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Strategischer Einsatz von Normen als „Drohpotential“ und „Tauschmittel“. Gründe, Beispielfälle, verfassungsrechtliche Bedenken und "Deal" im Strafprozess

Titel: Strategischer Einsatz von Normen als „Drohpotential“ und „Tauschmittel“. Gründe, Beispielfälle, verfassungsrechtliche Bedenken und "Deal" im Strafprozess

Seminararbeit , 2013 , 19 Seiten , Note: 13

Autor:in: Patrick Schmidt (Autor:in)

Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

In der Arbeit stellt der Autor zunächst die Gründe für Absprachen dar, die im Wesentlichen gleichermaßen für die Verwaltung als auch für die Strafjustiz gelten. Im Anschluss daran wird anhand zweier praktischer Beispielsfälle gezeigt, wie Normen als „Drohpotential“ und „Tauschmittel“ eingesetzt werden können, und in knapper Form diesbezügliche verfassungsrechtliche Bedenken erläutern. Hiernach folgen – aufgrund der besonderen Aktualität – detaillierte Ausführungen zur Verständigung im Strafprozess („Deal“) bezüglich der Themenstellung. Zum Abschluss erfolgt ein kurzes persönliches Fazit.

Ein strategischer Einsatz von Normen scheint bei einem Blick in Art. 20 III GG denknotwendig ausgeschlossen. In der durch die Ewigkeitsklausel (Art. 79 III GG) abgesicherten Norm heißt es: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ Mithin sollen – vereinfacht ausgedrückt – Verwaltung und Rechtsprechung auf einen Sachverhalt die im Gesetz vorgesehene Rechtsfolge anwenden. Einen Raum für etwaige Absprachen scheint es nicht geben zu können, weswegen auch ein strategischer Einsatz von Normen zwingend ausscheiden müsste.

Tatsächlich aber sind Absprachen sowohl in der Verwaltung als auch in der Strafjustiz gängige Praxis und mittlerweile zu einem Modethema nicht nur in der verwaltungs- und strafrechtswissenschaftlichen Literatur geworden. Gerade die Verständigung im Strafprozess (der sogenannte „Deal“) ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 in eine breite öffentliche Diskussion geraten.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Hinführung zum Thema

2 Gründe für Absprachen

3 Praktische Beispiele

3.1 Fall 1: Martin – Einspruch gegen Steuerbescheid

3.1.1 Sachverhalt

3.1.2 Analyse

3.1.3 Abwandlung

3.1.4 Analyse

3.2 Fall 2: Tom – Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

3.2.1 Sachverhalt

3.2.2 Analyse

3.3 Verfassungsrechtliche Bedenken

4 Der „Deal“ im Strafverfahren

4.1 Einführung

4.2 Drohpotential

4.3 Vorteile

4.4 Nachteile

5 Zusammenfassung und Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht den strategischen Einsatz von Rechtsnormen als Druckmittel oder Verhandlungsgegenstand im Rahmen von informellen Absprachen in der öffentlichen Verwaltung und der Strafjustiz, um die Zulässigkeit und die verfassungsrechtlichen Konsequenzen solcher „Deals“ kritisch zu hinterfragen.

  • Strategischer Einsatz von Normen zur Erzeugung von Drohpotential
  • Die Funktion von Rechtsvorschriften als Tauschmittel bei behördlichen Einigungen
  • Analyse praktischer Fallbeispiele in Steuer- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Verfassungsrechtliche Bewertung der Verständigungspraxis (sog. „Deals“)
  • Auswirkungen auf das Rechtsstaatsprinzip und den Schuldgrundsatz

Auszug aus dem Buch

3.1.2 Analyse

Die Finanzbehörde will von ihrer Rechtsauffassung nicht abweichen und den Werbungskostenabzug nicht zulassen. Darüber hinaus ist sie der Ansicht, dass bestimmte Nachweise zu führen sind. Diese Nachweise hat sie zuvor nicht verlangt.

Nach § 367 II AO hat die Finanzbehörde, im Falle eines Einspruchs, die Sache in vollem Umfang erneut zu prüfen. Hier kann sie auch eine Entscheidung zum Nachteil des Einspruchsführers treffen. Hier wirkt § 367 II AO als „Drohpotential“. Denn die Möglichkeit einer Änderung zum Nachteil erzeugt beim Einspruchsführer eine einschüchternde Wirkung. Der nunmehr bestimmte Kosten detailliert nachweisen müsste, und falls er dies nicht kann Gefahr liefe bestimmte Abzüge nicht zu erhalten. Die Finanzbehörde bezweckt hiermit letztlich, dass der Einspruch zurückgenommen wird, was bis zur Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung nach § 362 AO möglich ist.

