Nach Aristoteles entspricht die kretische Ordnung der spartanischen: Für die Spartaner bestellen die Heloten das Land, für die Kreter tun es die Periöken. Stefan Link verweist jedoch darauf, dass die Kreter noch andere Bezeichnungen für ihre unfreie Bevölkerung nutzten. Er bezieht sich dabei auf Athenaios, in dessen Buch die Bezeichnungen der Klaroten, Mnoitai, Amphamiotai, Oikeis und Doloi überliefert werden. Es ist also keine konkrete Betitelung der Unfreien auf Kreta vorhanden, vielmehr sind es verwirrend vielfältige Namen.
Die moderne Forschung hat sich zwar für „Klaroten“ als den eigentlichen Titel eines Sklaven in Kreta entschieden, dennoch gibt es wie oben genannt viele Bezeichnungen dieser Gruppierungen. Außerdem unterscheiden sich diese nicht nur namentlich, sondern auch durch den Wohnort, der Herkunft und (möglicherweise) durch die rechtliche Stellung der verschiedenen Gruppen von Unfreien und Gruppen minderen Rechts. Zu dem Wohnort und der Herkunft beziehe ich mich weitestgehend auf die Quellen von Athenaios´ Gelehrtenmahl und Stefan Link, bei den rechtlichen Unterschieden jedoch auf das Gesetz von Gortyn. Das Gesetz von Gortyn ist hierbei die wichtigste antike Quelle meiner Hausarbeit, da diese die Grundlage dafür ist, die Unterschiede und im Allgemeinen die Rechte der Unfreien zu erfassen. Stefan Link bezeichnet die Gesetzesinschrift als einzige Quelle, die etwas genauere Aufschlüsse über die rechtliche Lage der Sklaven zulässt.
Neben den Unfreien auf Kreta befasse ich mich in dieser Hausarbeit auch mit den Gruppen minderen Rechts. Diese bilden laut Stefan Link eine ganz andere Gruppe von Unfreien. Diese Gruppierung wurde durch die Katakeimenoi und die Nenikamenoi gebildet, welche sich sehr von den Unfreien unterscheiden, aber auch untereinander Differenzen vorweisen. Die vielen Bezeichnungen leiten mich zu der Frage, welche Unterschiede es innerhalb der Gruppen minderen Rechts und Unfreien auf Kreta gab und wie die Unfreien auf Kreta rechtlich gestellt waren. Um diese Frage zu beantworten, werde ich im Folgenden meiner Hausarbeit die einzelnen Betitelungen mithilfe antiker und moderner Quellen entschlüsseln, die Unterschiede der Gruppen verdeutlichen und die rechtlichen Bestimmungen erläutern.
Inhaltsverzeichnis
1. Gruppen minderen Rechts und Unfreie auf Kreta
2. Die Gruppen minderen Rechts auf Kreta
3. Die Unfreien auf Kreta
3.1 Die Periöken
3.2 Die Klaroten
3.3 Die Mnoia
3.4 Die Amphamiotai
3.5 Die Doloi und die Oikeis
4. Schlussbetrachtung der Unfreien und Gruppen minderen Rechts auf Kreta
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtliche Stellung und die soziale Differenzierung der verschiedenen Gruppen Unfreier sowie der Gruppen minderen Rechts auf dem antiken Kreta, um auf Basis antiker Quellen und moderner Forschung die oft unklare Terminologie zu entschlüsseln.
- Differenzierung zwischen Unfreien und Gruppen minderen Rechts
- Analyse der rechtlichen Bestimmungen anhand des Gesetzes von Gortyn
- Systematisierung der Bezeichnungen wie Periöken, Klaroten, Mnoia und Doloi
- Untersuchung des sozialen Status und der Privilegien (z.B. Festivitäten)
- Bewertung der Eigentumsfähigkeit und Rechtsstellung Unfreier
Auszug aus dem Buch
3.5 Die Doloi und die Oikeis
Über die Doloi und die Oikeis gibt es die wohl sichersten Aussagen zu den Unfreien auf Kreta, da sie als Einzige im Gesetz von Gortyn erwähnt werden53. Zwar berichtet Link, dass die Doloi und Oikeis dieselben Leute sind und sozusagen als Synonym für einander stehen54, eine absolute Sicherheit ist hierbei jedoch nicht vorhanden. Die Rechte der Unfreien auf Kreta sind weitestgehend Rechte, die für die Herren der Sklaven gelten. Zum Einen sind es Gesetze, die darüber sprechen, was beim Verlust eines Unfreien passiert55. Zum Anderen wird das Eigentumsrecht der Sklaven beschrieben56. Beim Verlust eines Sklaven, was also die Flucht dessen bedeutet, stand es dem Herren zu, diesen nach dem Ergreifen zu verkaufen57. Die Frage, die sich hierbei stellt, ist, wie die Situation vor der Flucht des Sklaven war: Konnte er nach Belieben seines Herren verkauft werden? Stefan Link fügt hinzu, dass diese Frage vom Gesetzgeber nicht geregelt wurde58. Er ist der Meinung, dass die Annahme, die Sklaven seien davor geschützt gewesen, verkauft zu werden, höchst trügerisch ist59. Eine Ableitung davon, dass die ursprüngliche Unverkäuflichkeit durch den Verlust des Unfreien verloren ging, setzte der Gesetzgeber laut Link nicht voraus60. Außerdem ist erwähnenswert, dass die Möglichkeit der Verpfändung des Sklaven bestand61. Der Gesetzgeber nahm laut Link also an, dass der Besitzer, der einen Sklaven verpfändet, ihn auch verkaufen kann62. Zusammenfassend wird also deutlich, dass zwar bei einem entflohenen Sklaven die Verkaufsregelung klar bestimmt war, doch bei einem nicht – entflohenen Sklaven nicht. Die Forschung teilt hierbei jedenfalls nicht immer die gleiche Meinung: Während Willets die unfreien Bauern als unverkäuflich ansieht63, nimmt Stefan Link an, dass kein
Zusammenfassung der Kapitel
1. Gruppen minderen Rechts und Unfreie auf Kreta: Die Einleitung erläutert die terminologische Vielfalt der unfreien Bevölkerung und stellt die Forschungsfrage zur rechtlichen Stellung und den Differenzen zwischen den verschiedenen Gruppen.
