Problemstellung
Die Rechnungslegung befindet sich in einem tiefgreifenden Veränderungsprozess. Die steigende Anzahl global tätiger Unternehmen erfordert eine Harmonisierung der weltweit unterschiedlichen Rechnungslegungssysteme, um die Vergleichbarkeit auf internationaler Ebene und die Transparenz der Abschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen zu gewährleisten. Eine effiziente Funktionsweise des Kapital- und Binnenmarktes soll sichergestellt werden.1 Die Verordnung Nr. 1606 / 2002 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards erklärt ab 2005 eine Rechnungslegung nach International Accounting Standards (IAS) / International Financial Reporting Standards (IFRS) für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) im Konzernabschluss als verbindlich. Um Vergleichszahlen darstellen zu können, wird die Anwendung bereits auf das Jahr 2004 verschoben. Eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2007 wird börsennotierten Unternehmen eingeräumt, die lediglich Schuldtitel in einem geregelten Markt der Mitgliedstaaten zugelassen haben oder die Wertpapiere an einer Börse eines Nichtmitgliedstaates emittiert haben und deshalb bereits eine internationale Rechnungslegung anwenden. Ergänzend steht es den Mitgliedstaaten frei, auch nicht börsennotierten Unternehmen im Konzernabschluss oder generell im Einzelabschluss die Rechnungslegung nach IAS / IFRS vorzuschreiben oder ein Wahlrecht zu gewähren.2 Durch die Umstellung der Rechnungslegung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) auf IAS / IFRS werden allein aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen beider Normensysteme Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede auftreten. Der Fokus dieser Arbeit ist auf die bilanzielle Behandlung von Leasingverhältnissen nach IAS 17 (überarbeitet 1997) gerichtet. National wie international wirft diese Behandlung komplexe Fragestellungen auf. Leasingverhältnisse ermöglichen durch alternative Vertragsgestaltungen eine hohe unternehmerische Flexibilität, was Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens haben kann...
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1 Vgl. Riebell (2002), S. 41; Böttcher / Burkhardt (2003), S 840; Kremin-Buch (2001), S.1.
2 Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1606 / 2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, S. 243 / 1 ff.; Buchholz (2003), S. 12.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Begriffskennzeichnung
1.3 Ziel und Aufbau der Arbeit
2. Rechtliche Grundlagen der IAS / IFRS
3. Rahmenbedingungen der Leasingbilanzierung
3.1 Zielsetzung und Anwendung des IAS 17 - Leasingverhältnisse
3.2 Zurechnungsgrundsatz – substance over form
4. Formen des Leasing nach IAS 17
4.1 Finanzierungsleasing
4.1.1 Beispiele für Finanzierungsleasing
4.1.1.1 Transfer-of-Ownership-Test
4.1.1.2 Bargain-Purchase-Option-Test
4.1.1.3 Economic-Life-Test
4.1.1.4 Recovery-of-Investment-Test
4.1.1.5 Spezialleasing
4.1.2 Indikatoren für Finanzierungsleasing
4.2 Operating-Leasing
5. Leasingverhältnisse im Abschluss des Leasingnehmers
5.1 Finanzierungsleasing im Abschluss des Leasingnehmers
5.2 Operating-Leasing im Abschluss des Leasingnehmers
5.3 Anhangangaben des Leasingnehmers
6. Leasingverhältnisse im Abschluss des Leasinggebers
6.1 Finanzierungsleasing im Abschluss des Leasinggebers
6.2 Operating-Leasing im Abschluss des Leasinggebers
6.3 Anhangangaben des Leasinggebers
7. Sale-and-lease-back-Transaktionen
8. Fazit und Entwicklungstendenzen
Literaturverzeichnis
Quellenverzeichnis
Ehrenwörtliche Erklärung
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1: Das Rechnungslegungssystem der IAS.
