Investition im Ausland: Betriebsstätte oder Tochterkapitalgesellschaft


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2004

25 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Ziel der Arbeit

2. Grundsätzliches
2.1 Allgemeine Begriffsdefinitionen
2.2 Ermittlung der Bemessungsgrundlage

3. Gründung
3.1. Gründungsbelastungen
3.2. Überführung von Wirtschaftsgütern
3.3. Vorbereitungskosten und Anlaufverluste

4. Laufendes Geschäft
4.1. Inländisches Personenunternehmen als Spitzeneinheit
4.1.1. Nicht-DBA-Fall
4.1.2. DBA-Fall
4.2. Inländische Kapitalgesellschaft als Spitzeneinheit
4.2.1. Nicht-DBA-Fall
4.2.2. DBA-Fall
4.3. Gewinnthesaurierung im Ausland
4.4. Verlustfall
4.4.1. DBA-Fall
4.4.2. Nicht-DBA-Fall

5. Liquidation und Veräußerung
5.1. DBA-Fall
5.2. Nicht-DBA-Fall

6. Fazit

Anhang

Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Ziel der Arbeit und Themenabgrenzung

Bei international tätigen Unternehmen stellt die Frage nach der Organisationsstruktur, mit der man im Ausland auftritt, auch in der Steuerplanung eine wichtige unternehmerische Entscheidung dar. Neben reinem Außenhandel ohne Stützpunkt im Ausland (Direktgeschäft) stellen sich grundsätzlich die Möglichkeiten der Begründung einer Betriebsstätte, einer Tochterkapitalgesellschaft sowie einer Tochterpersonengesellschaft zur Wahl (Direktinvestition).[1]

Ziel dieser Arbeit ist ein Vergleich der Rechtskonstrukte Betriebsstätte und ausländische Tochterkapitalgesellschaft für den Fall der Auslandsaktivität eines Steuerinländers (Outbound-Fall).

Es wird die steuerliche Behandlung der beiden Alternativen bei Gründung, während des laufenden Geschäfts und bei Veräußerung bzw. Liquidation erläutert, und deren Vorteilhaftigkeiten unter dem Ziel der Gesamtsteuerlastminimierung untersucht.

Andere aperiodisch anfallende Geschäftsvorfälle wie Umstrukturierungen, Geschäftserweiterungen durch Akquisitionen, sowie erbschafts-, schenkungs- und substanzsteuerliche Aspekte sind nicht Gegenstand der Arbeit.

2. Grundsätzliches

2.1 Allgemeine Begriffsdefinitionen

Eine ausländische Betriebsstätte ist eine wirtschaftlich selbständige, jedoch rechtlich unselbständige Geschäftseinrichtung die zusammen mit dem inländischen Stammhaus ein so genanntes internationales Einheitsunternehmen bildet. Sie stellt somit kein Steuersubjekt dar, vielmehr werden ihre Gewinne dem inländischen Stammhaus zugerechnet, welches nach dem Einheitsprinzip besteuert wird. Schuldrechtliche Leistungsbeziehungen zwischen den beiden Einheiten können zivilrechtlich nicht bestehen.[2]

Eine Tochterkapitalgesellschaft ist dagegen als juristische Person ein zivil- und steuerrechtlich anerkanntes eigenständiges Rechtssubjekt. Schuldrechtliche Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern werden auch steuerlich anerkannt. Bei der Besteuerung müssen zwei Ebenen, die der Tochterkapitalgesellschaft als intransparente Einheit und getrennt davon die der Anteilseigner, berücksichtigt werden. Es gilt das Trennungsprinzip.[3]

2.2 Ermittlung der Bemessungsgrundlage

Durch die rechtliche Unselbständigkeit der Betriebstätte gestalten sich die Vermögens- und Erfolgsaufteilung sowie die Behandlung von Leistungsbeziehungen zum Stammhaus, und somit die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Betriebsstätte problematisch.[4]

Die allgemein als Regelmethode angesehne direkte Methode der Gewinnermittlung (vgl. Art. 7 Abs. 2 QECD-MA) bedient sich einer Selbständigkeitsfiktion der Betriebstätte. Hiernach sind Aufwendungen und Erträge nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Verursachung unter Beachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes zuzuordnen.[5]

Dies kann zu einem erhöhten Beratungsaufwand bei der Betriebsstättenalternative führen.

Bei der Tochtergesellschaft ergeben sich durch deren eigene Buchführung weniger Probleme, zu beachten sind jedoch die Regelungen der verdeckten Gewinnausschüttung, der verdeckten Einlage, und des § 1 AStG, sowie vergleichbare Ausländische Regelungen, die die Möglichkeit der Gewinnverlagerung begrenzen sollen.[6]

3. Gründung

3.1 Gündungsbelastungen

Bei der Gründung von Tochterkapitalgesellschaften werden im Ausland regelmäßig Gründungssteuern fällig, die z.B. in Abhängigkeit vom eingezahlten Kapital erhoben werden. Gestaltungsmöglichkeiten bieten sich hier falls nur das ausgewiesene Kapital betrachtet wird und keine Korrekturnormen bei „übermäßiger“ Fremdfinanzierung erfolgt. Auch könnte die Tochtergesellschaft zunächst mit geringem Eigenkapital ausgestattet und später Kapitalerhöhungen durchgeführt werden, falls im Domizilstaat nur auf den Zeitpunkt der Gründung abgestellt wird.

[...]


[1] vgl. vgl. Djanani, C. / Brähler, G., Steuerrecht, 2003, S. 180

[2] vgl. Scheffler, W., Besteuerung, 2002, S. 173

[3] vgl. Djanani, C. / Brähler, G., Steuerrecht, 2003, S. 84 f.

[4] vgl. vgl. BMF-Schreiben vom 24.12.1999, BStBl. 1999 I, S. 1076, Tz. 2.1 – 2.8

[5] vgl. Krawitz, N. / Hick, C., Betriebsstätte, in RIW 10/2001, S. 743 (748)

[6] vgl. Schoss, N.-P., Tochterkapitalgesellschaft, in Grotherr 2003, S. 49 (57-60)

Fin de l'extrait de 25 pages

Résumé des informations

Titre
Investition im Ausland: Betriebsstätte oder Tochterkapitalgesellschaft
Université
University of Regensburg  (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Institut für BWL, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Prof. Dr. Dirk Meyer-Scharenberg)
Cours
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Note
2,3
Auteur
Année
2004
Pages
25
N° de catalogue
V36269
ISBN (ebook)
9783638359375
ISBN (Livre)
9783638653473
Taille d'un fichier
449 KB
Langue
allemand
Annotations
Generalthema: Steuerliche Gestaltungsansätze und Wahlrechte bei unternehmerischen Entscheidungen aus betriebswirtschaftlicher Sicht
Mots clés
Investition, Ausland, Betriebsstätte, Tochterkapitalgesellschaft, Betriebswirtschaftliche, Steuerlehre
Citation du texte
Diplom-Kaufmann Christian Reindl (Auteur), 2004, Investition im Ausland: Betriebsstätte oder Tochterkapitalgesellschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36269

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