Normales Altern unnormal? Menschen mit geistiger Behinderung im Ruhestand

Eine Herausforderung für die stationäre Behindertenhilfe in Berlin


Diploma Thesis, 2004

114 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Altern der Gesellschaft in Deutschland
2.1. Ursachen der demographischen Entwicklung
2.1.1. Die Entwicklung der Fertilität
2.1.2. Die Entwicklung der Mortalität
2.1.3. Die Entwicklung der Migration
2.2. Folgen des demographischen Wandels

3. Das Altern von Menschen mit geistiger Behinderung
3.1. Behinderung, Geistige Behinderung und Menschenbild
3.1.1. Behinderung
3.1.2. Geistige Behinderung - eine Frage des Menschenbildes
3.2. Definition des „alten“ Menschen mit geistiger Behinderung
3.3. Das Dritte Reich, die Euthanasie und die Auswirkungen
3.4. Zusammenfassung

4. Die Erfassung der Altersstruktur
4.1. Problemlage und Projekt
4.2. Handlungskonzept
4.3. Die Methodenauswahl
4.3.1. Die Methodenauswahl der Einrichtungsbefragung
4.3.1.1. Fragenevaluation der Einrichtungsbefragung
4.3.1.2. Der Fragebogen für die Leistungsanbieter
4.3.2. Die Methodenauswahl der Bewohnerbefragung
4.3.2.1. Fragesituation der Bewohnerbefragung
4.3.2.2. Fragenevaluation der Bewohnerbefragung
4.3.2.3. Der Fragebogen für die Bewohnerbefragung
4.4. Die Durchführung der Datensammlungen
4.4.1. Die Durchführung der Einrichtungsbefragung
4.4.1.1. Kontaktherstellung mit anderen Einrichtungen
4.4.1.2. Die Befragung zur Altersstruktur
4.4.2. Die Durchführung der Bewohnerbefragung
4.5. Die Auswertung der empirischen Erhebungen
4.5.1. Auswertung zur Altersstruktur in den befragten Einrichtungen
4.5.2. Auswertung zur internen Tagesstruktur in den befragten Einrich- tungen
4.5.2.1. Auswertung der inhaltlichen Gestaltung der internen Tages- struktur
4.5.2.2. Auswertung der Bewohnerbefragung in der internen Tages- struktur
4.6. Zusammenfassung

5. Ruhestand im Behindertenheim
5.1. Aus dem Arbeitsleben ins Pflegeheim?
5.2. Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung
5.2.1. Theoretisch-psychologische Aspekte
5.2.2. Der Zusammenhang zwischen dem Erleben von Heimat und dem Verhalten
5.2.3. Sicherheit und der Verlust der vertrauten Umgebung
5.3. Grundbedürfnisse von alten Menschen mit geistiger Behinderung
5.4. Versorgungsstrukturelle Überlegungen
Exkurs: Das Normalisierungsprinzip und Empowerment in der Behin- dertenhilfe
E.1. Das Normalisierungsprinzip in Deutschland
E.2. Empowerment, Independent Living, Self-Advocacy
5.5. Die rechtlichen Grundlagen für einen Ruhestand im Wohnheim

6. Die Anforderungen an das normale Altern
6.1. Die Anforderungen an die Wohneinrichtungsträger
6.1.1. Bauliche Voraussetzungen
6.1.2. Personelle Ressourcen
6.1.3. Angebotsstruktur
6.2. Anforderungen an Mitarbeiter, Teams und Betreuungsinhalte
6.2.1. Die Anforderungen an die Mitarbeiter und Teams
6.2.2. Die Anforderungen an die Betreuungsinhalte
- Biographische Arbeit und soziale Kontakte
- Gedächtnistraining, Bildungsangebote
- Gesundheit und Altern
- Sterben, Trauern und Religion
6.3. Die Anforderungen an Kostenträger und Politik

7. Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Internetquellenverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Anhangsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Das zunehmende Altern der Gesellschaft in Deutschland ist mittlerweile ein tagespolitisches Thema. Fast wöchentlich werden wir mit neuen Reformideen im Bereich der Sozialsysteme konfrontiert. Dabei geht es fast ausschließlich um den Teil der Bevölkerung, der zu den Menschen ohne Behinderungen gerechnet wird. Meine Tätigkeit in der stationären Behindertenhilfe in Berlin zeigt, dass das Älterwerden und die damit einhergehenden Effekte nicht nur auf den Teil der Bundesbürger zutrifft, der in den Medien regelmäßig präsent ist.

Daraus ergibt sich die Grundfrage der vorliegenden Arbeit, ob der Alterungsprozess bei Menschen mit geistiger Behinderung tendenziell ebenso verläuft. Wenn die Situationen des Älterwerdens vergleichbar sind, wirft dies folglich eine weitere Problematik auf. Menschen ohne Behinderung scheiden aus dem Arbeitsleben aus und genießen in freier Selbstbestimmung ihren Ruhestand. Bewohner institutioneller Wohnformen haben feste Tagesstrukturen und sind durch diese fremdbestimmt. Ist daher überhaupt ein Ruhestand in einer stationären Unterbringung in den derzeitigen Strukturen der Behindertenhilfe möglich, und wie kann dieser ausgestaltet sein?

Im ersten Teil der Arbeit werde ich die demographische Situation in Deutschland beschreiben und die Ursachen für das Zunehmen des Altersdurchschnitts erörtern.

Ob die Situationen von Menschen mit und ohne Behinderung überhaupt vergleichbar sind, wird Gegenstand des dritten Kapitels sein, wobei ich detailliert auf die Merkmale Behinderung und geistige Behinderung eingehen werde. An dieser Stelle wird auch zu klären sein, wie sich das Altern dieser Personengruppe darstellt und ob es weitere besondere Ursachen für die derzeitige altersstrukturelle Lage gibt.

Die Darstellung des Altersquerschnitts in der stationären Behindertenhilfe in Berlin ist aus heutiger Sicht bisher nicht repräsentativ und aktuell dargestellt. Daher werde ich im vierten Abschnitt der Arbeit exemplarisch die Altersstrukturen von 9 Wohneinrichtungen Berlins für Menschen mit geistiger Behinderung mittels einer empirischen Methode erfassen und darstellen. Diese Datenerhebung umfasst eine Befragung der Einrichtungsleitungen der jeweiligen Wohnstätten und kurze Interviews mit Bewohnern, die dort leben und bereits aus dem Arbeitsprozess ausgeschieden sind. Ich werde in diesem Methodenteil Ziele, Planung, Durchführung und Auswertung darlegen. Dem Vergleich der Angebotsinhalte in den internen Tagesstrukturen mit den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner wird dabei eine gewichtige Rolle zukommen.

Die Ergebnisse der exemplarischen Erhebung finden in den nachfolgenden Kapiteln ihren Niederschlag. Einerseits wird darzustellen sein, welche heilpädagogischen Grundlagen ein Ruhestand in einer stationären Wohnform hat und wie andererseits die rechtlichen Voraussetzungen gelagert sind. Dies ist vor dem Hintergrund der Finanzierungen der Heimunterbringung in Berlin und den altersbedingten Einschränkungen bei den Bewohnern evident wichtig.

