Inklusion in Schulen. Gewinnbringende Förderung für Kinder mit Behinderung


Dossier / Travail, 2016

22 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abstract

1 Einleitung

2 Begriffsklärungen
2.1 Inklusion
2.2 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
2.3 Behinderung
2.4 Inklusive Bildung

3 Inklusive Didaktik
3.1 Beziehungen und Teams
3.2 Demokratische und chancengerechte Schule
3.3 Qualifizierende Schule
3.4 Ganztag mit Rhythmisierung
3.5 Förderliche Lernumgebung
3.6 Lernende mit Förderbedarf
3.7 Differenzierte Beurteilung
3.8 Eine geeignete Schularchitektur
3.9 Eine Schule in der Lebenswelt
3.10 Beratung, Supervision und Evaluation

4 Diskussion

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Bausteine einer inklusiven Schule und Didaktik

Abbildung 2: Mögliche Phasen eines Ganztagsmodells

Abbildung 3: Verschiedene Bereiche der Behinderung

Abbildung 4: Aktivitäten bedingen Raumangebot

Abstract

Das Ziel der vorliegenden wissenschaftlichen Arbeit war es, einen Einblick in die inklusive Didaktik zu bekommen und einen Vorschlag zu präsentieren, wie eine inklusive Schule am besten arbeiten kann. Ich habe mich gefragt, wie eine inklusive Schule Kinder mit Behinderung Gewinnbringend fördern kann und dazu Reich (2014) und seine 10 Bausteine für eine inklusive Didaktik vorgestellt und erläutert. Eine inklusive Schule versteht sich als eine Schule für alle, in der kein Kind ausgeschlossen und jedes Kind angemessen gefordert und unterstützt wird. Dies kann nur geschehen, wenn eine gute Beziehungskultur vorhanden ist, Chancengleichheit besteht und wenn Platz für individuelle Entfaltung geboten ist. Deshalb kommt es vor allem darauf an, ein gutes Schulklima für alle Schüler_innen, Lehrer_innen und andere Beteiligte einer inklusiven Schule zu schaffen.

1 Einleitung

„Egal, wie ein Kind beschaffen ist, es hat das Recht, alles Wichtige über die Welt zu erfahren, weil es in dieser Welt lebt!“ (Georg Feuser)

Nachdem Deutschland 2009 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ratifiziert hat, ist Inklusion zu einem Leitmotiv deutscher Schule geworden. Durch die Unterzeichnung der Konvention haben sich alle Bundesländer dazu verpflichtet, ihre Bildungssysteme so zu gestalten, dass eine chancengerechte Teilhabe für Menschen mit Behinderung möglich ist. Demnach sollen Schüler_innen mit besonderem Förderungsanspruch nicht mehr auf spezielle Förderschulen gehen, sondern am allgemeinbildenden Schulwesen teilhaben. Verschiedene Lernmethoden spielen im inklusiven Unterricht eine wichtige Rolle. Die jetzigen Unterrichtsstrukturen müssen sich im Hinblick auf die inklusive Schülerschaft ändern. Heterogene Lerngruppen, wie sie in einer inklusiven Schule vorhanden sein sollen, benötigen Lernmethoden, die nicht nur darauf ausgerichtet sind, Lernende zu fördern, sondern auch auf die unterschiedlichen Stärken und Schwächen der Einzelnen einzugehen. Doch welche Leitideen und Eckdaten sind wichtig, um eine inklusive Schule positiv und vor allem zukunftsweisend zu entwickeln? Und unter welchen Bedingungen kann eine inklusive Schule Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder Förderbedarf gewinnbringend fördern?

Soziale Arbeit ist und bleibt eine Inklusionstätigkeit. Inklusion ist heutzutage nicht mehr nur ein Wort, das im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderung auftaucht, sondern jeder Mensch, ob mit oder ohne Behinderung, kann inkludiert oder exkludiert werden. Die Soziale Arbeit dient dazu, den Menschen, die exkludiert werden, zu helfen, ihren Weg zurück in die Gesellschaft zu finden und wieder inkludiert zu werden - so auch bei einer inklusiven Schule. Kinder mit Behinderung werden von der Regelschule exklusiv behandelt, obwohl sie das Recht haben, sie zu besuchen.

In der folgenden Arbeit soll die Inklusion von Menschen mit Behinderung im Bereich der Schule im Mittelpunkt stehen. Zunächst einmal wird ein Grundwissen durch verschiedene Begriffserklärungen vermittelt und im folgenden Teil eine inklusive Didaktik vorgestellt, die durch 10 Bausteine eine Schule verbessern und sie inklusiv gestalten könnte. In diesem Teil werde ich die verschiedenen Bausteine erläutern und zeigen, wie eine inklusive Schule aufgebaut sein sollte, um alle Schüler_innen zu fördern. Im Schlussteil dieser Arbeit möchte ich ein Fazit ziehen, ob dieses inklusive Konzept umsetzbar ist, ob sich gewisse Nachteile dadurch ergeben und ob es letztendlich als Vorbild für den Ausbau des inklusiven Bildungssystems in Deutschland dienen kann.

