Der Autor Dr. Andreas-Michael Blum behandelt die folgenden Fragen im Aktienrecht: Teilnahmerecht,Teilnahmeverpflichtung und Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, Auskunftsrecht des Aktionärs, Auskunftsverweigerung durch den Vorstand, Einberufung der Hauptversammlung sowie das Recht zur Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat.
Inhaltsverzeichnis
- Lösung Frage 1
- Lösung Frage 2
- Lösung Frage 3
- Ergebnis
- Lösung Frage 4
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Teilnahme an Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften. Es werden die Teilnahmerechte verschiedener Akteure wie Aktionäre, Vorzugsaktionäre, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, Abschlussprüfer und Notar behandelt. Des Weiteren werden die Legitimationsformen für Aktionäre sowie das Auskunftsrecht von Aktionären gegenüber dem Vorstand beleuchtet. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie der Vorstand mit Fragen von "räuberischen Aktionären" auf der Hauptversammlung umgehen kann.
- Teilnahmerechte an der Hauptversammlung
- Legitimationsformen für Aktionäre
- Auskunftsrecht von Aktionären
- Umgang mit Fragen von "räuberischen Aktionären"
- Beschlussfassung in der Hauptversammlung
Zusammenfassung der Kapitel
Lösung Frage 1
Dieser Abschnitt beschreibt die Teilnahmerechte von Aktionären, Vorzugsaktionären, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, Abschlussprüfern und Notaren an der Hauptversammlung. Es wird erläutert, ob eine Teilnahmepflicht besteht und welche Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt sein müssen.
Lösung Frage 2
Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit der Legitimation von Aktionären auf der Hauptversammlung. Es wird insbesondere auf den Nachweis des Anteilsbesitzes bei börsennotierten Aktiengesellschaften und den Stichtag des Record Date eingegangen.
Lösung Frage 3
Dieser Abschnitt behandelt das Auskunftsrecht von Aktionären gegenüber dem Vorstand. Es wird erörtert, unter welchen Voraussetzungen ein Aktionär Auskunft verlangen kann und ob die Auskunft tatsächlich "erforderlich" im Sinne des § 131 I 1 AktG ist.
Lösung Frage 4
Dieser Abschnitt widmet sich dem Umgang des Vorstands mit Fragen von "räuberischen Aktionären". Es werden verschiedene Strategien zur Beantwortung von Fragen sowie Möglichkeiten der Auskunftsverweigerung beschrieben.
Schlüsselwörter
Aktiengesellschaft, Hauptversammlung, Teilnahmerecht, Legitimation, Auskunftsrecht, "räuberische Aktionäre", Beschlussfassung, Vorstand, Aufsichtsrat, Abschlussprüfer, Notar, Record Date.
Wer ist zur Teilnahme an einer Hauptversammlung (HV) berechtigt?
Teilnahmeberechtigt sind Aktionäre, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Abschlussprüfer sowie der beurkundende Notar.
Was ist das Auskunftsrecht eines Aktionärs?
Gemäß § 131 AktG kann jeder Aktionär in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Was bedeutet der Begriff „räuberische Aktionäre“?
Dies bezeichnet Aktionäre, die durch gezielte Fragen oder Anfechtungsklagen versuchen, den Ablauf der HV zu stören oder finanzielle Vorteile zu erzwingen.
Was ist das „Record Date“?
Das Record Date ist der Stichtag (meist der 21. Tag vor der HV), der bei börsennotierten Gesellschaften bestimmt, wer als Aktionär zur Teilnahme und Abstimmung berechtigt ist.
Darf der Vorstand eine Auskunft verweigern?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn die Erteilung der Auskunft der Gesellschaft einen erheblichen Nachteil zufügen würde oder Geschäftsgeheimnisse betroffen sind.
- Quote paper
- Dr. Andreas-Michael Blum (Author), 2010, Recht der Aktiengesellschaft - Teil 1. Falllösungen zur Fachanwaltsausbildung Handels- und Gesellschaftsrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/365292