Diese Arbeit behandelt die Frage „Besteht ein Anspruch auf die übliche Vergütung, wenn die arbeitsvertragliche Vereinbarung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet?“
Die vorliegende Arbeit beleuchtet die gegenläufigen Ansichten im Schrifttum und in der Rechtsprechung zur vorbezeichneten Problemlage und beschränkt sich dabei auf die Darstellung zur Ermittlung des Lohnanspruchs aufgrund der Rechtsfolge der Unwirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Vergütungs-vereinbarung nach § 3 S. 1 MiLoG bei Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns gem. § 1 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 MiLoG.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Hauptteil
1. Anspruch auf die übliche Vergütung gem. § 612 Abs. 2 BGB
2. Anspruch auf eine Vergütung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gem. § 1 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 MiLoG
III. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Das Hauptziel dieser Arbeit besteht in der Untersuchung der Rechtsfolgen, die eintreten, wenn eine arbeitsvertragliche Vergütungsvereinbarung unter den gesetzlichen Mindestlohn fällt. Die zentrale Forschungsfrage lautet, ob in einem solchen Fall ein Anspruch auf die "übliche Vergütung" gemäß § 612 Abs. 2 BGB besteht oder ob der Anspruch auf die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns nach § 1 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 MiLoG beschränkt ist.
- Analyse der Wirksamkeit von Vergütungsvereinbarungen nach § 3 S. 1 MiLoG bei Unterschreitung des Mindestlohns.
- Gegenüberstellung der Ansichten im Schrifttum und der Rechtsprechung zur Vertragslückenfüllung.
- Diskussion der Sanktionswirkung gegenüber Arbeitgebern unter Berücksichtigung zivilrechtlicher und ordnungsrechtlicher Instrumente.
- Prüfung der Anwendbarkeit des § 612 Abs. 2 BGB im Kontext des spezialgesetzlichen Mindestlohnregimes.
Auszug aus dem Buch
1. Anspruch auf die übliche Vergütung gem. § 612 Abs. 2 BGB
Auf der einen Seite wird vertreten, dass an die Stelle der nach § 3 S. 1 MiLoG unwirksamen Vergütungsvereinbarung der Anspruch auf die übliche Vergütung gem. § 612 Abs. 2 BGB trete. Im Beispielsfall wäre dies eine Vergütung in Höhe von brutto 9,00 Euro.
Begründet wird dies damit, dass die den Mindestlohn unterschreitende Vergütungsvereinbarung gem. § 3 S. 1 MiLoG insoweit unwirksam und demnach nichtig sei, so dass eine Vergütungsabrede im Rahmen des Arbeitsvertrages fehle.
Denn dadurch, dass die Vereinbarung gem. § 3 S. 1 MiLoG nur „insoweit“ unwirksam ist, solle lediglich klar gestellt werden, dass der Arbeitsvertrag im Übrigen wirksam sei und keine gänzliche Nichtigkeit eintrete.
Die Rechtsfolgen der Unwirksamkeit seien alleine auf die mindestlohnwidrige Vergütungsvereinbarung begrenzt, so dass keine geltungserhaltende Reduktion der unwirksamen Vergütungsvereinbarung vorgenommen werden könne.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die gesetzliche Regelung des Mindestlohns durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) ein und skizziert die Problematik bei Vergütungsvereinbarungen, die den Mindestlohn unterschreiten.
II. Hauptteil: Der Hauptteil analysiert kontrovers diskutierte Rechtsansichten zur Frage, ob bei unwirksamen Vergütungsabreden auf die übliche Vergütung gemäß BGB oder direkt auf den gesetzlichen Mindestlohn zurückzugreifen ist.
1. Anspruch auf die übliche Vergütung gem. § 612 Abs. 2 BGB: Dieses Kapitel erläutert die Argumentation für einen Anspruch auf die übliche Vergütung, basierend auf der Nichtigkeit der Vergütungsvereinbarung und dem Ziel einer sanktionierenden Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber.
2. Anspruch auf eine Vergütung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gem. § 1 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 MiLoG: Hier wird die gegenteilige Auffassung dargelegt, nach der das MiLoG ein abschließendes Rechtsfolgenregime darstellt und eine "Aufstockung" auf den Mindestlohn als angemessene Lösung vorsieht.
III. Zusammenfassung: Das abschließende Kapitel fasst die Argumente zusammen und kommt zu dem Ergebnis, dass kein Anspruch auf die übliche Vergütung besteht, sondern die Vertragslücke durch den gesetzlichen Mindestlohn geschlossen wird.
Schlüsselwörter
Mindestlohn, MiLoG, Arbeitsvertrag, Vergütungsvereinbarung, übliche Vergütung, § 612 BGB, § 3 MiLoG, Unwirksamkeit, Lohnanspruch, Rechtsfolge, Arbeitnehmerschutz, Gesetzesbegründung, Sittenwidrigkeit, Sanktionswirkung, Mindestlohnkommission
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Fragestellung, wie hoch der Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers ist, wenn die vertraglich vereinbarte Lohnsumme unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themenfelder sind die Auslegung des Mindestlohngesetzes (§ 3 MiLoG), die zivilrechtliche Vertragslückenfüllung gemäß BGB und das Zusammenspiel zwischen Mindestlohnanspruch und üblicher Vergütung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage lautet, ob bei einer unwirksamen, mindestlohnunterschreitenden Vereinbarung der Anspruch auf die übliche Vergütung (§ 612 Abs. 2 BGB) greift oder lediglich ein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn besteht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, insbesondere die Auslegung von Gesetzen (Wortlaut, Sinn und Zweck/Telos) sowie die Analyse der aktuellen Rechtsprechung und juristischen Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die beiden gegensätzlichen juristischen Auffassungen gegenübergestellt: Die Position für die "übliche Vergütung" einerseits und die Position für eine Beschränkung auf den gesetzlichen Mindestlohn andererseits.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird insbesondere durch die Begriffe Mindestlohngesetz (MiLoG), Unwirksamkeit von Vergütungsvereinbarungen, Arbeitnehmerschutz und die Abgrenzung zum BGB charakterisiert.
Warum reicht ein bloßer Verweis auf den Mindestlohn oft nicht aus?
Da Arbeitsverträge oft vor Inkrafttreten des MiLoG geschlossen wurden oder die Parteien die Lohnklauseln nicht aktiv anpassen, entstehen in der Praxis Streitigkeiten über die korrekte Bestimmung der Lohnlücke.
Welche Rolle spielt die Sanktionswirkung bei der Argumentation?
Befürworter des Anspruchs auf die übliche Vergütung argumentieren, dass dies eine abschreckende Wirkung auf Arbeitgeber hat, während Gegenstimmen darauf verweisen, dass das MiLoG bereits eigene Bußgeld- und Strafvorschriften vorsieht.
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- Oliver Cremers (Author), 2016, Besteht ein Anspruch auf die übliche Vergütung, wenn die arbeitsvertragliche Vereinbarung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/365277