Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Rechte und Gleichheit in Frankreich um 1789
2.1 Das Konzept von Gleichheit und Gleichberechtigung
2.2 Déclaration des droits del’homme et de citoyen
3. Frauen am Vorabend und während der Revolution
3.1 Das Geschlechterrollenverständnis Ende des 18. Jahrhunderts
1. Einführung
„Frauen sind schwächer, sie sind kleiner und sie sind weniger intelligent“1
Diese Aussage würden wenige Personen in das 21. Jahrhundert verordnen, in welchem die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern und Respekt gegenüber Frauen im Alltag hergestellt zu sein scheint. Jüngst wurde jedoch das Gegenteil bezeugt, stammt dieser Satz vom 3. März 2017 von dem polnischen Europaparlament Abgeordneten Janusz Korwin- Mikke. Er beweist, dass die Vorstellung einer Minderberechtigung sowie eingeschränkten Freiheiten und Gleichheit der weiblichen Bevölkerung weiterhin im Bewusstsein vieler, überwiegend männlicher, Personen verwurzelt ist, und, dass diese Vorstellung weit über das durchschnittlich geringere Gehalt von Frauen hinausgeht. Seit mehr als über 220 Jahren kämpfen Frauen um Gleichberechtigung. Ein wichtiger Einschnitt waren Ereignisse in Frankreich im ausgehenden 18. Jahrhundert. Viele Frauen spielten nicht nur aktiv eine Rolle im revolutionären Aufbruch sondern formierten sich zum ersten Mal um ihre Beschwerden und Forderungen an die Öffentlichkeit zu tragen. Doch dabei blieb es nicht. Einige der damaligen Frauen sollten sogar noch einen Schritt weiter gehen und ihren Unmut sowie Ansichten in politischen Klubs, feministischen Zeitschriften und Petitionen zum Ausdruck bringen.2 Doch wogegen genau lehnten sich diese Frauen auf? Erhoben sie sich an der Seite ihrer männlichen Verbündeten gegen das patriarchale gesellschaftliche System (mit dem König an der Spitze) oder auch gegen das patriarchale Rollenverständnis innerhalb des Mikrokosmos der Familie in dem der unantastbare Hausherr die absolute Vorrangstellung genoss?3 Ging es in ihrem Kampf damals primär um politisches Mitspracherecht und wo lag die Problematik in der damaligen Zeit ein allumfassendes Recht zu installieren, welches Frauen gleichermaßen eingebunden hätte? Das rege weiblichen Engagement im revolutionären Geschehen, insbesondere im Frühjahr 17934, gibt Anlass und liefert ausreichend Material sich diesen Fragen genauer zu widmen.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es die Aktivität der Frauen und ihre Rolle in und für die Revolution herauszuarbeiten. Um diesen Aspekt der Jahre 1789-1793 besser zu verstehen, ist es hilfreich zunächst ein Grundverständnis zu der damaligen rechtlichen Lage zu schaffen.
Was besagten die Menschen- und Bürgerrechte aus dem Jahr 1789 und wer legte diese fest? Erst wenn auf dieser Ebene ein Grundwissen geschaffen wurde, kann sich der Thematik um Frauen und ihrer Motivationen in der Bestrebung um Geschlechtergleicheit sowie ihrem Kampf um politisches Mitwirken gewidmet werden. Dafür spielt das damalige Geschlechterverständnis selbstverständlich eine wichtige Rolle, denn müssen Werte und Ideale immer in einem zeithistorischen Kontext betrachtet werden. Dann auch lässt sich diskutieren ob es womöglich zu einer eher unbewussten und nicht mutwillig bösartigen Exklusion von Frauen während der Verfassungsdiskussionen 1789 gekommen ist. Außerdem ist es relevant zu analysieren wie die Rolle der Frau im öffentlichen Leben als auch intern im privaten Bereich verordnet wurde, denn daran ist die Vorstellung von Frauen auf der politischen Bühne gebunden. Zu betrachten ist auch, in welchem Ausmaß und in welcher Form Frauen während der Jahre 1789-1793 aktiv wurden. Dabei sollen die Teilnahme an Demonstrationen sowie die Gründung von politischen Klubs vorgestellt werden. Das politische Engagement der Frauen in Form von Schriften und Publikationen wird dann im letzten Abschnitt durch Olympe de Gouges D é claration des droits de la femme et de la citoyenne illustriert und im Gesamtkontext bewertet.
