Einleitung
Spätestens seit 1994 warnen die USA vor einer neuen Bedrohung – der durch Rogue States, was ins Deutsche zumeist mit Schurkenstaat1 übersetzt wird. Synonym zu diesem werden auch die Begriffe Outlaw, Pariah- oder Backlash-State2 und vor allem für die Staaten Nord Korea, Iran und Kuba die Bezeichnung Axis of Evil verwandt. Wenngleich die se Begriffe in den Medien vieler Länder aufgegriffen wurden, so werden sie nur von wenigen Staaten, neben den USA durch das Vereinigte Königreich und die Ukraine, auch offiziell verwandt.
Bis heute gänzlich ablehnend gegenüber diesen Begriffen ist die Haltung der Permanent Five- Länder Russland, Frankreich und China. Nach ihrer Auffassung benutzten die USA den Term Schurkenstaaten, der als Sammelbegriff Gegenstand dieser Arbeit ist, nur, um so eine Rechtfertigung für den Aufbau eines Nationalen Raketenabwehrsystems zu scha ffen3. Unklar bleibt also, ob demnach ein (zwischenstaatliches) Einvernehmen über die rechtliche Existenz von Schurkenstaaten besteht, also lediglich die Verwendung dieses Begriffs im Verkehr zwischen den Staaten unterschiedlich gehandhabt wird oder ob es sich um ein bloßes Konstrukt, handelt, das (zumeist) unilaterale Vorgehen der USA gegen diese Staaten polisch und völkerrechtlich zu rechtfe rtigen. Die vorliegende Arbeit konzentriert sich auf die Herausarbeitung des Begriffs unter rein völkerrechtlichen Aspekten – bewusst außen vor gelassen wurde eine Einarbeitung der lediglich politisch kontrovers diskutierten Irak Problematik.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Definitionsansätze
1. Juristische Definition
2. Politische Verwendung
a. Indonesien
b. Pakistan
c. Syrien
d. Kuba
e. Volksrepublik China
3. Philosophischer Ansatz
III. Zwischenfazit
IV. Vom Rogue State zum State of Concern und Zurück
V. Konstruktion
VI. Der Rogue State als völkerrechtliche Rechtsfigur
1. Feindstaatenklausel, Art. 107 UN-Charta
2. Selbstverteidigungsrecht auf Grund permanenter Bedrohung
3. Rogue State gleich Failed State?
4. Rogue State als staatliche Übung
VII. Vorgehen der USA gegen Rogue States
1. Engagement und Containment Politik
2. Secondary Sanctions
3. Aufhebung der Staatenimmunität
VIII. Schlussfazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht das Konzept des "Rogue State" (Schurkenstaat) unter rein völkerrechtlichen Gesichtspunkten. Dabei wird analysiert, ob es sich um eine anerkannte Rechtsfigur handelt oder um ein politisches Konstrukt der USA, das primär dazu dient, unilaterale außenpolitische Maßnahmen zu legitimieren.
- Analyse der verschiedenen Definitionen und politischen Verwendungen des Begriffs "Rogue State".
- Untersuchung der völkerrechtlichen Zulässigkeit unilateralen Vorgehens der USA gegenüber diesen Staaten.
- Diskussion der Feindstaatenklausel und Modifikationen des Selbstverteidigungsrechts nach Art. 51 UN-Charta.
- Kontrastierung der US-amerikanischen "Containment"-Politik mit der europäischen "Engagement"-Strategie.
- Kritische Würdigung der US-amerikanischen Sanktionspolitik und der Aufhebung der Staatenimmunität.
Auszug aus dem Buch
1. Juristische Definition
Hauptgrund für das Fehlen einer „Schurken-Tatbestandsmerkmale“ beinhaltenden „Checkliste“ ist die ursprüngliche Zielrichtung der Verwendung des Begriffs Rogue. Dieser wurde anfänglich vor allem innenpolitisch verwendet um eine breite Basis für den so genannten Kampf gegen den Terror und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen des täglichen Lebens auch vieler amerikanischer Staatsbürger zu rechtfertigen.
