Die Vergütung von Vorständen mit Aktienoptionen


Studienarbeit, 2002

29 Seiten, Note: 1,4


Leseprobe


Inhalt

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

A. Vorstandsvergütung als Diskussionsgegenstand

B. Begriffe und Gegenstand erfolgsabhängiger Vergütungssysteme ...
I. Erfolgsabhängige Vergütung von Vorstandsmitgliedern
II. Funktionsweise von Aktienoptionsplänen
1. Festlegung des Bezugspreises und des Erfolgsziels
2. Herkunft der Aktien für ein Stock Option-Programm
III. Das Principal-Agent-Problem
IV. Der Shareholder Value-Ansatz

C. Ausgestaltungsmöglichkeiten von Aktienoptionsplänen
I. Gewähren von Aktienoptionen
1. Pläne auf Basis von realen Bezugsrechten
2. Pläne auf Basis von Wandelschuldverschreibungen
3. Virtuelle Optionspläne
a) Stock Appreciation Rights
b) Phantom Stocks
II. Ausüben der Aktienoptionen

D. Problemfelder in Zusammenhang mit Aktienoptionen
I. Die Insiderproblematik
II. Das deutsche Steuerrecht im Zusammenhang mit Aktienoptionen

E. Leistungsbezogene Vergütung als Erfolgsfaktor - Ein Ausblick

F. Anhang

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

ABBILDUNG 1: VORSTANDSGEHÄLTER 2000 IN ANLEHUNG AN SPIEGEL ONLINE VOM 05.11.2001

ABBILDUNG 2: ENTSTEHUNG EINES GEWINNS BEI AKTIENOPTIONEN

ABBILDUNG 3: GEGENÜBERSTELLUNG ANFANGS- UND ENDVERSTEUERUNG

ABBILDUNG 4: GEGENÜBERSTELLUNG QUALIFIED - UND NON-QUALIFIED STOCK OPTION PLAN BEI GLEICHER KURSENTWICKLUNG

ABBILDUNG 5: ERZIELTE GEWINNE BEI QUALIFIED - BZW. NON-QUALIFIED STOCK OPTION-PLANS

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. Vorstandsvergütung als Diskussionsgegenstand

Bei provokatorischen Überschriften wie „Vorstandsgehälter so hoch wie nie“1 oder „Manager verdienen eine Million mehr“2 wird fast jeder hellhörig und fragt sich, wie das in heutigen Zeiten denn sein kann, in denen sogar Experten von Wirtschafts- oder Börsenkrise und von Rezession reden.

Wenn man die folgende Übersicht betrachtet, stellt man sich doch die Frage, wie es zu einem Gehalt von bis zu

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Vorstandsgehälter 2000 in Anlehung an Spiegel Online vom 05.11.2001

Wie jedoch schon aus der Tabelle ersichtlich wird, liegt ein beträchtlicher Anteil der Vergütung in Aktienoptionen vor, die heute ein immer populärer werdender Bestandteil der variablen und somit leistungsbezogenen Vergütung in Deutschland sind. Um der sog. ‚Beamtenmentalität‘, die Vorständen deutscher Unternehmen nachgesagt wurde, entgegenzuwirken, erfreuen sich jetzt auch die in den USA schon seit den fünf- ziger Jahren üblichen Aktienoptionsprogramme (engl.: stock option plans) für Manager - aber auch für „normale Mitarbeiter“3 - in Deutschland zunehmender Beliebtheit.

Ein Gehalt mit hohem variablen Anteil bürgt auch für die Leitungsorgane einer Gesell- schaft die Gefahr, dass ihr Einkommen bei entsprechend sinkendem Unterneh-

menserfolg zurück geht. Bei Aktiengesellschaften sollen so die Interessen des Vorstandes mit denen der Aktionäre (engl.: Shareholder) verknüpft werden.

Im Rahmen dieser Arbeit soll auf die Möglichkeiten der variablen Vergütung mit Akti- enoptionen für Leitungsorgane (Vorstände) von Unternehmen eingegangen werden, die, wie oben ersichtlich, bis zu 60% des theoretisch möglichen Einkommens ausma- chen können.