Betrachtet man die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Rolle der Frauen während der Revolution, so hatten sich bis Anfang der 1990er Jahre zwar einige Historiker mit der Thematik auseinandergesetzt, jedoch fehlte es an ausführlichen, über das Format eines Aufsatzes hinausgehende, Publikationen.5 Roesslers Dissertation aus dem Jahre 1991 sowie ihre auf dieser Dissertation basierende Monographie, welche 1996 veröffentlicht wurde, sind daher unbedingt zu erwähnen. Beide Werke stellten eine wichtige Grundlage für diese Arbeit dar. Besonders betont die Historikerin die Auswirkungen der Frauenbewegungen zwischen 1789-1795, die den gesamten Verlauf der Revolution beeinflussten. Dabei geht sie sowohl auf wichtige Bewegungen wie die Oktobertage, relevante politische Institutionen wie die Klubs aber auch auf drei ihrer Meinung nach wichtige Akteurinnen detailliert ein. Unter den herausragenden weiblichen Persönlichkeiten, welche bei Roessler Erwähnung finden, ist auch Olympe de Gouges, die im Verlauf dieser Hausarbeit ebenfalls vorgestellt wird. Hinsichtlich der Beurteilung des Kampfes um Geschlechtergleichheit während der Französischen Revolution stellt Ute Gerhard eine essentielle Figur in der Geschichtswissenschaft dar. Mit kritischem Blick und einer leicht feministisch gefärbten Meinung waren ihre beiden Publikationen aus den Jahren 1987 und 1997 eine wichtige Basis für diese Arbeit. Auffällig ist die Publikationsdichte von Frauen erwähnender Literatur in der Zeit um das 200 Jährige Jubiläum der Französischen Revolution. Diese widmet sich laut Roessler jedoch nur sehr allgemeinen den Frauen in der Revolution und fokussiert sich nicht speziell auf deren Einfluss durch aktive Teilhabe.6 Auch wenn Historiker Mitte des 20. Jahrhunderts der Partizipation von Frauen innerhalb von Aufständen der Revolution vereinzelt Achtung schenkten7, überwiegend wurde sich der Thematik um die Rolle der Frauen, ihren Aktivitäten während den Tagen der Revolution sowie ihres Erbes bisher fast ausschließlich von Historikerinnen angenommen. Das wiederum regt Überlegungen hinsichtlich einer männerdominierenden Geschichtsschreibung und Vernachlässigung der Betrachtung von weiblichem Widerstand gegen die Geschlechterungleichheit an. Das Aufgreifen des Kampfes um Geschlechtergleichheit in wissenschaftlichen Publikationen scheint seit dem 200 jährigen Jubiläum begrenzt. Ute Gerhard veröffentlichte 2009 die Monographie Frauenbewegung und Feminismus: eine Geschichte seit 1789 in der sie die Materie der Geschlechterbeziehungen während der Französischen Revolution jedoch auf 26 Seiten begrenzt. Somit greift die vorliegende Arbeit primär auf Publikationen zwischen 1987-1996 zurück.
Die Frage ist nun: kann die Aktivität von Frauen während der Revolution in irgendeiner Weise zu einem geschlossenen Kampf gegen die geschlechterdifferenzierenden Verhältnisse, die trotz der Revolution gegen die monarchische Tyrannei weiterhin bestanden, zusammengefasst werden oder handelt es sich hier vielmehr um einzelne, unabhängig voneinander zu betrachtenden Ereignisse mit einer Dynamik?
2. Rechte und Gleichheit in Frankreich um 1789
2.1 Das Konzept von Gleichheit und Gleichberechtigung
Wirft man einen Blick in den Duden so gibt beinhaltet dieser zwei Definitionen von „Gleichheit. Die Erste lautet „Übereinstimmung in bestimmten Merkmalen; große Ähnlichkeit“ und die Zweite „ gleiche Stellung, gleiche Rechte: soziale Gleichheit; die Gleichheit aller vor dem Gesetz; für die Gleichheit (Gleichberechtigung) von Mann und Frau eintreten“.8 Daran ist bereits zu erkennen, dass der Ausdruck Gleichheit „kein absolutes Prinzip“ sondern vielmehr einen „Verhältnisbegriff“9 darstellt, was sich daraus ableiten lässt, dass das Ergebnis eines Vergleichs immer abhängig von einer spezifischen Wertevorstellung. Das Resultat ist also abhängig von der jeweiligen Perspektive des Betrachters. Die Voraussetzung für ein Gegenüberstellen von zwei zu vergleichenden Gegenständen ist aber, dass sie unterschiedlich sind, selbst wenn sie, wie die erste Definition besagt „große Ähnlichkeit“ aufweisen müssen. Seit Mitte des 20. Jahrhundert wird grundsätzlich in der Auseinandersetzung der Gleichberechtigung von einer Geschlechterverschiedenheit