Seit dem Ende des Kalten Krieges, Anfang der 90er Jahre, hatten viele Staaten ihre Truppenstärken reduziert, um durch militärische Abbaumaßnahmen die Beendung des Konflikts zu symbolisieren. Für Privatunternehmen bot sich durch diese Aktion ein Sprungbrett für ein Milliarden Geschäft. Die Regierungen konnten keinesfalls eine Einschränkung der Einsatzfähigkeit ihrer Armeen hinnehmen und mussten, bzw. konnten somit über Private Sicherheitsfirmen ihr Personal aufstocken. Insbesondere die USA, unter dem damaligen Präsident George W. Bush, erreichte hinsichtlich der Debatte über das "Outsourcing des Krieges" neue Dimensionen. Über 100 Milliarden Dollar, rund ein Fünftel der Gesamtkosten des Irakkrieges, soll die US-Regierung zwischen 2003 und 2008 für die Dienste sogenannter privater Sicherheitsfirmen ausgegeben haben. Die Einstellung von "modernen Söldnern" ist insoweit praktisch, dass Involvierte in den offiziellen Statistiken nicht geführt werden. Somit haben die Regierungen politisch einfacheres Spiel Kriege länger und intensiver zu führen, der Preis für diesen Einsatz sind jedoch Grauzonen, vor allem juristischer Art. So ist in der aktuellen Diskussion ungewiss, welche rechtlichen Konsequenzen "Söldner" wegen möglicher im Ausland begangener Verbrechen haben können.
Im Laufe dieser Arbeit möchte ich der Streitfrage nachgehen, wer die Verantwortung in diesem Geschäft trägt und wieweit Verankerungen im internationalen Recht gegeben sind. Die kriegsrechtliche Behandlung von "Private Military Companies" ist dahingehend gespalten, da keine konkrete Zuteilung getroffen werden kann, ob die Auftrag gebenden Staaten von Ihrer kriegsrechtlichen Verpflichtung entbunden werden können, oder das Handeln der Privaten Ihnen noch zuzurechnen ist. Es ist außerdem ungeklärt, wie weit Überprüfungen und Kontrollpflichten eingehalten werden, ebenso wie die Einordnung des personellen Status über private Kämpfer, die unter Umständen auch keinen Kriegsgefangenenstatus inne haben. Nachfolgend sollen diese aktuellen Rechtsfragen erörtert und diskutiert werden.
Inhaltsverzeichnis
A) Einleitung
B) Staatenverantwortlichkeit für Verletzungen des Humanitären Völkerrechts durch private Militär- und Sicherheitsfirmen
I) Private Military Companies/ PMC´s
II) Staatenverantwortlichkeit
1) Art. 4 I ILC-Entwurf
2) Art. 5 ILC-Entwurf
3) Art. 7 ILC-Entwurf
4) Art. 8 ILC-Entwurf
5) Fazit
C) Regulierungsmechanismen
I) Selbstregulierung
II) Montreux-Dokument
D) Status der einzelnen Akteure
I) Status im internationalen bewaffneten Konflikt
1) Söldner
2) Kombattanten
a) Zugehörigkeit der PMC-Angestellten zu den bewaffneten Kräften
b) Zugehörigkeit der PMC-Angestellten zu einer Konfliktpartei
c) Zwischenfazit
3) Zivilisten
a) Der rechtliche Schutz der PMC-Angestellten
aa)Schutz vor Angriffen
bb) Kriegsgefangenenstatuts
b) Die rechtlichen Pflichten eines PMC-Angestellten
c) Zwischenfazit
E) Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die völkerrechtliche Verantwortlichkeit von Staaten für das Handeln privater Militär- und Sicherheitsfirmen (PMCs) in bewaffneten Konflikten sowie den rechtlichen Status der Angestellten dieser Unternehmen. Im Zentrum steht die Frage, inwieweit bestehende Regelungen – wie der ILC-Entwurf oder das Montreux-Dokument – eine wirksame Kontrolle ermöglichen oder ob durch das Outsourcing militärischer Aufgaben in eine völkerrechtliche Grauzone das staatliche Gewaltmonopol untergraben wird.
- Staatenverantwortlichkeit für Menschenrechtsverletzungen durch PMCs
- Anwendbarkeit des ILC-Entwurfs auf privates Militärpersonal
- Wirksamkeit von Selbstregulierungsmechanismen und des Montreux-Dokuments
- Statusbestimmung von PMC-Angestellten (Söldner, Kombattanten oder Zivilisten)
- Problematik der unmittelbaren Teilnahme an Feindseligkeiten
Auszug aus dem Buch
I) Private Military Companies/ PMC´s
Söldner gibt es in der Geschichte der Menschen schon so lange wie es Kriege gibt und entsprechend schlecht ist auch ihr Ruf. Sie erbringen gegen Entgelt militärische Dienstleistungen, ohne Mitglied der regulären Streitkräfte zu sein. Erst im Zuge der endgültigen Ausbildung der europäischen Nationalstaaten Ende des 19. Jh. verlor der Einsatz von Söldnern an Bedeutung, bevor sie durch die Dekolonisation Afrikas seit Beginn der 1960er Jahre wieder in großem Umfang engagiert wurden. Insofern stellt die private Einbringung militärischer Dienste ein altbekanntes Phänomen dar, das gegenwärtig eine neue Qualität und Intensität darstellt. Darüber hinaus verbirgt sich hinter dem Dienstleister, eine Unternehmensphilosophie, die im Rahmen klassischer, gewerblicher Unternehmensstrukturen ein gewinnbringendes Wirtschaftsunternehmen statuiert.
In der englischsprachigen Literatur haben sich die Begriffe „Private Security Companies“, „Private Military Companies“ und „Private Military and Security Companies“ etabliert, wobei nur selten terminologisch zwischen Sicherheits- und Militärunternehmen differenziert wird. Im deutschsprachigen Schrifttum finden zusätzlich die Begriffe „Private Sicherheits- und Militärfirmen“ sowie „Private Militär- und Sicherheitsdienstleister“ ihren Platz. Die Unternehmen bestehen darauf als solche benannt zu werden, da diese Bezeichnungen als Verschleierung dienen um zu verbergen was sich tatsächlich hinter den Firmen verbirgt.
Zusammenfassung der Kapitel
A) Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den Anstieg privater Sicherheitsfirmen durch das Outsourcing militärischer Dienste seit Ende des Kalten Krieges und definiert die juristische Problematik der Zurechenbarkeit von Verstößen.
B) Staatenverantwortlichkeit für Verletzungen des Humanitären Völkerrechts durch private Militär- und Sicherheitsfirmen: Dieses Kapitel analysiert anhand der ILC-Entwürfe, unter welchen Voraussetzungen das Handeln privater Akteure dem beauftragenden Staat völkerrechtlich zugerechnet werden kann.
C) Regulierungsmechanismen: Es wird untersucht, inwieweit Selbstregulierungsansätze wie Verhaltenskodizes sowie das Montreux-Dokument zur rechtlichen Einbettung privater Firmen beitragen können.
D) Status der einzelnen Akteure: Dieser Teil klärt den völkerrechtlichen Status von PMC-Mitarbeitern und prüft kritisch, ob diese als Söldner, Kombattanten oder Zivilisten einzustufen sind.
E) Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass trotz bestehender Regelwerke derzeit keine ausreichende völkerrechtliche Handhabe gegen Menschenrechtsverletzungen durch private Militärfirmen existiert.
Schlüsselwörter
Private Sicherheitsfirmen, PMCs, humanitäres Völkerrecht, Staatenverantwortlichkeit, ILC-Entwurf, Montreux-Dokument, Söldner, Kombattantenstatus, Zivilisten, Privatisierung von Kriegen, Outsourcing, Gewaltmonopol, Rechtssubjektivität, Menschenrechtsverstöße, Völkergewohnheitsrecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Herausforderungen, die durch den Einsatz privater Militär- und Sicherheitsfirmen in bewaffneten Konflikten entstehen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Themenfelder umfassen die staatliche Verantwortlichkeit für das Handeln privater Akteure, die Wirksamkeit internationaler Regelungsmechanismen und die Statusbestimmung der eingesetzten Mitarbeiter.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist es zu erörtern, wer die Verantwortung trägt, wenn private Akteure das humanitäre Völkerrecht verletzen, und ob das geltende Recht dafür ausreichende Strukturen bietet.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es erfolgt eine juristische Analyse auf Basis völkerrechtlicher Grundlagen wie der ILC-Entwürfe, Genfer Konventionen und relevanter Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Zurechnungsnormen für Staaten, die Evaluation bestehender Regulierungsmechanismen und die statusrechtliche Einordnung von PMC-Angestellten im Konfliktfall.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den zentralen Begriffen gehören Staatenverantwortlichkeit, PMCs, humanitäres Völkerrecht, Kombattantenstatus und Privatisierung von Kriegen.
Warum ist die Einstufung als "Söldner" für PMC-Angestellte rechtlich oft schwierig?
Die Arbeit erläutert, dass Söldner rechtlich schwer definierbar sind, da die kumulativen Kriterien des Zusatzprotokolls I – insbesondere die persönliche Profitmotivation und die direkte Teilnahme an Kampfhandlungen – in der Praxis kaum zweifelsfrei nachweisbar sind.
Inwiefern ist das Montreux-Dokument rechtlich bindend?
Das Dokument ist rechtlich nicht bindend; es stellt lediglich "Best Practices" und Empfehlungen dar, die Staaten bei der Umsetzung nationaler Regelungen unterstützen sollen.
- Citation du texte
- Sebastian Hillebrand (Auteur), 2016, Private Sicherheitsfirmen und humanitäres Völkerrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/366768