Im vorletzten Kapitel werden die Ergebnisse der exemplarischen Datenerhebung und die Erkenntnisse aus den fachspezifischen Ausführungen als Grundlage fungieren, Anforderungen an die stationäre Behindertenhilfe in Berlin zu formulieren. Dabei geht es sowohl um Voraussetzungen, die die Einrichtungsträger schaffen müssen, um fachliche Anforderungen an die Mitarbeiter im Betreuungsdienst als auch um inhaltliche Ausgestaltungsmöglichkeiten der Betreuung und Assistenz von alten Menschen mit geistiger Behinderung im Ruhestand. Welche Rolle die politischen Entscheidungsträger dabei spielen können wird ebenfalls angeführt.

Am Ende folgt die Zusammenfassung, in der die Ergebnisse der vorliegenden Arbeit fixiert werden. Dabei gebe ich noch einmal die Anforderungen wieder, die ich in der derzeitigen Lebenssituation von Menschen mit geistiger Behinderung im Ruhestand, gerade bei einer stationären Wohnform, als dringend geboten erachte.

Den Abschluss bilden ein kurzer Blick ins aktuelle Tagesgeschehen sowie ein Ausblick in die Zukunft.

In der vorliegenden Arbeit habe ich aus Gründen der besseren Lesbarkeit die maskuline Personalform gewählt. Dies schließt ausdrücklich die weibliche Form mit ein und hat keinerlei diskriminierende Bedeutung.

Aus Gründen des Datenschutzes sind in dieser Version der Arbeit die Fragebögen der einzelnen Einrichtungs- und Bewohnerbefragungen nicht enthalten.

2. Das Altern der Gesellschaft in Deutschland

„In Deutschland wird sich das zahlenmäßige Verhältnis zwischen älteren und jüngeren Menschen in den nächsten Jahrzehnten erheblich verschieben: Im Jahr 2050 wird nach der neuesten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes die Hälfte der Bevölkerung älter als 48 Jahre und ein Drittel 60 Jahre oder älter sein.“ (Statistisches Bundesamt 2003a, Online im Internet).

Diese und ähnliche Mitteilungen beschäftigen derzeit alle Menschen in der Bundesrepublik. Die Politik versucht adäquat zu reagieren, indem Renten- und andere Vorsorgeregelungen modifiziert werden, erste Ideen einer familienfreundlicheren Politik treten zu Tage. Allein die zu erwartenden materiellen Auswirkungen sind erheblich, steigt der Altenquotient, der das Verhältnis von erwerbsfähigen (Menschen zwischen 20 und 59 Lebensjahren) und im Ruhestand befindlichen Bürgern (ab dem 60. Lebensjahr, dem derzeitigen durchschnittlichen Renteneintrittsalter) beschreibt, von 44 im Jahre 2001 auf dramatische 78 im Jahre 2050 (Statistisches Bundesamt 2003, S. 33, Online im Internet). Dies bedeutet, dass je 100 Menschen im Erwerbsleben 78 Menschen im Ruhestand gegenüberstehen, es „rücken“ also weniger Personen in das Arbeitsleben nach.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Statistisches Bundesamt 2003, S. 32, Online im Internet, eigene Darstellung

Abb. 01: Altersquotient

Wo liegen die Ursachen für die zunehmende Alterung der Gesellschaft und welche Folgen hat dieses Phänomen für uns? Offensichtlich wirken hier einige Faktoren zusammen, die eine langsame aber stetige Erhöhung des Durchschnittsalters der Bevölkerung in Deutschland bewirken.

2.1. Ursachen der demographischen Entwicklung

Die Veränderung der Altersstruktur in der Bevölkerung ist ein Prozess, der schon seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts stattfindet und nunmehr seit über 150 Jahren seinen Niederschlag in der demographischen Struktur der deutschen Bevölkerung findet und noch weiter andauern wird (Statistisches Bundesamt - BiB 2004, S. 11, Online im Internet). Drei wesentliche Faktoren sind dabei für die Veränderungen entscheidend. Der demographische Wandel ist einerseits abhängig von der Geburtenrate (der Fertilität), der Sterberate (der Mortalität) und der Zuwanderungsrate nach Deutschland (der Migration), wobei die Fertilität den wohl wichtigsten Einflussfaktor auf die Altersstruktur darstellt (Lenz/Rudolph et al. 1999, S. 10).

2.1.1. Die Entwicklung der Fertilität

Zum Ende des 19. Jahrhunderts bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts hatten Familie und Ehe noch einen deutlich höheren Stellenwert als heute. Dies führte dazu, dass aufgrund der höheren Heiratsneigung und des Familiengründungswillens die Kinderlosigkeit sehr gering war.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Statistisches Bundesamt - BiB 2004, S. 27, Online im Internet, eigene Darstellung

Tab. 01: Geburtsquoten

Der Trend, hin zu weniger Geburten, ist also schon früh in Deutschland erkennbar. Höhere Rückgänge von Geburten sind gerade durch soziale Krisen, wie die beiden Weltkriege, oder aber auch durch den so genannten „Pillenknick“ (die Markteinführung der ersten Antirezeptiva) schon länger bekannt. Nach dem zweiten Weltkrieg, der zu sehr geringen Geburtenraten führte, gab es in den 50er und 60er Jahren sehr stark steigende Geburtenraten. Heute spricht man vom so genannten „Babyboom“ oder den geburtenstarken Jahrgängen. Dieser Effekt hielt aber nur zeitlich begrenzt an, der langfristige Trend des Geburtenrückgangs wurde nicht gebrochen (siehe Tab.01). Die Geburtenrate sinkt kontinuierlich weiter und hat mittlerweile ein Niveau in Deutschland erreicht, welches die Reproduktion der Elterngeneration nicht mehr kompensiert. Derzeit liegt die Geburtenziffer in Deutschland bei 1,4 Kindern je Frau, waren es dagegen 1965 noch ca. 2,5 Kinder je Frau (Statistisches Bundesamt 2003, S. 12, Online im Internet). Dies bedeutet für die Gesamtbevölkerung, dass nur 2/3 der Elterngeneration nachkommen, eine Geburtenrate von 2,1 Kindern je Frau würde die vorangegangene Generation vollständig ersetzen (ebenda, S. 13). Die Ursachen sind hauptsächlich in den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu sehen, bedeuten Kinder doch in der heutigen Erwerbswelt ein finanzielles Risiko. Zudem haben sich auch die Rollen von Frau und Familie stark gewandelt. Die tradierte geschlechtshierarchische Arbeitsteilung hat sich überlebt und ist nicht mehr so selbstverständlich wie noch in der Mitte des 20. Jahrhunderts. Das Befinden beider Elternteile im Erwerbsleben, obgleich Kinder im eigenen Haushalt leben, hat durch die allgemeine wirtschaftliche Situation der Familien und die sozialpolitischen Rahmenbedingungen zugenommen (Backes 1997, S. 14), was vor allem zu höheren Belastungen für die Mütter führt. Gerade sie vereinen dadurch sowohl die Rolle der erwerbstätigen Frau als auch die Rolle der fürsorgenden Mutter in sich. Im Ergebnis der oft nicht vermeidbaren Mehrbelastung bleibt der Kinderwunsch im Hintergrund, nicht zuletzt durch andere vielfältige zur Verfügung stehende Optionen der Lebensgestaltung. Damit verschiebt sich das Durchschnittsalter der deutschen Bevölkerung, aufgrund stetig sinkender Geburten, immer mehr nach oben.