ausgegangen.10 Ferner muss ein Vergleich immer erst „gesucht, gefordert und hergestellt werden“11, sprich er ist nicht einfach existent. Betrachtet man den Begriff „Gleichheit“ aus der Rechtsperspektive, so ist er „immer nur Abstraktion von gegebener Ungleichheit unter einem bestimmten Gesichtspunkt“12 was erneut die Relativität des Terminus unterstreicht. Widmet man sich nun der Geschlechtergleichheit und die daran geknüpfte Gleichberechtigung der Frau, darf sich diese keinesfalls am männlichen Geschlecht orientieren und es darf niemals eine „Angleichung an die Mannesstellung“ erfolgen. Der Maßstab an welchem die Gleichheit zwischen Mann und Frauen gemessen wird, darf sich also nie am Mann orientieren und muss möglichst unabhängig beurteilen.13
Heutzutage gibt es immer noch viele Länder, in denen eine Gleichheit von allen Menschen, ob es nun hinsichtlich ihres Geschlechts, ihrer Nationalität oder der Hautfarbe ist, nicht garantiert ist. Dass diese Diskrepanz in der Bewertung von Menschen vor 200 Jahren bereits bestand, ist gewiss, obwohl beispielsweise egalit é während der Französischen Revolution als eines der angestrebten Werte ausgerufen wurde. Ein Beweis für die nichtvorhandene egalit é ist die D é claration des droits de l ’ homme et de citoyen, im folgenden Text nur noch als Menschenrechtserklärung bezeichnet, welche im Jahr 1789 von der Nationalversammlung verfasst wurde. Das gesamte Dokument bezieht sich exklusiv auf die Menschen- und Bürgerrechte der männlichen Bevölkerung im Besitz von Eigentum, was Widersprüche im Verständnis der (Geschlechter-) Gleichheit verdeutlicht.
2.2 Déclaration des droits del’homme et de citoyen
Das Konstrukt beziehungsweise die Vorstellung von Gleichheit und Gleichberechtigung in der französischen Gesellschaft Ende des 18. Jahrhunderts wirkte sich unmittelbar auf die Verhandlungen der Menschen- und Bürgerrechte im Jahr 1789 aus. Die Idee war es, einen Staat zu formen, der hinsichtlich der Werte von Freiheit und Gleichheit alle Menschen umfasst und somit im Gegensatz zum angefeindeten und bekämpften Absolutismus stehen sollte. Zwar wird von allgemeinen Rechten gesprochen, was jedoch die Universalität dieser niedergeschriebenen Rechte betrifft, kam es zu massiven Differenzen zwischen der Rechtswirklichkeit und der tatsächlichen Realität.
Drei Kategorien von Menschen wurden 1789 während der Debatte um das Aktivbürgertum ausgeschlossen: Arme (keine Steuern die gezahlt wurden), Gesinde (Zweifel an Parteilosigkeit) und Frauen. Während es viel Disput über die ersten beiden Gruppen gab (so sprach sich Robespierre dafür aus, dass Staatsbürgerschaft jedem Menschen zustehen würde), wurden es bei der Exklusion von Frauen keinerlei Einwände geäußert.14 Eine explizite Ausgrenzung der weiblichen Bevölkerung lässt sich insbesondere daran erkennen, dass wenn eigentlich von „Menschen“ die Rede sein sollte, lediglich die männlichen Formen l ’ homme und citoyen verwendet wurden, la femme und citoyenne also gänzlich ausgelassen wurden.15
Die patriarchale Familienstruktur und die starre Rollenverteilung innerhalb dieses Mikrokosmos ließ womöglich gar keine Erwägung einer weiblichen politischen Partizipation im öffentlichen Raum zu und schien undenklich. An dieser Stelle kann somit die Frage gestellt werden, ob die Ausgrenzung der Frauen eventuell als so selbstverständlich angesehen wurde, dass es möglicherweise sogar gar nicht als Ausgrenzung wahrgenommen wurde. Damit würde einher gehen, dass eine direkte Verletzung der Rechte in der Perzeption vieler männlicher Bürger nicht existierte. Wie im folgenden Verlauf noch gezeigt wird, kämpfte der nicht männliche Teil der Bevölkerung ebenso militant gegen das Ancien Régime, weshalb eine Ausgrenzung fernab des „Schlachtfeldes“ auf denen beide Geschlechter um Freiheit und Gleichheit kämpften, nicht direkt erklärbar ist. Als der rechtlichen Rahmen des künftigen Frankreichs geformt werden sollte, kam es jedoch zu einer Exklusion von Frauen. Spätestens mit der Ablehnung von Olympe de Gouges Manifest zur Ergänzung des 1789 verfassten „allgemeinen“ Menschen- und Bürgerrechtserklärung im Jahre 1793 wird eine ganz bewusste Benachteiligung der weiblichen Partizipation auf der politischen Bühne sichtbar.
