 11.

[4] Geilfuß (2015), S. 1.

[5] Siddiqui (2007), S. 12.

[6] Valeva (2010), S.9-10.

[7] Iqbal (2007), S. 24-25.

[8] Braham (2012), S. 45.

[9] Braham (2012), S. 13.

[10] Zirker (2007), S. 40.

[11] Mahlknecht (2009), S. 19.

[12] Gassner / Wackerbeck (2010), S. 38ff.

[13] Bergmann (2008), S. 34.

[14] Gassner / Wackerbeck (2010), S. 36ff.

[15] Wurst (2011), S. 48.

[16] Gassner / Wackerbeck (2010), S. 65.

[17] Wurst (2011), S. 131.

[18] Wurst (2011), S. 52.

[19] Amereller (1995), S. 127.

[20] Thomas (2005), S. 114.

[21] Thomas (2005), S. 56.

[22] Taqi Usmani (1998), S. 59.

[23] Wurst (2011), S. 61.

[24] Wurst (2011), S. 62.

[25] Gassner/Wackerbeck (2010), S. 85.

[26] Thomas (2005), S. 56.

[27] Gassner/Wackerbeck (2010), S. 86.

[28] Gassner/Wackerbeck (2010), S. 86.

Fin de l'extrait de 26 pages

Résumé des informations

Titre
Islamic Banking. Bedeutung und Marktchancen für deutsche Kreditinstitute unter Berücksichtigung einer wachsenden muslimischen Bevölkerung
Université
European University of Applied Sciences Bruel
Note
1,3
Auteur
Année
2016
Pages
26
N° de catalogue
V358241
ISBN (ebook)
9783668432253
ISBN (Livre)
9783668432260
Taille d'un fichier
585 KB
Langue
allemand
Mots clés
Islamic Banking, Banken, Immobilienfinanzierung, islamic, scharia
Citation du texte
Hendrik Fritzsch (Auteur), 2016, Islamic Banking. Bedeutung und Marktchancen für deutsche Kreditinstitute unter Berücksichtigung einer wachsenden muslimischen Bevölkerung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/358241

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