Der Autor Dr. Andreas-Michael Blum erörtert folgende Rechtsprobleme zum Recht der Personengesellschaften: Haftung des Kommanditisten, Gesamtschuldverhältnis und Rückgriff entsprechend § 426 Abs. 2 BGB, Rechtsfragen aus einer Aktionärsvereinbarung, Abfindungsguthaben des ausgeschiedenen Kommanditisten, Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag sowie Rechtsfragen der Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung einer GmbH & Co. KG.
Inhaltsverzeichnis
- Lösung zu Frage 1 a):
- Die Haftung gegenüber der B-Bank nach §§ 171 Abs. 1 Hs. 1, 172 Abs. 4 S. 1 HGB
- Nach dem Wortlaut des § 171 Abs. 1 Hs. 1 HGB ist Rechtsfolge der Haftung
- Die Haftung des A könnte nach § 171 Abs. 1 Hs. 2 HGB ausgeschlossen sein
- Die Haftung des A könnte infolge seines Ausscheidens aus der XY-GmbH & Co. KG gem. § 160 Abs. 1 HGB erloschen sein
- Lösung zu Frage 1 b):
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Ausarbeitung befasst sich mit der Frage der Haftung eines ausgeschiedenen Kommanditisten gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft. Insbesondere wird die Frage aufgeworfen, ob und in welcher Höhe der ausgeschiedene Kommanditist für ein Darlehen haftet, das der Gesellschaft vor seinem Ausscheiden gewährt wurde.
- Haftung des Kommanditisten nach §§ 171, 172 HGB
- Rückzahlung der Einlage und Wiederaufleben der Haftung
- Nachhaftung nach § 160 HGB
- Gesamtschuldverhältnis und Rückgriff
Zusammenfassung der Kapitel
Lösung zu Frage 1 a):
In diesem Kapitel wird zunächst die Haftung des Kommanditisten gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft nach §§ 171, 172 HGB erläutert. Es wird dargestellt, dass der Kommanditist bis zur Höhe seiner Einlage unmittelbar haftet, sofern er zum Zeitpunkt der Haftung im Handelsregister eingetragen ist. Anschließend wird die Rückzahlung der Einlage und die Wiederaufleben der Haftung nach § 172 Abs. 4 S. 1 HGB behandelt. Schließlich wird die Frage der Nachhaftung des ausgeschiedenen Kommanditisten nach § 160 Abs. 1 HGB aufgeworfen.
Schlüsselwörter
Kommanditist, Haftung, Einlage, Handelsregister, Ausscheiden, Nachhaftung, Gesamtschuldverhältnis, Rückgriff.
Häufig gestellte Fragen
Wie haftet ein Kommanditist gegenüber Gläubigern?
Ein Kommanditist haftet den Gläubigern der Gesellschaft unmittelbar bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Einlage (§§ 171, 172 HGB).
Was passiert bei einer Rückzahlung der Einlage?
Wird die Einlage an den Kommanditisten zurückgezahlt, gilt sie gegenüber den Gläubigern als nicht geleistet, und die Haftung lebt in dieser Höhe wieder auf.
Haftet ein Kommanditist auch nach seinem Ausscheiden?
Ja, gemäß § 160 HGB besteht eine Nachhaftung für Altverbindlichkeiten, die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens begründet wurden, für eine Dauer von fünf Jahren.
Was ist ein Gesamtschuldverhältnis im Personengesellschaftsrecht?
Wenn mehrere Gesellschafter für dieselbe Verbindlichkeit haften, sind sie Gesamtschuldner; der Gläubiger kann die Leistung nach Belieben von jedem fordern.
Was regelt eine Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag?
Sie bestimmt, ob und wie die Erben eines verstorbenen Gesellschafters in die Gesellschaft eintreten oder ob die Gesellschaft mit den verbleibenden Partnern fortgesetzt wird.
- Citation du texte
- Dr. Andreas-Michael Blum (Auteur), 2010, Recht der Personengesellschaften. Falllösungen zur Fachanwaltsausbildung Handels- und Gesellschaftsrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/365288