Es werden rechtliche Hintergründe beleuchtet, die verschiedenen Möglichkeiten der Gestaltung von Aktienoptionsplänen aufgezeigt und Probleme in diesem Zusammen- hang erläutert, bei denen zum Teil gesellschaftliche und gesetzliche Interessen aufein- ander prallen.4

B. Begriffe und Gegenstand erfolgsabhängiger Vergütungssysteme

I. Erfolgsabhängige Vergütung von Vorstandsmitgliedern

Zunächst spielt die absolute Höhe der Vergütung eine wichtige Rolle. Um erfolgsabhängig zu bezahlen und somit einen Vorstand nicht allein für seine Anwesenheit zu belohnen, bietet sich die Aufspaltung der Gesamtvergütung in einen variablen und einen fixen Teil an. Dabei soll sich der Gesamtwert der Vergütung an den erbrachten oder zu erbringenden Leistungen des Vorstandes orientieren.5

Der Vorstand eines Unternehmens wird nach § 84 Abs.1 AktG vom Aufsichtsrat be- stellt. Deshalb obliegt die Ausgestaltung der Vergütung des Vorstandes ebenfalls dem Aufsichtsrat.6 Nach § 86 AktG darf ein Vorstand mit einer Beteiligung am Gewinn der Gesellschaft vergütet werden, den sog. Gewinntantiemen. Als Tantiemen generell wer- den alle Zahlungen bezeichnet, die nicht als (fixes) Gehalt ausgewiesen sind. Somit zählen auch bspw. Umsatzbeteiligungen und Jahresüberschussbeteiligungen dazu. Jedoch zählen Tantiemen eher zu den kurzfristigen Anreizsystemen, da diese an Jah- resabschlussdaten geknüpft sind. Um langfristige Anreizsysteme zu schaffen und im Wettbewerb um qualifizierte Führungskräfte diese für sich zu gewinnen und möglichst lange an das eigene Unternehmen zu binden, wird auf gesellschaftsrechtliche Beteili- gungen in Form von Aktienoptionen zurückgegriffen7, die der Führungskraft in Aussicht stellt, direkt an einer Steigerung des Börsenwertes der Gesellschaft zu partizipieren.8 Somit wird ein Anreiz für den Vorstand geschaffen, durch zielgenaues Handeln den Unternehmenserfolg und auch den Aktienkurs nachhaltig zu steigern.9 Jedoch hat der Aufsichtsrat bei der Festsetzung der Vergütung nach § 87 Abs.1 AktG darauf zu ach- ten, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zur Aufgabe des Vorstan- des und zur Lage der Gesellschaft steht. Bei fehlerhafter Festsetzung der Vergütung können sich die Mitglieder des Aufsichtsrates gem. § 116, 93 Abs.2 AktG gegenüber der Gesellschaft schadenersatzpflichtig machen. Ebenso ist auch ein Vorstand, der diese fehlerhafte Vergütung annimmt i.S.d. § 93 AktG zum Schadensersatz verpflich- tet.10

II. Funktionsweise von Aktienoptionsplänen

„Allgemein wird unter einem Stock Option-Plan ein Prämiensystem verstanden, in dem der Prämienempfänger anstelle eines Geldbetrages reale oder virtuelle (siehe C.I.3) Kaufoptionen (Call Options) auf Aktien des arbeitgebenden Unternehmens erhält.“11 Es soll erwähnt werden, dass es auch Verkaufsoptionen gibt, die aber aus Gründen der fehlenden Motivation zur Steigerung des Unternehmenserfolges hier unberücksich- tigt bleiben.

Dabei beinhalten reale Aktienoptionen das Recht, aber nicht die Pflicht, zu einem im voraus festgelegten Preis, eine bestimmte Anzahl Aktien innerhalb einer Periode zu erwerben. Steigt dabei der Aktienkurs des Unternehmens über ein, durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vorgeschriebenes, Erfolgsziel, kann die Option zum Bezugskurs (=Basispreis) ausgeübt werden.12 Da- durch führt eine Kaufoption nur dann zu Gewinn, wenn der Aktienkurs während der Laufzeit nicht nur über den Ausgabepreis der Option (=Basispreis), sondern auch über das festgelegte Erfolgsziel hinaus ansteigt. Andernfalls verfällt die Option.13

