"Unterm Krummstab ist gut leben?" Die Preisfrage des Fuldaer Domherrn von Bibra


Hausarbeit (Hauptseminar), 2017

21 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Ausgangslage
2.1 Unvereinbarkeit von geistlichem Amt und landesherrlicher Stellung
2.2 Militär
2.3 Wirtschaft
2.4 Sozialwesen
2.5 Bildung, Kunst und Kultur

3. Die Preisfrage des Fuldaer Domherrn von Bibra
3.1 Biographie Philipp Anton von Bibra
3.2 Preisschriften
3.2.1 Joseph von Sartori
3.2.2 Friedrich Carl Freiherr von Moser
3.2.3 Joseph Andreas Schnaubert
3.3 Vergleich der Preisschriften
3.3.1 Bild der Geistlichen
3.3.2 Sozialwesen
3.3.3 Erziehung durch die Geistlichen
3.3.4 Wahlkapitulationen
3.4 Bedeutung der Preisfrage

4. Fazit

1. Einleitung

„Geistliche Herrschaften! Der Ausdruck ist manchem Menschen unserer Tage unsympathisch geworden. Es ist, als wehe um ihn ein Geruch des […] glücklich Überwundenen, Mittelalterlichem.“1 Sieht man von der etwas obsoleten Ausdrucksweise ab, könnte dieses Zitat ohne weiteres sehr aktuell scheinen - immer wieder werden kritische Stimmen laut, die den Einfluss der Religion in Regierungen als nicht mehr zeitgemäß beurteilen. Tatsächlich wurde diese Aussage vor beinahe hundert Jahren getätigt. Bereits während des Bestehens des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation kamen Forderungen auf, die sich für eine Modernisierung aussprachen. Viele Vorurteile, warum das Alte Reich schon während seiner Existenz als rückständig galt, wurden angeprangert. Auch der Fuldaer Domherr Philipp Anton von Bibra, Katholik und gleichzeitig Aufklärer, stellte im von ihm herausgegebenen „Journal von und für Deutschland“ 1786 die Frage, worin die Mängel der geistlichen Staaten lagen und wie diese zu beheben seien. Nach fast 200-jähriger Pause ist das Forschungsinteresse an den geistlichen Staaten in den letzten Jahren, vor allem durch das Säkularisationsjubiläum 2003, wieder entfacht worden.2 Daher ist es nachvollziehbar, wenn auch die vorliegende Arbeit primär Bibras Preisfrage3 in das Zentrum der Aufmerksamkeit stellt, die in der Fachliteratur als „Präludium der Säkularisation“4 bewertet wird. Dabei darf das im Titel verwendete, geflügelte Wort „Unterm Krummstab ist gut leben?“ keineswegs spöttisch verstanden werden. Auch wenn zahlreiche Kritik an der Germania Sacra geäußert wurde, so gab es dennoch Befürworter. Um nachzuvollziehen, in welchem historischen Kontext Bibra seine Preisfrage gestellt hat, wird zunächst wird die Ausgangslage beschrieben. Dabei ist aber eine differenzierte Betrachtungsweise von Nöten: Sowohl die positiven als auch die negativen Aspekte der „Krummstabländer“ werden betrachtet und mit den protestantischen Gebieten verglichen. Dazu wird insbesondere auf die Punkte eingegangen, welche die Verfasser der Preisschriften bemängelt haben. Um die Hintergründe Bibras zu ergründen, und auch auf die Bedeutung seiner Frage eingehen zu können, wird seine Biografie im nächsten Punkt vorgestellt. Dies geschieht recht ausführlich, damit das scheinbar antagonistische Dasein Bibras als Geistlicher und Aufklärer gedeutet werden kann. Anschließend werden drei ausgewählte Preisschriften, von Joseph von Sartori5, Friedrich Carl Freiherr von Moser6 und Joseph Andreas Schnaubert7, inhaltlich dargelegt. Dabei wird zunächst auf den Hintergrund der Teilnehmer des Preisausschreibens eingegangen. Anschließend wird lediglich Bezug auf den Grundtenor genommen, eine detailliertere Analyse erfolgt im Punkt 3.3. Die Schriften explizit dieser drei Autoren werden vorgestellt, da sie als Zeugnis der Disputation dienen, die zu dieser Zeit in der Reichskirche geherrscht hat. Darüber hinaus nehmen sie, gerade was die Wahlkapitulationen und die Wahl an sich betreffen, konträre Position ein, was Wiederholungen verhindert. Die Ergebnisse der Arbeiten Sartoris, Mosers und Schnauberts werden daraufhin bezüglich des Bildes, das sie von der Geistlichkeit haben, dem Sozialwesen, der Erziehung und Wahlkapitulationen verglichen. Bewusst wurde hier eine Doppelung der im zweiten Punkt „Ausgangslage“ vorgestellten Aspekte vermieden, um ein weiter fassendes Bild der geistlichen Staaten, welches Sartori, Moser und Schnaubert, mit ihren Abhandlungen malen, aufzuzeigen. Insgesamt vermitteln die Preisschriften eine detaillierte Darstellung von den „Krummstabländern“ des deutschen Reichs Ende des 18. Jahrhunderts.8 Im darauf folgenden Punkt 3.4 soll die Bedeutung der Frage analysiert und bewertet werden. Im Fazit wird das Ergebnis dieser Arbeit zusammengefasst.