2.1.2. Die Entwicklung der Mortalität

Die in den letzten Jahren rasant fortgeschrittenen Entwicklungen der Medizin, der Hygiene, die Veränderungen der Arbeits- und Wohnsituationen und auch der technische Fortschritt haben dazu beigetragen, dass die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland stark angestiegen ist, insbesondere die Säuglingssterblichkeit hat in hohem Maße abgenommen. Heute sterben ca. 0,4 % der Neugeborenen, vor 100 Jahren waren es noch 20 % und vor 30 Jahren immerhin noch 2,1 %. Diese absolut erfreuliche Entwicklung steht so vorerst im Widerspruch zu einem Rückgang der Bevölkerung bzw. zu einem demographischen Wandel.

Genau so erfreulich ist es, dass heute in Deutschland die Lebenserwartung enorm angestiegen ist. Frauen haben eine durchschnittliche Lebenserwartung von 81 Jahren, Männer von 75 Jahren (siehe Tab. 2). Zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatten Frauen eine Lebenserwartung von 48 Jahren, die Prognose für Männer war sogar nur 44 Jahre (Laslett 1995, S. 137).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Statistisches Bundesamt 2004, Online im Internet, eigene Darstellung

Tab. 02: Durchschnittliche Lebenserwartung

Beide vorgenannten Fakten würden, für sich betrachtet, bedeuten, dass die Bevölkerungszahl und die Altersstruktur annähernd konstant bleiben würden. Der oben beschriebene Rückgang der Geburten in den letzten Jahrzehnten wirkt sich hier jedoch besonders dramatisch auf den demographischen Wandel aus. Es werden immer weniger Kinder geboren, die den Elterngenerationen nachfolgen können und die älteren Menschen in der Gesellschaft haben eine zunehmende Lebenserwartung. Die Altersstruktur wird also hauptsächlich von zwei Seiten beeinflusst, die beide gleichermaßen bewirken, dass das Durchschnittsalter der Bevölkerung steigt.

2.1.3. Die Entwicklung der Migration

Ein dritter Faktor, der die Altersstruktur in der Bundesrepublik beeinflusst, ist die Migration. Gewöhnlich nehmen eher jüngere Menschen die Entbehrungen des Zuzuges in ein fremdes Land in Kauf, allein schon deshalb, weil ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich höher sind, als in höherem Alter. In den letzten 50 Jahren hat es per Saldo einige Zuwanderungswellen nach Deutschland gegeben. Insbesondere in den Jahren 1955 bis 1968 gab es aufgrund des Abkommens über die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte eine erhöhte Zuwanderung, gleiches gilt für den Zeitraum nach Inkrafttreten des Rückkehrhilfegesetzes (Statistisches Bundesamt 2003, S. 23, Online im Internet). Die Zuwanderung wird sich nach der 10. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung bei ca. 100.000 bis 200.000 Zuwanderungen jährlich einpendeln, nicht zuletzt durch das veränderte Asylverfahren in Deutschland und das erst kürzlich verabschiedete Zuwanderungsgesetz (ebenda, S. 24).

Eine Verjüngung der Altersstruktur kann die Zuwanderung jedoch nicht leisten. Nach Berechnungen der Vereinten Nationen (März 2000) müsste es in Deutschland eine Bestandserhaltungsmigration (gemeint ist hier das Verhältnis zwischen den 15jährigen bis 64jährigen und den über 64 Jahre alten Menschen) von jährlich 3,4 Millionen Personen geben. Bis zum Jahr 2050 würden demnach ca. 175 Millionen Menschen in die Bundesrepublik migrieren müssen, um die Altersstruktur zu stabilisieren, was eine Verdreifachung der aktuellen Bevölkerungszahl bedeuten würde (ebenda, S. 36). Migration kann demnach nicht entscheidend zur Stabilisierung der Altersstruktur in Deutschland beitragen.

2.2. Folgen des demographischen Wandels

Die anwachsende Alterung der Bevölkerung wird in allen Bereichen des Lebens seine Wirkung zunehmend entfalten und ist nicht aufzuhalten. Die ökonomischen Konsequenzen, nämlich die steigende Alterung der Arbeitskräfte, die massiv ab dem Jahr 2020 aus dem Arbeitsleben ausscheiden werden (geburtenstarke Jahrgänge) und dann in das Sozialsystem der Rentenversicherung wechseln, sind derzeit unübersehbar. Das Rentensystem in Deutschland wird daher weiter unter Druck geraten. Auch die sozialen Konsequenzen bedürfen schon heute größter Beachtung. Zunehmendes Altern bringt auch mit sich, dass Alterskrankheiten verstärkt auftreten. Die familiale und professionelle Hilfe, sei es auf dem Gebiet der medizinischen oder pflegerischen Versorgung, steht vor neuen Herausforderungen. Unübersehbar ist dabei, dass die Sicherungssysteme der Kranken- und Pflegeversicherung wiederum stärker belastet werden, also weitere ökonomische Probleme auftreten, da die Zahl der Menschen, die in das System einzahlen, stetig fällt.

Politik und Gesellschaft werden in den kommenden Jahren vor große Herausforderungen gestellt. Von der Bewältigung dieser Aufgaben wird es abhängen, ob der demographische Wandel problembehaftet ist, oder ob das würdevolle und abgesicherte Altern „normal“ bleiben kann.

3. Das Altern von Menschen mit geistiger Behinderung

Immer mehr Menschen werden älter bzw. haben eine immer höhere Lebenserwartung. Es ist also davon auszugehen, dass auch Menschen mit Behinderungen diesen demographischen Wandel durchleben. Dennoch gibt es häufig die Meinung: „Menschen mit Behinderungen werden weniger alt“ (vgl. auch Wacker 2003, S.02, Theunissen/Kulig 1999, S. 264). Erste Gründe liegen offensichtlich auf der Hand, hat doch die Verbesserung der Lebensrahmenbedingungen nicht nur die Menschen ohne Behinderungen betroffen (Michalek/Haveman 2002, S. 223). Bevor ich genauer auf die speziellen Ursachen des Alterns von Menschen mit geistiger Behinderung eingehe, wird erst einmal geistige Behinderung definiert werden und zudem die Frage zu klären sein, ob denn ein Mensch mit geistiger Behinderung „alt“ ist, wenn er das 65. Lebensjahr erreicht hat, oder ist gerade bei behinderten Menschen „Alter“ nicht identisch mit „Rentenalter“.

3.1. Behinderung, Geistige Behinderung und Menschenbild

In Berlin lebten zu Beginn des Jahres 2000 rund 340.700 Menschen mit Behinderungen (Senat von Berlin 2001, S. 17). Dies beinhaltet alle Menschen, die in irgendeiner Form eine Behinderung haben, also auch Menschen mit geistiger Behinderung. Um eine Abgrenzung zwischen allgemeiner und spezieller Form der Behinderung vorzunehmen, muss erst einmal das Bild des Menschen mit Behinderung näher definiert werden. Was genau bedeutet Behinderung bzw. was ist „geistige Behinderung“, gerade mit Blick auf eine generelle humanistisch-christliche Sicht, den Menschen betreffend.