Tabelle 1: Buchwerte geleaster vermögenswerte des lufthansa konzerns
Tabelle 2: Überleitung zum Barwert der künftigen mindestleasingzahlungen
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
Die Rechnungslegung befindet sich in einem tiefgreifenden Veränderungsprozess. Die steigende Anzahl global tätiger Unternehmen erfordert eine Harmonisierung der weltweit unterschiedlichen Rechnungslegungssysteme, um die Vergleichbarkeit auf internationaler Ebene und die Transparenz der Abschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen zu gewährleisten. Eine effiziente Funktionsweise des Kapital- und Binnenmarktes soll sichergestellt werden.[1] Die Verordnung Nr. 1606 / 2002 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards erklärt ab 2005 eine Rechnungslegung nach International Accounting Standards (IAS) / International Financial Reporting Standards (IFRS) für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) im Konzernabschluss als verbindlich. Um Vergleichszahlen darstellen zu können, wird die Anwendung bereits auf das Jahr 2004 verschoben. Eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2007 wird börsennotierten Unternehmen eingeräumt, die lediglich Schuldtitel in einem geregelten Markt der Mitgliedstaaten zugelassen haben oder die Wertpapiere an einer Börse eines Nichtmitgliedstaates emittiert haben und deshalb bereits eine internationale Rechnungslegung anwenden. Ergänzend steht es den Mitgliedstaaten frei, auch nicht börsennotierten Unternehmen im Konzernabschluss oder generell im Einzelabschluss die Rechnungslegung nach IAS / IFRS vorzuschreiben oder ein Wahlrecht zu gewähren.[2] Durch die Umstellung der Rechnungslegung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) auf IAS / IFRS werden allein aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen beider Normensysteme Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede auftreten. Der Fokus dieser Arbeit ist auf die bilanzielle Behandlung von Leasingverhältnissen nach IAS 17 (überarbeitet 1997) gerichtet. National wie international wirft diese Behandlung komplexe Fragestellungen auf. Leasingverhältnisse ermöglichen durch alternative Vertragsgestaltungen eine hohe unternehmerische Flexibilität, was Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens haben kann. Die Attraktivität des Leasing basiert nicht zuletzt auf dem bilanztechnischen Vorteil der Off-Balance-Sheet-Finanzierung, d.h. der Wahrung der Bilanzneutralität beim Leasingnehmer und der Aktivierung des Leasingobjekts beim Leasinggeber. Vor diesem Hintergrund ist dieser Problematik erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen.[3]
1.2 Begriffskennzeichnung
Der Begriff des Leasing ist eine Ableitung des englischen Verbs „to lease“ und bedeutet mieten, pachten. Der Leasingvertrag ist gesetzlich nicht fixiert. Da die entgeltliche Gebrauchsüberlassung unter anderem als wesentlicher Inhalt des Leasinggeschäftes angesehen wird, weist das Leasing unter den gesetzlich geregelten Vertragstypen die größte Übereinstimmung mit der Miete auf. Prinzipiell werden deshalb die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches § 535 ff. angewendet.[4] IAS 17.3 definiert Leasinggeschäfte grundsätzlich als Vertrag, bei dem der Leasinggeber Nutzungsrechte an einem Vermögenswert gegen Entgelt für eine bestimmte Zeit auf den Leasingnehmer überträgt.[5]
1.3 Ziel und Aufbau der Arbeit
Ziel vorliegender Arbeit ist, die Bilanzierungsvorschrift nach IAS für Leasing, IAS 17 (überarbeitet 1997), folgend IAS 17 genannt, darzustellen, deren Schwächen bzw. Kritikpunkte zu diskutieren und die Umsetzung des IAS 17 in der Praxis anhand von Beispielen ausgewählter Konzernabschlüsse zu verdeutlichen. Es wurden jeweils die Geschäftsberichte 2002 des Lufthansa Konzerns, des Linde Konzerns und der Konzernabschluss der Bayrischen Motorenwerke (BMW), die alle als Leasinggeber und Leasingnehmer am Markt vertreten sind, zugrunde gelegt.
Vorliegende Arbeit gliedert sich in acht Kapitel. Im ersten Kapitel wird zunächst die aktuelle Problematik dargestellt und der Begriff des Leasing näher präzisiert. Das nächste Kapitel gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Instanzen und das System der IAS. Aufbauend auf den im dritten Kapitel dargestellten Rahmenbedingungen zur Leasingbilanzierung, werden im vierten Kapitel die Formen Finanzierungsleasing und Operating-Leasing abgegrenzt. Das fünfte und sechste Kapitel stellen auf die Darstellung der Leasingformen jeweils im Jahresabschluss des Leasingnehmers und des Leasinggebers ab. Im siebten Teil werden Sale-and-lease-back-Geschäfte beschrieben und die bilanzielle Behandlung nach IAS 17 dargelegt. Mit einem Fazit und kurzen Ausblick künftiger Entwicklungen im achten Kapitel schließt diese Arbeit.