In ihrer Nationalen Sicherheitsstrategie (NSS) aus dem Jahre 2002 unternahmen die USA den Versuch, Rogue States als Staaten zu definieren, die: „brutalize their own people and squander their national resources for the personal gain of the rulers; display no regard for international law, threaten their neighbors, and callously violate international treaties to which they are party; are determined to acquire weapons of mass destruction, along with other advanced military technology, to be used as threats or offensively to achieve the aggressive designs of these regimes; sponsor terrorism around the globe; and reject basic human values and hate the United States and everything for which it stands.“
Eine objektivere, den amerikanischen Blickwinkel zu neutralisieren versuchende Sichtweise will einen Staat dann als Schurkenstaat qualifizieren, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind: direkter oder indirekter Terrorismus der politischen Führung (auch gegen die eigene Bevölkerung), Aggression gegenüber Nachbarstaaten, Entwicklung von Massenvernichtungswaffen, Unterwanderung friedlicher Regierungen.
Auf Probleme stoßen beide „Checklisten“ bereits bei ihren ersten Punkten, der objektiven, international verbindlichen Definition von Terrorismus, vor allem dann, wenn die obersten Staatsorgane, wie in der zweiteren dargestellt, involviert sind.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Thematik der "Rogue States" und die Herausarbeitung der Fragestellung bezüglich der völkerrechtlichen Validität dieses Begriffs.
Definitionsansätze: Darstellung der divergenten juristischen, politischen und philosophischen Versuche, den Begriff "Rogue State" zu definieren.
Zwischenfazit: Feststellung, dass keine verbindliche internationale Terminologie für den Begriff existiert.
Vom Rogue State zum State of Concern und Zurück: Historische Entwicklung des Begriffs in der US-amerikanischen Außenpolitik und die temporäre Umbenennung in "States of Concern".
Konstruktion: Untersuchung der sicherheitspolitischen Hintergründe und der innenpolitischen Funktion der Schaffung des Feindbildes "Rogue State" nach dem Ende des Kalten Krieges.
Der Rogue State als völkerrechtliche Rechtsfigur: Analyse, ob der Begriff eine völkerrechtliche Rechtsgrundlage besitzt oder staatliche Übung darstellt.
Vorgehen der USA gegen Rogue States: Untersuchung der repressiven Maßnahmen der USA, insbesondere im Vergleich zur europäischen Politik.
Schlussfazit: Resümee über die mangelnde völkerrechtliche Anerkennung des Begriffs und die kritische Haltung der internationalen Gemeinschaft gegenüber dem amerikanischen Vorgehen.
Schlüsselwörter
Rogue States, Schurkenstaaten, Völkerrecht, UN-Charta, Terrorismusbekämpfung, Unilateralismus, Staatenimmunität, Sanktionen, Außenpolitik der USA, Selbstverteidigungsrecht, Internationale Gemeinschaft, Containment, Engagement, Souveränität, Sicherheitsrat.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert kritisch den völkerrechtlichen Status des Begriffs "Rogue State" und dessen Nutzung durch die USA zur Legitimierung außenpolitischer Maßnahmen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die völkerrechtliche Definition (oder deren Fehlen), die US-amerikanische Sicherheitsstrategie, die Auslegung der UN-Charta und die Praxis von Sanktionen sowie der Staatenimmunität.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage ist, ob "Rogue State" eine völkerrechtliche Rechtsfigur darstellt oder lediglich ein politisch instrumentalisierbares Konstrukt ohne rechtliche Bindungswirkung.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine völkerrechtliche Analyse, die den Begriff unter Berücksichtigung von Literatur, Staatenpraxis und offiziellen Dokumenten (z. B. National Security Strategy, UN-Resolutionen) untersucht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Definitionsansätzen, die historische Entwicklung der Begrifflichkeit, die völkerrechtliche Einordnung (z. B. Feindstaatenklausel) und die konkreten repressiven Maßnahmen der USA gegen diese Staaten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Rogue States, Völkerrecht, UN-Charta, Unilateralismus, Terrorismus, Sanktionen und Staatenimmunität.
Wie bewertet der Autor die Wirksamkeit der "Rogue State"-Liste?
Der Autor argumentiert, dass die Liste inkonsistent ist, da Staaten, die die Kriterien eigentlich erfüllen (wie Indonesien oder Pakistan), aufgrund geopolitischer Interessen der USA oft nicht als solche benannt werden.
Warum ist die Aufhebung der Staatenimmunität problematisch?
Die Aufhebung der Staatenimmunität durch US-Gesetze wie den ATEDA verstößt gegen das völkerrechtliche Prinzip "par in parem non habet jurisdictionum" und greift in die fundamentale Staatensouveränität ein.
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- LL.M. Timo Knaebe (Autor), 2004, "Rogue States". Völkerrechtliche Aspekte des Begriffs, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36229