3.1.1. Behinderung

Die World Health Organization (WHO) hat 1980 Behinderung allgemein als jeglichen strukturellen oder funktionellen Verlust oder eine Abweichung von der Norm beschrieben (Sinason 2000, S. 17). Es wird also der Maßstab des „Normalen“ angelegt und das sich dann ergebende Bild mit dem von der „Norm“ abweichenden Menschen verglichen. Diese Sicht ist eine ausschließlich defizitär orientierte Einordnung, „...Behindertes Leben wird infolgedessen – gewollt oder ungewollt – als Minusvariante des normalen, voll funktionsfähigen menschlichen Lebens interpretiert. …“ (Lob-Hüdepohl 2001, S. 601). Infolgedessen wurde die Klassifikation erweitert und durch die International Classification of Diseases (ICD) ergänzt, die eine Aufstellung von Krankheitsbildern, Gesundheitsproblemen und Diagnosen darstellt (ICD-10). Diese Variante der Definition lässt schnell erkennen, dass hier zwar aus streng biologischer Sicht definiert wird, jedoch kaum „gesellschaftliche Behinderung“ Eingang findet. Danach wird Behinderung als Zusammenwirken von drei Faktoren verursacht. Es handelt sich dabei um die anatomische Schädigung (impairment), die Funktionsbeeinträchtigungen als Folge anatomischer Schädigungen (disabilities) und die Benachteiligung bei der Teilhabe an der sozialen Interaktion des Alltags (handicap) (Dimdi 2004, Online im Internet). Übersehen wird dabei, dass zwar die anatomischen Ursachen der eigentlichen (körperlichen) Behinderung zu Einschränkungen bei der betroffenen Person selbst führen können, jedoch bedeutet Behinderung heute größtenteils, dass der Mensch mit Einschränkungen durch seine Umwelt „behindert“ wird, also eher eine Art sekundäre Behinderung (Sinason 2000, S. 11). Beispielsweise behindert der auf dem Gehweg parkende Autofahrer den blinden Menschen, oder den Rollstuhlfahrer.

Durch umfangreiche Diskussionen in der einschlägigen Literatur und der Fachwelt ist es zu einer differenzierteren Betrachtungsweise gekommen. Die WHO hat 1999 ihre Klassifikationen fortgeschrieben und das Maß bzw. die Begrenzung der Teilhabe am sozialen Leben sowie Maß und Grenzen der Teilhabe an gesellschaftlichen Errungenschaften, einschließlich der Kommunikationsbedingungen zwischen beschädigten und nichtbeschädigten Menschen, hinzugefügt (Lob-Hüdepohl 2001, S. 603). Diese Kategorien finden ihren Niederschlag in der International Classification of Functions (ICF) (Neuhäuser/Steinhausen 2003, S. 10). Beide Klassifikationen ergänzen sich und sind nebeneinander zu betrachten (Schuntermann 2002, S. 09, Online im Internet).

Behinderung versteht sich heute danach mehr als ein Ereignis in sozialen Beziehungen.

3.1.2. Geistige Behinderung- eine Frage des Menschenbildes

„Die Schnecke, langsam, nackt und völlig wehrlos, scheint mir ein gutes Bild für die Wehrlosigkeit eines Kindes mit geistiger Behinderung, das langsam tastend weiterzukommen sucht und dabei mit seinem empfindlichen Fühlhorn allenthalben an Widerstände stößt, die es nicht erkennen kann und die es in seinen Versuchen, weiterzukommen behindern.

Welche Widerstände sind das, und was bewirken sie in dem kleinen Menschen, der im Begriff ist, geistig behindert zu werden? >Den Körper lähmt die physische Verletzung, den Geist der Schrecken. Beides ist im Ursprung gar nicht zu trennen< Im Ursprung nämlich, der ersten Lebenszeit, im Mutterleib und von Geburt an, sind Körper und Geist noch eins, ungetrennt. Und gerade in dieser Zeit ist die Körper-Seele-Einheit noch so weich und ungeschützt und verletzlich wie das Fühlhorn einer Schnecke ... Erst in der Ausdifferenzierung von Körper und Geist entsteht geistige Behinderung, es ist müßig, trennen zu wollen zwischen Psychischem und Organischem. „Geistigbehindertsein“ ist das Produkt eines Prozesses, einer Auseinandersetzung...“ (Niedecken 1998, S. 58f)

Nach meinem Verständnis lässt sich eine treffendere und einfühlsamere Darstellung geistiger Behinderung nicht finden, wobei natürlich die Definition des Terminus der geistigen Behinderung nicht fehlen darf.

Eine allgemeingültige Definition, die umfassend eine ganzheitliche und abschließende Aussage beinhaltet, lässt sich schwerlich finden. Man kann jedoch sagen, dass als geistig behindert gilt, „...wer in seiner psychischen Gesamtentwicklung und seiner Lernfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass er voraussichtlich lebenslanger sozialer und pädagogischer Hilfen bedarf...“ (Deutscher Bildungsrat bei Mühl 2000, S. 48). Diese kognitiven Beeinträchtigungen werden oft von Störungen und Behinderungen im sprachlichen, sozialen, sensorischen und motorischen Bereich begleitet (Suhrweier 1999, S. 29). Eine relativ beispielhafte und kurze Definition verwendet Thalhammer (1974), der geistige Behinderung als „kognitives Anderssein“ beschreibt (bei Speck 1990, S. 40). In jedem Fall lässt sich sagen, dass bei Menschen mit geistiger Behinderung oft noch begleitende Defizite auftreten, also Mehrfachbehinderungen vorliegen, Einfachbehinderungen sind eher selten.

Der Begriff „Geistige Behinderung“ ersetzt heute die aus der medizinischen Terminologie hervorgegangenen Begriffe Schwachsinn, Imbezilität, Idiotie oder Oligrophrenie. Diese Termini werden nicht mehr verwandt, da sich der Blick auf den Menschen mit geistiger Behinderung gewandelt hat, zumal Subjekte aus der Umgebung des Betroffenen nicht diese Wertekategorien als entscheidend empfinden. Vielmehr ist es oft das rein äußerliche „Anderssein“, das eine Meinungsbildung beeinflusst. Dies äußert sich letztendlich in einer starken Differenz zwischen Lebens- und Entwicklungsalter, stärkere Beeinträchtigungen erlebt man vor allem beim Lernen und Verstehen, beim Assoziieren und Denken.

Die WHO hat im Laufe der letzten Jahre die Entwicklung der Definitionen, hinsichtlich der geistigen Behinderung, stark verändert, weg von der Kategorie der Intelligenzminderung, hin zu spezieller Bewertung des individuellen Hilfebedarfs zur Bewältigung konkreter Alltagsaufgaben (Neuhäuser/Steinhausen 2003, S. 11).

Geistige Behinderung ist also eine chronische und zentrale Persönlichkeitsstörung, ist aber auch als ein Prozess im individuellen Lebenslauf zu verstehen (Speck 1990, S. 39).

Die Beurteilung der geistigen Behinderung von Personen ist letztendlich zwar auch an medizinischen Aspekten festzumachen, meiner Meinung nach ist es aber eine Frage der Sicht auf den Menschen selbst. „Wer ist geistig behindert? Wer durch eine Instanz als geistig behindert bezeichnet wird und sich aufgrund seiner geistigen Behinderung gegen diese Beurteilung nicht zur Wehr setzen kann. ... Die Umgangsweisen mit geistig Behinderten zeugen für das kulturelle Niveau einer Stadt...“ (Kobi 1999, S. 254).

