Ausgangssituation
Im Januar 2005 startete der europaweite Handel mit Emissionszertifikaten. In Deutschland werden diese Zertifikate für die erste Handelsperiode (2005-2007) kostenlos durch die Bundesregierung an Betreiber emittierender Anlagen ausgeteilt. Ein Zertifikat verleiht das Recht auf den Ausstoß von einer Tonne Kohlendioxid (CO2)1; die Gesamtmenge an Zertifikaten ist in Deutschland für die erste Handelsperiode auf 503 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr begrenzt und wird für die zweite Handelsperiode (2008-2012) auf 495 Millionen Tonnen CO2 reduziert.2 Letztere Menge entspricht der Minderungsverpflichtung von 21% (bezogen auf die CO2-Emissionsmenge im Basisjahr 1990), die Deutschland im Kyoto-Protokoll eingegangen ist.3
Das Kyoto-Protokoll, das am 15.02.2005 in Kraft trat, ist ein im japanischen Kyoto verhandeltes und 1997 verabschiedetes internationales Abkommen zum Klimaschutz. Es schreibt verbindliche Ziele für die Verringerung des Ausstoßes von so genannten Treibhausgasen fest – darunter vor allem CO2, Methan und Fluorchlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW).4
In Deutschland sind vorerst nur ca. 2.400 Anlagen von der Zertifizierung betroffen, vor allem große Feuerungsanlagen (größer 20 MW Feuerungswärmeleistung) sowie größere Anlagen der energieintensiven Sektoren (z.B. Stahlindustrie). 5 Diese emittieren derzeit 503 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr, also mehr als in der zweiten Handelsperiode von den Zertifikaten abgedeckt sein wird. 6 Folglich sehen sich die Anlagenbetreiber der Herausforderung gegenüber gestellt, ihre Emissionen zu überwachen und zu regulieren sowie Entscheidungen über die Nutzung der Zertifikate zu treffen.
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1 Vgl. Richtlinie 2003/87/EG, 2003, Artikel 3.
2 Vgl. ZuG 2007 (Zuteilungsgesetz 2007, 2004), § 4 Abs. 2-3.
3 Vgl. Fickinger, N. (Kyoto-Protokoll, 2005), S. 12.
4 Vgl. o.V. (Emissionsrechtehandel für die unternehmerische Praxis, 2004), S. 5-8.
5 Vgl. TEHG (Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen, 2004), Anhang 1.
6 Vgl. o.V. (Netzintegration Windenergie , 2005), S. 3.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Ausgangssituation
2 Controlling-Funktionen und Instrumente für das Emissionsmanagement
2.1 Informationsbeschaffung und Analyse
2.1.1 Strategische Frühaufklärung und Risikomanagement
2.1.2 Szenarioanalyse
2.2 Planung
2.3 Steuerung
2.3.1 Die Balanced Scorecard
2.4 Kontrolle und Externe Kommunikation
3 Fazit
Literaturverzeichnis
Rechtsquellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Schnittstellen im Emissionsmanagement
Abb. 2: Funktionen des (Umwelt-) Controlling
Abb. 3: Informationssegmente im Umweltcontrolling
Abb. 4: Denkmodell für Szenarien
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Brennstoffpreise frei Kraftwerk inkl. CO2-Kosten [EUR/MWhthermisch]
Tab. 2: CO2-Ausstoß fossiler Energieträger je Tonne SKE
1 Ausgangssituation
Im Januar 2005 startete der europaweite Handel mit Emissionszertifikaten. In Deutschland werden diese Zertifikate für die erste Handelsperiode (2005-2007) kostenlos durch die Bundesregierung an Betreiber emittierender Anlagen ausgeteilt. Ein Zertifikat verleiht das Recht auf den Ausstoß von einer Tonne Kohlendioxid (CO2)[1] ; die Gesamtmenge an Zertifikaten ist in Deutschland für die erste Handelsperiode auf 503 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr begrenzt und wird für die zweite Handelsperiode (2008-2012) auf 495 Millionenen Tonnen CO2 reduziert.[2] Letztere Menge entspricht der Minderungsverpflichtung von 21% (bezogen auf die CO2-Emissionsmenge im Basisjahr 1990), die Deutschland im Kyoto-Protokoll eingegangen ist.[3]
Das Kyoto-Protokoll, das am 15.02.2005 in Kraft trat, ist ein im japanischen Kyoto verhandeltes und 1997 verabschiedetes internationales Abkommen zum Klimaschutz. Es schreibt verbindliche Ziele für die Verringerung des Ausstoßes von so genannten Treibhausgasen fest – darunter vor allem CO2, Methan und Fluorchlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW).[4]
In Deutschland sind vorerst nur ca. 2.400 Anlagen von der Zertifizierung betroffen, vor allem große Feuerungsanlagen (größer 20 MW Feuerungswärmeleistung) sowie größere Anlagen der energieintensiven Sektoren (z.B. Stahlindustrie).[5] Diese emittieren derzeit 503 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr, also mehr als in der zweiten Handelsperiode von den Zertifikaten abgedeckt sein wird.[6] Folglich sehen sich die Anlagenbetreiber der Herausforderung gegenüber gestellt, ihre Emissionen zu überwachen und zu regulieren sowie Entscheidungen über die Nutzung der Zertifikate zu treffen.
