Ausarbeitungen zu den Grundzügen des Bilanz- und Steuerrechts


Einsendeaufgabe, 2010

14 Seiten


Leseprobe


Lösung Frage I 1:

Als Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sind unter anderem zu nennen:

1. Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit (§§ 238 I, 246 II HGB),
2. Grundsatz der Richtigkeit und Vollständigkeit (§ 239 II HGB),
3. Grundsatz der Nachprüfbarkeit (§ 238 I HGB),
4. Prinzip der Unternehmensfortführung (§ 252 I Nr. 2 HGB), wonach bei der Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden von der Fortführung des Unternehmens (Going-Concern) auszugehen ist oder andere Wertansätze in der Bilanz auszuweisen sind (z.B. Liquidationswerte)
5. Vorsichtsprinzip (§ 252 I Nr. 4 HGB), wonach Vermögensgegenstände und Schulden vorsichtig zu bewerten sind. Ausfluss dieses Grundsatzes sind das Niederstwertprinzip bei der Bewertung von Aktivvermögen und das Höchstwertprinzip bei der Bildung von Passivposten.

Lösung Frage I 2:

Das Realisations- und Imparitätsprinzip sind Ausprägungen des Vorsichtsgrundsatzes, wonach Gewinne erst im Zeitpunkt der Realisierung in der Handelsbilanz auszuweisen sind. Der sorgfältige und gewissenhafte Kaufmann hat dagegen Verluste nach dem Verlustvorwegnahmeprinzip zu bilden und bereits bei Vertragsabschluss zu berücksichtigen.

Lösung Frage I 3:

Folgende Bewertungsvorschriften für die Bewertung der Vermögensgegenstände auf der Aktivseite kommen sowohl im Handelsrecht als auch im Steuerrecht zum Tragen:

- Nach § 255 I HGB sind Anschaffungskosten alle auf den Erwerb des Vermögensgegenstandes gerichteten Aufwendungen, um ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Steuerlich sind Anschaffungskosten der (gegebenenfalls um die abzugsfähige Vorsteuer nach § 9b EStG geminderte) geminderte Kaufpreis abzüglich der Kaufpreisminderungen und zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten sowie der nachträglichen Anschaffungsnebenkosten.
- Der Börsenpreis ist der Kurs, zu dem ein Vermögensgegenstand an einer amtlichen Börse gehandelt wird. Dieser Bewertungsmaßstab ist insbesondere bei der Bewertung des Umlaufvermögens als Vergleichsmaßstab (§ 253 III HGB) heranzuziehen.
- Herstellungskosten sind Aufwendungen für selbst erstellte Güter sowie die Inanspruchnahme von Diensten Dritter, die für die Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung über den ursprünglichen Zustand eines Vermögensgegenstandes hinaus aufgewendet werden, § 255 HGB.

Lösung Frage I 4:

Fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die um Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung reduzierten Anschaffungs- und Herstellungskosten, deren Absetzungen nach § 7 EStG die gleichmäßige Verteilung der ursprünglichen Kosten über die voraussichtliche, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts darstellen.

Lösung Frage I 5:

Die Aktiva (§ 266 II HGB) bzw. Passiva (§ 266 III HGB) einer Bilanz bei einer Kapitalgesellschaft sind wie folgt zu gliedern:

Aktiva

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensbestände (z.B. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen an Rechten und Werten, Geschäfts- oder Firmenwert, geleistete Anzahlungen)
II. Sachanlagen (Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau)
III. Finanzanlagen (Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen)

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen, fertige Erzeugnisse und Waren, geleistete Anzahlungen)
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sonstige Vermögensgegenstände)
III. Wertpapiere (Anteile an verbundenen Unternehmen, eigene Anteile, sonstige Wertpapiere)
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Passiva

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen (gesetzliche Rücklage, Rücklage für eigene Anteile, satzungsmäßige Rücklagen, andere Gewinnrücklagen)
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
II. Steuerrückstellungen
III. sonstige Rückstellungen
C. Verbindlichkeiten
I. sonstige Rückstellungen
II. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
III. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
IV. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
V. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
VI. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
VII. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
VIII. sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Lösung Frage II 1:

Gewerbliche Unternehmen, zu denen auch die GmbH & Co. KG als gewerblich geprägte Personengesellschaft gehört, erzielen in der Regel Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese sind nach § 15 EStG insbesondere:

- Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen
- Gewinnanteile der Gesellschafter aus einer offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft, bei der der Gesellschafter als Mitunternehmer des Betriebes anzusehen ist
- Die Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien.

Lösung Frage II 2:

Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung des einzelnen Gesellschafter bzw. der Gesellschafter als Mitunternehmer (Steuersubjekt) sind gesetzlich nicht definiert, sondern durch die höchstrichterliche Rechtsprechung entwickelt worden. Danach ist prägend für die Stellung a Mitunternehmer zum einen die Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen (Mitunternehmerinitiative) wie etwa bei Gesellschaftern oder Geschäftsführern und zum anderen wer am Gewinn und Verlust der Gesellschaft und an den stillen Reserven beteiligt ist (Mitunternehmerrisiko).

Lösung Frage II 3:

Der Steuergewinn im Einkommensteuergesetz ermittelt sich entweder nach dem Betriebsvermögensvergleich (§ 4 I oder § 5 EStG) oder nach der Einnahmeüberschussrechnung (§ 4 III EStG). Der Betriebsvermögensvergleich (§ 4 I EStG) ermittelt den Unterschiedsbetrag am Schluss des Wirtschaftsjahres zu dem des Vorjahres vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Ausarbeitungen zu den Grundzügen des Bilanz- und Steuerrechts
Hochschule
FernUniversität Hagen  (Forschungsinstitut für rechtliches Informationsmanagement GmbH)
Veranstaltung
Fachanwaltsausbildung Handels- und Gesellschaftsrecht
Autor
Jahr
2010
Seiten
14
Katalognummer
V365307
ISBN (eBook)
9783668451407
ISBN (Buch)
9783668451414
Dateigröße
490 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, Realisations- und Imparitätsprinzip, Vorsichtsgrundsatz, Bewertungsvorschriften für die Bewertung von Vermögensgegenständen, Anschaffungskosten, Börsenpreis, Herstellungskosten, Aktiva (§ 266 II HGB) bzw. Passiva (§ 266 III HGB) einer Bilanz bei einer Kapitalgesellschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG), Betriebsvermögensvergleich (§ 4 I oder § 5 EStG), Einnahmeüberschussrechnung (§ 4 III EStG), Verdeckte Gewinnausschüttungen, Begriff des Unternehmers (§ 2 UStG), Lieferung (§ 3 I UStG), Innergemeinschaftlicher Erwerb nach § 1a I UStG, innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6a UStG), im Inland betriebener stehender Gewerbebetrieb (§ 2 GewStG), Finanzierung der Kapitalgesellschaft aus einbehaltenen Gewinnen (Selbstfinanzierung), Berechnung des Zinssatzes bei Lieferantenkrediten, statische (einperiodische) Verfahren der Investitionsrechnung, dynamisches (mehrperiodisches) Verfahren der Investitionsrechnung (Kapitalwertmethode), Mezzanine-Kapital als Mischform von Eigen- und Fremdkapital
Arbeit zitieren
Dr. Andreas-Michael Blum (Autor:in), 2010, Ausarbeitungen zu den Grundzügen des Bilanz- und Steuerrechts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/365307

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