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigenentwurf

Abbildung 2: Entstehung eines Gewinns bei Aktienoptionen

1. Festlegung des Bezugspreises und des Erfolgsziels

Bezüglich ihres Bezugspreises unterscheidet man Aktienoptionen in „variable“ und „fixed“ Options. Jedoch finden nach einer aktuellen Studie „variable Options“ in deutschen Unternehmen kaum Anwendung. Bei den „fixed Options“ orientiert sich der Bezugspreis am Aktienkurs zum Zeitpunkt der Gewährung der Option. Dennoch wird, um zu starke Kursschwankungen mit den daraus folgenden Kursspitzen auszugleichen, der Durchschnittswert der Schlusskurse der letzten 5 bis 30 Börsenhandelstage vor der Ausgabe der Option als Bewertungsgrundlage herangezogen.14 Diese Art von Optionen werden in der Literatur als „am Geld“15 oder „At-the-Money-Option“16 bezeichnet und sind die am häufigsten gewählte Form der Optionspläne.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit den Bezugspreis höher als den derzeitigen Börsenkurs festzusetzen. Diese „aus dem Geld“ bzw. „Out-of-the-Money“ Optionen definieren sogleich ein Erfolgsniveau, welches überschritten werden muss, damit das Ausüben der Option einen Gewinn verspricht (vgl. absolutes Erfolgsziel in diesem Ab- schnitt).

Eine dritte Möglichkeit ergibt sich durch Festsetzung des Bezugspreises unter dem aktuellen Börsenkurs. Durch eine sofortige Ausübung der Optionen, die „im Geld“ bzw. „In-the-Money“ bezeichnet werden, wäre schon ein Gewinn zu realisieren, was jedoch in keinster Weise dem Shareholder Value-Ansatz von der Wertsteigerung des Unter- nehmens entspricht. Aus diesem Grund sind solche Optionen oft mit einer sehr langen Sperrfrist versehen. Diese „In-the-Money“ Optionen werden deshalb oftmals nur bei Unternehmen gewährt, deren Aktienkurs sich schon auf einem solch hohen Niveau befindet, dass weitere starke Kurssteigerungen nicht erwartet werden. Der Anreiz für das Management besteht in diesem Fall darin, den Aktienkurs des Unternehmens sta- bil zu halten. Die Grenzen dieser Art von Aktienoptionsprogrammen liegen hier in den § 9 Abs. 1 und § 255 Abs. 2 AktG begründet, welche besagen, dass ein Aus- gabepreis, der unter dem Nennbetrag der Aktie bzw. unter dem auf eine Aktie ent- fallenden Teil des Grundkapitals liegt, unzulässig ist.17 In diesem Fall kann der Haupt- versammlungsbeschluss, welcher den Stock Option-Plan billigte, angefochten werden.

Bei der gesonderten Festlegung des geforderten Erfolgsziels, das mindestens über- troffen werden muss, um die Option überhaupt mit Gewinn ausüben zu können, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Jedoch müssen die Erfolgsziele zwingend im Hauptver- sammlungsbeschluss definiert werden, der das Aktienoptionsprogramm beschließt. Dieses Ziel hat die Aufgabe, die Verwässerung der Anteile der Altaktionäre (wenig- stens) teilweise zu kompensieren, da diese gesetzlich von der Teilnahme am Options- plan der AG ausgeschlossen werden müssen.18 Bei den Erfolgzielen unterteilt man die Programme nun nach absoluten und relativen Erfolgszielen und dann noch einmal di- rekt oder indirekt.

Einem direkten absoluten Erfolgsziel würde bspw. die Vorgabe eines konkreten Kurs- wertes der Aktie des Unternehmens entsprechen (wie in Abbildung 2), die Vorgabe der Steigerung des Aktienkurses um einen festen Prozentsatz19, oder die Ausgabe von „Out-of-the-Money“ Optionen. Desweiteren besteht die Möglichkeit beim Ausüben der Option einen Aufschlag zum vereinbarten Bezugspreis zu verlangen. Da dieser Auf- schlag, der bei Auswertungen zwischen 5% und mehr als 120% betrug, nicht um- gangen werden kann, begründet er ein indirektes absolutes Erfolgsziel, das dem §193 Abs. 2 Nr. 4 AktG Rechnung trägt.20

Leider verhindern absolute Erfolgsziele nicht, dass der die Optionen ausübende Vorstand von sog. „Windfall Profits“ profitiert. In diesem Fall würde der Vorstand für eine Wertsteigerung seines Unternehmens belohnt, die er gar nicht zu vertreten hat. Diese „Windfall Profits“ bezeichnen Kursanstiege und somit Gewinnmitnahmen, die im Zusammenhang mit allgemeinen Kurssteigerungen aufgrund der positiven Stimmungslage an den Kapitalmärkten entstehen21 und nicht zwingend mit den Entwicklungen im eigenen Unternehmen in Zusammenhang stehen.

