Sexuelle Gewalt - Straftat oder Krankheit?


Hausarbeit, 2005

14 Seiten, Note: keine Benotung


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Definition sexuelle Gewalt
2.1 Definition Straftat
2.2 Definition Krankheit

3. Täter und Täterschaft
3.1 Der Zusammenhang zwischen psychischen Störungen und Kriminalität am Beispiel des schizoiden Phänomens
3.2 Schuldfähigkeit

4. Der Umgang mit Sexualstraftätern

5. Die Unbehandelbarkeit der Täter

6. Fazit

7. Literatur

1. Einleitung

Wie oft hört man in der heutigen Zeit von sexueller Gewalt. Gerade in den Medien wird dieses empfindliche Thema zum Schlagzeilen machen benutzt.

Diese Art von Gewalt richtet sich meist gegen die Schwächsten unter uns, die Kinder. Danach kommen die Frauen und auch behinderte Menschen haben nicht selten darunter zu leiden.

Und - so wirklich vor ihr geschützt ist eigentlich niemand. Es könnte jeden treffen!

Aber, und das ist mindestens genau so schlimm, viele von uns könnten auch Täter sein.

In der folgenden Arbeit möchte ich mich mit dem Thema auseinander setzten, ob sexuelle Gewalt eine Straftat ist oder ob man sie eher als Krankheit ansehen muss. Beginnen möchte ich erst einmal mit der Definition dieser unterschiedlichen Begrifflichkeiten.

Danach möchte ich versuchen herauszubekommen, in wie weit die Handlungen einer solchen Trat wirklich krankhaft sind und wie die Frage der Schuld zu klären ist. Außerdem möchte ich darstellen, wie mit Sexualstraftätern nach der Verurteilung verfahren wird und welche Chancen sie haben sich durch eine Therapie wieder im gesellschaftlichen Leben zu integrieren.

Abschließend möchte ich auf ein etwas umstrittenes Thema – die Unbehandelbarkeit dieser Täter – eingehen.

2. Definition sexuelle Gewalt

In der Literatur versucht man mit einer Vielzahl von Begriffen den Problembereich des sexuellen Missbrauchs zu beschreiben.

Begriffe wie: Sexueller Missbrauch, sexuelle Gewalt, sexuelle Ausbeutung, sexuelle Übergriffe, sexuelle Belästigung, sexuelle Misshandlung u. a., beschreiben alle denselben Tatbestand.

Erwähnenswert ist jedoch, dass der Begriff des "Sexuellen Missbrauchs" bei Experten umstritten ist.

Aufgrund seines "Gebrauchscharakters" wird er von vielen abgelehnt, andererseits hat er sich für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung an Kindern in Deutschland weitgehend eingebürgert.

Allgemein lässt sich sagen, dass der Begriff „sexuelle Gewalt" die strukturelle, sexuelle Gewalt gegen Frauen, Mädchen und Jungen in unserer Gesellschaft beschreibt.

Wie man sexuelle Gewalt definieren kann, möchte ich in zwei folgenden Beispielen deutlich machen.

„Bei dem Begriff „sexuelle Gewalt“ steht eindeutig die Gewalt im Vordergrund, die der Täter anwendet, um Machtbedürfnisse und sexuelle Bedürfnisse bei einem Kind zu befriedigen. Der sexuelle Machtmissbrauch wird von den Befürwortern dieses Begriffes denn auch als ein Spiegelbild des strukturell in der Gesellschaft angelegten Machtgefälles zwischen Mann und Frau, Erwachsenem und Kind, aufgefasst.“

(Zitat: o.N., www. zissg.dewww.zissg.de, 2004)

"Der Begriff „sexuelle Gewalt“ beschreibt jede sexuelle Handlung zwischen zwei Personen, bei der eine der beteiligten nicht mit dem Handlungsgeschehen einverstanden oder nicht in der Lage ist, ein Einverständnis zu geben, also alle sexuellen Misshandlungen an Kindern und Jugendlichen sowie Vergewaltigung und sexuelle Nötigung von Erwachsenen". (Zitat: Eichenberg, 2003, S.8)

2.1. Definition Straftat

„Straftat, strafbare Handlung, strafrechtliches Delikt, die einen strafrechtlichen Tatbestand erfüllende (tatbestandsmäßige) rechtswidrige, schuldhafte Handlung.“ (Zitat: Brockhaus, 1996)

Im Strafgesetzbuch wird sie unter § 22 (Versuch einer Straftat) als eine Tat oder ein Verhalten beschrieben, welches strafrechtlich verboten ist.
Insofern wird der Begriff Straftat teilweise synonym verwandt mit den Begriffen „Straftatbestand“ oder auch „Delikt“ und unterteilt in „Verbrechen“ und „Vergehen“. Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten.

Als Sexualstraftaten bezeichnen die Straftatbestände, die die sexuelle Selbstbestimmung des Menschen verletzen.

„Die Tatbestände sind im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuchs geregelt. Unter Strafe gestellt sind unter anderem der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen, der sexuelle Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung, die sexuelle Nötigung und die Förderung der Prostitution. Vgl. §§ 174 ff. Strafgesetzbuch.“ (Zitat: o.N. www. kinderschreie-rechtliches.de,2005)

2.2 Definition Krankheit

Der Begriff Krankheit (Morbus, Nosos, Pathos) bedeutet im weitesten Sinne das Fehlen von Gesundheit. Im engeren Sinne versteht man darunter das Vorhandensein von subjektiv empfundenen und / oder objektiv feststellbaren körperliche, geistigen und / oder seelischen Veränderungen bzw. Störungen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Sexuelle Gewalt - Straftat oder Krankheit?
Hochschule
Universität Kassel
Note
keine Benotung
Autor
Jahr
2005
Seiten
14
Katalognummer
V36307
ISBN (eBook)
9783638359719
Dateigröße
545 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sexuelle, Gewalt, Straftat, Krankheit
Arbeit zitieren
Saskia Schumann (Autor:in), 2005, Sexuelle Gewalt - Straftat oder Krankheit?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36307

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