2. Ausgangslage

Bereits zur Zeit ihres Bestehens galten die geistlichen Staaten bereits als „Verkörperung der Rückständigkeit“.9 Die Aufklärung, eine Epoche für die der fortschreitende Säkularisierungsprozess und die Hinwendung der Menschen zur Vernunft charakteristisch war, verstärkte diese Meinung noch weiter.10 Trotz dieses Vorurteils hat sich das Sprichwort „Unterm Krummstab ist gut leben“ durchgesetzt. Johann Friedrich Eisenbart erklärte sich die Herkunft des geflügelten Wortes folgendermaßen: „Die gelinde Regierungsart der Bischöfe hat ihren Untertanen viele Vorteile verschafft, welche in einem weltlichen Staate nicht angetroffen werden, um diese haben zu dem gegenwärtigen Sprüchwort Gelegenheit gegeben […].“11 Machiavelli ging sogar noch weiter: Die geistlichen Landesherrn regieren ihre Untertanen nicht, haben dies aber aufgrund der heilsgeschichtlich fundierten Herrschaftslegitimation gar nicht nötig.12 Tatsächlich war das Leben in der Germania Sacra nicht nur suboptimal, ihre Bewohner ließen auch durchaus Zufriedenheit mit der Herrschaft erkennen. Im nun folgenden Kapitel sollen nun, wie bereits in der Einleitung erwähnt, sowohl die positiven als auch die negativen Aspekte der geistlichen Staaten aufgelistet, bewertet und mit den protestantischen Ländern verglichen werden.13

2.1 Unvereinbarkeit von geistlichem Amt und landesherrlicher Stellung

Der Antagonismus von landesherrlicher Stellung und geistlichem Amt wird seit jeher kritisiert.14 Eine zeitgenössische Quelle, verfasst von Andreas Schnaubert, bringt die „Janusköpfigkeit“ dieser beiden Stellungen auf den Punkt:

„Der Bischof soll die Hungrigen speisen, die Dürftigen unterstützen, und als Regent übt er, oft mit gewaltiger Hand, das Besteuerungsrecht auch wider solche aus, die sich und den ihrigen das Brod kümmerlich brechen müssen. Der Bischof soll seine Gemeinheiten visitiren, und der Fürst die Soldaten mustern; der Bischof soll auf dem Lehr- und im Beichtstuhl, der Fürst aber in den Regierungskollegien sitzen; der Bischof soll auf den Kirchenversammlungen, der Fürst aber auf den Reichstagen und im Felde erscheinen“15

Wie in der obigen Aussage geschildert, wurde oft die Tatsache bemängelt, dass die Aufgaben, die ein Bischof und ein Landesherr zu erfüllen haben, äußerst konträr seien. Dies stellt auch einen wichtigen Punkt dar, über den sich die Verfasser der Preisschriften geäußert haben. Für sie waren die Belastungen, welche die beiden Ämter als Landesherr und als Geistlicher, mit sich brachten, unvereinbar.16 Darüber hinaus wurde die Tatsache kritisiert, dass die geistlichen Staaten Wahlstaaten waren. Das Erbfolgesystem garantierte, so die zeitgenössischen Betrachter, dass sich die Interessen des Herrschers mit denen seiner Untertanen decken. In Wahlstaaten würde dieser Patriotismus fehlen, die geistlichen Herrscher würden lediglich ihr persönliches Wohl und das ihrer Familie am Herzen liegen.17

Tatsächlich lässt sich nicht bestreiten, dass viele Kleriker die Kirche und ihr Amt für machtpolitische Zwecke missbraucht haben und einen exzessiven Nepotismus betrieben haben.18

Einen zusätzlichen Kritikpunkt stellen auch die Wahlkapitulationen dar, mit denen die Bischöfe sich den Zuspruch des Domkapitels verschaffen mussten. Im Wormser Konkordat aus dem Jahre 1122 wurde den Domkapiteln das Recht zur Bischofswahl eingeräumt, was einen großen Machtzuwachs bedeutete. Dabei taten die Kapitulare ihr Möglichstes, ihren Einfluss auch bei einem neuen Bischof zu erhalten. Daraus resultierend wurde die Handlungsfähigkeit des neuen Landesherrn gehörig beschränkt.19 Durch Zugeständnisse, die die angehenden Bischöfe den Domherren machen mussten, konnten sie ihr Mitspracherecht ausweiten, die Handlungsfreiheit des Bischofs wurde aber massiv eingeschränkt.20 Im Laufe der Jahrhunderte intensivierten sich die Forderungen der Kapitel, die der zukünftige Landesherr zu erfüllen hatte, sogar soweit, dass die Domherren ihre Stellung teilweise zu der höchsten Instanz in der Verwaltung ausbauen konnten.21 Somit fungierten die Domherren nicht nur als Wahlmänner, sondern vielmehr als Mitregenten des von ihnen gewählten Landesherrn.

Die Tatsache, dass Wahlkapitulationen die Handlungsfähigkeit der Regierung einschränkten, wurde auch dem Papst bewusst. So verbot Papst Innozenz XII. am 22. September 1695 schließlich durch die „Innocentiana“ unter Androhung von Kirchenstrafen sämtliche Zugeständnisse. Nichtsdestotrotz wurden sie bis zum Ende der Germania Sacra beibehalten.22

2.2 Militär

Das Heer hatte nicht nur als außenpolitisches Instrument eine gewichtige Rolle inne, es diente auch zur Zügelung der Untertanen. Von diesen Vorteilen konnten die geistlichen Staaten nicht profitieren, da die Militarisierung dort erheblich geringer war. Dies lässt sich an einem Beispiel fassbar machen: Das Heer des Hochstifts Münster, eines der größten geistlichen Territorien, umfasste zu Friedenszeiten eine Truppe von 1000 Mann. Dies entsprach einem Drittel eines Prozents der gesamten Bevölkerung. Dies steht im extremen Gegensatz zu den drei bis vier Prozent, die das preußische Heer ausmachte.23 Daraus resultierend stellt sich natürlich die Frage, warum das Militär in der Germania Sacra so unterentwickelt wer. Zunächst kann ein geistlicher Staat per Definition kein Machtstaat sein: Ihre Existenzgrundlage beruht auf sakraler Weihe und tausendjähriger Tradition, nicht auf militärischen Erfolgen. Somit kann von einem fehlenden Machtsinn gesprochen werden. Die Zurückhaltung im Militärwesen äußert sich selbstverständlich auch in der Rekrutierung neuer Soldaten, die auf ein Minimum beschränkt wurde. Diese erfolgte nicht wie bei den protestantischen Staaten über Wehrpflicht, sondern über Werbung.24 Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Rolle, die das Militärwesen in geistlichen Staaten gespielt hat, bedeutend geringer war als in weltlichen Territorien. Peter Hersche bezeichnet dies als „Intendierte Rückständigkeit“25, tatsächlich hatte dieser geringe Militarisierungsgrad auch Vorteile für die Bevölkerung, obschon er als wenig zeitgemäß galt. Nichtsdestotrotz waren diese positiven Aspekte sowohl der Herrschaft als auch den Bewohnern der geistlichen Staaten durchaus bewusst. So schlugen sich die geringen Heeresausgaben in der vergleichsweise milden Besteuerung nieder26 und die Bewohner der geistlichen Staaten litten, dank der relativ pazifistischen Landesherrschaft, weniger unter Kriegen und ihren Folgen.27

2.3 Wirtschaft

Auch was die Wirtschaft betrifft, galten die geistlichen Staaten mit ihrer agrarischen Ausrichtung als reaktionär. Das der Tradition geschuldete Festhalten an der Bedarfdeckungswirtschaft in Kombination mit Vernachlässigung von Handel und Gewerbe machte einen bedeutenden Kritikpunkt der Zeitgenossen an der Germania Sacra aus. Ebenso galt es als unangemessen, als geistlicher Staat Kapital anzuhäufen. Abgesehen von Landwirtschaft und Handwerk gab es kaum nennenswert Handelsbemühungen, etwa vorhandene Ressourcen blieben ungenutzt. Die zahlreichen Feiertage, wie etwa 60 beispielsweise im Erzstift Mainz, an denen nicht gearbeitet wurde, und die häufig auch die Arbeitskraft an den folgenden Tagen einschränkte, verminderten die Wirtschaftsleistung zusätzlich. Aufgeklärte Intellektuelle sahen sogar allein in den freien Tagen die Gründe für den wirtschaftlichen Rückstand.28 Doch nicht nur die Feiertage wirkten sich negativ auf die Wirtschaft aus, auch wichtige Voraussetzungen für konsequente Wirtschaftspolitik fehlen. So verfügen die geistlichen Staaten nur über wenige Bodenschätze, die für protoindustrielle Ansätze verwendet werden konnten, noch über Menschen, die dies vorantreiben könnten. Ein Beobachter schreibt diesbezüglich beispielsweise 1789 über Koblenz: „Mit dem Handel, den Fabriken und dem Verkehr der Produkten und Waren will es dahier noch nicht recht fort, obschon die Lage mit ihren zwei Flüssen das Interessanteste dazu ist.“29 Selbst wenn wirtschaftspolitische Bemühungen in der Germania Sacra gemacht wurden, so brachen diese spätestens mit dem Amtsnachfolger des Landesherrn für gewöhnlich ab. Ebenso gab es keine Unternehmer, die bereit waren, im großen Stil zu investieren. Dadurch, dass es keine Staatsindustrie in den „Krummstabländern“ gab, war auch kein wettbewerbsfähiger Export möglich.30

2.4 Sozialwesen

In der Sozialgeschichte wird das 18. Jahrhundert gern die Zeit der „Bettler und Gauner“ genannt. Tatsächlich waren diese Jahrzehnte von Bevölkerungswachstum, aber begrenzter Produktion von Grundnahrungsmitteln gekennzeichnet. Diese Entwicklung lies die Unterschicht kontinuierlich anwachsen, die Zahl der Armen stieg an.31 Im Gegensatz zu den geistlichen Staaten sorgte in ihren protestantischen Pendants die Wirtschaftskraft mit zahlreichen Industriezweigen für weniger Arbeitslosigkeit. Nichtsdestotrotz wurden die geistlichen Staaten förmlich mit Bettlern überschwemmt, da sich die Fürsorge für die Bettler herumgesprochen hatte.32

Das Bild, das die Bevölkerung von Bettlern hatte, war unterschiedlich, je nachdem ob man aus geistlichen oder weltlichen Ländern kam. So galt in protestantischen Gebieten Armut als selbstverschuldetes Unglück, als Schande, ja sogar als Verbrechen. In protestantischen Territorien brauchten Bettler nicht auf Unterstützung hoffen.

[...]


1 DIETRICH, Karl: Geistliche Herrschaften und deutsche Volksentwicklung, zit. nach: ANDERMANN; Kurt: Die geistlichen Staaten am Ende des Alten Reiches, in: HZ 271 (2000), S. 593-619, hier S. 593.

2 Vgl. BRAUN, Bettina: Princeps et episcopus. Studien zur Funktion und zum Selbstverständnis der nordwestdeutschen Fürstbischöfe nach dem Westfälischen Frieden, Göttingen 2013, S. 9.

3 Vgl. Journal von und für Deutschland, Jahrgang 1785.

4 HERSCHE, Peter: Intendierte Rückständigkeit. Zur Charakteristik des geistlichen Staates im Alten Reich, in: SCHMIDT, Georg (Hrsg.): Stände und Gesellschaft im Alten Reich, Stuttgart 1989, S. 134.

5 SARTORI, Joseph von: Statistische Abhandlung über die Mängel in der Regierungsverfassung der geistlichen Wahlstaaten und von den Mitteln, solchen abzuhelfen, Augsburg 1787.

6 MOSER, Friedrich Carl Freiherr von: Über die Regierung der geistlichen Staaten in Deutschland, Frankfurt/Leipzig 1787.

7 SCHNAUBERT, Joseph Andreas: Über des Freiherrn von Mosers Vorschläge zur Verbesserung der geistlichen Staaten in Deutschland, Jena 1788.

8 WENDE, Peter: Die geistlichen Staaten und ihre Auflösung im Urteil der zeitgenössischen Publizistik, Lübeck/Hamburg 1966, S. 14.

9 HERSCHE: Intendierte Rückständigkeit, S. 134.

10 JUNG, Norbert: Die Katholische Aufklärung - eine Hinführung, in: BENDEL, Rainer/ SPANNENBERGER, Norbert (Hrsg.): Katholische Aufklärung und Josephinismus. Rezeptionsformen in Ostmittel- und Südosteuropa, Köln u.A. 2015, S. 23-51, hier S. 24.

11 EISENBART, Johann Friedrich: Grundsätze der deutschen Rechte in Sprüchwörtern, Leipzig 1823, S. 655f.

12 Vgl. BRAUN: Princeps et episcopus, S. 19.

13 Die Verfasser der Preisschriften sind sich weitestgehend einig, dass das geistliche Amt und die landesherrliche Stellung unvereinbar waren. Bettina Braun weist allerdings darauf hin, dass sich die geistlichen Landesherrn in einem komplexen „Bindungs- und Beziehungsgefüge“ befinden. In wie weit dies einschränkend oder aber erweitern wirkt, ist laut Braun nur am Einzelfall festzumachen, vgl. BRAUN: Princeps et episcopus, S. 11.

14 Vgl. ANDERMANN: Die geistlichen Staaten am Ende des Alten Reiches, S. 594.

15 SCHNAUBERT: Über des Freiherrn von Mosers Vorschläge zur Verbesserung, S. 93f.

16 Vgl. BRAUN: Princeps et episcopus, S. 11.

17 Vgl. WENDE: Die geistlichen Staaten, S. 18.

18 Vgl. ANDERMANN: Die geistlichen Staaten, S. 602f.

19 Vgl. BRENDLE, Franz: Die Domkapitel als Conregentes der Fürstbischöfe in den geistlichen Staaten, in: AMMERER, Gerhard/ HANNESSCHLÄGER, Ingonda u.A. (Hrsg.): Höfe und Residenzen geistlicher Fürsten. Strukturen, Regionen und Salzburgs Beispiel in Mittelalter und Neuzeit, Ergebnisse der internationalen und interdisziplinären Tagung in der Salzburger Residenz 19.-22. Februar 2009, Sigmaringen 2010, S. 93-107, hier S. 94f.

20 Vgl. ebd.

21 Vgl. ebd., S. 97.

22 Vgl. ebd., S. 99.

23 Vgl. HERSCHE: Intendierte Rückständigkeit, S. 136f.

24 Vgl. ANDERMANN: Die geistlichen Staaten, S. 613.

25 HERSCHE: Intendierte Rückständigkeit.

26 Vgl. ebd., S. 137.

27 Vgl. ANDERMANN: Die geistlichen Staaten, S. 595. 6

28 Vgl. ebd., S. 139ff.

29 Zit. nach HERSCHE: Intendierte Rückständigkeit, S. 139f.

30 Vgl. DUCHART, Heinz: Die geistlichen Staaten und die Aufklärung, in: ANDERMANN, Kurt (Hrsg.): Die geistlichen Staaten am Ende des Alten Reiches. Versuch einer Bilanz. (Kraichtaler Kolloquien 4), Epfendorf 2004, S. 55-66, hier S. 64.

31 Vgl. ZIMMERMANN, Wolfgang: Christliche Caritas und staatliche Wohlfahrt. Sozialfürsorge in den geistlichen Staaten am Ende des Alten Reiches. in: ANDERMANN, Kurt (Hrgs.): Die geistlichen Staaten am Ende des Alten Reiches. Versuch einer Bilanz (Kraichtaler Kolloquien 4), Epfendorf 2004, S. 115-131, hier S. 118f.

32 Vgl. HERSCHE: Intendierte Rückständigkeit, S. 143. 7

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
"Unterm Krummstab ist gut leben?" Die Preisfrage des Fuldaer Domherrn von Bibra
Hochschule
Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Autor
Jahr
2017
Seiten
21
Katalognummer
V368492
ISBN (eBook)
9783668471283
Dateigröße
476 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
unterm, krummstab, preisfrage, fuldaer, domherrn, bibra
Arbeit zitieren
Sina Ramsperger (Autor:in), 2017, "Unterm Krummstab ist gut leben?" Die Preisfrage des Fuldaer Domherrn von Bibra, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/368492

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