Um dies auszuschließen, wird ein relatives Erfolgsziel als die zu bevorzugende Vari- ante angesehen. Diese orientieren sich nicht nur an der Kursentwicklung des eigenen Unternehmens, sondern vergleichen die Entwicklung des eigenen Kurses im Vergleich zu einem Branchenindex oder zu Mitbewerbern.22 Dabei kann auf einen Börsenindex zurückgegriffen werden, z.B. DAX, NEMAX-ALL-SHARE, M-DAX, usw. oder auf einen selbstentwickelten Branchenindex23. Einerseits ist der Vergleich mit Börsenindizies bequem, wobei ein Idex auch zu weit gefasst sein kann, wie bspw. der NEMAX-ALL- SHARE oder DAX, was ein objektives Vergleichen der eigenen Performance er- schwert. Auf der anderen Seite gestaltet sich die Ermittlung eines eigenen Branchenin- dexes als ebenso schwierig. Beide Möglichkeiten erlauben jedoch eine Absicherung gegenüber allgemein sinkenden Kursen. Ein Gewinn kann dann immer noch entste- hen, wenn der Kurs der Aktie des eigenen Unternehmens über dem Basispreis liegt, aber im Vergleich zum Index weniger stark gefallen ist.

Auch eine Kombination von absoluten und relativen Erfolgszielen ist möglich. So kann z.B. durch die Hauptversammlung ein Modell beschlossen werden, dass das Einlösen von 60% der Optionen für den Fall des Überspringens des absoluten Kursziels und die restlichen 40%, wenn die Entwicklung der eigenen Aktie besser ist, als die des Refe- renzindexes. Jedoch müssen bei allen Beschlüssen die Grenzen der §§ 86, 87 AktG beachtet werden. Dieses sog. unternehmerische Ermessen beim Festlegen der Er- folgsziele steht allein in Verantwortung der Hauptversammlung und ist der richterlichen Kontrolle entzogen.24

2. Herkunft der Aktien für ein Stock Option-Programm

Seit dem Inkrafttreten des KonTraG am 1.Mai 1998 gibt es neue Möglichkeiten der Beschaffung der benötigten Aktien eines Aktienoptionsprogramms. Neu für Deutschland ist die Möglichkeit der bedingten Kapitalerhöhung nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG zum Bedienen von Aktienoptionen. Danach hat die Haupt- versammlung über die Durchführung und die Höhe der bedingten Kapitalerhöhung zur Ausgabe von Aktien für Optionsprogramme zu entscheiden.25 Für die Gesellschaft ist diese Art der Bereitstellung der Aktien von Vorteil, da dies keiner eigenen liquiden Mit- tel bedarf. Den wirtschaftlichen ‚Schaden‘ tragen die Altaktionäre, deren Anteile durch die Ausgabe der neuen Aktien ‚verwässern‘, da diese selbst vom Bezug der neuen Aktien ausgeschlossen sind.26 Mit Hinblick auf den Shareholder-Value Gedanken (sie- he unten) bedeutet dies, dass die Aktionäre einen solchen ‚Verlust‘ nur hinnehmen werden, wenn sich der Wert ‚ihres‘ Unternehmens um ein Vielfaches der Verwässe- rung erhöht. Somit wird wiederum eine Motivation des Vorstandes bewirkt, auch wirk- lich im Interesse der Aktionäre den Wert des Unternehmens zu steigern. Neben der bedingten Kapitalerhöhung besteht weiterhin die Möglichkeit der ordentli- chen Kapitalerhöhung, des genehmigten Kapitals (§ 202 AktG) und des Rückkaufs eigener Aktien i.S.d. § 74 Abs.1 Nr. 8 AktG.27 Dabei hat die Hauptversammlung über den Rückkauf zu entscheiden, wobei diese Entscheidung allerdings nur 18 Monate wirksam ist.28 Dieser Zeitraum bezieht sich nur auf den Erwerb der Aktien und nicht auf das Halten. Dabei ist der Erwerb durchaus kritisch gegenüber dem Insiderhandelsver- bot zu sehen, worauf im Abschnitt D.I detailliert eingegangen wird. Ordentliche Kapitalerhöhungen sind zwar rechtlich durchführbar, aber nicht ratsam. Da diese auf einen bestimmten Betrag definiert werden müssen, man aber noch nicht weiss, wieviele Begünstige die Optionen tatsächlich ausüben werden und ein Bezugs- rechteausschluß nur unter den erschwerenden Voraussetzungen des § 186 AktG durchsetzbar ist, erscheint diese Form der Kapitalerhöhung für diese Zwecke nicht praktikabel.29 § 186 AktG greift bei bedingten Kapitalerhöhungen nicht.