Erst die Suche nach einem Menschenbild, welches nicht vorrangig für den behinderten Menschen, sondern auch für uns selbst Gültigkeit hat, macht einen normalen Umgang im Alltag (Normalisierungsprinzip) möglich.

3.2. Definition des „alten“ Menschen mit geistiger Behinderung

„Der Begriff Alter kann mehrere Bedeutungen haben, meint jedoch im Allgemeinen die seit einem definierten Startpunkt für ein Objekt oder ein Lebewesen vergangene Zeit.“ (Adlexikon 2004, Online im Internet). Diese Definition bedeutet für den Menschen, dass die Zeit der seit der Geburt verstrichenen Jahre gemeint ist. Hier kann man also von Lebensalter sprechen. Das Alter kann aber auch einen späten Abschnitt im Leben eines Menschen meinen (Brockhaus 2004, Online im Internet), weiterhin spricht man auch von biologischem Alter, das vom Entwicklungsstand der betreffenden Person abhängig ist.

Dieser kleine Ausschnitt allein macht schon deutlich, dass eine präzise Definition nicht möglich scheint, allgemein lässt sich feststellen, dass sowohl physisch-biologische, als auch soziale Aspekte zur Bestimmung einer Altersgrenze herangezogen werden können (Theunissen/Kulig 1999, S. 265).

Einfachste Abgrenzungsvariante ist die Definition nach dem Lebensalter bzw. dem Rentenalter, welches in Deutschland das 65. Lebensjahr ist. Ab diesem Zeitpunkt gehen die Betroffenen in den Ruhestand und haben Ansprüche auf Leistungen aus Altersversorgungssystemen, die aus dem beendeten Erwerbsleben resultieren. Tendenziell verschiebt sich nach statistischen Angaben diese Grenze des „Altseins“ zum 60. Lebensjahr hin, da gesetzliche Regelungen, wie Vorruhestand, Altersteilzeitregelungen und andere tarifliche Bestimmungen den Erwerbstätigen in der BRD einen früheren Zugang zur Rente ermöglichen (Weigel 2003, S. 151).

Diesem absoluten und objektiven Kriterium stehen biologische und soziale Faktoren gegenüber. Menschen mit geistiger Behinderung haben häufig sehr unterschiedliche körperliche Konstitutionen. Einige werden schon im mittleren Lebensalter aufgrund von Äußerlichkeiten deutlich älter eingeschätzt, als sie es wirklich sind. Andere Menschen aus diesem Personenkreis wirken in hohem Alter deutlich jünger. Ursache hierfür kann die Art der geistigen Behinderung sein. Menschen mit beispielsweise einem Down-Syndrom unterliegen körperlichen Abbauprozessen und sichtbaren Altersvorgängen schon erheblich früher als andere Menschen mit einer geistigen Behinderung (Theunissen/Kulig 1999, S. 265). Insbesondere flankierende Alterserkrankungen wie die Demenz vom Alzheimer Typ (Michalek/Haveman 2002, S. 224), die Parkinson-Krankheit oder Epilepsie tragen zu einem erheblichen Abbau der körperlichen Fähigkeiten und Leistungen bei. Inwieweit sich in diesem Fall bestimmte Symptomatiken auswirken kann hier nicht weiter thematisiert werden, da dies den Rahmen der vorliegenden Arbeit übersteigen würde.

Die Ursachen der geistigen Behinderung haben demnach durchaus Auswirkungen auf den Alterungsprozess. Da die Gründe für die geistige Behinderung sehr differenziert sein können (z.B. Sauerstoffmangel in der Geburt, Hirn- oder Hirnhautentzündung in frühkindlichem Alter, genetische Ursachen oder Toxoplasmose sowie Unfälle), ist die Gruppe der Menschen, die als alt beschrieben werden sollen, äußerst heterogen. Für die Festlegung einer bestimmten Definition des Alters erweist sich demnach die Sichtweise vom psychisch-biologischen Standpunkt aus als wenig hilfreich (vgl. Weigel 2003, S. 151).

Aus diesem Grunde muss der Einfluss der sozialen Aspekte auf das Altern nicht unerheblich sein, wird doch teilweise das menschliche Lebensalter als „soziale Konstruktion“ beschrieben (Wieland 1993, S. 21f). Das gesellschaftliche Miteinander baut sich heute fast ausschließlich um die Form des Einkommenserwerbs auf. Je nach der entsprechenden materiellen Lage kann man Zugang zu einem bestimmten Status erlangen (ebenda, S. 20). Regelmäßige Erwerbsarbeit und entsprechende materielle Möglichkeiten schaffen jedem Menschen eine Sozialstruktur und soziale Beziehungen. Anderen Menschen, die beispielsweise längere Zeit von staatlichen Transferleistungen leben mussten, erschließt sich nicht derselbe soziale Kontext, allein schon wegen der geringeren finanziellen Spielräume. Dementsprechend sieht es nach dem Zeitpunkt des Beendens der Erwerbsarbeit, der in gewisser Weise den Beginn des Lebensabschnitts „Alter“ darstellt (ebenda), aus. Einige Menschen sind in der Lage, einen abgesicherten Ruhestand zu verbringen, andere leben am Existenzminimum. Daraus lässt sich ableiten, dass Faktoren, wie soziale Abhängigkeit, Privilegien oder Benachteiligungen bzw. Zugang zu finanziellen Ressourcen durchaus das Alter(n) mitbestimmen.

Wichtig erscheint hier aber die Frage, ob dieser dargestellte Zusammenhang auch auf Menschen mit lebenslanger Behinderungserfahrung übertragbar ist. Grundsätzlich würde dies auf die Menschen mit Behinderungen zutreffen, die schon längere Zeit kontinuierlich im geschützten Arbeitsmarkt, beispielsweise in einer WfBM oder auch in einer Tagesförderstätte einer regelmäßigen Arbeit oder Beschäftigung nachgehen. Betrachtet man die Entwicklungen in der Behindertenhilfe in den letzten 20 Jahren, so hat ein Großteil der Menschen mit Behinderungen feste Tagesstrukturen erhalten, häufig in Form einer externen Aufgabe. Es muss aber kritisch angemerkt werden, dass es nicht immer einen solch positiven Entwicklungsverlauf gab. In der stationären Behindertenhilfe waren Beschäftigungsangebote (insbesondere in der ehemaligen DDR und Ost-Berlin) häufig nur auf innerinstitutionelle Tätigkeiten beschränkt. Die Gründe hierfür waren vielschichtig, können aber dahingestellt bleiben, da einzig die Form und der Grad der Kontinuität der Beschäftigung sowie die materielle Entlohnung als soziale Faktoren von Bedeutung sind. Erfahrungsgemäß handelte es sich bei den so genannten Tagesbeschäftigungen um Hilfsarbeiten mit hauswirtschaftlichem Charakter. Eine Kontinuität konnte es nicht geben, da es, aus eigener Erfahrung, keine verbindlichen Arbeitsorte und Tätigkeiten gab. Wer am Montag beispielsweise Kartoffeln in der Küche schälte, hatte am Dienstag im gärtnerischen Bereich eine Aufgabe, und am nächsten Tag musste in der eigenen Wohngruppe eine gründlichere Reinigung stattfinden. Weiterhin gab es für leicht geistig behinderte Menschen Aufgaben im pflegerischen Bereich in der eigenen Institution. Menschen mit Behinderungen haben Menschen mit Behinderungen versorgt. Die allgemeine körperliche Belastung war dabei oft nicht unerheblich. Derartige Tätigkeiten waren aber aufgrund der Anforderungen nur den Bewohnern mit geringem Hilfebedarf möglich, alle anderen verbrachten ihren Tag größtenteils innerhalb ihrer Wohngruppe und wurden durch die Mitarbeiter beaufsichtigt.

