Entstehung und Funktion der Weimarer Verfassung


Seminararbeit, 2003

18 Seiten, Note: Sehr gut (1)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Entstehung der Weimarer Verfassung
2.1. Waffenstillstandsangebot und Oktoberreform
2.2. Die Novemberrevolution
2.3.Der Weg zur verfassungsgebenden Nationalversammlung
2.4. Erste Entwürfe der Verfassung
2.5. Die Nationalversammlung

3. Der Aufbau der Weimarer Verfassung
3.1. Allgemeines
3.2. Die Organe des Reichs
3.2.1. Der Reichstag
3.2.2. Der Reichspräsident
3.2.3.Die Reichsregierung
3.2.4. Der Reichsrat

4. Würdigung

5.Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Mit dem Erlangen eines ersten Überblicks über die Literatur zum Thema Entstehung, Funktion und Bedeutung der Weimarer Verfassung wird bewusst, dass dieser Themenkomplex ein wichtiger Baustein in der deutschen Geschichte darstellt.

Die Weimarer Verfassung, als ein Ergebnis der noch relativ jungen demokratischen Geschichte der Deutschen, unter Berücksichtigung der schwierigen Ausgangslage nach dem verlorenen 1.Weltkrieg und der gesellschaftlichen Struktur der Bevölkerung, ist ein interessantes Forschungsobjekt, zumal der Entstehungsprozess des Grundgesetzes ohne die Berücksichtigung der Weimarer Verfassungsgeschichte und der daraus resultierenden „Lehren von Weimar“ nicht nachvollziehbar ist, und somit mittelbar bis heute auf die politischen Entscheidungen in der Bundesrepublik Deutschland einwirkt.

Umso erstaunlicher ist das relativ geringe Forschungsinteresse, dass diesem Themenkomplex bislang entgegengebracht wurde.

Ein Grund hierfür ist, dass es zu keiner leidenschaftlich geführten Grundrechtsdebatte kam, die Zeitgenossen und Historiker an die Beratungen der Nationalversammlung 1848/49 fesselten. Der Weimarer Nationalversammlung stand keine vergleichbare Entscheidungsfreiheit zu, da die grundlegenden Verfassungsfragen[1] schon vor dem Zusammentreffen der Weimarer Nationalversammlung im Februar 1919 geklärt waren. Darüber hinaus wurde die Arbeit der Nationalversammlung ab Mai von den hitzigen Debatten um den Versailler Vertrag in den Hintergrund gedrängt.[2]

2. Die Entstehung der Weimarer Verfassung

2.1. Waffenstillstandsangebot und Oktoberreform

Im Juli/August 1918 kam es zu einer rapiden Verschlechterung der militärischen Position der Mittelmächte.

Nach dem Zusammenbruch Bulgariens am 27.9.1918 musste die „Oberste Heeresleitung“ (OHL) erklären, dass der Krieg für Deutschland verloren sei. Aus diesem Grund hielt Ludendorff den sofortigen Waffenstillstand und Frieden für unbedingt erforderlich, um eine militärische Katastrophe zu verhindern.

Die Beurteilung der militärischen Lage durch Ludendorff war […] vollkommen richtig. Ludendorff erkannte ferner, daß ein solcher deutscher Friedensschritt eine sofortige Veränderung des deutschen Regierungssystems bedinge.[3]

Die Mehrheitsparteien, die die Parlamentarisierung bis zum Sommer 1918 eher behutsam vorangetrieben hatten, gelangten nun zu der Überzeugung, eine größere Verantwortung übernehmen zu müssen. Keine der großen Parteien trat jedoch entschieden für einen Rücktritt der alten Machthaber ein.

Diese Tatsache veranlasste Rosenberg zu der Aussage, dass „die Parlamentarisierung Deutschlands […] nicht vom Reichstag erkämpft, sondern von Ludendorff angeordnet worden [sei][4] “. Auch Eschenburg spricht von einem „oktroyierten Parlamentarismus“ und einer „befohlenen Machtübernahme“[5].

Diese Aussage ist nach dem Stand der neueren Forschung unzulässig. Keinesfalls waren die Mehrheitsparteien nur „Befehlsempfänger“ auf dem Weg zur „Machtübernahme“. Schon vor dem Beschluss des großen Hauptquartiers Ende September, die Reichsleitung dem Parlament zu überantworten, hatten die Parteien die Initiative für die Reform der Verfassung ergriffen. Zweifellos stärkte der Vorstoß der OHL aber die Bemühungen der Parteien enorm[6].

Wenn es in jenen Tagen nicht zu einer Auseinandersetzung auf Biegen und Brechen zwischen OHL und Reichstagsmehrheit kam, dann deshalb, weil es Ludendorff unter dem Eindruck der aussichtslosen militärischen Lage für opportun hielt, selber den Parteien das Tor zu Macht zu öffnen…[7]

Resultierend aus dieser Entwicklung traten am 28.Oktober die Gesetze „zur Abänderung der Reichsverfassung“ in Kraft, die aus dem Reich eine parlamentarische Monarchie machten. Prinz Max von Baden, dessen badische Dynastie sich als erste mit dem Bürgertum verständigte, wurde Reichskanzler[8].

Jedoch waren Krone und Militär nicht bereit, sich der zivilen Reichsleitung zu unterwerfen. Die Haltung wurde bei mehreren Ereignissen deutlich, gipfelte aber in der für den weiteren Verlauf der Dinge so wichtigen Reise des Kaisers nach Spa, die er gegen den Willen der Regierung unternahm, und dem ohne Wissen der Regierung angeordneten Flottenvorstoß in die Nordsee[9].

2.2. Die Novemberrevolution

Am 29. und 30. Oktober widersetzten sich die Mannschaften der „Thüringen“ und „Helgoland“ dem Befehl auszulaufen, da sie nicht bereit waren, ihr Leben für einen bereits verlorenen Krieg zu opfern. Auch die anderen Matrosen in Kiel schlossen sich mit der Überzeugung, im Sinne der Regierung zu handeln, dem Aufstand an und bemächtigten sich am 4.November der Stadt. Sie wählten Soldaten- und Arbeiterräte, hatten aber außer dem Wunsch, den Krieg so schnell wie möglich zu beenden, keine weiterreichenden politischen Ziele[10].

Bei den revolutionären Ereignissen der ersten Novembertage 1918 handelte es sich nicht um eine von revolutionären Zirkeln generalstabsmäßig geplante und durchgeführte Umsturzaktion, sondern um eine von einer antimilitärischen Grundtendenz geprägten spontanen Bewegung, die auf sofortige Beendigung des Krieges zielte[11].

Von Kiel aus breitete sich die Revolution in ganz Deutschland aus und erreichte am 9.11.1918 die Reichshauptstadt.

Unter dem Eindruck der riesigen Demonstrationszüge, die sich seit Mittag durch Berlin wälzten und von den Soldaten unterstützt wurden, ließ Prinz Max von Baden auf eigene Verantwortung[12] die Abdankung des Kaisers bekannt geben. Ferner kam er der Forderung der SPD, ihr die Macht zu übertragen, nach, und bestimmte Friedrich Ebert an Stelle seiner selbst zum Reichskanzler[13].

Prinz Max von Baden war es nicht gelungen, sein Ziel, Demokratie und Monarchie zu verbinden, durchzusetzen. Dass er durch den formellen Staatsstreich ein Stück Kontinuität des Bismarkschen Reiches bewahrte, dass er Ebert auf den verantwortlichen Platz stellte , und so diese Entscheidung nicht einer revolutionären Proklamation überließ, bleibt sein Verdienst[14].

Friedrich Ebert, der am 7.11. in einer Unterredung mit Prinz Max von Baden erklärt hatte, dass er gegen soziale Revolution[15] sei, ja diese hasse wie die Sünde, war empört, als sein Parteifreund Scheidemann um 14 Uhr die parlamentarische deutsche Republik ausrief und ihn zur Rede stellte: „Du hast kein Recht, die Republik auszurufen. Was aus Deutschland wird, ob Republik oder was sonst, entscheidet eine Konstituante.“[16]

Aber die Entwicklung in Berlin, wo Karl Liebknecht um 16 Uhr die „sozialistische deutsche Republik“ ausrief, zeigte, dass die Monarchie nicht mehr mit dem Willen des Volkes zu vereinen war.

Die SPD bekannte sich nun zur bürgerlichen Republik und betrachtete die Berliner Arbeiter- und Soldatenräte als Vertretung des an der Revolution beteiligten Volkes, die in der Volksversammlung am 10.November eine neue republikanische Regierung wählen sollten. Um die linken Tendenzen aufzufangen, verständigte man sich mit der USPD auf einen paritätisch gebildeten „Rat der Volksbeauftragten“[17].

Die Versammlung der 3000 gewählten Delegierten der Berliner Arbeiter und Soldaten nahm die Nachricht von der Einigung zwischen SPD und USPD begeistert auf und bestätigte den „Rat der Volksbeauftragten“ als provisorische Reichsregierung. Parallel wurde aber, um den Forderungen der radikalen Linken nachzukommen, ein „Vollzugsrat“ gewählt. Dieses Gremium wurde aber in seiner Bedeutung schnell von dem „Rat der Volksbeauftragten“ in den Schatten gestellt[18].

