In diesem Buch geht es um die Neueinführung der seit dem 04.06.2016 bestehenden §§ 299a, b StGB sowie um Ansatzpunkte für ein praktisches Compliancemanagementsystem im Alltag im Unternehmen Krankenhaus. Es richtet sich damit sowohl an Studenten, als auch an Praktiker und den interessierten Leser der doch recht neuen Thematik für deutsche Krankenhäuser.
Wer als Krankenhaus heute noch wettbewerbsfähig bleiben möchte, ist gezwungen, sein Geschäftsmodell nach außen hin zu orientieren. Dazu gehört auch, mit niedergelassenen Ärzten und der „Industrie“ zusammenzuarbeiten. Kooperationen und Förderungsmodelle sind laut Gesetz sogar erwünscht. Andererseits soll durch die Einführung der neuen Straftatbestände §§ 299a, b StGB eine rechtliche Begrenzung geschaffen werden.
Inhaltsverzeichnis
A) Einleitung
B) Entstehung der §§ 299a und b StGB
C) Prinzipien eines Compliancemanagementsystems als Basis
I) Der Begriff Compliance
II) Trennungsprinzip
III) Transparenzprinzip
IV) Äquivalenzprinzip
V) Dokumentationsprinzip
D) Tatbestandsmerkmale der §§ 299a und b StGB
I) Angehöriger eines Heilberufs als Täterkreis
II) Tathandlungen: Fordern, Sich-versprechen-lassen oder Annehmen
III) Vorteil
IV) Unrechtsvereinbarung
1) Verordnung nach § 299a Nr. 1 StGB, Bezug nach § 299a Nr. 2 StGB, Zuführung nach § 299a Nr. 3 StGB
2) Die weiteren Tatbestandmerkmale „unlauteres Bevorzugen im Wettbewerb“ und „im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs“
V) Spiegelbildliche Norm des § 299b StGB
VI) Besonders schwere Fälle nach § 300 StGB
VII) Kritische Würdigung der neu eingeführten §§ 299a und b StGB
E) Die neuen §§ 299a und b StGB im Alltag eines Krankenhauses und deren Prävention eines strafbaren Handelns
I) Kooperationen mit der Industrie
1) Sponsoring
2) Spenden
3) Skonto, Rabatt, Umsatzrückvergütung
4) Kongresseinladungen
5) Dienstleistungsverträge und Nebentätigkeiten
6) Anwendungsbeobachtungen
II) Kooperationen im Rahmen der verschiedenen Behandlungsarten
1) Erwünschte Zusammenarbeit als Grundsatz
2) Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus, § 115a SGB V
3) Ambulantes Operieren im Krankenhaus, § 115b SGB V
4) Belegärztliche Leistungen, § 121 SGB V
5) Stationäre Leistungen durch Honorarärzte
6) Kooperationen mit anderen Leistungserbringern des Gesundheitswesens
7) Beteiligung von Ärzten an Unternehmen im Gesundheitswesen
F) Strafverfolgung
I) Offizialdelikt
II) Maßnahmen der Staatsanwaltschaft
III) Beweisprobleme
G) Strafrechtliche Haftungsrisiken
I) Haftungsrelevante Personen
II) Haftungsbereiche
III) Präventive Maßnahmen für eine wirksame Compliance im Krankenhaus
H) Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Das Hauptziel der Arbeit ist es, die strafrechtlichen Konsequenzen und die praktischen Auswirkungen der Einführung der §§ 299a und 299b StGB auf Krankenhäuser und deren medizinische Kooperationen zu analysieren, um ein tieferes Verständnis für die notwendige Compliance-Prävention zu schaffen. Die Forschungsfrage untersucht, wie Krankenhäuser trotz strengerer strafrechtlicher Bestimmungen ihre notwendige Zusammenarbeit mit Industrie und anderen Leistungserbringern rechtskonform gestalten können.
- Strafrechtliche Einordnung der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen
- Strukturen und Prinzipien eines wirksamen Compliancemanagementsystems
- Analyse korruptionsgefährdeter Bereiche wie Sponsoring, Anwendungsbeobachtungen und Zuweisungen
- Haftungsrisiken für Geschäftsführung, Compliance-Beauftragte und medizinisches Personal
- Präventive Maßnahmen zur Vermeidung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren
Auszug aus dem Buch
A) Einleitung
„Wie verwöhnte Kinder“-Die Pharmaindustrie zahlt Ärzten hunderte Millionen für überflüssige Studien, lädt zum Abendessen ein oder sponsert die Weihnachtsfeier. Der Bundestag will heute nach langem Ringen ein Gesetz verabschieden, das korrupten Medizinern das Handwerk legen soll.“ titelte am 14.04.2016 www.tagesschau.de. Mit dieser Mitteilung wurde das Ende einer langjährigen Diskussion um die Einführung eines Gesetzes zur Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen eingeläutet.
Wer als Krankenhaus heute noch wettbewerbsfähig bleiben möchte, ist gezwungen, sein Geschäftsmodell nach außen hin zu orientieren. Dazu gehört auch, mit niedergelassenen Ärzten und der „Industrie“ zusammenzuarbeiten. Kooperationen und Förderungsmodelle sind laut Gesetz sogar erwünscht, wie die Vorschriften §§ 39 I 4, 115a, 116b IV des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V) zeigen. Mit einher gehen dabei Regelungen, die der Bestechung und Bestechlichkeit entgegenwirken sollen.
