Das Rationalitätsproblem der Rechtsprechung
Juristische Entscheidungen dienen allgemein der Lösung konkreter sozialer Problem- und Konfliktfälle. Neben ihrer autoritativen Wirkung im Sinne einer Herstellung von handlungsrelevanten Verbindlichkeiten erheben sie zugleich auch einen Anspruch auf Richtigkeit. Ob die Jurisprudenz diesem Anspruch gerecht werden kann, hängt von der Möglichkeit der Legitimation richterlicher Rechtsfindung anhand eines objektivierbaren Maßstabs ab. In diesem Zusammenhang bedarf es der Klärung des (normativen) Richtigkeitsbegriffs, insbesondere im Bereich der Jurisprudenz.
Hierbei ist zu berücksichtigen, daß die Rechtsprechung aufgrund der sozialintegrativen Funktion der Rechtsordnung nicht nur richtige Entscheidungen hervorzubringen hat, sondern auch dem Prinzip der Rechtssicherheit Genüge leisten muß. Soweit diese beiden Aufgaben der Rechtsprechung miteinander in Konflikt geraten, kann von einem Rationalitätsproblem der Rechtsprechung als Folge der dem Recht immanenten Spannung zwischen Faktizität und Geltung gesprochen werden.1
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1 So Habermas, Faktizität und Geltung, S. 241 ff.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Das Rationalitätsproblem der Rechtsprechung
1. Einheit von Rechtssicherheit und Legitimität
2. Ansätze zur Überwindung des Rationalitätsproblems
a) Realismus
b) Rechtspositivismus
c) Hermeneutik
II. Prozedurale Theorien der Legitimation juristischer Urteile
B. Faktizität und Geltung:
Zur Vereinbarkeit von Rechtssicherheit und rationaler Akzeptabilität
I. Rechtsfindung als rationale Rekonstruktion des geltenden Rechts
1. Paradigmatisches Vorverständnis
2. „Richter Herkules“
a) Die idealen Anforderungen an den Richter
b) Die Bedeutung des Richterideals bei realen Entscheidungsprozessen
c) Das Problem der Unbestimmtheit der Kohärenztheorie
II. Die Überlegenheit eines kooperativen Verfahrens der Theoriebildung gegenüber einer monologisch vorgenommenen Theoriekonstruktion
1. Zur Überforderung des „Richters Herkules“: Probleme des solipsistischen Ansatzes
2. Der juristische Diskurs
C. Zum Problem einer Theorie des juristischen Diskurses als Sonderfall des allgemeinen praktischen Diskurses
I. Die Sonderfallthese
II. Einwände gegen die Sonderfallthese
1. Die juristische Diskussion als Diskussion praktischer Fragen
2. Der Anspruch auf Richtigkeit
3. Der Prozeß als Diskurs
4. Die Unbestimmtheit des Diskursverfahrens
D. Kritik
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Rationalitätsproblem der Rechtsprechung im Spannungsfeld zwischen Rechtssicherheit und Legitimität. Dabei wird analysiert, wie eine Diskurstheorie des Rechts einen Ausweg aus den Unzulänglichkeiten klassischer Methodenlehren sowie positivistischer und realistischer Ansätze bieten kann, indem sie juristische Entscheidungen prozedural durch rationale Kommunikation legitimiert.