Dieses Szenario stellt sich glücklicherweise in dieser Form nicht mehr dar, darf aber nicht unberücksichtigt bleiben, da ältere Menschen mit geistiger Behinderung diese Erfahrungen machen mussten.

Insgesamt lässt sich also ein geregeltes Erwerbsleben für Menschen mit geistiger Behinderung erst in der jüngeren Vergangenheit nachvollziehen, scheint aber als Kriterium für das Bestimmen des „Altwerdens“ nicht sehr geeignet zu sein. Andere Bewohner in der stationären Behindertenhilfe, die in ihren Familien lebten, bevor sie in eine Einrichtung aufgenommen wurden und nie bzw. selten einer Tätigkeit nachgingen, sind gleichwohl vom Altern betroffen.

Sicher darf auch angenommen werden, dass Menschen mit lebenslangen Behinderungserfahrungen, insbesondere in stationären Einrichtungen, sozialen Abhängigkeiten unterlagen und auch heute noch unterliegen. Privilegierungen hinsichtlich ihres Sozialstatus` sind eher unwahrscheinlich. Soziale Faktoren als Bestimmungskriterium für das Alter sind daher ebenso wenig wie physisch-biologische Faktoren sichere Kriterien für die Abgrenzung eines alten Menschen von einem nicht alten Menschen.

Das Alter eines Menschen, mit oder ohne Behinderung, ist somit eher individuell zu sehen, genau so spezifisch, wie seine eigene Biographie und sein Lebensweg. Soziale und biologische Faktoren spielen dabei eine Rolle, können aber nicht ausschlaggebend für die Einschätzung „alt“ oder „nicht alt“ sein. Sollten die Betroffenen nicht in der Lage sein, selbst zu kommunizieren, ob sie sich als alt empfinden oder nicht, hängt es von den betreuenden Personen im Umfeld ab, ob sie den Menschen, der ihrer Unterstützung bedarf, als alt wahrnehmen oder nicht. Hierbei spielen theoretische Handlungsansätze, wie defizit- oder kompetenzorientierte Sichtweisen, eine ausschlaggebende Rolle (Weigel 2003, S. 152f), was insbesondere in den Anforderungen an Träger, Teams und Mitarbeiter in der stationären Behindertenhilfe seinen Niederschlag finden muss.

3.3. Das Dritte Reich, die Euthanasie und die Auswirkungen

Der Blick auf die allgemeine Altersstruktur der deutschen Bevölkerung zeigt, dass die Zahl der Menschen, die den Ruhestand erreichen, immer größer wird.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Statistisches Jahrbuch 2004, S. 40, eigene Darstellung

Abb. 02: Bevölkerung nach Altersgruppen

Beim Vergleich der Altersstrukturen der Allgemeinbevölkerung und der Menschen mit geistiger Behinderung in den stationären Einrichtungen in Berlin offenbart sich ein zusätzliches Phänomen. Nur sehr wenige Menschen sind älter als 65 Jahre, sie fehlen faktisch. Die Zahl der Bewohner, die mittelfristig den Ruhestand erreichen, also aus der WfBM oder einer anderen Beschäftigungsart ausscheiden werden, ist dadurch drastisch höher.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: con_sens-Studie 2003, S. 26, eigene Darstellung[1]

Abb. 03: Werkstattbeschäftigte nach Altersgruppen

Die Ursachen sind in der deutschen Geschichte zu finden.

Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde 1933 das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ veröffentlicht (Platen-Hallermund 1998, S. 31). Dieses Gesetz, das 1934 in Kraft trat, regelte die Zwangssterilisation von Menschen mit verschiedensten amtlichen Diagnosen. Dazu gehörten unter anderem auch der „angeborene Schwachsinn“, die „Schizophrenie“ und das „zirkuläre (manisch-depressive) Irresein“ (Scherer 1990, S. 27). Hintergrund dieser „Anti-Asozialen-Politik“ war der Rückgang der Geburten in Deutschland im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts um über 50% (ebenda, S. 25). Dabei, so befürchteten und proklamierten die Rassenhygieniker, beträfe der Geburtenrückgang eher die „wertvollen“ als die „unsozialen“ Familien. Eine Bedrohung des Deutschen Reiches war demnach nur durch eine NS-Be-völkerungspolitik abzuwenden. Erbgerichte wurden eingerichtet, die schnelle gerichtliche Diagnosen bei den nicht in die Rassenpolitik passenden Menschen stellten. Hierzu wurden absurde „Intelligenzprüfbögen“ verwendet, die damalige ausländische Beobachter die Frage stellen ließen, auf welcher Seite deutscher Richtertische eigentlich die Wahnsinnigen säßen (ebenda, S. 97). Die Folgen dieser Erbgerichtsprozesse waren ungehinderter Zugriff auf die Betroffenen durch die Polizei und die SS, die Verfolgung durch den Nationalsozialismus begann. Die eigentliche „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ fing Ende der 30er Jahre an (Klee 1999, S. 76ff). Offen wurde vorher nie über Vernichtung von Menschen mit Behinderungen und Euthanasie gesprochen, Hitler rühmte aber die Rassenhygiene als „größte Revolution“, denn sie schaffe den neuen Menschen (Platen-Hallermund 1998, S. 30). In der Konsequenz dieses absolut menschenunwürdigen Verhaltens der Nationalsozialisten wurden Menschen mit Behinderungen fast vollständig verschleppt und getötet. Dies führte beinahe zur Ausrottung einer ganzen Generation.

Es gibt daher nur sehr wenige Menschen mit geistiger Behinderung in Deutschland, die deutlich älter als 60 Jahre sind, also die Zeit des Nationalsozialismus und der Euthanasie überlebt haben.

3.4. Zusammenfassung

Die Zahl der alten Menschen nimmt in Deutschland in den nächsten Jahren stetig zu, dies gilt gleichermaßen für Menschen mit Behinderungen, also auch für Menschen mit geistiger Behinderung. Ursachen für das allgemeine Älterwerden sind die deutlich verbesserten Lebensbedingungen (vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Veränderungen) und der medizinisch technische Fortschritt.

Die Zahl der alten Menschen mit Behinderungen wird überdurchschnittlich steigen, da durch die rassistischen Bestrebungen der Nationalsozialisten eine ganze Generation fast vollständig ausgelöscht wurde. Diese Zunahme des Anteils der älteren Menschen mit Einschränkungen bedeutet für die Behindertenhilfe, völlig neue Herausforderungen bewältigen zu müssen, da es hierzulande keinerlei Vorkenntnisse und Erfahrungen gibt und auch nicht geben kann. Um diesen zukünftigen Aufgaben gerecht zu werden, sind vor allem Kenntnisse darüber notwendig, in welchem Umfang der Anteil der alten Menschen mit geistiger Behinderung in den stationären Einrichtungen, beispielsweise von Berlin, in den nächsten Jahren steigen wird.