Diese gab es auch schon vor der Diskussion um die Einführung der §§ 299a und b Strafgesetzbuch (StGB). In der Musterberufsordnung der Ärzte (MBO-Ärzte) sind diverse Paragraphen hinterlegt, die die Korruption im medizinischen Bereich unterbinden. § 32 I MBO-Ärzte mit dem Inhalt der unerlaubten Zuwendung, § 31 I MBO-Ärzte mit dem Zuweisungsverbot sowie die § 73 SGB V (Verbot der Zuweisung gegen Entgelt) und § 128 SGB V (Zuwendungsverbot) sind die relevantesten. Schärfere Regelungen im dem Sinne, dass sogar eine Freiheitsstrafe angedroht wird, bietet das StGB mit § 263 (Betrug) sowie § 266 (Untreue).
Zusammenfassung der Kapitel
A) Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den gesellschaftlichen und gesetzgeberischen Kontext der Einführung des Antikorruptionsgesetzes im Gesundheitswesen und thematisiert die Notwendigkeit, Korruption bei gleichzeitig erwünschten Kooperationen zu unterbinden.
B) Entstehung der §§ 299a und b StGB: Dieses Kapitel erläutert den Ursprung der neuen Straftatbestände, die primär auf einem Beschluss des BGH von 2012 basieren, welcher Strafbarkeitslücken bei niedergelassenen Ärzten offenlegte.
C) Prinzipien eines Compliancemanagementsystems als Basis: Hier werden die Grundpfeiler eines Compliancemanagementsystems definiert, insbesondere das Trennungs-, Transparenz-, Äquivalenz- und Dokumentationsprinzip als Schutz gegen strafrechtliche Risiken.
D) Tatbestandsmerkmale der §§ 299a und b StGB: Dieses Kapitel analysiert detailliert die gesetzlichen Voraussetzungen für Bestechlichkeit und Bestechung, einschließlich des Täterkreises, der Unrechtsvereinbarung und der wettbewerbsrelevanten Aspekte.
E) Die neuen §§ 299a und b StGB im Alltag eines Krankenhauses und deren Prävention eines strafbaren Handelns: Der Fokus liegt hier auf der praktischen Umsetzung von Compliance-Maßnahmen im Klinikalltag, unterteilt in Kooperationen mit der Industrie und bei verschiedenen Behandlungsarten.
F) Strafverfolgung: Die Erläuterung der strafprozessualen Aspekte, einschließlich des Offizialdeliktscharakters der neuen Vorschriften und der typischen Ermittlungsschritte der Staatsanwaltschaft.
G) Strafrechtliche Haftungsrisiken: Dieses Kapitel beleuchtet die Garantenstellung der Geschäftsführung sowie die individuelle Haftung von Mitarbeitern und Compliance-Beauftragten bei Pflichtverstößen.
H) Zusammenfassung und Ausblick: Das Fazit fasst die Relevanz von Compliance für Krankenhäuser zusammen und blickt auf die künftige Notwendigkeit von Rechtsprechung zur Konkretisierung der neuen Vorschriften.
Schlüsselwörter
Compliance, Krankenhaus, §§ 299a und b StGB, Korruption, Bestechlichkeit, Bestechung, Antikorruptionsgesetz, Kooperationen, Sponsoring, Strafrecht, Haftung, Compliance-Beauftragter, Gesundheitswesen, Trennungsprinzip, Äquivalenzprinzip.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Neueinführung der §§ 299a und 299b StGB und deren Auswirkungen auf die Zusammenarbeit von Krankenhäusern mit Kooperationspartnern aus der Industrie und anderen medizinischen Leistungserbringern.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Etablierung eines funktionierenden Compliancemanagementsystems, die Analyse von Tatbestandsmerkmalen des Antikorruptionsgesetzes und die Identifikation von haftungsrelevanten Risiken im klinischen Alltag.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, Wege aufzuzeigen, wie Krankenhäuser notwendige Kooperationen rechtssicher gestalten können, ohne in den Bereich der strafbaren Korruption zu geraten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristisch orientierte Analyse, die den Gesetzestext, die Rechtsprechung (insb. BGH), fachliche Kommentierungen und aktuelle Berufsordnungen auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretischen Grundlagen der Compliance-Prinzipien, die detaillierte Prüfung der Straftatbestände sowie die Anwendung auf spezifische klinische Kooperationsformen wie Sponsoring oder Honorararztverträge.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Compliance, Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen, § 299a StGB, Trennungsprinzip und Haftungsrisiken.
Wie ist das Verhältnis zwischen Compliance und Sponsoring im Krankenhaus?
Sponsoring ist grundsätzlich zulässig, sofern ein striktes Trennungsprinzip gewahrt bleibt und die Finanzierung ausschließlich dem wissenschaftlichen Zweck dient, ohne als Gegenleistung für medizinische Vorzugsberechtigungen zu dienen.
Welche Rolle spielt die InEK-Kalkulationsmatrix für die Compliance?
Sie dient als wichtiges Instrument, um die Angemessenheit von Vergütungen (Äquivalenzprinzip) objektiv nachvollziehbar zu gestalten und so den Vorwurf verdeckter Zuwendungen zu entkräften.
Was bedeutet "Zuführung" in diesem Kontext?
Der Begriff ist dem Zuweisungsbegriff des Sozialrechts gleichzusetzen und umfasst jede Einwirkung auf einen Patienten, die dessen Auswahlentscheidung für einen bestimmten Leistungserbringer beeinflussen soll.
- Citar trabajo
- Britta Dietrich (Autor), 2017, Bestechung im Gesundheitswesen und Compliance in deutschen Krankenhäusern. Die Neueinführung der §§ 299a und b StGB, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/367358