Neben diesen Möglichkeiten ist von gesetzlicher Seite die Ausgabe von Aktien über Wandelschuldverschreibungen weiterhin möglich. Hier wird auf den Abschnitt C.I.2 verwiesen, in welchem diese Möglichkeit des Stock Option-Plans eingehend erläutert wird.

[...]


1 vgl. Spiegel Online, 05.11.2001.

2 vgl. taz Nr. 6452 vom 22.05.2001.

3 vgl. Friedrichsen, S. (2000), S. 1.

4 Wenn nichts anderes erwähnt ist, wird bei den Ausführungen auf an der Börse notierte Aktiengesellschaften eingegangen.

5 vgl. Winter, S. (1996), S. 98.

6 vgl. Klahold, C. (1999), S. 45; Leuner, R.; Rattler, T.; Schmidt, C. in Finanz Betrieb (Januar 2002), S.15.

7 vgl. Ettinger, J. (1999), S. 11.

8 vgl. Klahold, C. (1999), S. 18.

9 vgl. KPMG, S. 9.

10 vgl. Vollmer, L. (1999) S. 1271 ff.

11 Achleitner, A.-K.; Wichels, D. (2000), S. 11; vgl. von Einem, C.; Pajunk, A. (2000), S.90.

12 vgl. Achleitner, A.-K.; Wichels, D. (2000), S. 11; Friedrichsen, S. (2000), S. 6.

13 vgl. KPMG, S. 15.

14 vgl. Leuner, R.; Rattler, T.; Schmidt, C. in Finanz Betrieb (Januar 2002), S. 17; ebenfalls von Einem, C.; Pajunk, A. (2000), S. 100.

15 vgl. auch im Folgenden Spenner, E. (1999), S. 34ff.

16 vgl. auch im Folgenden Achleitner, A.-K.; Wichels, D. (2000), S. 19.

17 vgl. Leuner, R.; Rattler, T.; Schmidt, C. in Finanz Betrieb (Januar 2002) , S. 18

18 vgl. von Einem, C.; Pajunk, A. (2000), S. 100.

19 vgl. Wollmert, P.; Mantzell, J. (2000), S. 137.

20 vgl. Leuner, R.; Rattler, T.; Schmidt, C., in Finanz Betrieb (Januar 2002), S. 18.

Einen Aufschlag von 20% nutzt bspw. das Aktienoptionsprogramm der DaimlerChrysler AG,

welches bei der 2. ordentlichen Hauptversammlung am 19.04.2000 beschlossen wurde. Vgl. dazu: http://www.daimlerchrysler.de/investor/meeting2000/tops/tops_g.htm, Tagesordnungs- punkt 8.4.

21 vgl. Achleitner, A.-K.; Wichels, D. (2000), S. 18; Wollmert, P.; Mantzell, J. (2000), S. 137; Leuner, R.; Rattler, T.; Schmidt, C. in Finanz Betrieb (Januar 2002) S. 19.

22 Leuner, R.; Rattler, T.; Schmidt, C. in Finanz Betrieb (Januar 2002), S. 19; sinngemäß von Einem, C.; Pajunk, A. (2000), S. 101.

23 einen eigenen Branchenindex haben die Lufthansa AG und die Advanced Media AG (neuer Markt) entwickelt, vgl.von Einem, C.; Pajunk, A. (2000), S. 101 (Fn. 81).

24 vgl. von Einem, C.; Pajunk, A. (2000) S. 102; und weiter OLG Stuttgart, Urt. vom 12.08.1999.

25 vgl. KPMG, S. 14.

26 vgl. von Einem, C.; Pajunk, A. (2000), S. 91.

27 vgl. Spenner, E. (1999), S. 47.

28 vgl. KPMG, S. 28.

29 vgl. Wagner, K.-R. (1999), S. 193.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Die Vergütung von Vorständen mit Aktienoptionen
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart  (University of Coorperative Education)
Note
1,4
Autor
Jahr
2002
Seiten
29
Katalognummer
V3680
ISBN (eBook)
9783638122719
Dateigröße
551 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Shareholder Value, Principal-Agent-Problem, Arten von Optionen, Ausüben der Optionen, Insiderrechtliche und Steuerrechtliche Aspekte
Arbeit zitieren
Andreas Hobusch (Autor:in), 2002, Die Vergütung von Vorständen mit Aktienoptionen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3680

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Vergütung von Vorständen mit Aktienoptionen



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden