Ratingagenturen als Akteure im internationalen Finanzsystem sind seit der letzten Finanzkrise verstärkt in den Blickpunkt von Öffentlichkeit und Politik gerückt. Sie werden von vielen als Hauptschuldige für die Finanzkrise, wie auch für die europäische Staatsschuldenkrise angesehen. Jedenfalls spielen die Ratingagenturen eine herausragende Rolle in der Finanzwelt, sie werden gar als „private Wächter der Kreditmärkte“ bezeichnet, da ihrem Urteil für den faktischen Zugang zu den Finanzmärkten erhebliche Bedeutung zukommt. Gleiches gilt für das Aufsichtsrecht. Entscheidend in Hinblick auf eine eventuelle Haftung ist, dass sich häufig die Zinsen für Kredite oder Wertpapiere am Rating orientieren. Aufgrund des daraus resultierenden Einflusses auf die Praxis an den internationalen Finanzmärkten, stellt sich neben den vieldiskutierten Fragen nach einer zukünftigen effektiven Regulierung und Überwachung sowie der Rolle als Marktkontrollinstanz auch jene nach der Haftbarmachung der Agenturen für eventuelles Fehlverhalten. Diese soll Thema der vorliegenden Arbeit sein.
Die Frage der Haftung hat verschiedene Aspekte. Zunächst ist zwischen der Haftung gegenüber dem bewerteten Emittenten und jener gegenüber den auf das Rating vertrauenden Anlegern zu unterscheiden. Für die Haftungsgrundlagen nach deutschem Recht wird diese in den Abschnitten B.I. und B.II. dargestellt. Anschließend sollen unter B.III. die Durchsetzung dieser Ansprüche und die Probleme, welche sich hierbei ergeben, thematisiert werden. Um von diesen Schwierigkeiten abzuhelfen wurde mit Art. 35a der Rating-VO eine eigene europäische Haftungsnorm geschaffen, diese wird in Abschnitt C. aufgegriffen. Abschließend soll in Abschnitt D. noch ein kurzer Blick auf die Lage andernorts in der Welt, insbesondere in den USA, geworfen werden, bevor ein Fazit gezogen werden kann.
Gliederung
A. Einführung
I. Funktion und Arbeitsweise
II. Geschichtlicher Überblick
III. Rolle in der Finanzkrise und Kritikpunkte
IV. Regulierung
V. Verhältnis von Zivil- und Aufsichtsrecht
B. Haftung nach deutschem Recht
I. Fehlerhaftigkeit des Ratings
II. Haftung gegenüber bewerteten Emittenten
1. Vertragliche Haftung
2. Deliktische Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB
3. Haftung wegen Kreditgefährdung nach § 824 BGB
4. Haftung wegen Sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung nach § 826 BGB
5. Zusammenfassung
III. Haftung gegenüber Anlegern
1. Prospekthaftung
2. Vertragliche Haftung
3. Quasivertragliche Haftung
4. Deliktische Haftung nach § 823 BGB
5. Haftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB
6. Zusammenfassung
IV. Anspruchsdurchsetzung
1. Gerichtliche Zuständigkeit
2. Darlegungs- und Beweislast
V. Zusammenfassung der nationalen Rechtslage
C. Haftung nach europäischem Recht
I. Anlass zur Neuregelung
II. Haftung nach Art. 35a Rating-VO
1. Anwendungsbereich
2. Haftungsrelevante Zuwiderhandlungen
3. weitere Haftungsvoraussetzungen
4. Darlegungs- und Beweislast, Substantiierungserleichterungen
5. Haftungsbeschränkung (Art. 35a Abs. 3)
6. qualifiziertes Mitverschulden (Art. 35a Abs. 1 Unterabs. 2 und 3)
7. Auslegung und Verhältnis zu anderen Vorschriften (Art. 35a IV-VI)
III. Zusammenfassung der europäischen Rechtslage
D. Rechtslage in anderen Juristiktionen
E. Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die zivilrechtliche Haftung von Ratingagenturen für fehlerhafte Bonitätsbewertungen sowohl nach deutschem als auch nach europäischem Recht und analysiert die dabei bestehenden rechtlichen Hürden und Beweisprobleme für Emittenten und Anleger.
- Funktionsweise und Rolle von Ratingagenturen im internationalen Finanzsystem
- Haftungsgrundlagen gegenüber Emittenten nach dem BGB (vertraglich und deliktisch)
- Ansprüche von Anlegern sowie die Einordnung in den Schutzbereich von Verträgen
- Regulierung und neue zivilrechtliche Haftungsnormen durch die europäische Rating-VO
- Prozessuale Herausforderungen bei der Beweislast und Durchsetzung von Ansprüchen
Auszug aus dem Buch
I. Funktion und Arbeitsweise
Aufgabe von Ratingagenturen (englisch Credit rating agency, CRA) ist es, Ratings, also Bonitätsbeurteilungen, von Finanzmarktinstrumenten sowie deren Emittenten zu erstellen. Dies können Staaten, öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Unternehmen sein. Damit soll eine Aussage über die voraussichtliche Fähigkeit des jeweiligen Schuldners zur Rückzahlung seiner Verbindlichkeiten getroffen werden.
Auf dem Finanzmarkt besteht üblicherweise eine Principal-Agent-Situation mit der dafür typischen Informationsasymmetrie. Während die Investoren auf Informationen über den optimalen Einsatz ihrer Mittel angewiesen sind, besteht nicht in gleichem Maße ein Anreiz für den Emittenten für ihn ungünstige Informationen preiszugeben.
Die Funktion von Ratings ist es, potentiellen Investoren die Risikobewertung ihrer Anlagen zu erleichtern und dadurch Informationsasymmetrien abzubauen sowie eine gewisse Transparenz des Kapitalmarktes herzustellen (Marktinformationsfunktion). Ratingagenturen dienen somit als Informationsintermediäre mit einer vermittelnden Funktion zwischen Emittenten von Wertpapieren und deren Investoren.
Indem die Agenturen es der Vielzahl an einzelnen Investoren abnehmen, jeweils eigene Bonitätsbeurteilungen vorzunehmen, realisieren sie erhebliche Skalenerträge und senken so die Transaktionskosten bei Wertpapierinvestitionen, bzw. machen es Anlegern erst möglich sich mit vertretbarem Aufwand entsprechend zu informieren.
Die Agenturen legen Wert darauf, keine Kaufempfehlungen, sondern lediglich Meinungsäußerungen über die Zahlungsfähigkeit des bewerteten Schuldners abzugeben, was auch weitestgehend anerkannt sein dürfte. Dieser entäußern sie sich in hochgradig standardisierter Form, den sogenannten Ratingnoten. Die verwendete Notenskala reicht bei den großen Agenturen von AAA (höchste Bonität) bis hin zu D (Default, Zahlungsausfall) mit zahlreichen Abstufungen. Zudem wird i.d.R. ein Ausblick (positiv/negativ) zur weiteren Entwicklung mitgeteilt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Die Einleitung beleuchtet die Rolle von Ratingagenturen als Akteure im Finanzsystem, ihre Bedeutung seit der Finanzkrise und die Zielsetzung der Arbeit, Haftungsszenarien rechtlich zu durchleuchten.
B. Haftung nach deutschem Recht: Dieses Kapitel analysiert die komplexen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen gegenüber Emittenten und Anlegern, wobei die Einstufung als Werkvertrag sowie Deliktsrecht im Fokus stehen.
C. Haftung nach europäischem Recht: Der Abschnitt behandelt die Einführung von Art. 35a der Rating-VO als spezielle europäische Haftungsnorm zur Schließung von Regelungslücken und zur verhaltenssteuernden Regulierung der Ratingbranche.
D. Rechtslage in anderen Juristiktionen: Hier erfolgt ein kurzer Blick auf die Situation in den USA, wo der Schutz der Meinungsfreiheit nach dem First Amendment die Haftung von Ratingagenturen maßgeblich erschwert.
E. Zusammenfassung und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und konstatiert, dass die Beweislastproblematik eine effektive Haftung in der Praxis weiterhin auf extreme Einzelfälle beschränkt.
Schlüsselwörter
Ratingagenturen, Finanzkrise, Haftungsrecht, Bonitätsbewertung, BGB, Rating-VO, Anlegerschutz, Deliktshaftung, Vertragliche Haftung, Beweislast, Markttransparenz, Ratingnote, Schadensersatz, Europarecht, Finanzmarkt
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Verantwortlichkeit von Ratingagenturen für fehlerhafte Ratings und untersucht, unter welchen Voraussetzungen Emittenten oder Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen können.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die Schwerpunkte liegen auf der zivilrechtlichen Einordnung des Ratingvertrages, den Deliktstatbeständen, der neuen europäischen Haftungsnorm nach Art. 35a der Rating-VO sowie den Schwierigkeiten der Beweisführung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Haftungsgrundlagen im deutschen und europäischen Recht aufzuzeigen und zu prüfen, ob die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen ausreichen, um Ratingagenturen für Fehlverhalten haftbar zu machen.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden angewandt?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die geltendes deutsches und europäisches Recht analysiert, die einschlägige Rechtsprechung auswertet und die dogmatische Einordnung der Ratingtätigkeit vornimmt.
Was ist das Ergebnis der Analyse zur Beweislast?
Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Darlegungs- und Beweislast beim Anspruchsteller liegt und in der Praxis eine so hohe Hürde darstellt, dass eine Haftung in der Regel nur bei extremen Fehlverhaltensmustern möglich ist.
Was unterscheidet das europäische Haftungsregime von dem deutschen?
Das europäische Recht (Art. 35a Rating-VO) ergänzt das nationale Aufsichtsrecht um eine zivilrechtliche Haftungskomponente und sieht spezifische Beweiserleichterungen für Anspruchsteller vor.
Warum wird der Ratingvertrag in der Regel als Werkvertrag eingeordnet?
Da der Auftraggeber ein konkretes, gegenüber Dritten vorzeigbares Ergebnis in Form einer Ratingnote schuldet, ähnelt die Struktur des Ratingvertrags nach herrschender Auffassung einem erfolgsbezogenen Werkvertrag.
Welche Rolle spielt die Meinungsfreiheit bei der Haftung?
Die Meinungsfreiheit, insbesondere in den USA, aber auch in Deutschland bei der Abgrenzung von Werturteilen zu Tatsachenbehauptungen, stellt ein zentrales Hindernis für die Haftungsbegründung dar, da Ratings als subjektive Prognoseurteile eingestuft werden.
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- Niclas Winands (Autor), 2015, Die Haftung von Ratingagenturen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/368000