Die vorliegende Arbeit soll aufzeigen, wie Instrumente des strategischen Controlling zur Bewältigung dieser Herausforderung beitragen können.[7]
Dabei soll der Begriff „Emissions-Controlling“ allerdings zunächst durch einen globaleren ersetzt werden, da die Gefahr besteht, damit nur das Erfassen von Emissionswerten in Verbindung zu bringen – eine Aufgabe für das operative Controlling. Vielmehr werden die neuen Aufgaben, die der Emissionshandel mit sich bringt, in der Praxis häufig unter dem Begriff Emissionsmanagement zusammen gefasst.[8] Das Emissionsmanagement ist dabei nicht alleinige Aufgabe des Controlling, sondern eine Querschnittsfunktion über das ganze Unternehmen mit Schnittstellen u.a. zu Buchführung, Controlling, Rechtsabteilung, Investmentplanung, etc.[9]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Schnittstellen im Emissionsmanagement[10]
2 Controlling-Funktionen und Instrumente für das Emissionsmanagement
Ziel des Controlling ist es, Effizienz und Effektivität der Führung zu erhöhen und die Anpassungsfähigkeit an Veränderungen in der Um- und Innenwelt des Unternehmens zu steigern.[11]
Das „Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen“ (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG) ist eine relevante Veränderung der Umwelt. „Zweck dieses Gesetzes ist es, für Tätigkeiten, durch die in besonderem Maße Treibhausgase emittiert werden, die Grundlagen für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in einem gemeinschaftsweiten Emissionshandelssystem zu schaffen, um damit durch eine kosteneffiziente Verringerung von Treibhausgasen zum weltweiten Klimaschutz beizutragen.“[12]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Funktionen des (Umwelt-) Controlling[13]
[...]
[1] Vgl. Richtlinie 2003/87/EG, 2003, Artikel 3.
[2] Vgl. ZuG 2007 (Zuteilungsgesetz 2007, 2004), § 4 Abs. 2-3.
[3] Vgl. Fickinger, N. (Kyoto-Protokoll, 2005), S. 12.
[4] Vgl. o.V. (Emissionsrechtehandel für die unternehmerische Praxis, 2004), S. 5-8.
[5] Vgl. TEHG (Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen, 2004), Anhang 1.
[6] Vgl. o.V. (Netzintegration Windenergie , 2005), S. 3.
[7] Die Betrachtung beschränkt sich dabei auf direkt betroffene Unternehmen, gleichwohl die neue Gesetzeslage auch Veränderungsprozesse bei indirekt betroffenen Unternehmen (z.B. Herstellern emissions-reduzierender Technologie) bewirkt.
[8] Vgl. z.B. o.V. (Ökonomischer Klimaschutz, 2004), S. 12.
[9] Vgl. o.V. (Emissionsrechtehandel für die unternehmerische Praxis, 2004), S. 18.
[10] Vgl. o.V. (Emissionsrechtehandel für die unternehmerische Praxis, 2004), S. 18.
[11] Vgl. Weber, J. (Controlling, 2004), S. 22-30.
[12] Vgl. TEHG (Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen, 2004), § 1.
[13] Vgl. o.V. (Handbuch Umweltcontrolling, 1995), S. 25.
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