4. Die Erfassung der Altersstruktur

4.1. Problemlage und Projekt

Die Grundidee meiner vorliegenden Arbeit ist es, eine konzeptionelle Variante zu entwickeln, die in der Umsetzung einen sinnvollen altersgerechten Ruhestand und seine Begleitung bzw. Assistenz bei alten Menschen mit geistiger Behinderung ermöglicht. Hierzu ist es notwendig, einen Überblick über das Ausmaß des Alterungsprozesses in den Berliner Einrichtungen der stationären Behindertenhilfe zu erhalten. Nur diese Kenntnis ermöglicht es, entsprechende Vorstellungen zu entwickeln, wie in den Einrichtungen auf den möglichen Bedarf an altersgerechter Tagesstrukturierung reagiert werden muss. Vor dem Hintergrund der oben genannten Ursachen für den zu erwartenden Anstieg der Lebenserwartung von Menschen mit geistiger Behinderung müssen daher Datensammlungen verwendet und ausgewertet werden.

Hier bieten sich offensichtlich statistische Erhebungen an, die das Land Berlin vorhält. Leider ist festzustellen, dass es keine konkreten Angaben zur Altersstruktur gibt. Der Berliner Behindertenbericht (vgl. Senat von Berlin 2001) gibt Auskunft über Gleichstellung, berufliche Rehabilitation, Mobilitätsprojekte usw.. Welche Entwicklung das Altern als eine natürliche Gegebenheit nimmt und welche Perspektiven sich daraus ergeben, läßt sich nicht ableiten.

Es ist also notwendig, die Altersstruktur in den stationären Einrichtungen zu ermitteln, um daraus bedarfsorientierte Lösungen zu entwickeln.

4.2. Handlungskonzept

Aufgrund der Nichtverfügbarkeit von aktuell verwertbaren Informationen und Daten bietet es sich an, mittels eines empirischen Verfahrens diese Informationen selbst zu erheben.

Bei der Wahl des Verfahrens ist entscheidend, dass sich nach der Auswertung der gesammelten Daten die aktuelle Altersstruktur in bestimmten stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe in Berlin darstellen lässt. Auch zukünftige Verteilungen bzw. zu erwartende Konstellationen der Altersstrukturierung und der damit einhergehende Bedarf sollen daraus ableitbar sein. Dies bedeutet, dass die Informationen möglichst genau und aktuell sein müssen, daher kommt nur eine Datenerhebung in den Einrichtungen vor Ort (in Berlin) in Frage.

Weiterhin sollen Informationen darüber gesammelt werden, was Menschen mit geistiger Behinderung im Ruhestand aktuell in ihrer Freizeit machen, bzw. was sie gern machen möchten. Diese Informationssammlung kann nur mittels verbaler Kommunikation mit den betroffenen Bewohnern einer Einrichtung der stationären Behindertenhilfe gelingen. Ein geeignetes Mittel hierfür kann eine Befragung sein (Roth/Holling 1999, S. 147).

Die anzuwendenden Datenerhebungsmethoden müssen also zwei Schwerpunkten genügen. Im ersten Teil der Erhebung soll herausgefunden werden, wie sich die aktuelle Altersstruktur in der zu befragenden Einrichtung darstellt, um daraus Rückschlüsse für die aktuellen Anforderungen an Betreuung und Assistenz zu ziehen.

Der zweite Teil der Befragung soll sich inhaltlich mit eventuell schon vorhandenen Ruhestandsangeboten und deren Umsetzung befassen bzw. Aussagen liefern, die die Möglichkeiten und speziellen Anforderungen in der entsprechenden Einrichtung beschreiben. Hier sollen aber auch betroffene Bewohner Ihre Interessen, Wünsche und Meinungen zur Tagesstrukturierung äußern.

4.3. Die Methodenauswahl

Grundlage jeder empirischen Methodenauswahl ist die Forschungsfrage und deren Form. Vorliegend möchte ich ermitteln: „Wie viele Menschen in welchem Alter leben in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und wer hat welche Tagesstrukturierung?“ Zweite Frage ist: „Was speziell leistet eine mögliche interne Tagesstruktur und wie sieht die zukünftige Arbeit dort aus?“ und drittens möchte ich herausfinden: “Wie gestaltet sich für Menschen mit geistiger Behinderung in stationären Einrichtungen der Alltag aus ihrer Sicht und welche Wünsche haben sie für ihre Freizeitgestaltung?“.

Diese drei Fragen haben zwei verschiedene Adressaten. Einerseits sind hier die Träger der Einrichtungen, also die Leistungsanbieter zu befragen, andererseits sollen Leistungsempfänger ihre Meinung äußern. Daher wird der empirische Teil in zwei Komplexe gegliedert, einmal die Datenerhebung bei entsprechenden Mitarbeitern einer zu befragenden Einrichtung und andererseits die kurze Befragung der Bewohner, die im Ruhestand sind.

4.3.1. Die Methodenauswahl der Einrichtungsbefragung

Die Erhebung von Informationen und Daten bei den Leistungsanbietern soll die Altersstruktur der betroffenen Einrichtung abbilden und konkrete Aussagen zu dem möglichen Angebot „Interne Tagesstruktur“ für Menschen im Ruhestand machen, es gibt auch hier eine Zweiteilung.

Der erste Teil der Fragen wird sich mit der zahlenmäßigen Erfassung der Anzahl der Bewohner in bestimmten Altersgruppen beschäftigen. Da im ersten Teil eine Wertekategorie (Alter) mehrmals im auszuzählenden Personenkreis auftreten wird, geht es rein statistisch um die Erhebung der Häufigkeit dieses Wertes (Weinbach/Grinnell 2000, S. 06). Es handelt sich also um die Aufnahme von Daten durch Zählung, eine quantitative Untersuchung (Laatz 1993, S. 11).

Die Erfassung der Daten bezieht sich hier speziell auf die in einer bestimmten Art von Einrichtung lebenden Bewohner, deren Alter und Geschlecht, vor dem Hintergrund ihrer externen oder internen Tagesstruktur. In der Statistik bildet die Zielgruppe „Menschen mit geistiger Behinderung in der stationären Behindertenhilfe von Berlin“ eine Gesamtheit (Rohwer/Pötter 2001, S. 17f). Die genannten Eigenschaften der Mitglieder dieser Gruppe, die erforscht werden sollen, werden als Merkmale bezeichnet (ebenda, S. 27). Kann eine bestimmte Menge von Merkmalen gleicher Art einer Gruppe zugeordnet werden, spricht man von Merkmalsräumen, die vorab konzipiert werden müssen, da sich die Merkmalswerte innerhalb des Raumes ausschließen müssen (ebenda, S. 27, 48).

