Gesundheitssysteme im internationalen Vergleich: Deutschland - Österreich


Dossier / Travail, 2004

40 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Wirtschaftliche und Demografische Rahmenbedingungen

3. Grundstruktur des Gesundheitswesens
3.1. Organisationsstruktur
3.2. Sozialversicherungssystem
3.2.1. Pflichtversicherung/ Sozialversicherung
3.2.2. Krankenversicherung
3.2.3. Unfallversicherung
3.2.4. Bundespflegegeld

4. Finanzierung des Gesundheitssystems
4.1. Finanzierung der Krankenversicherungsträger
4.2. Zusätzliche Finanzierungsquellen
4.3. Out- of- Pocket Payments
4.3.1. Primärer Sektor
4.3.2. Stationärer Sektor

5. Ausgaben des Gesundheitssystems

6. Leistungserbringung und Inanspruchnahme im Gesundheitssystem
6.1. Primäre Gesundheitsversorgung
6.1.1. Ärzte
6.1.2. Spitalambulanzen
6.2. Stationäre Gesundheitsversorgung
6.3. Pflege
6.3.1. Ambulante Pflege
6.3.2. Stationäre Pflege

7. Mittelverwendung im Gesundheitssystem
7.1. Budgetsetzung und Ressourcenallokation
7.2. Finanzierung von Krankenhäusern
7.2.1. Allgemeine Finanzierung
7.2.2. Leistungsorientierte Krankenanstalten- Finanzierung / DRG- System

8. Reformen im Gesundheitssystem
8.1. Zielvorgaben
8.2. Qualitätssicherung/ Qualitätsmessung
8.3. Integrative Versorgung

9. Zusammenfassung

10. Fazit: Was kann Deutschland von Österreich lernen

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung - Altersstruktur der österreichischen Bevölkerung in den Jahren 2000, 2015 und 2030. S. 6

http://www.ooe.gv.at/statistik/Berichte/Bevoelkerung/Demografische_Hersusforderung_DatenVZ01.pdf [Stand: 3.06.2004]

Abbildung 2: Bruttoinlandsprodukt (BIP) - jährliche Veränderungen in Prozent. S. 7

Europäisches Observatorium für Gesundheitssysteme (Hrsg.). M. Hofmarcher/

H. Rack. Gesundheitssysteme im Wandel. Österreich. Kopenhagen. 2001

Abbildung 3: Leistungen der Krankenversicherung Österreich in Euro. S.18

Magistratsabteilung für Angelegenheiten der Landessanitätsdirektion Dezernat

II - Gesundheitsplanung (Hrsg.). Gesundheitsbericht für Wien. 1. Auflage.

Wien. 1998

Abbildung 4: Gesundheitsausgaben in Prozent des BIP, 1997. S.20

Europäisches Observatorium für Gesundheitssysteme (Hrsg.). M. Hofmarcher/

H. Rack. Gesundheitssysteme im Wandel. Österreich. Kopenhagen. 2001

Abbildung 5: Gesundheitsausgaben aus öffentlichen Quellen, in Prozent der gesamten

Gesundheitsausgaben in der Europäischen Region der WHO 1997. S.21

Europäisches Observatorium für Gesundheitssysteme (Hrsg.). M. Hofmarcher/

H. Rack. Gesundheitssysteme im Wandel. Österreich. Kopenhagen. 2001

Abbildung 6: Krankenhausbetten in Akutkrankenhäusern pro 1000 Einwohner, 1998. S.25

Europäisches Observatorium für Gesundheitssysteme (Hrsg.). M. Hofmarcher/

H. Rack. Gesundheitssysteme im Wandel. Österreich. Kopenhagen. 2001

1. Einleitung

Im Zeichen zunehmender Globalisierung und Europäisierung orientieren sich die nationalen Gesundheitssysteme zunehmend an der Entwicklung anderer Systeme. Dabei konzentriert sich die europaweite Diskussion nicht nur auf den reinen Vergleich der Systeme, sondern auch auf die allgemeine ökonomische Konvergenz , die als Zielsetzung der nationalen Gesundheitspolitik immer mehr in den Vordergrund rückt. Schon 1992 bemühten sich die Mitgliedsstaaten der EU um eine Annähung ihrer Volkswirtschaft. Dabei könnte aufgrund der Bemühungen zu einer ökonomischen Konvergenz, auf eine Konvergenz der Gesundheitssysteme (innerhalb von Europa) geschlossen werden.[1]

