In der Arbeit stellt der Autor zunächst die Gründe für Absprachen dar, die im Wesentlichen gleichermaßen für die Verwaltung als auch für die Strafjustiz gelten. Im Anschluss daran wird anhand zweier praktischer Beispielsfälle gezeigt, wie Normen als „Drohpotential“ und „Tauschmittel“ eingesetzt werden können, und in knapper Form diesbezügliche verfassungsrechtliche Bedenken erläutern. Hiernach folgen – aufgrund der besonderen Aktualität – detaillierte Ausführungen zur Verständigung im Strafprozess („Deal“) bezüglich der Themenstellung. Zum Abschluss erfolgt ein kurzes persönliches Fazit.
Ein strategischer Einsatz von Normen scheint bei einem Blick in Art. 20 III GG denknotwendig ausgeschlossen. In der durch die Ewigkeitsklausel (Art. 79 III GG) abgesicherten Norm heißt es: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ Mithin sollen – vereinfacht ausgedrückt – Verwaltung und Rechtsprechung auf einen Sachverhalt die im Gesetz vorgesehene Rechtsfolge anwenden. Einen Raum für etwaige Absprachen scheint es nicht geben zu können, weswegen auch ein strategischer Einsatz von Normen zwingend ausscheiden müsste.
Tatsächlich aber sind Absprachen sowohl in der Verwaltung als auch in der Strafjustiz gängige Praxis und mittlerweile zu einem Modethema nicht nur in der verwaltungs- und strafrechtswissenschaftlichen Literatur geworden. Gerade die Verständigung im Strafprozess (der sogenannte „Deal“) ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 in eine breite öffentliche Diskussion geraten.
Inhaltsverzeichnis
- Hinführung zum Thema
- Gründe für Absprachen
- Praktische Beispiele
- Fall 1: Martin – Einspruch gegen Steuerbescheid
- Sachverhalt
- Analyse
- Abwandlung
- Analyse
- Fall 2: Tom - Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
- Sachverhalt
- Analyse
- Verfassungsrechtliche Bedenken
- Der,,Deal\" im Strafverfahren
- Einführung
- Drohpotential
- Vorteile
- Nachteile
- Zusammenfassung und Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit dem strategischen Einsatz von Normen als „Drohpotential“ und „Tauschmittel“ in Verwaltung und Strafjustiz. Sie untersucht die Gründe für Absprachen in beiden Bereichen und analysiert anhand von Beispielsfällen, wie Normen zur Erzeugung von Druck oder als Mittel zum Austausch eingesetzt werden können. Darüber hinaus beleuchtet die Arbeit die Verfassungsrechtlichkeit solcher Praktiken und widmet sich insbesondere dem „Deal“ im Strafverfahren.
- Strategischer Einsatz von Normen
- Gründe für Absprachen in Verwaltung und Strafjustiz
- Normen als „Drohpotential“ und „Tauschmittel“
- Verfassungsrechtliche Bedenken
- Der „Deal“ im Strafverfahren
Zusammenfassung der Kapitel
Hinführung zum Thema
Dieses Kapitel führt in die Thematik des strategischen Einsatzes von Normen ein und stellt die grundsätzliche Problematik dar. Es wird gezeigt, dass Absprachen trotz der scheinbar bindenden Wirkung von Gesetzen in der Praxis gängige Praxis sind. Der Autor beleuchtet die zunehmende Bedeutung dieser Problematik, insbesondere im Kontext des „Deals“ im Strafprozess.
Gründe für Absprachen
Dieses Kapitel analysiert die Ursachen für Absprachen in Verwaltung und Strafjustiz. Die Gründe liegen in der Schwierigkeit der Sachverhaltsaufklärung, dem Ermessensspielraum von Verwaltung und Justiz, der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe und der oft unklaren Rechtslage. Darüber hinaus spielen auch die begrenzten Ressourcen der Verwaltung und Strafjustiz eine wichtige Rolle.
Praktische Beispiele
Dieses Kapitel präsentiert zwei konkrete Fälle, um zu veranschaulichen, wie Normen als „Drohpotential“ und „Tauschmittel“ eingesetzt werden können. Es werden die Sachverhalte und die Analysen der beiden Fälle dargelegt und die verfassungsrechtlichen Bedenken kurz skizziert.
Der,,Deal\" im Strafverfahren
Dieses Kapitel befasst sich mit der aktuellen Problematik des „Deals“ im Strafverfahren. Es werden die möglichen Vorteile und Nachteile dieser Praxis analysiert. Der Autor geht dabei auf die Argumentationslinie des Bundesverfassungsgerichts ein.
Schlüsselwörter
Die zentralen Themen der Seminararbeit sind: strategischer Normeneinsatz, Absprachen, Drohpotential, Tauschmittel, Verwaltung, Strafjustiz, Verfassungsrecht, Deal, Ermessensspielraum, Rechtsunsicherheit, Ressourcenknappheit.
- Arbeit zitieren
- Patrick Schmidt (Autor:in), 2013, Strategischer Einsatz von Normen als „Drohpotential“ und „Tauschmittel“. Gründe, Beispielfälle, verfassungsrechtliche Bedenken und "Deal" im Strafprozess, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/365369