Wird der Einspruch zurückgenommen entsteht bei der Behörde kein zusätzlicher Arbeitsaufwand, denn eine arbeitsintensive Einspruchsentscheidung und ein möglicherweise sich anschließendes finanzgerichtliches Verfahren entfallen. Da Martin den Arbeitsaufwand (Belege suchen) vermeiden möchte und die Gefahr verhindern will, dass bestimmte Abzugsposten ohne Nachweis nicht akzeptiert werden, beugt er sich der „Drohung“ und nimmt den Einspruch zurück.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Hinführung zum Thema: Dieses Kapitel führt in die Problematik informeller Absprachen ein und kontrastiert das Ideal der strengen gesetzlichen Bindung mit der Realität zunehmender Verhandlungsprozesse in Verwaltung und Strafjustiz.

2 Gründe für Absprachen: Hier werden die Ursachen für Absprachen beleuchtet, insbesondere Ressourcenknappheit, Beweisschwierigkeiten bei unklaren Sachverhalten und der Wunsch nach Verfahrensbeschleunigung.

3 Praktische Beispiele: Dieses Kapitel illustriert anhand von zwei Fallstudien (Steuerrecht und Bußgeldverfahren), wie Behörden und Gerichte Normen strategisch als Droh- oder Tauschmittel einsetzen.

4 Der „Deal“ im Strafverfahren: Eine detaillierte Analyse der Verständigungspraxis im Strafprozess, inklusive der gesetzlichen Regelungen und der Rolle der Sanktionsschere.

5 Zusammenfassung und Fazit: Das Fazit resümiert die Notwendigkeit von Absprachen zur Verfahrensbewältigung und mahnt gleichzeitig zur Sensibilisierung hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Gefahren für den Rechtsstaat.

Schlüsselwörter

Absprachen, Strafjustiz, öffentliche Verwaltung, Drohpotential, Tauschmittel, Rechtsstaat, Verständigung, Deal, Sanktionsschere, Beweisschwierigkeiten, Ermessensspielraum, Schuldgrundsatz, Verfahrensbeschleunigung, Steuerbescheid, Bußgeldverfahren.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?

Die Arbeit befasst sich mit der Praxis informeller Absprachen in der deutschen Verwaltung und Strafjustiz und untersucht, wie staatliche Akteure Rechtsnormen strategisch nutzen, um Verfahren zu beeinflussen oder zu beenden.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Zentrale Themen sind die Nutzung von „Drohpotentialen“ durch Behörden, die Verwendung von Gesetzen als „Tauschmittel“, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Verständigung im Strafprozess sowie die ökonomischen Gründe für solche Verhandlungen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Verhandlungsgeschick die Rechtsanwendung prägt und welche Risiken dies für die Einhaltung des Rechtsstaatsprinzips und den Schutz des Bürgers vor staatlicher Willkür birgt.

Welche methodische Vorgehensweise wählt der Autor?

Der Autor nutzt eine Kombination aus theoretischer Fundierung und der Analyse praktischer Beispielsfälle, um die abstrakten rechtlichen Mechanismen der Verhandlungspraxis greifbar zu machen.

Was umfasst der Hauptteil der Arbeit?

Der Hauptteil gliedert sich in eine Ursachenanalyse für Absprachen, die Darstellung konkreter Fallbeispiele aus Steuer- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem „Deal“ im Strafverfahren.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Sanktionsschere, strategische Rechtsanwendung, verfassungsrechtliche Bedenken und die ökonomische Effizienz der Strafrechtspflege geprägt.

Wie wirkt das „Drohpotential“ im Beispiel des Steuerbescheids?

Das Finanzamt nutzt die Drohung einer umfassenden erneuten Sachverhaltsprüfung bei Einspruchseinlegung, um den Bürger zur Rücknahme seines Einspruchs zu bewegen, da dieser den zeitlichen Aufwand und das Risiko einer Verschlechterung seiner Position fürchtet.

Warum wird im Strafverfahren oft auf den „Deal“ zurückgegriffen?

Aufgrund der Arbeitsüberlastung der Justiz und der Komplexität von Wirtschaftsstrafverfahren bietet der „Deal“ eine Möglichkeit, durch ein Geständnis eine Strafmilderung zu erreichen und gleichzeitig für alle Beteiligten eine zeitaufwändige Beweisaufnahme zu vermeiden.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Strategischer Einsatz von Normen als „Drohpotential“ und „Tauschmittel“. Gründe, Beispielfälle, verfassungsrechtliche Bedenken und "Deal" im Strafprozess
Hochschule
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer)
Veranstaltung
Rechtliche Gestaltung und Rechtswirkung – Strategisches Denken für Juristen
Note
13
Autor
Patrick Schmidt (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2013
Seiten
19
Katalognummer
V365369
ISBN (eBook)
9783668447653
ISBN (Buch)
9783668447660
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deal Absprachen Verhandlungsmanagement Strafprozess Normen Strafrecht
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Patrick Schmidt (Autor:in), 2013, Strategischer Einsatz von Normen als „Drohpotential“ und „Tauschmittel“. Gründe, Beispielfälle, verfassungsrechtliche Bedenken und "Deal" im Strafprozess, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/365369
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Leseprobe aus  19  Seiten
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