2. Die Gruppen minderen Rechts auf Kreta: Dieses Kapitel definiert die Gruppen minderen Rechts als ehemalige Schuldsklaven, die vorübergehend ihre Bürgerrechte verloren hatten, und differenziert zwischen Katakeimenoi und Nenikamenoi.
3. Die Unfreien auf Kreta: Dieser Abschnitt analysiert die verschiedenen Untergruppen der unfreien Bevölkerung, von den Periöken bis zu den Doloi und Oikeis, und diskutiert deren soziale und rechtliche Rolle.
3.1 Die Periöken: Untersuchung der Periöken als dienstbare Urbevölkerung, deren rechtliche Stellung weit von der der Freien entfernt war, jedoch mangels Aufständen eine gewisse Stabilität aufwies.
3.2 Die Klaroten: Betrachtung der Klaroten als mögliche allgemeine Bezeichnung für Sklaven und Analyse ihrer spezifischen Privilegien bei Festivitäten.
3.3 Die Mnoia: Auseinandersetzung mit der Mnoia als öffentliche Sklavenschaft, deren Besitzverhältnisse und Definition in der Forschung umstritten bleiben.
3.4 Die Amphamiotai: Analyse der als private Sklaven oder leibeigene Bauern auf dem Land tätigen Amphamiotai im Vergleich zu anderen unfreien Gruppen.
3.5 Die Doloi und die Oikeis: Untersuchung der einzigen im Gesetz von Gortyn explizit erwähnten Unfreiengruppen und ihrer rechtlichen Behandlung in Bezug auf Eigentum und Verkäuflichkeit.
4. Schlussbetrachtung der Unfreien und Gruppen minderen Rechts auf Kreta: Das Fazit fasst zusammen, dass eine exakte rechtliche Differenzierung aufgrund lückenhafter Quellen schwierig bleibt, dennoch aber deutliche Muster der sozialen Stellung erkennbar sind.
Schlüsselwörter
Kreta, Unfreie, Gruppen minderen Rechts, Gesetz von Gortyn, Periöken, Klaroten, Mnoia, Amphamiotai, Doloi, Oikeis, Schuldsklaven, Rechtsstellung, Sozialgeschichte, Sklaverei, Antike
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der sozialen und rechtlichen Situation der unfreien Bevölkerung und der Gruppen minderen Rechts im antiken Kreta.
Welche zentralen Themenfelder werden analysiert?
Im Zentrum stehen die Begriffsbestimmungen der verschiedenen Sklavengruppen, deren Eigentumsrechte, ihre Rolle innerhalb der Polis sowie die Analyse antiker Gesetze.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Autorin untersucht, welche Unterschiede zwischen den verschiedenen Gruppen bestanden und wie die rechtliche Situation der Unfreien auf Kreta tatsächlich ausgestaltet war.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär angewandt?
Es handelt sich um eine quellenkritische Analyse, die antike Texte wie das Gesetz von Gortyn mit der modernen Forschungsliteratur abgleicht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Betrachtung der Gruppen minderen Rechts sowie eine systematische Analyse der einzelnen Untergruppen der Unfreien, wie Klaroten und Periöken.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Untersuchung?
Begriffe wie Sklavenrecht, Schuldsklaven, Eigentum, Rechtsfähigkeit und die kretische Sozialordnung bilden den Kern der terminologischen Auseinandersetzung.
Inwiefern unterschied sich der Status eines "Schuldsklaven" von dem eines gewöhnlichen Sklaven?
Schuldsklaven hatten ihre Bürgerrechte nur vorübergehend verloren, während der Status der Unfreien dauerhafter war und sie teilweise als Eigentum oder Pfand betrachtet wurden.
Warum ist das Gesetz von Gortyn für diese Arbeit so bedeutend?
Es dient als wichtigste antike Primärquelle, da es die einzigen halbwegs präzisen Aussagen zur rechtlichen Behandlung von Sklaven und deren Eigentumsfragen auf Kreta liefert.
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- Anonym (Autor:in), 2016, Sklaven auf Kreta in der Antike. Gruppen minderen Rechts und Unfreie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/368456