Die Anhänger der politischen Linken hatten ihren Plan, eine sozialistische Regierung ohne die SPD zu schaffen, nicht realisieren können, zumal die SPD durch die Unterstützung der Soldatenräte auf die bewaffnete Macht bauen konnte[19] [20].

Hinzu kam das „Zentralarbeitsgemeinschafts-Abkommen“ am 15.11. zwischen den SPD nahen Gewerkschaften und den Unternehmerverbänden. Dieses Abkommen sicherte den Gewerkschaften die langangestrengte Akzeptanz als Arbeitnehmervertretung zu und die Wirtschaftsverbände sicherten sich das Stillhalten bzw. die partielle Unterstützung der Gewerkschaftsführung bei der Auseinandersetzung um die grundsätzliche Gestaltung der Wirtschaftsordnung[21]. Dieser Ausgleich zwischen der SPD und den alten, nach wie vor einflussreichen Machteliten bestätigte die SPD-Führung in ihrer ablehnenden Haltung bezüglich der Rätefrage[22].

[...]


[1] Zu Republik und parlamentarischer Demokratie, dem bundesstaatlichen Reichsaufbau und der starken Position des Reichspräsidenten, gab es zu diesem Zeitpunkt (Februar 1919) keine echte Alternative (vgl. unten).

[2] Vgl. Kolb, E., Die Weimarer Republik (Oldenbourg Grundriss der Geschichte Bd. 16), 4. Auflage, München 1998, S.169.

[3] Rosenberg, A., Entstehung der Weimarer Republik, 13.Auflage, Frankfurt am Main 1971, S.221.

[4] Ebenda, S.212.

[5] Eschenburg, T., Die Republik von Weimar, München 1984, S. 48.

[6] Vgl. Kolb, E., Die Weimarer Republik, S.3.

[7] Ebenda, S.3.

[8] Vgl. Rosenberg, A., a.a.O., S.214.

[9] Vgl. Kolb, E., Die Weimarer Republik, S.5.

[10] Vgl. Rosenberg, A., a.a.O., S.234.

[11] Vgl. Kolb, E., Die Weimarer Republik, S.6.

[12] Der in seinem Hauptquartier in Spa weilende Kaiser hatte zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf die Anfrage von Prinz Max von Baden, eine Rücktrittserklärung veröffentlichen zu dürfen, geantwortet, obwohl Prinz Max von Baden sich schon seit dem frühen Morgen des 9.11. darum bemüht hatte (Vgl. Kolb, E., Die Weimarer Republik, S.6).

[13] Vgl. Rosenberg, A., a.a.O., S.240.

[14] Vgl. Eschenburg, T., a.a.O., S.195.

[15] Ebert meint mit „sozialer Revolution“ die bolschewistische(vgl. Eschenburg, T., a.a.O., S.192).

[16] Eschenburg, T, a.a.O., S.49, zitiert nach Scheidemann, P., Memoiren eines Sozialdemokraten, Bd. II, Dresden 1928, S.313.

[17] Mitglieder: Ebert, Scheidemann, Landsberg-(SPD); Haase, Dittmann, Barth-(USPD).

[18] Vgl. Kolb, E., Die Weimarer Republik, S.7f.

[19] Die Unterstützung des „Rat der Volksbeauftragten“ durch das Militär wurde am 10.11.1918 durch den Pakt zwischen Ludendorff Nachfolger Groener und Ebert auch formal besiegelt.

[20] Vgl. Rosenberg, A., a.a.O., S.241.

[21] Die Wirtschaftsverbände waren (selbstverständlich) gegen jede Form der Sozialisierung von Produktionsmitteln.

[22] Vgl. Riedel, H., Der Rätegedanke in den Anfängen der Weimarer Republik und seine Ausprägung in Art. 165 WRV ( Europäische Hochschulschriften: Reihe 2, Rechtswissenschaften; Bd. 1161),Frankfurt am Main 1991, S.120/1.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Entstehung und Funktion der Weimarer Verfassung
Hochschule
Universität zu Köln  (Seminar für Geschichte und für Philosophie)
Note
Sehr gut (1)
Autor
Jahr
2003
Seiten
18
Katalognummer
V36825
ISBN (eBook)
9783638363488
Dateigröße
545 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Entstehung, Funktion, Weimarer, Verfassung
Arbeit zitieren
Florian Rolf (Autor:in), 2003, Entstehung und Funktion der Weimarer Verfassung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36825

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Entstehung und Funktion der Weimarer Verfassung



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden