Die Theorie des Gesellschaftsvertrages und deren wirtschaftspolitische Bedeutung


Trabajo Escrito, 2005

19 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 John Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit
2.1 Der Urzustand
2.2 Die Gerechtigkeitsgrundsätze
2.3 Der Umverteilungsstaat
2.4 Kritische Anmerkung

3 Robert Nozicks evolutionstheoretischer Ansatz
3.1 Der Urzustand
3.2 Die Theorie des Minimalstaates
3.3 Kritik

4 James McGill Buchanans konstitutionelle Vertragstheorie
4.1 Der Urzustand
4.2 Der Verfassungsvertrag
4.2.1 Der Rechtsstaat
4.2.2 Der Leistungsstaat
4.2.3 Die Gesellschaftsvertragsreform
4.3 Würdigung und Kritik

5 Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Rawls, Nozick und Buchanan haben durch ihre ökonomisch-philosophisch geprägte und vertragstheoretisch begründete Herleitung des Staates grundlegende Erkenntnisse herausgearbeitet, die ich im Rahmen meiner Arbeit untersuche. Es handelt sich hierbei um die wichtigsten und prägnantesten Elemente der jeweiligen Theorie. Wichtig war mir vor allem die Darstellung der Ausgangssituation und die Analyse der Bedingungen einer vernünftigen Ordnung. Der Gesellschaftsvertrag dient dabei als gedankliches Modell, welches sowohl der Freiwilligkeit als auch der Effizienz gerecht werden soll. Bei der kontrakttheoretischen Argumentation handelt es sich um ein Gedankenexperiment und erhebt demnach keinen Anspruch an die tatsächliche Existenz eines Gesellschaftsvertrages.[1]

Die drei hier diskutierten Vertragstheoretiker des 20. Jahrhunderts behandeln das Problem der Legitimität des privaten und kollektiven Handelns, wobei sie zu verschiedenen Ergebnissen gelangen. Ihre Denkweisen gehen zurück auf Hobbes, Locke, Rousseau und Kant und diese wiederum haben ihre Wurzeln bei Platon und Aristoteles.

Ich werde in meiner Arbeit diese drei Theoretiker jeweils in einem Abschnitt behandeln, wobei die Rangfolge historisch festgelegt ist und es sinnvoll ist, mit Buchanan als Jüngstem und Begründer der Public Choice Theorie zu enden. Die einzelnen Abschnitte beginnen mit der Definition des jeweiligen Urzustandes um bereits auf den ersten Blick die Unterschiede und den Argumentationsstrang klar herauszustellen. Jeder dieser Abschnitte schließen mit einer kritischen Betrachtung ab.

Im Mittelpunkt meiner Arbeit stehen die unterschiedlichen Ansätze von Rawls, Nozick und Buchanan, ausgehend vom Urzustand bis zur Entstehung einer geregelten Gesellschaft unter dem Postulat der größtmöglichen individuellen persönlichen Freiheit.

2 John Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit

John Rawls (1921-2002) war seit Beginn der sechziger Jahre Professor für Politische Philosophie an der Harvard University. Er schrieb unter anderem „Political Liberalism“ und „The Law of People“. Durch sein Werk „A Theory of Justice“ (1971) begründete er den egalitären Liberalismus.

Seine Theorie der Gerechtigkeit basiert auf den zwei Grundsätzen der Gerechtigkeit: das allgemeine Grundfreiheitsrecht für alle und das Unterschiedsprinzip.[2] In der Wohlfahrtsökonomie ist der zweite der beiden Gerechtigkeitsgrundsätze vor allem durch das Maximin-Kriterium als Gegensatz zu der Formulierung des Pareto-Optimums zu finden. Der Unterschied liegt darin, dass bei Pareto der gesellschaftliche Zustand dann optimal ist, wenn sich keiner besser stellen kann, ohne ein anderes Mitglied der Gesellschaft schlechter zu stellen.[3] Rawls jedoch nimmt den am schlechtesten Gestellten als Anhaltspunkt zur Bewertung von Ungleichheit.[4] Dies unter der Prämisse, dass dessen Nutzen maximiert wird.[5]

“Die Gerechtigkeit ist also so definiert, daß sie mit der Pareto-Optimalität verträglich ist, jedenfalls wenn beide Grundsätze vollkommen erfüllt sind. [...] Erst ein vollkommen gerechter Zustand ist auch Pareto-optimal.“[6] Zur Sicherung der Verteilungsgerechtigkeit ist die Gestaltung eines entsprechenden Ordnungsrahmen durch gerechte Institutionen notwendig.[7]

Wichtig für die gesamte Argumentation Rawls ist das Konzept der ursprünglichen Situation, die durch den „Schleier des Nichtwissens“ charakterisiert ist.[8] Deshalb wird auch ohne Verhandlungen Einstimmigkeit und damit ein legitimes Vertragsergebnis erzielt. Im Folgenden werde ich auf die einzelnen Punkte genauer eingehen.

2.1 Der Urzustand

Die Basis der Rawls’schen Argumentation ist wie bei den klassischen Vertragstheoretikern der Urzustand. „Er wird als rein theoretische Situation aufgefaßt, die so beschaffen ist, daß sie zu einer bestimmten Gerechtigkeitsvorstellung führt.“[9] Die ursprüngliche Situation ist vor allem durch seine Annahme des „Schleier des Nichtwissens“ charakterisiert.[10] D.h. alle Personen sind gleichermaßen in Unkenntnis sowohl über ihren Platz in der Gesellschaft als auch über ihre eigenen persönlichen Fähigkeiten. Wie Rawls selber in seiner Fußnote schreibt, ist dieser Gedanke bereits in Kants Lehre vom kategorischen Imperativ enthalten.[11]

Im Urzustand herrscht mäßige Knappheit an natürlichen und anderen Hilfsmitteln.[12] Es gibt keine vorgegebenen moralischen Bindungen und jeder handelt nach seinen vernünftigen langfristigen Plänen.[13] Gegenseitiges Desinteresse unter den Menschen führt dazu, dass kein Neid entsteht sobald jemand anderes besser gestellt ist.[14] Durch einen allgemeinen Gerechtigkeitssinn werden einmal aufgestellte Grundsätze in der Zukunft eingehalten und als verbindlich angesehen.[15]

2.2 Die Gerechtigkeitsgrundsätze

Die Gestaltung der gesellschaftlichen Grundstruktur lässt sich als logische Wirkungskette nachvollziehen. Unter dem „Schleier des Nichtwissens“ befinden sich alle potentiellen Vertragspartner in der gleichen Lage und sind von gleicher Vernunft geprägt. Ergo sind die Argumente gleich und es kommt zu einer Übereinstimmung der jeweiligen Schlussfolgerungen. Es besteht kein Grund zu Verhandlungen. Die Entscheidungen im Urzustand sind demnach immer durch Einstimmigkeit gekennzeichnet und damit absolut legitim.

Es werden zwei Grundsätze der Gerechtigkeit festgelegt:

1. Prinzip maximaler Grundfreiheiten: jeder soll gleiches Recht auf gleiche Grundfreiheiten haben.[16]
2. Unterschiedsprinzip: Ungleichheiten sind so zu gestalten, dass dadurch Vorteile für jeden zu erwarten sind, bzw. dass der am wenigsten Begünstigte den größtmöglichen Vorteil hat (Maximin-Kriterium), verbunden mit Positionen und Ämtern, die für jeden offen stehen (Chancengleichheit).[17]

Das Unterschiedsprinzip impliziert den Grundsatz des gegenseitigen Vorteils. Durch die Maximierung des Minimums wird die Vermögensposition der am wenigsten Begünstigten zum Kriterium für die Akzeptanz distributiver Ungleichheit.[18]

2.3 Der Umverteilungsstaat

Unter der Annahme des „Schleiers des Nichtwissens“ erfolgt eine Einigung auf die beiden Gerechtigkeitsgrundsätze, welche normiert und gesichert werden müssen.[19] Die Rahmeninstitutionen garantieren durch eine gerechte Verfassung die bürgerlichen Grundfreiheiten, ein gerechtes Verfahren zur Entscheidung über eine Regierung, eine gerechte Gesetzgebung, Chancengleichheit und die Sicherung des Existenzminimums.[20] „Bei der Errichtung dieser Rahmeninstitutionen kann man sich die Regierung in vier Abteilungen gegliedert denken.“[21]

Diese vier Einheiten haben jeweils spezielle Aufgaben:

- Die Allokationsabteilung ist für einen funktionsfähigen Wettbewerb zuständig.
- Die Stabilisierungsabteilung gewährleistet einen ungestörten Wirtschaftsablauf.
- Die Transferabteilung dient der Sicherung des Existenzminimums und der Realisierung des Maximin-Kriteriums.
- Die Distributionsabteilung sorgt mit einer Vermögenspolitik für ein gerechtes Steuersystem.[22]

[...]


[1] Vgl. Fritsch, M., Legitimation, 1984.

[2] Vgl. Rawls, J., Theorie, 1975, S. 81 ff.

[3] Vgl. Luckenbach, H., Grundlagen, 1986, S. 30 f.

[4] Vgl. Rawls, J., Theorie, 1975, S. 81 ff.

[5] Vgl. Rawls, J., Theorie, 1975, S. 81 ff.

[6] Rawls, J., Theorie, 1975, S. 100.

[7] Vgl. Rawls, J., Theorie, 1975, S. 308 ff.

[8] Vgl. Rawls, J., Theorie, 1975, S. 159 ff.

[9] Rawls, J., Theorie, 1975, S. 29

[10] Vgl. Rawls, J., Theorie, 1975, S. 159.

[11] Vgl. Rawls, J., Theorie, 1975, S. 159f.

[12] Vgl. Fritsch, M., Legitimation, 1984.

[13] Vgl. Fritsch, M., Legitimation, 1984.

[14] Vgl. Rawls, J., Theorie, 1975, S. 186 f.

[15] Vgl. Rawls, J., Theorie, 1975, S. 186 f.

[16] Vgl. Rawls, J., Theorie, 1975, S. 81 ff.

[17] Vgl. Rawls, J., Theorie, 1975, S. 81 ff. und S. 96 ff.

[18] Vgl. Leipold, H., Begründung, 1987.

[19] Vgl. Leipold, H., Begründung, 1987.

[20] Vgl. Rawls, J., Theorie, 1975, S. 308 ff.

[21] Rawls, J., Theorie, 1975, S. 309.

[22] Vgl. Rawls, J., Theorie, 1975, S. 308 ff.; vgl. Leipold, H., Begründung, 1987.

Final del extracto de 19 páginas

Detalles

Título
Die Theorie des Gesellschaftsvertrages und deren wirtschaftspolitische Bedeutung
Universidad
University of Cologne
Calificación
1,3
Autor
Año
2005
Páginas
19
No. de catálogo
V36178
ISBN (Ebook)
9783638358705
Tamaño de fichero
513 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Theorie, Gesellschaftsvertrages, Bedeutung, John Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit, Robert Nozicks evolutionstheoretischer Ansatz, James McGill Buchanans konstitutionelle Vertragstheorie, Buchanans Vertragstheorie
Citar trabajo
Sabine Fischer (Autor), 2005, Die Theorie des Gesellschaftsvertrages und deren wirtschaftspolitische Bedeutung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36178

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