3. Frauen am Vorabend und während der Revolution
3.1 Das Geschlechterrollenverständnis Ende des 18. Jahrhunderts
Die Forderungen nach Rechten, welche sowohl das männliche als auch das weibliche Geschlecht miteinbeziehen würden, somit in der Tat „universell“ wären, begann bereits am Anfang der Revolution. Diese, und ganz besonders das Recht als Frau Aktivbürger werden zu dürfen, wurden jedoch überwiegend von der Legislativen abgelehnt. Ausschlaggebend dafür war, dass das Bild der Frauen von dem Gedanken geprägt war, sie seien dafür nicht geschaffen, sich an Politik zu beteiligen.16 Männlichkeit war mit Attributen wie „Rationalität“ behaftet, wohingegen Frauen durch ihr „irrationales Denken“, „Emotionalität“ und einer Neigung zu „Hysterie“ beschrieben wurden.17 Ferner standen sich Begriffe wie „aktiv- passiv“, „Freiheit-Pflicht“, „öffentlich-privat“, „Unabhängigkeit-Abhängigkeit“ und eben „männlich-weiblich“ direkt gegenüber.18 Das führte dazu, dass eine weibliche Beteiligung und ernsthafte Partizipation in politischen Angelegenheit von Natur aus undenkbar war. Von der Natur ging auch das Rollenverständnis und die Rollenverteilung aus. Frauen waren zweifellos für den Haushalt und die Familie zuständig und waren im Besitz der „Reproduktionspflichten“19.
Dies wird ganz besonders deutlich in einer Rede von Pierre Gaspard Chaumette, einem radikalen Hébertisten, in welcher er 1793 vor dem Konvent den Protest von einigen Frauen gegen die Beschlüsse den Konvents wie folgt verurteilte:
„ Since when is it permitted to give up one ’ s sex? Since when is it decent to see women abondoning the pious cares of their households, the cribs of their children, to come to public places, to harangues in the galleries, at the bar of the senate? Is it to men that nature confided domestic cares?
Has he given us breasts to feed our children? “ 20
Daran erkennt man das in den Köpfen der (männlichen) Gesellschaft verankerte, „natürliche“ Rollenverständnis der Geschlechter, wodurch jedes Geschlecht seinen von der Natur aufgetragenen Aufgaben nachgehen muss 21, was wiederum eine politische Aktivität der Frauen ausschließt.
[...]
1 NIEDERGALL, Nina: Ein Frauenfeind im Parlament. (03.03.2017). Online unter: http://www.dw.com/de/ein- frauenfeind-im-europaparlament/a-37797838. (08.03.2017)
2 GERHARD, Ute: Menschenrechte auch für Frauen: Der Entwurf der Olympe de Gouges. In: Kritische Justiz. Vol. 20.2. 1987. 131.
3 Ebd. 130.
4 ROESSLER, Shirley Elson: Out of the Shadows: Women and Politics in the French Revolution, 1789-1795. New York. 1996. 124.
5 ROESSLER. 1996. 2.
6 Dabei nennt sie beispielsweise das Dictionnaire critique de la R é volution francaise editiert von Francoise Foret und Mona Ozouf welches lediglich Artikel zu Marie Antoinette und Madame de Stael enthält. Gerhard kritisiert außerdem, dass der darin publizierte Artikel zu politischen Klubs mit keinem Wort die Vereine der Frauen erwähnt. Vgl. ROESSLER. 1996. 2ff.
7 George Rudé erwähnt 1959 in The Crowd in the French Revolution die aktive Teilnahme von Frauen zwischen 1789-1795 insbesondere in Essensaufständen und rund um den Markplatz um niedrigere Nahrungspreise zu fordern. Vgl. ROSE, R.B.: Feminism, Women and the French Revolution. In: Historical Reflections. Vol. 21.1. 1995. 187-205.
8 DUDENREDAKTION: „Gleichheit“. In: Duden. Deutsches Universalwörterbuch. 7. Auflage. Mannheim. 2011. 731.
9 GERHARD. 1987. 127.
10 Ebd. 128.
11 Ebd. 127.
12 Ebd.
13 Ebd. 128.
14 LANDES, Joan B.: Women and the Public Sphere in the Age of the French Revolution. New York. 1988. 3.
15 SCHRÖDER, Hannelore: The Declaration of Human and Civil Rights for Women (Paris, 1791) by Olympe de Gouges. In: History of European Ideas. Vol. 11. 1989. 264.
16 SCOTT, Joan Wallach: „ A Woman Who Has Only Paradoxes to Offer “ : Olympe de Gouges Claims Rights for Women. In: Sara E. Melzer und Leslie W. Rabine (Hrsg.): „Rebel Daughters. Women and the French Revolution“. New York. 1992. 103.
17 ROSE. 263.
18 SCOTT. 105.
19 GERHARD. 1987. 143.
20 SCOTT. 104.
21 Ebd.