Die Anzahl der Bewohner in einem bestimmten Lebensalter stellt demnach den Merkmalsraum dar, dessen konzeptionelle Ausgestaltung die Unterteilung in Fünfjahreszeiträume widerspiegelt. Alle Merkmalswerte schließen sich gegenseitig aus. Die weitere Differenzierung nach Geschlecht soll es ermöglichen, die Angaben möglichst detailliert zu erfassen. Die Erhebung des Merkmals „weiblich“ gehört nicht zum Merkmalsraum „Anzahl der Bewohner in bestimmtem Alter“, da sich die Zahl der Frauen in der Anzahl der Bewohner wieder findet, sie schließen sich nicht aus. Das Merkmal „Geschlecht“ wird erst vergleichbar, wenn durch Differenz die Zahl der Männer ermittelt wird. Dies gilt ebenso für die Vergleichbarkeit der Angaben für die Tagesstrukturformen. In der Zählung der Gesamtbewohner nach Alter und Geschlecht sind nämlich alle folgenden erhobenen Mengen enthalten. Für die Auswertung ist das nicht erheblich, da die Tagesstrukturformen getrennt voneinander analysiert werden (hinsichtlich Alter und Geschlecht). Mein Hauptanliegen ist es, die Altersstruktur allgemein und in den einzelnen externen und internen Beschäftigungsformen darzustellen.

Im zweiten Teil der Befragung soll Raum für konzeptionelle Ideen einer schon vorhandenen oder noch zu entwickelnden Tagesstrukturierung für aus dem Arbeitsleben ausgeschiedene Menschen mit geistiger Behinderung sein. Die verschiedenen Ideen und Vorstellungen sollen miteinander verglichen werden, möglicherweise gar einen Trend aufzeigen. Da es sich hier nicht um eine standardisierte Datenerfassung handelt, ist eine qualitative Forschungsmethode zu bevorzugen (Laatz 1993, S. 11).

Um bestimmte Sachverhalte in einzelnen Problembereichen zu ermitteln, also zielgerichtet miteinander zu kommunizieren, bedient man sich in der Sozialforschung der Befragung (ebenda, S. 103ff; Roth/Holling 1999, S. 146ff; Atteslander 2000, S.133ff). Da es vorliegend um einen bestimmten Problemkreis, die Tagesgestaltung von Ruheständlern mit geistiger Behinderung im Bereich der stationären Behindertenhilfe, geht, sollten die Fragestellungen relativ offen sein. Es ist davon auszugehen, dass jede Einrichtung andere Ideen und Vorstellungen von solcherlei Projekten hat. Es bietet sich daher die Form des problemzentrierten Interviews an, da sowohl in bestimmte Themenkreise hinein gefragt werden kann, aber auch ein Raum der Offenheit besteht, spezifische Merkmale der eigenen Einrichtung zu erwähnen (Laatz 1993, S.105).

Letztendlich darf auch die Dauer der Befragung nicht unbeachtet bleiben. In der Regel ist eine Gesamtdauer von 30 Minuten bis 60 Minuten zumutbar (Atteslander 2000, S.162; Roth/Holling 1999, S. 153), was bei der Fragenevaluation Berücksichtigung finden muss.

4.3.1.1. Fragenevaluation der Einrichtungsbefragung

Am Anfang der Befragung stehen einleitende allgemeine Fragen, um die Befragungsatmosphäre angenehm zu gestalten und um in das Thema einzusteigen. Hierzu gehören einführende Angaben des Interviewers selbst zum Forschungsthema sowie anschließende Fragen zur Person des Befragten und der Einrichtung, die Gegenstand der Befragung sein soll. Die Erhebung selbst unterliegt in allen Teilen dem Ethik-Kodex der Deutschen Gesellschaft für Soziologie und des Bundesverbandes Deutscher Soziologen (Hopf bei Flick et al. 2000, S. 591ff), welcher sowohl die Freiwilligkeit der Angaben, als auch die Zusicherung der Anonymität umfasst. Daher werden aus dem einleitenden Gespräch nur das Datum der Erhebung und die Konkretisierung des Leistungsangebotes (stationär/teilstationär) schriftlich fixiert.

Da die Feststellung der Altersstruktur in der Wohneinrichtung und in den speziellen Beschäftigungsbereichen erster Hauptteil des Interviews ist, folgen Fragen zur Verteilung des Merkmals Alter in der Einrichtung insgesamt. Die Gliederung der Altersstufen in Fünfjahreszeiträume (Merkmalsräume) habe ich gewählt, um vom Umfang der Befragung her einen sinnvollen Rahmen zu wählen. Der erste und letzte altersmäßige Merkmalsraum ist jeweils nach unten bzw. oben offen, da davon ausgegangen werden kann, dass junge Menschen mit geistiger Behinderung noch länger im Arbeitsleben integriert sein werden. Alle Menschen über 65 Jahre sind aufgrund der Gesetzesregelung aus dem Arbeitsleben ausgeschieden und kommen somit als Zielgruppe für eine interne Tagesstruktur generell in Frage.

Im Fragebogen ist dann zwischen interner und externer Tagesstrukturierung zu unterscheiden, da vermutlich nicht mehr alle in der Wohneinrichtung lebenden Menschen im Arbeitsprozess eingebunden sind, weil sie aus Alters- oder Gesundheitsgründen ausschieden. Anschließend wird die Häufigkeit des Merkmals Alter in den einzelnen Beschäftigungsbereichen, WfBM und eventuell einer Tagesförderung unter dem verlängerten Dach der WfBM, bzw. in internen Beschäftigungsangeboten, analysiert. Dies dient späteren Rückschlüssen auf vorhandenen und in naher Zukunft entstehenden Bedarf. Bis hierhin hat die Befragung einen sehr strukturierten Charakter.

Im zweiten Teil der Befragung sollen bestimmte Fragen im Mittelpunkt stehen, die schon vorhandene Angebote einer internen Tagesstrukturierung oder Vorstellungen über ein noch entstehendes Angebot betreffen. Bei einem schon vorhandenen Angebot sind Fragen über personelle und räumliche Bedingungen, sowie über die tatsächlichen und genutzten Kapazitäten zu stellen. Vor dem Hintergrund der verstärkten gesundheitlichen Probleme bei älter werdenden Menschen mit geistiger Behinderung ist ebenso interessant, wie die Altersstruktur in einem solchen Angebot aussieht, um daraus auch Rückschlüsse für den inhaltlichen Rahmen ziehen zu können. Anschließend soll ganz offen nach dem derzeitigen Inhalt gefragt werden. Am Schluss steht die Frage nach dem Blick in die Zukunft mit einem Zeithorizont von fünf Jahren.

[...]


[1] Beschäftigte über 65 Jahre sind der Gruppe 60 bis unter 65 Jahre zugeordnet, Beschäftigte unter 18 Jahre der Gruppe 18 bis unter 25 Jahre

Excerpt out of 114 pages

Details

Title
Normales Altern unnormal? Menschen mit geistiger Behinderung im Ruhestand
Subtitle
Eine Herausforderung für die stationäre Behindertenhilfe in Berlin
College
Catholic University for Applied Sciences Berlin
Grade
1,0
Author
Year
2004
Pages
114
Catalog Number
V36016
ISBN (eBook)
9783638357692
ISBN (Book)
9783638715683
File size
936 KB
Language
German
Keywords
Normales, Altern, Menschen, Behinderung, Ruhestand, Eine, Herausforderung, Behindertenhilfe, Berlin, Heilpädagogik
Quote paper
Jochen Hermann (Author), 2004, Normales Altern unnormal? Menschen mit geistiger Behinderung im Ruhestand, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36016

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