Motivation durch eigenverantwortliches Lernen. Die Merkmale des Offenen Unterrichts

Konzept des „Lernbüros“ und Fallrekonstruktion


Term Paper (Advanced seminar), 2017

18 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Fallinteresse und Fragestellung

2. Fallstrukturanalyse

3. Prüfung der Hypothese mit Beibehalten der Sequenzialität

4. Prüfung der Fallstrukturhypothese anhand weiterer Stellen der Lernbüroregeln

5. Gültige Fallstruktur

6. Bibliografie

1. Fallinteresse und Fragestellung

Das vorliegende Konzept des „Lernbüros“ lässt auf eine interessante Möglichkeit zur Öffnung von Unterricht schließen. Im optimalen Fall haben im Offenen Unterricht Selbstregulation und Selbstbestimmung und damit einhergehend Eigenverantwortung einen hohen Stellenwert. Durch diese, nicht allein von der Lehrkraft, sondern vor allem durch die Lernenden selbst, determinierte Arbeitsweise, sollen die Schüler motiviert und eine forschende, neugierige Haltung gegenüber Lerninhalten gefördert werden.

Im vorliegenden Fall soll anhand der „Lernbüroregeln“ geprüft werden, in wie weit hier Motivation durch selbstreguliertes Lernen gefördert wird und ob und in wie fern offener Unterricht1 vorliegt.

2. Fallstrukturanalyse

Die zu analysierende Sequenz beginnt mit der Überschrift „ Lernbüroregeln “.

Zerteilt man dieses zusammengesetzte Wort, so erhält man

1. Lernen
2. Büro und
3. Regeln.

„Lernen“ ist eine prozessorientierte Tätigkeit. Menschen lernen in jedem Alter und überall - nicht nur in der Schule, auch wenn das die erste Assoziation wäre. Die Tätigkeit des Lernens zielt allgemein auf einen Wissenszuwachs ab, um dann in einem bestimmten Gebiet handlungsfähig zu werden bzw. Verständnis über ein neues Themengebiet zu erlangen. Man kann Grundlagen erlernen oder auch ein meisterhaftes Verständnis über etwas anstreben. Diese Entscheidung liegt allein bei demjenigen, der sich aus eigenem Antrieb heraus entscheidet, etwas zu lernen. An dieser Stelle wird die Selbstbestimmung sichtbar, die in jedem Falle für effizientes Lernen und dauerhaftes Behalten des Gelernten nötig ist, was von der Institution (Schule) auch sicherlich im vorliegenden Beispiel angestrebt wird. ‚Lernen‘ steht im Gegensatz zu ‚pauken’, das lediglich dazu dient, kurzfristiges Wissen anzuhäufen, dass schnell wieder in Vergessenheit geraten wird, wenn es nicht regelmäßig wiederholt und in ein bestehendes semantisches Netzwerk eingebaut wird. Folgerichtig wäre die Schule (hier im Kontext speziell das Lernbüro) ein Ort, an dem die optimalen Bedingungen, die zu selbstreguliertem Lernen kontribuieren, geschaffen werden sollen und müssen.

Das Wort „Büro“ findet man in jeglichen Firmen vor, in denen auf ein bestimmtes Ziel hinaus gearbeitet wird. Viele Menschen haben auch zu Hause ein Büro, in dem sie für den Alltag nötige Dinge erledigen, wie Rechnungen bezahlen oder wichtige Telefonate führen oder auch von zu Hause aus arbeiten, wenn sie selbstständig sind. In Schulen sind Büros nur in der Administration anzutreffen, wie dem Sekretariat, dem Büro des Schulleiters/ der Schulleiterin und ggf. Fachlehrern, wenn es sich um Ganztagsschulen handelt. In jedem der aufgeführten Beispielen, arbeiten angestellte Lehrer oder Verwaltungskräfte, also erwachsene Menschen, deren Schulzeit schon vorüber ist. Schüler sind im Normalfall in Büros nicht anzusiedeln. Sie arbeiten und lernen in den Klassenräumen, den Klassenzimmern oder auch den Schülerbibliotheken. Das Wort „Büro“ erscheint im Umfeld Schule und hier bezogen auf Kinder und Jugendliche erstmal befremdlich. Jedoch gibt es auch Parallelen. Ein Büro ist ein Arbeitsplatz, so ist es auch die Schule für die Kinder und Jugendlichen, auch wenn man ‚lernen‘ nicht mit ‚arbeiten‘ gleichsetzen möchte, so werden die Schüler und Schülerinnen doch an eine Form des Arbeitens herangeführt. Ein weiteres Merkmal des Büros ist, dass man hier nur eine gewisse Zeit des Tages verbringt, die getrennt ist von privaten Aktivitäten, die in der Freizeit durchgeführt werden und die man zur Freude, als Hobby betreibt. Die Zeit, die man am Arbeitsplatz verbringt, steht dementsprechend im Gegensatz zur Freizeit, impliziert also Spaß- und Freudlosigkeit. Was nicht unbedingt heißen muss, dass die Arbeit im Büro keine Freude bereitet, aber doch nicht erste Wahl der eigenen Zeitgestaltung wäre. Damit einhergehend assoziiert man mit dem Arbeitsplatz eine gewisse Ernsthaftigkeit, eine Pflicht, einen Zwang, den heutzutage auch viele Schüler und Schülerinnen mit der Schule verbinden. Genau diesem Gefühl soll eigentlich mit dem selbstgesteuerten Lernen entgegengewirkt werden. Vielmehr sollen die Kinder und Jugendlichen ganz eigene Bildungserlebnisse erfahren, die sie in ihrer Motivation zum Lernen bestärken. Des Weiteren zeigt sich in der Verbindung von „Büro“ mit dem Begriff „lernen“ eine Diskrepanz. In den seltensten Fällen wird in einem klassischen Büro von Erwachsenen ‚gelernt‘. Die Arbeit, die hier verrichtet wird, geschieht vielmehr routinemäßig. Bereits gelernte Abläufe im Arbeitsalltag werden wiederholt und im besten Fall gegebenenfalls, aufgrund von Erfahrungen, verbessert. Selbstreguliertes Lernen zielt aber auf einen stetigen Wissenszuwachs, ein positives Bildungserlebnis und ein langfristiges Behalten des Wissens, auf dem wiederum, durch gezielte Arbeitsmethoden, aufgebaut werden kann, ab.

„Regeln“ finden sich sowohl im Arbeitsumfeld Erwachsener, als auch in der Schule. Ganz allgemein gesehen gibt es keinen Ort, an dem es keine Regeln gibt, die man anerkennen muss, um an jeweiliger Gesellschaft teilzuhaben. Jeder deutsche Bürger untersteht dem Grundgesetz der Bundesrepublik. Regeln zielen darauf ab, ein gewisses Verhalten hervorzubringen und eine Ordnung zu schaffen. Im schulischen Kontext ist auch der Begriff der ‚Hausordnung‘ geläufig. Dieser könnte hier aber nicht greifen, da sich die „Lernbüroregeln“ auf diesen speziellen Raum und in ihm verrichtet Tätigkeiten der Benutzer beziehen, während eine ‚Hausordnung‘ für das ganze Schulhaus gilt, unabhängig von dessen Nutzern. Eine ‚Hausordnung‘ gilt also übergreifend, ist sehr viel allgemeiner gehalten und orientiert sich am Gebäude und nicht an dessen Bewohnern oder Nutzern. Die „Lernbüroregeln“ sind also - im Gegensatz zu einer ‚Hausordnung’ - je nach Zielgruppe veränderbar und vom Grundsatz her aushandelbar. Der demokratische Grundgedanke wird in dem Begriff „Regeln“ dementsprechend ersichtlich. In jedem Kontext kann man als übergeordnete Sinnstruktur Kontrolle und Fürsorge erkennen.

Die Tatsache, dass Regelwerke von ‚oben‘ bestimmt werden und somit eine Hierarchie implizieren, kann in dieser Fallstrukturanalyse vernachlässigt werden, da diese Hierarchie in nahezu jedem Lebensumfeld zu beobachten ist und somit nicht spezifisch auf den schulischen Kontext abzielt.

Vielmehr muss man sich an dieser Stelle fragen, welche pädagogischen Ziele mit dem Begriff der „Lernbüroregeln“ als ganzem, von der Institution erreicht werden möchten, wenn dieser wie hier auf Schüler und Schülerinnen angewendet wird. Eine Möglichkeit wäre die Absicht, die Schüler und Schülerinnen schrittweise an das richtige Arbeitsleben außerhalb der Schule heranzuführen und ihnen den ‚Ernst des Lebens‘ zu verdeutlichen. Der Zwang gehört zur Arbeit dazu und man muss lernen, mit diesem umzugehen. Problematisch hierbei wäre, dass das Lernen deutlich zu kurz kommen würde, wenn das Element des Spielens, das so wichtig für die kognitive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist, gänzlich entfernt werden würde, was auch positive Emotionen, wie Freude und Spaß mit einschließt. Haptische Erfahrungen, die Schülern und Schülerinnen helfen etwas zu ‚be-greifen’ sind in einem Lernbüro nicht zu erwarten. Sollte genau das aber eine Intention der Einrichtung sein, so wäre der Begriff ‚Lernwerkstatt‘ deutlich besser gewählt. Diese kritische Lesart ist der Einrichtung nicht zu unterstellen, kann sich aber hinter dieser Wortwahl verbergen, die ein ergebnisorientiertes Pauken einem erfahrungsgeleitetem Lernen vorzuziehen scheint.

Eine andere, positive Lesart an dieser Stelle wäre ebenso möglich. Durch den Begriff „Büro“ werden die Kinder und Jugendlichen ernst genommen und als mündige Bürger auf Augenhöhe angesehen. Ihnen wird die Fähigkeit der Selbstständigkeit und Selbstorganisation, bezogen auf das Erlernen von Inhalten, zugesprochen. Jeder Schüler/ jede Schülerin ist sich seiner/ ihrer Position und Aufgaben bewusst und ist in der Lage, individuell zu arbeiten. Diese Sinnstruktur stünde für ein prozessorientiertes Lernen, bei dem der Lernweg, inklusive Fehler, bedeutungsschwerer wiegt, als das zu erreichende Lernziel und wäre ganz im Sinne des selbstregulierten Lernens.

In jedem Fall kann man sagen, dass die manifeste Sinnstruktur des Begriffs „Lernbüroregeln“ darauf abzielt, den Schülern und Schülerinnen ein selbstbestimmtes und selbstständiges Arbeiten zu gewährleisten.

[...]


1 Die Definition von „Offenem Unterricht“ findet sich im Schlussteil und wird mit Falko Peschel begründet.

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Details

Title
Motivation durch eigenverantwortliches Lernen. Die Merkmale des Offenen Unterrichts
Subtitle
Konzept des „Lernbüros“ und Fallrekonstruktion
College
University of Frankfurt (Main)
Course
Fallrekonstruktionen des Unterrichtens
Grade
1,0
Author
Year
2017
Pages
18
Catalog Number
V368031
ISBN (eBook)
9783668464575
ISBN (Book)
9783668464582
File size
796 KB
Language
German
Keywords
Fall, Fallrekonstruktion, Offener Unterricht, Unterrichten, Wochenplan, Bildungswissenschaft, Fallbearbeitung, Transkript
Quote paper
Svenja Stoll (Author), 2017, Motivation durch eigenverantwortliches Lernen. Die Merkmale des Offenen Unterrichts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/368031

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