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Islam und Baurecht. Rechtliche und faktische Probleme beim Moscheebau

Title: Islam und Baurecht. Rechtliche und faktische Probleme beim Moscheebau

Seminar Paper , 2005 , 52 Pages , Grade: 17 Punkte

Autor:in: Paul Gaitzsch (Author)

Law - Public Law / Administrative Law
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„Alle Religionen sind gleich und gut, wenn nur die Leute, die sich zu ihnen bekennen, ehrliche Leute sind. Und wenn Türken und Heiden kämen und wollten hier im Land wohnen, dann würden wir ihnen Moscheen und Kirchen bauen.“
Friedrich der Große (1740)

Das Seminarthema „Islam in der deutschen Rechtsordnung“ trifft wie kein zweites den Kern aktueller gesellschaftspolitischer Diskussionen. Es bietet die Möglichkeit, auf juristischer Grundlage, jenseits mannigfaltiger Aufgeregtheiten und öffentlicher Aussagen, möglichst „unaufgeregt“ und sachlich, verschiedene Facetten dieses Großthemas zu beleuchten. Wie im Zuge der Recherchen zum Thema „Moscheebau“ schnell klar wurde, ist eine erschöpfende Auseinandersetzung wegen der Vielschichtigkeit der Thematik ohne Ausflüge über das Baurecht als Grundlage hinaus in andere Disziplinen wie zum Beispiel Konfliktforschung oder Architekturkritik schwer möglich, auch deshalb aber so interessant.

Der Bau christlicher Kultstätten hat in Deutschland nach der Bauwelle aufgrund der Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs in heutiger Zeit Seltenheitswert. Die Teilnahme an kirchlichen Ritualen verfällt seit den 60er Jahren kontinuierlich. Für Kirchenbauten vor allem in Citylagen oder in schwach besiedelten Gebieten Ostdeutschlands werden Umnutzungen oder Stillegungen aufgrund der Lockerung der kirchengemeindlichen Struktur teilweise unausweichlich. Auch Synagogenneubauten erregen Aufsehen, weil sie so selten vorkommen. Für Architekten ist die Projektierung eines Sakralbaus daher immer etwas Besonderes: Es lockt sie der Raum, der nicht den Zwängen des Alltäglichen gehorcht; nicht praktisch und profitabel sein muss, der nur dem Nichtbeschreiblichen zu dienen hat. Hier darf der Architekt zeigen, was er sein kann: ein Künstler der Transzendenz.

Im Gegensatz zum oben Erwähnten erlebt der Bau repräsentativer Moscheen seit Anfang der 90er Jahre einen Boom. Solche Vorhaben lösen in der Mehrheitsgesellschaft in vielen Fällen heftige Reaktionen aus und zeigen deren Besorgnis, der Islam werde sich nicht mit dem Status der Gleichrangigkeit in einer inzwischen religiös-pluralen Gesellschaft zufrieden geben, sondern sich unter anderem durch sichtbare bauliche Präsenz in unseren Städten auf Dominanz ausrichten.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Hinführung

I. Einleitung

II. Eingrenzung der Thematik

III. Literatur/Stand der Forschung

B. Faktische Rahmenbedingungen

I. Geschichtliche Darstellungen

1. Abriss über die Geschichte der deutsch-islamischen Begegnung

2. Geschichte des Moscheebaus auf deutschem Boden

II. Moscheebauvereine und ihre Dachverbände

1. Lokale Ebene

2. Überörtliche Ebene – die wichtigsten Dachverbände

3. Spitzenverbände

III. Eigenleistung der Muslime beim Bau

IV. Finanzierung

C. Bedeutung, Architekturgeschichte und Inneneinrichtung der Moschee

I. Grundsätzliches

II. Geschichte und Herausbildung verschiedener Moscheetypen

III. Moschee als „Bürgerhaus“

IV. Moscheepersonal

V. Äußerliche Gestaltung von Moscheen in der Diaspora

1. Einführung

2. Trends und Architekturkonzeptionen

VI. Anmerkungen zur Inneneinrichtung

1. Gebetsnische (mihrâb)

2. Kanzel (minbar)

3. Podest (kursi)

4. Gebetsrufergalerie (müezzin mahfili)

5. Brunnen

6. Sonstiges

VII. Rituelles Gebet (salât)

VIII. Moscheenamen

D. Rechtliche Rahmenbedingungen und Probleme

I. Moscheebau als Verwirklichung grundrechtlich geschützter Religionsausübungsfreiheit (Art. 4 II GG)

II. Berücksichtigung und Zulässigkeit von Moscheen in der Bauleitplanung

1. Allgemeines

2. Berücksichtigung im Abwägungsvorgang

III. Zulässigkeit eines Moscheebaus im B-Plan-Gebiet (beplanter Innenbereich)

1. Plangebiet

2. Ausnahme/Befreiung

IV. Zulässigkeit eines Moscheebaus im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB)

1. Einfügen

2. Beeinträchtigung des Ortsbilds

3. Ergebnis

V. Nachbarschutz

1. Mögliche Beeinträchtigungen der Nachbarn

2. Kreis der Einwendungsberechtigten

3. Nachbarschützende Vorschriften

VI. Bauordnungsrecht und Moscheebau

1. Verunstaltung

2. Stellplatzfrage

3. Anwendung der Versammlungsstättenverordnung

4. Ergebnis

VII. Gemeindliches Einvernehmen

VIII. Veränderungssperre/Zurückstellung (§ 14 I/15 I BauGB) als Verhinderungs-/Vermeidungsstrategie

IX. Ergebnisse

E. Moscheebaukonflikte – unausweichlich?

I. Beschreibung der Konfliktart/des Konfliktanlasses

II. Konfliktakteure/Handlungsempfehlungen

1. Moscheegemeinden/-bauvereine

2. Baugenehmigungsbehörden

3. Kommunalpolitik

4. Verwaltung(-sspitze)

5. Bevölkerung/Angrenzer

6. Christliche Kirchen

7. Architekt

III. Die Standortfrage

IV. Fazit

F. Fallstudien

I. Das „Mannheimer Modell“: Yavuz Sultan Selim Camii (DITIB)

1. Umfeld/Ausgangssiuation/Baubeschreibung

2. Baugeschichte

3. Konfliktgeschehen

4. Lehren/Anmerkungen

5. Das „Mannheimer Modell“

II. Konfliktvermeidung von beiden Seiten: Türkyie Mevlana Cami Weinheim (DITIB)

1. Umfeld/Ausgangssituation/Baubeschreibung

2. Baugeschichte

3. Konfliktgeschehen

4. Lehren/Anmerkungen

G. Schlussbemerkungen/Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die rechtlichen und faktischen Rahmenbedingungen beim Moscheebau in Deutschland. Ziel ist es, die baurechtliche Zulässigkeit im Kontext der Religionsfreiheit zu untersuchen und Ansätze zur Bewältigung der bei Moscheebauvorhaben häufig auftretenden gesellschaftlichen Konflikte zu erarbeiten.

  • Baurechtliche Grundlagen für den Bau von Sakralbauten
  • Religionsfreiheit als grundrechtliches Fundament
  • Konfliktanalyse zwischen Bevölkerung, Verwaltung und Moscheegemeinden
  • Architektonische Aspekte und die "Offene Moschee"
  • Praktische Fallstudien aus der Rhein-Neckar-Region

Auszug aus dem Buch

I. Moscheebau als Verwirklichung grundrechtlich geschützter Religionsausübungsfreiheit (Art. 4 II GG)

Moscheebauvorhaben sind ein Lackmustest für die Verwirklichung von Religionsfreiheit.

Die in Deutschland ansässigen Muslime leben in einem säkularen Rechtsstaat als verbindlicher Rahmenordnung, und das auf Grundlage der Religionsfreiheit aus Art. 4 GG, die die Freiheit schützt, Glauben, Gewissen und Weltanschauung als innere Überzeugungen zu bilden und zu haben, darüber zu kommunizieren und entsprechend zu handeln.

Wegen der dadurch normierten religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates ist es ihm prinzipiell versagt, sich mit einem bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis auf Kosten Andersgläubiger zu identifizieren (respektvolle Nicht-Identifikation).

Religionsfreiheit ist – menschenrechtlich gedacht, auf individuelle Gleichberechtigungsansprüche gegründet – ein „Akt grundlegender Achtung vor der Souveränität Gottes und vor dem Geheimnis seiner Absicht mit dem Menschen“ – kein Produkt einer graduellen Erweiterung von Toleranz, sondern ein neues Grundprinzip.

Der Schutzbereich der Religionsfreiheit beschränkt sich aber nicht darauf, die Freiheit des persönlichen Glaubens („Privatexercitium“) zu schützen, er umfasst auch die öffentliche Manifestation individueller und gemeinschaftlicher Religionsausübung, eben auch den Bau von Gotteshäusern als bauliches Substrat der Religionsfreiheit. Gehören nach dem jeweiligen Selbstverständnis auch Bauten wie Minarette dazu, ist auch deren Errichtung grundrechtsgeschützt.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Hinführung: Einleitung in das Thema, Eingrenzung der baurechtlichen Fragestellung und Überblick über den aktuellen Stand der Forschung.

B. Faktische Rahmenbedingungen: Darstellung der historischen Entwicklung des Islam in Deutschland, der Struktur der Moscheebauvereine sowie Aspekte der Finanzierung und Eigenleistung.

C. Bedeutung, Architekturgeschichte und Inneneinrichtung der Moschee: Überblick über Bautypen, die multifunktionale Rolle der Moschee als Bürgerhaus und ästhetische sowie funktionale Anforderungen an die Gestaltung.

D. Rechtliche Rahmenbedingungen und Probleme: Juristische Analyse der baurechtlichen Zulässigkeit, des Nachbarschutzes und der Anwendung von Bauordnungsrecht im Kontext von Art. 4 GG.

E. Moscheebaukonflikte – unausweichlich?: Soziologische und politische Analyse der Konfliktdynamiken zwischen verschiedenen Akteuren und Empfehlungen für den Umgang mit diesen Spannungsfeldern.

F. Fallstudien: Konkrete Untersuchung des "Mannheimer Modells" und der Erfahrungen in Weinheim zur Veranschaulichung der theoretischen Erkenntnisse.

G. Schlussbemerkungen/Zusammenfassung: Fazit zur Entwicklung des Moscheebaus und Ausblick auf die Bedeutung der "Offenen Moschee" für den Integrationsprozess.

Schlüsselwörter

Moscheebau, Religionsfreiheit, Art. 4 GG, Baurecht, Bauleitplanung, DITIB, Minarett, Integrationsprozess, Konfliktmanagement, öffentlicher Raum, Sakralbau, Gemeindliches Einvernehmen, Hinterhofmoschee.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit behandelt die juristischen und sozialen Herausforderungen, die mit der Errichtung repräsentativer Moscheen in Deutschland verbunden sind.

Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?

Themen sind die Geschichte des Moscheebaus, baurechtliche Zulassungsverfahren, die Rolle der Religionsfreiheit und die Konfliktdynamik in der Mehrheitsgesellschaft.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Es soll geklärt werden, wie der grundrechtliche Anspruch auf Religionsfreiheit mit den baurechtlichen Rahmenbedingungen in Einklang gebracht werden kann, um Integrationskonflikte zu minimieren.

Welche wissenschaftlichen Methoden werden angewandt?

Neben einer juristischen Analyse von Baurecht und Grundrechten nutzt der Autor eine interdisziplinäre Herangehensweise unter Einbeziehung soziologischer Aspekte und konkreter Fallstudien.

Was wird im Hauptteil detailliert behandelt?

Detailliert werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen im Planungsrecht, die Rolle von Dachverbänden sowie Strategien der Konfliktvermeidung durch Kommunikation und Kooperation erörtert.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind "Mannheimer Modell", "Religionsfreiheit", "Baugenehmigung", "Interkulturelle Kommunikation" und "Offene Moschee".

Welche Rolle spielt das "Mannheimer Modell" in der Analyse?

Es dient als positives Fallbeispiel für eine "offene Moschee", die durch Dialog und Einbindung lokaler Akteure Konflikte erfolgreich deeskaliert hat.

Warum ist das "Reziprozitätsargument" rechtlich problematisch?

Der Autor führt aus, dass der Hinweis auf fehlende Kirchenbaufreiheit in islamischen Ländern rechtlich irrelevant für die Beurteilung der Religionsfreiheit nach dem Grundgesetz in Deutschland ist.

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Details

Title
Islam und Baurecht. Rechtliche und faktische Probleme beim Moscheebau
College
University of Heidelberg
Course
Seminar "Der Islam in der deutschen Rechtsordnung" (WS 2004/2005) - Prof. Dr. Goerg Haverkate
Grade
17 Punkte
Author
Paul Gaitzsch (Author)
Publication Year
2005
Pages
52
Catalog Number
V36074
ISBN (eBook)
9783638358118
ISBN (Book)
9783656576754
Language
German
Tags
Islam Baurecht Rechtliche Probleme Moscheebau Seminar Rechtsordnung Prof Goerg Haverkate
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Paul Gaitzsch (Author), 2005, Islam und Baurecht. Rechtliche und faktische Probleme beim Moscheebau, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36074
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