2. Rechtliche Grundlagen der IAS / IFRS
Die IAS / IFRS werden von der internationalen Organisation International Accounting Standards Board (IASB) erlassen. Daneben werden Erläuterungen zu den Standards vom Standing Interpretations Committee (SIC) herausgegeben, das 2002 in das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) umbenannt wurde. Die bisherigen IAS und SIC behalten diese Bezeichnung. Bei der ersten Abänderung werden die SIC in IFRIC und die IAS in die IFRS umbenannt.[6] Das Rechnungslegungssystem der IAS setzt sich wie in Abbildung 1 zu erkennen ist, aus dem Framework, den Standards und den zugehörigen Interpretationen zusammen.
Im Framework ist das grundsätzlich zugrunde liegende Konzept zur Darstellung und Aufstellung des Jahresabschlusses beschrieben. Es werden keine Grundsätze für spezielle Problemstellungen aufgestellt, sondern lediglich Rahmenkonzepte, wie z.B. die allgemeine Zielsetzung des Abschlusses und dessen qualitative Anforderungen, vorgegeben. Die einzelnen Standards sowie die Interpretationen besitzen daher Vorrang.[7] Im Framework ist die Generalnorm der true and fair view festgehalten. Diese Norm besagt, dass die Informationen des Abschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vermitteln müssen. Bei Einhaltung der im Framework vorgegebenen Ziele wird die Norm regelmäßig erfüllt.[8] Ein nach IAS erstellter Abschluss zielt auf die Vermittlung der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ab, um den Adressaten, insbesondere den Investoren, relevante Informationen zur Entscheidungsfindung zu liefern.[9] 1998 wurde das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) gegründet, das Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien vertritt. Des Weiteren entwickelt das DRSC Rechnungslegungsgrundsätze und berät das Bundesministerium der Justiz bei Gesetzgebungsvorhaben im Bereich Rechnungslegung.[10]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Das Rechnungslegungssystem der IAS.
Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an Buchholz (2002), S. 20.
3. Rahmenbedingungen der Leasingbilanzierung
3.1 Zielsetzung und Anwendung des IAS 17 - Leasingverhältnisse
Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen wird im IAS 17 geregelt. Dieser Standard wurde 1997 teilweise überarbeitet und kam erstmals im Jahr 1999 zur Anwendung.[11] Ziel dieses Standards ist es, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sowie Angabepflichten seitens der Leasinggeber und der Leasingnehmer vorzugeben.[12] Die Interpretationen SIC 15, Operating-Leasingverhältnisse – Anreizvereinbarungen, und SIC 27, Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen, beziehen sich auf IAS 17 und werden in vorliegender Arbeit teilweise miteinbezogen. Der Standard findet bei allen Leasingverhältnissen Anwendung mit Ausnahme von Leasingvereinbarungen im Rahmen der Entdeckung und Verarbeitung von natürlichen Ressourcen, die im IAS 41, einem speziellen Standard für Landwirtschaft, geregelt sind und mit Ausnahme von Lizenzvereinbarungen über Rechte, wie z.B. Vereinbarungen über Filme, Theaterstücke und Patente. Letzteres regelt IAS 38, der die Behandlung immaterieller Vermögenswerte beschreibt. Für Zwecke der Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien wurde ebenfalls ein separater Standard, IAS 40, herausgegeben.[13]
[...]
[1] Vgl. Riebell (2002), S. 41; Böttcher / Burkhardt (2003), S 840; Kremin-Buch (2001), S.1.
[2] Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1606 / 2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli
2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, S. 243 / 1 ff.; Buchholz (2003), S. 12.
[3] Vgl. Mellwig (2001), S. 303; Alvarez / Wotschofsky / Miethig (2001), S. 933.
[4] Vgl. Engel (1993), S. 21.
[5] Vgl. Hayn / Waldersee (2000), S. 81.
[6] Vgl. Grünberger / Grünberger (2002), S. 3 f.; Feinen (2002), S. 94.
[7] Vgl. Born (2002), S. 57 f.
[8] Vgl. Arndt (1999), S. 100; Born (2002), S. 562.
[9] Vgl. Birk (2003), S. 25.
[10] Vgl. Buchholz (2003), S. 8.
[11] Vgl. Hirsch (1998), S. 100; Buchholz (2003), S. 466.
[12] Vgl. International Accounting Standards Committee (2001), S. 378.
[13] Vgl. Born (2002), S. 149.
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