Bei der Betrachtung verschiedener Gesundheitssysteme (GS) zeigen sich vor allem Unterschiede in der Organisation, der Finanzierung sowie in der Bereitstellung von Ressourcen, womit jeweils auch individuelle Stärken und Schwächen dieser Gesundheitssysteme verbunden sind.1

Der Vergleich eines GS mit anderen Systemen anderer Staaten unterstützt des Weiteren einen gegenseitigen Lernprozess, der zu einer deutlichen Verbesserung der systematischen Ausgestaltung führen kann. Dabei wird angestrebt, die gesundheitliche Situation der Bevölkerung zu verbessern.1

Das Ziel von GS- Vergleichen liegt primär darin, einen weitfassenden Überblick über die Entwicklung wichtiger Merkmale und Kerngrößen von GS anderer Länder zu bekommen. Darüber hinaus bieten GS- Vergleiche die Möglichkeit, den Stellenwert der medizinischen Versorgung und der Gesundheit in einem Land zu ermitteln. Damit ist der GS- Vergleich auch bedeutend für die Beurteilung der Effizienz und Effektivität eines GS.1

In meiner vorliegenden Arbeit befasse ich mich ausschließlich mit dem Vergleich der GS Deutschland - Österreich. Dabei werde ich zunächst die beiden GS grob vorstellen und unter den Gesichtspunkten Struktur des GS, Finanzierung, Leistungserbringung, Verwendung der Finanzmittel sowie Reformen im GS beleuchten. Abschließend fasse ich die Stärken und Schwächen des österreichischen Gesundheitssystems noch einmal kurz zusammen und gehe darauf ein, was Deutschland von Österreich lernen kann.

2. Wirtschaftliche und Demografische Rahmenbedingungen

1998 umfasste die Bevölkerung in Österreich 8,08 Millionen Menschen, wobei 56% davon in Städten lebten. Mit einem Bevölkerungswachstum von 4,4 % seit 1990 gehört Österreich, zusammen mit den Niederlanden und Luxemburg, zu den EU- Ländern mit der größten Wachstumsrate. Aber Österreich hat nicht nur eine Steigung der Wachstumsrate der Bevölkerung zu verzeichnen, sondern auch einen Rückgang der Mortalitätsrate. Gegenüber 1970 verringerte sich die Mortalität um insgesamt 40 %. Dabei erweisen sich Herzkrankheiten, bösartige Neubildungen, Hirngefäßerkrankungen, Unfälle sowie Pneumonie, Grippe und sonstige Erkrankungen der Atemwege als die 5 wichtigsten Todesursachen. Relativ zur gesamten Mortalität war die Verringerung der Sterberate in Österreich zwischen 1970 und 1997, verglichen mit dem EU- Durchschnitt, um 18% stärker ausgeprägt, dass heißt, sie sank deutlich schneller. Der Rückgang der Mortalität infolge von Krebserkrankungen war dabei am deutlichsten ausgeprägt. Während in Österreich die Todesfälle infolge von Krebserkrankungen in 25 Jahren um 17% von 228 pro 100.000 Personen auf 189 verringerte, war der Rückgang im Durchschnitt der europäischen Union deutlich geringer.[2]

Doch Österreich hat ähnlich wie Deutschland mit einer demografischen Strukturveränderung der Bevölkerung zu kämpfen, die vor allem durch die Geburtenentwicklung, die altersspezifische Sterblichkeit sowie die Zu- und Abwanderung bestimmt ist. Seit Beginn der neunziger Jahre ist die Geburtenzahl allein in Oberösterreich von 17.500 auf derzeit unter 13.000 gesunken. Im Gegensatz dazu steigt die Lebenserwartung der Menschen kontinuierlich. Die gesamte Lebenserwartung - von Geburt bis zum Tod - betrug 1950 für Männer 64 und für Frauen 70 Jahre. Heute liegt diese für Männer bei 76 und für Frauen bei 80 Jahre. Dabei treffen diese demografischen Daten für Österreich wie auch für Deutschland gleichermaßen zu. Demnach werden die Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung beider Länder ähnlich ausfallen.2

Die Zahl der Personen im Kindes- und Jugendalter geht stetig zurück, so dass im Jahr 2015 sowohl in Österreich, als auch in Deutschland deutlich weniger unter 20-jährige leben als heute. Darüber hinaus wird der Anteil älterer Menschen anwachsen. So wird die Zahl der über 60- jährigen mit steigender Dynamik bis zum Jahr 2015 um über 65.000 Personen zunehmen und bis zum Jahr 2030 um weitere 140.000 Personen ansteigen (siehe Abbildung 1). Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass sich die Zahl der über 85- jährigen in den nächsten 30 Jahren in Österreich, wie auch in Deutschland mehr als verdoppeln wird. Somit wird in beiden Ländern ein immer mächtigerer Kopf auf kontinuierlich schwächer werdenden Schultern lasten. Das Haupt der Bevölkerungspyramide wird also zunehmend mächtiger, während der Fuß immer schwächer wird.[3]

Abb.1: Bevölkerungsentwicklung - Altersstruktur der österreichischen Bevölkerung in den Jahren 2000, 2015 und 20303

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bis zu den 80er Jahren galt in Österreich: von 100 Österreichern waren 33 Jugendlich unter 20 Jahre, 50 im erwerbsfähigen Alter und 17 im Pensionsalter. Bis zum Jahr 2030 vertauschen sich die Gewichte zwischen Jungen und Senioren auf nur noch 19 Junge, 47 Erwerbstätige und immerhin 34 Senioren. Dadurch kommt es zu drastischen Veränderungen in der Wirtschaft und Gesellschaft.3

In Deutschland stellt sich die demografische Entwicklung ähnlich dramatisch dar. Nach Ergebnissen der 10. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung für die Jahre 2001 bis 2050 wird sich der Bevölkerungsanteil der über 60- jährigen von heute 24,1 % auf ca. 36,7 % im Jahr 2050 erhöhen.3

Diese drastischen demografischen Strukturveränderungen beider Länder, stellen vor allem ihr Gesundheitswesen vor neue Herausforderungen. Um auch in Zukunft eine qualitative und hochwertige medizinische Versorgung, sowie den Zugang zur Gesundheitsversorgung gewährleisten zu können, müssen Länderspezifisch umfassende, effiziente, effektive sowie nachhaltig wirksame Reformen im Gesundheitswesen durchgeführt werden.[4] Im Verlauf meiner Arbeit werde ich auf diese Thematik noch etwas genauer eingehen.

Im Gegensatz zur gleichen Tendenz in der demografischen Entwicklung beider zu vergleichenden Länder, gibt es jedoch tendenzielle Unterschiede in der Wirtschaft. Im Gegensatz zu Deutschland ist die österreichische Wirtschaft auf Wachstumskurs. Nach einer aktuellen Prognose wird sich das reale Wirtschaftswachstum nach einem Wert von 2,1% im Jahr 1999 - auf 3,4% im Jahr 2000 beschleunigen und weiterhin im Jahr 2001 mit 3,1% immer noch ein stabiles Wachstum aufweisen. Damit entspricht das vorhergesagte Wirtschaftswachstum in Österreich für 2000 und 2001 genau jenem der Europäischen Union - und liegt somit etwas unter dem der Eurozone, aber deutlich über dem von Deutschland (siehe Abbildung 2)5

Abb.2.: Bruttoinlandsprodukt (BIP) - jährliche Veränderungen in Prozent[5]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[6] [7] [8]

Nachdem Österreich 1999 erstmals die Grenze von 3 Mio. Beschäftigten überschritten hatte, wurde weiterhin für die Anzahl der unselbständig Beschäftigten ein weiterer Anstieg erwartet. Die Arbeitslosenrate wies ebenfalls 1999 sowie 2000 einen spürbaren Rückgang auf und wird - laut Prognosen- auch in den darauf folgenden Jahren weiterhin leicht sinken. Des Weiteren ist eine Steigung der Arbeitnehmerentgelte, die als wichtigste Finanzierungsquelle für das Gesundheitswesen gelten, um 3,5% im Jahr 2000 zu verzeichnen. Diese werden vermutlich auch in den folgenden Jahren ein noch stärkeres Wachstum von bis zu 4 % jährlich aufweisen. Darüber hinaus werden gleichzeitig mit den Arbeitnehmerentgelten auch die Beiträge zur Sozialversicherung steigen, deren Höhe als Prozentsatz des Einkommens gesetzlich vorgeschrieben ist.9

Des Weiteren wurde, um die Teilnahme an der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zu gewährleisten, mit Hilfe von Konsolidierungsmaßnahmen, die vor allem im Gesundheits- und Sozialwesen angesiedelt waren, das Defizit der öffentlichen Haushalte in Österreich auf knapp unter 2 % der BIP reduziert. Zu den zentralen Maßnahmen im Gesundheitsbereich zählten dabei zum einen die Sicherstellung höherer Einnahmen für die Sozialversicherung - zum anderen, die mit Hilfe der Einführung bzw. der Erhöhung von Selbstbehalten und die Umstellung der Finanzierung von Krankenanstalten.[9]

In Deutschland dagegen nimmt das Wirtschaftswachstum stetig ab. Laut dem Statistischen Bundesamt, nahm das deutsche Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2001 im Vergleich zum Vorjahr real nur um 0,6% zu. Das war, nach dem Rückgang um 1,1 % im Jahr 1993, das schwächste wirtschaftliche Wachstum seit der deutschen Einheit.[10] Die lahmende Wirtschaft schlug sich vor allem in der steigenden Arbeitslosenquote nieder. Die Arbeitslosenquote erreichte im Dezember 2002 8,5%, gegenüber 7,9% im Ende 2001.[11] Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung blieb auch im Jahr 2003 noch schwach und verläuft somit deutlich unterhalb des Durchschnitts des Euro- Raums (siehe Abbildung 3).[12]

3. Grundstruktur des Gesundheitswesens

Das österreichische Gesundheitssystem basiert auf einer gesamtstaatlichen Verantwortung für die gesundheitliche Versorgung der österreichischen Bevölkerung. Die gesetzlichen Regelungen der Pflichtversicherung gewährleisten somit für jeden einzelnen Bürger den Zugang zu einer umfassenden medizinischen und sozialen Versorgung. Dabei wird das Sozialversicherungssystem hauptsächlich von der gesetzlichen Krankenversicherung, der Unfallversicherung sowie der Rentenversicherung (Pensionsversicherung) getragen. Zudem regelt das Bundespflegegeldgesetz durch finanzielle Unterstützung, die Hilfestellung für pflegebedürftige Personen.[13]

3.1. Organisationsstruktur

Die Organisationstruktur des Gesundheitswesens in Österreich ist vor allem durch eine Interaktion öffentlicher, privat- gemeinnütziger sowie privater Akteure bestimmt.[14]

Im Bundesrat und im Nationalrat werden Gesetzesvorschläge zum Ausbau, zur Entwicklung sowie zu Reformen des Gesundheits- und Sozialwesens parlamentarisch behandelt und weiterhin vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen (BMSG) initiiert. Darüber hinaus überwacht das BMSG als Aufsichtsbehörde die Einhaltung der Gesetze, die von den Trägern der sozialen Krankenversicherung und der Standesvertretung der Ärzte (Österreichische Ärztekammer) zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung umgesetzt werden.14

Gegen Bezahlung eines monatlichen, obligatorischen Krankenversicherungsbeitrags, erhalten österreichische Patienten „Rechtstitel zu Behandlungen“. Diese Rechtstitel ergeben sich wiederum aus dem aktuellen Stand der allgemeinen Sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen. Weiterhin haben die Patienten das Recht, frei praktizierende Ärzte frei zu wählen. Sind diese Ärzte Vertragspartner der Sozialversicherung, so verfügen sie laut den Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) und des Ärztegesetztes über Rechte und Pflichten - und des Weiteren ergibt sich als Vertragspartner der sozialen Krankenversicherung für jene Ärzte ein Behandlungsgebot. Dabei werden zwischen den gesetzlichen Standesvertretungen der Ärzte und der sozialen Krankenversicherung, in regelmäßigen Abständen Verhandlungen geführt, in denen die Anzahl der Vertragspartner sowie die Menge der verfügbaren Leistungen und das Honorierungsschema im Rahmen des Gesamtvertrages festgelegt werden.14

Die Beziehungen zwischen den Krankenversicherungsträgern und den Krankenanstalten sind im ASVG sowie im Bundes- Krankenanstaltengesetz (B- KAG) und in den Landes- Krankenanstaltengesetzen (L- KAG) verankert und geregelt. Dabei finanziert die soziale Krankenversicherung über die Hälfte der Kosten der Krankenhäuser. Aufgrund der Kompetenzenregelungen in der Bundesverfassung, haben die Länder im Bereich des Krankenanstaltenwesens einen umfassenden Versorgungsauftrag, der von den Eigentümern der Krankenhäuser, den Spitalhaltern umgesetzt wird. Investitionskosten und Erhaltungskosten sowie ein Anteil der Betriebskosten werden sowohl von den Ländern als auch vom Bund und den Eigentümern bezahlt. Allein 1997 wurden insgesamt neun Landesfonds zur Finanzierung der Krankenhäuser eingerichtet. Dabei werden die Fonds mit budgetierten Mitteln der sozialen Krankenversicherung und mit Steuermitteln beschickt. Des Weiteren enthalten sie in einigen Ländern auch die Landesmittel und in manchen Bundesländern sogar die gesamten Finanzmittel, einschließlich der aller Spitalhalter. Den Landesfonds, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, steht dabei die Aufgabe zu, die Abrechnung der Versorgungsleistungen pro krankenversicherte Person nach Diagnosefallgruppen zu gewährleisten (DRG- System).15

In den Landtagen wird über die Gesetzesvorschläge bezüglich des Krankenanstaltswesens, die von den verantwortlichen Landesräten initiiert werden, diskutiert und abgestimmt.15

Weiterhin ist die, auf der Bundesebene angesiedelte, Strukturkommission neben anderen zahlreichen Aufgaben, vor allem für die Beschlussfassung sowie für die Überwachung der Umsetzung des Krankenanstalten- und Großgeräteplans verantwortlich. Von ihr gehen des Weitern Initiativen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aus. Die Landeskommissionen überwachen dabei unter anderem die Implementierung der Leistungsorientierten Krankenanstalten- Finanzierung (LKF) sowie die strikte Einhaltung der Vorgaben des Krankenanstalten- und Großgeräteplans.[15]

3.2. Sozialversicherungssystem

In Österreich geht das Sozialrecht allgemein von der Annahme des notwendigen Schutzes gesellschaftlich schwächer gestellter Personen aus. Das heißt, dass alle Personen, die den „Wechselfällen des Lebens“ wie Alter, Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit sowie Arbeitslosigkeit ausgesetzt sind, oft nicht imstande sind, entsprechende finanzielle Konsequenzen selbst zu tragen. Daher gehört es zu den wichtigsten Aufgaben des Staates, den einzelnen Betroffenen beim Auftreten solcher Einschnitte zu schützen, vor allem durch die Anspruchsberechtigung auf bestimmt Leistungen durch den Staat oder staatliche Einrichtungen. Daraus resultieren umfangreiche Sicherungssysteme, wie die Sozial- oder Arbeitslosenversicherung, die Sozialversorgung oder die Sozialhilfe.[16]

3.2.1. Pflichtversicherung/ Sozialversicherung

In Österreich gilt die Sozialversicherung als eine Ex- lege- Versicherung, das heißt als gesetzlich geregelte Pflichtversicherung. Dieses Prinzip der Pflichtversicherung beruht dabei auf dem Gedanken des sozialen Ausgleichs und der damit verbundenen Solidarität. Die Sozialversicherung finanziert sich dabei primär durch die Beitragsleistungen ihrer Mitglieder, die im Sinne einer „Risikogemeinschaft“ gesetzlich dazu verpflichtet sind. Dabei knüpft die Zahlungspflicht an die Erwerbstätigkeit an. In den jeweiligen Schutz sind neben dem Zahler selbst auch immer seine nicht erwerbstätigen Angehörigen mit einbezogen.[17] In Deutschland ist ein ähnliches System zu finden. Durch die Familienversicherung haben erwerbslose Angehörige, wie zum Beispiel Kinder, die Möglichkeit, sich beitragsfrei über Ihre Eltern mitversichern zu lassen.18

In Österreich wird die Sozialversicherung von insgesamt 28 Sozialversicherungsträgern (öffentlich- rechtliche Körperschaften, wie zum Beispiel Krankenkassen und Versicherungsanstalten) wahrgenommen. Alle Versicherungsträger sind im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zusammengefasst. Die Koordination der einzelnen Interessen aller Sozialversicherungsträger koordiniert der Hauptverband, da er mit übergreifenden Kompetenzen ausgestattet ist. 1997 betrug das Gesamtbudget der Sozialversicherung rund 409 Mrd. Schilling, was ca. 29,72 Mrd. Euro entspricht.18

Das österreichische Gesundheitssystem umfasst insgesamt 3 Bereiche - Die Krankenversicherung, die Unfallversicherung und die Pensionsversicherung, wobei letztere, je nach Form der Erwerbstätigkeit und nach Berufsgruppen (z.B. Bauern, Eisenbahner etc.) gesetzlich differenziert geregelt sind.18

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) bildet dabei die Rechtsgrundlage für die Kranken-, Unfall und Pensionsversicherung der in Österreich unselbständigen Beschäftigten sowie für die Krankenversicherung der Pensionisten. Die selbständigen Erwerbstätigen der gewerblichen Wirtschaft sind dagegen nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) versichert. Freiberufliche Ärzte, selbständige Apotheker und Patientenanwälte sind derzeit in das Freiberufliche Selbständigen- Sozialversicherungsgesetz (FSVG) einbezogen. Dies gilt jedoch nicht für alle Versicherungsformen.[18]

3.2.2. Krankenversicherung

Die Krankenversicherung Österreichs ist für Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsvorsorge, zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie im Erkrankungsfall zur Wiederherstellung der Gesundheit zuständig.[19] Somit deckt sie genau wie in Deutschland, die Bereiche der primären, sekundären und tertiären Prävention ab. Des Weiteren leistet die Krankenversicherung Unterstützung bei Arbeitsausfällen wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt. Dabei handelt es sich zum einen um Geldleistungen, wie Krankengeld, Wochengeld, etc., oder zum anderen um Sachleistungen, wie Anstaltspflege, Hauskrankenpflege etc.. Für die Sachleistungen ist es jedoch notwendig, Verträge mit Ärzten, Krankenanstalten, Apotheken oder anderen Vertretern von Gesundheitsberufen, abzuschließen.20

Laut §120 ASVG wird „Krankheit“ als regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der eine Krankenbehandlung notwendig macht, definiert. Zur Behandlung von Krankheit werden ärztliche Hilfe, Heilmittel sowie Heilbehelfe zur Verfügung gestellt. Dazu zählen Medikamente, Brillen oder auch Schuheinlagen. Des Weiteren gelten Zahnbehandlungen und Zahnersatz als eine Krankenbehandlung. Die Versicherten sind jedoch, genau wie in Deutschland, je nach Versicherungsträger in einem unterschiedlichen Ausmaß durch Selbstbehalte, Krankenschein- und Rezeptgebühren oder Kostenbeiträgen zu Zuzahlungen verpflichtet.[20]

[...]


[1] vgl. Mühlbacher/ Henke/ Knabner/ Mackenthun/ Schreyögg. Deutschland im Strukturvergleich von

Gesundheitssystemen. 2004. S. 6 - 19

[2] vgl. Europäisches Observatorium für Gesundheitssysteme (Hrsg.). M. Hofmarcher/ H. Rack.

Gesundheitssysteme im Wandel. Österreich. 2001. S.1 - 3

[3] vgl. www.ooe.gv.at [Stand: 3.06.2004]

[4] vgl.: www.bundesregierung.de [Stand: 8.06.2004]

[5] vgl. Europäisches Observatorium für Gesundheitssysteme (Hrsg.). M. Hofmarcher/ H. Rack.

Gesundheitssysteme im Wandel. Österreich. 2001. S.6

[6] vgl.: www.destatis.de [Stand: 8.06.2004]

[7] EU-15: alle EU- Länder

[8] EU-11: alle EU- Länder, die Mitglieder der Währungsunion sind - außer Großbritannien, Dänemark und

Griechenland

[9] vgl.: Europäisches Observatorium für Gesundheitssysteme (Hrsg.). M. Hofmarcher/ H. Rack.

Gesundheitssysteme im Wandel. Österreich. 2001. S.5 -7

[10] vgl.: www.destatis.de [Stand: 08.06.2004]

[11] vgl.: www.lbbw.de [Stand: 10.06.2004]

[12] vgl.: Europäisches Observatorium für Gesundheitssysteme (Hrsg.). M. Hofmarcher/ H. Rack.

Gesundheitssysteme im Wandel. Österreich. 2001. S.5 -7

[13] vgl.: Magistratsabteilung für Angelegenheiten der Ländersanitätsdirektion Dezernat II (Hrsg.).

Gesundheitsbericht für Wien. 1998. S. 307

[14] vgl. Europäisches Observatorium für Gesundheitssysteme (Hrsg.). M. Hofmarcher/ H. Rack.

Gesundheitssysteme im Wandel. Österreich. 2001. S.11 - 14

[15] vgl. Europäisches Observatorium für Gesundheitssysteme (Hrsg.). M. Hofmarcher/ H. Rack.

Gesundheitssysteme im Wandel. Österreich. 2001. S.11 - 14

[16] vgl. Magistratsabteilung für Angelegenheiten der Ländersanitätsdirektion Dezernat II (Hrsg.).

Gesundheitsbericht für Wien. 1998. S. 309

[17] vgl. Magistratsabteilung für Angelegenheiten der Ländersanitätsdirektion Dezernat II (Hrsg.).

Gesundheitsbericht für Wien. 1998. S. 309

[18] vgl. Magistratsabteilung für Angelegenheiten der Ländersanitätsdirektion Dezernat II (Hrsg.)

Gesundheitsbericht für Wien. 1998. S. 309- 310

[19] vgl. Magistratsabteilung für Angelegenheiten der Ländersanitätsdirektion Dezernat II (Hrsg.).

Gesundheitsbericht für Wien. 1998. S. 311

[20] vgl. Magistratsabteilung für Angelegenheiten der Ländersanitätsdirektion Dezernat II (Hrsg.).

Gesundheitsbericht für Wien. 1998. S. 311

Fin de l'extrait de 40 pages

Résumé des informations

Titre
Gesundheitssysteme im internationalen Vergleich: Deutschland - Österreich
Université
University of Applied Sciences Neubrandenburg
Cours
Gesundheitssysteme im internationen Vergleich
Note
1,3
Auteur
Année
2004
Pages
40
N° de catalogue
V36072
ISBN (ebook)
9783638358101
Taille d'un fichier
600 KB
Langue
allemand
Mots clés
Gesundheitssysteme, Vergleich, Deutschland, Gesundheitssysteme, Vergleich
Citation du texte
Anika Mescke (Auteur), 2004, Gesundheitssysteme im internationalen Vergleich: Deutschland - Österreich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36072

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