- Das Rationalitätsproblem der Rechtsprechung
- Die Rolle des „Richters Herkules“ in der rationalen Rekonstruktion
- Die Diskurstheorie als prozedurales Legitimationsmodell
- Kritische Auseinandersetzung mit der Sonderfallthese
- Verhältnis von juristischem Diskurs und allgemeinem praktischen Diskurs
Auszug aus dem Buch
2. „Richter Herkules“
Die Entwicklung einer Theorie des Rechts, die auch in problematischen Fällen dazu geeignet ist, konkrete Entscheidungen aus dem kohärenten, d. h. durch substantielle Argumente rational hergestellten Zusammenhang des rekonstruierten Rechts zu begründen, erfordert eine Richterpersönlichkeit mit idealen intellektuellen Fähigkeiten.35 Ein derartiger „Richter Herkules“ verfügt über die Kenntnis aller gültigen Prinzipien und Zielsetzungen, die zur Legitimation seiner Entscheidung erforderlich sind. Darüber hinaus überblickt er die gesamte argumentative Struktur des geltenden Rechts, die durch konkrete Einzelentscheidungen und Begründungen geprägt wird.36 Mit Hilfe dieser Fähigkeiten soll „Richter Herkules“ seine Theorie in der Weise erweitern, daß sie einen gewissen Teil der institutionellen Geschichte als einen durch praktische Vernunft bestimmten Lernprozeß erkennt, den anderen Teil aber als auf Irrtümern beruhend ausweist.37 Danach soll er bei einer neuen Entscheidung dazu imstande sein, eine Übereinstimmung zwischen den rational rekonstruierten Urteilen der Vergangenheit und dem Anspruch auf rationale Akzeptabilität in der Gegenwart herzustellen. Das Rationalitätsproblem wäre mithin gelöst.38
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Beleuchtet das Rationalitätsproblem der Rechtsprechung und diskutiert klassische Ansätze wie Realismus, Rechtspositivismus und Hermeneutik hinsichtlich ihrer Unzulänglichkeiten.
B. Faktizität und Geltung: Zur Vereinbarkeit von Rechtssicherheit und rationaler Akzeptabilität: Analysiert die rationale Rekonstruktion des Rechts durch Dworkin und Habermas und kritisiert das Modell des „Richters Herkules“ als solipsistisch.
C. Zum Problem einer Theorie des juristischen Diskurses als Sonderfall des allgemeinen praktischen Diskurses: Untersucht die Anwendbarkeit der Diskurstheorie auf das Recht und diskutiert die umstrittene Sonderfallthese sowie verschiedene Einwände dazu.
D. Kritik: Hinterfragt, ob eine prozedurale Diskurstheorie den Anspruch auf „einzig richtige“ Entscheidungen wirklich einlösen kann und würdigt alternative Ansätze zur Begründung von Verfahrensresultaten.
Schlüsselwörter
Diskurstheorie, Rechtsprechung, Rationalitätsproblem, Rechtssicherheit, Legitimität, Rechtsfindung, Richter Herkules, Kohärenztheorie, prozedurale Gerechtigkeit, juristischer Diskurs, Sonderfallthese, Verfahrensrationalität, Habermas, Dworkin, Normbegründung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der theoretischen Grundlegung richterlicher Entscheidungen und der Frage, wie diese legitimiert werden können, ohne die Rechtssicherheit aufzugeben.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind das Rationalitätsproblem der Rechtsprechung, das Verhältnis von Faktizität und Geltung sowie die prozedurale Legitimation durch Diskurstheorien.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, zu untersuchen, ob eine Diskurstheorie des Rechts eine tragfähige Lösung für das Rationalitätsproblem bietet, indem sie richterliche Entscheidungen in einen rationalen Kommunikationsprozess einbettet.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die Analyse rechtsphilosophischer Theorien, insbesondere unter Bezugnahme auf Habermas, Dworkin und Alexy, um die juristische Argumentationslehre zu untersuchen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die Kritik an klassischen Methodenlehren, die Idee des „Richters Herkules“, die Überlegenheit kooperativer Verfahren gegenüber monologischen Ansätzen und die spezifischen Probleme des juristischen Diskurses.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Diskurstheorie, Legitimität, Rechtsfindung, rationale Rekonstruktion und das Verhältnis von Recht und Moral.
Was genau ist die „Sonderfallthese“ im juristischen Diskurs?
Die Sonderfallthese besagt, dass der juristische Diskurs als eine Teilmenge moralischer Argumentationen beziehungsweise als Sonderfall des allgemeinen praktischen Diskurses zu betrachten ist.
Warum reicht das Modell des „Richters Herkules“ nach Ansicht des Autors nicht aus?
Das Modell wird kritisiert, da es einen „solipsistischen Ansatz“ verfolgt, der die notwendige Interaktion aller Beteiligten vernachlässigt und eine unrealistische richterliche Allwissenheit voraussetzt.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 1997, Zur Diskurstheorie des Rechts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36390