2 Begriffsklärungen

2.1 Inklusion

Was ist eigentlich Inklusion?

Inklusion kommt aus dem Lateinischen inclusio und bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe an etwas oder das Miteinbezogensein. Nach Luhmann/ Schorr (1979) bedeutet Inklusion einen „Modus vollwertiger Mitgliedschaft: Zugang eines jeden zu jedem Funktionssystem“(S. 31). Exklusion, von dem lateinischen Wort exclusio stammend, bedeutet wörtlich übersetzt so viel wie die Ausgrenzung oder den Ausschluss von etwas.

Bis vor einigen Jahren wurde der Begriff der Inklusion im deutschen Sprachgebrauch kaum verwendet. Inzwischen hat er jedoch einen hohen Stellenwert eingenommen und wird insbesondere im Zusammenhang mit Reformen des Bildungssystems diskutiert. Vor allem aber ist die Verbreitung des Begriffs auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) zurückzuführen (Handbuch Behindertenrechtskonvention, 2015). Inklusion wird also primär als die „chancengleiche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen“ (Ahrbeck, 2014, S.6) angesehen und in einem solchen Kontext verwendet. Doch Inklusion wird als umfassender Entwurf verstanden, der sich nun nicht mehr ausschließlich auf Menschen mit Behinderungen bezieht, sondern auch auf Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund unterschiedlicher sozialer oder religiöser Herkunft, Hautfarbe oder sexueller Orientierung. Inklusion ist also zu einem Begriff für soziale Gerechtigkeit geworden.

2.2 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Eine Konvention ist ein Übereinkommen, welches von Menschen oder Staaten eingehalten wird. Ende 2006 wurde die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet. Die UN-Konvention setzt sich gegen die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung und für die Anerkennung als vollwertige Bürger der Gesellschaft ein. Insgesamt haben 159 Länder die Konvention unterschrieben und sich somit bereit erklärt, sie umzusetzen (Aktion Mensch e.V., 2014). Denn gemäß Artikel 4 Absatz 1 e) sind diese dazu verpflichtet, „ alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung aufgrund von Behinderung durch Personen, Organisationen oder private Unternehmen zu ergreifen“ (Degener, 2015, S.58).

Die UN-BRK setzt sich aus zwei völkerrechtlichen Verträgen zusammen: einem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) und einem Fakultativprotokoll (FP), welches besondere Verfahrensarten zur Umsetzung der Konvention beinhaltet.

Am 26. März 2009 traten die UN-BRK und ihr Fakultativprotokoll in Deutschland dann endlich in Kraft.

Was muss geändert werden? Unter anderem müssen Barrieren in der Sprache, dem Internet, bei Transportmitteln und in Städten und Gebäuden abgeschafft werden. Dies könnte durch behindertengerechte Räume, die Etablierung von Gebärdensprache, Blindenschrift und barrierefreien Internetseiten geschehen. Auch müssen wir selbstbestimmtes Leben ermöglichen, zum Beispiel durch freiere Wahl bei Wohnart und –ort, Unterstützungsangebote oder Assistenzen. Dies bedeutet keine Eingriffe in persönliche Rechte oder Menschenrechte und keine Entmündigung oder Ausgrenzung aus der Gemeinschaft. Da die gleichen Rechte für Alle gelten, haben auch Menschen mit Behinderung ein Recht auf Bildung, Erziehung und Arbeit. Deswegen muss es Schulen für Kinder mit und ohne Behinderung geben und Menschen mit Behinderung müssen ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können (Aktion Mensch e.V., 2014).

Rund 1 Milliarde Menschen leben weltweit mit Behinderung; das sind etwa 15% der Weltbevölkerung. 80% der Menschen mit Behinderung leben in Entwicklungsländern und 90% davon erhalten keine Schulbildung. „Nichts ohne uns über uns“ galt als Credo der Behindertenbewegung, und deshalb nahmen über 400 Nichtregierungsorganisationen (NRO) (zumeist Behindertenorganisationen) an den Ad-hoc-Ausschüssen in den Jahren 2002 bis 2006 teil.

2.3 Behinderung

Da „Behinderung“ ein sehr vielschichtiger Begriff ist und nirgendwo eine einheitliche Definition vorhanden ist, gebe ich im Folgenden verschiedene Ansätze.

Die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation) WHO unterscheidet zum Beispiel bei Behinderung zwischen drei verschiedenen Begriffen (WHO, 2016):

1. Impairment (Schädigung)

= Mängel der anatomischen, psychischen oder physiologischen Funktionen und Strukturen des Körpers.

2. Disability (Beeinträchtigung)

= Eine Funktionsbeeinträchtigung aufgrund von Schädigungen, die Alltagssituationen behindern oder unmöglich machen.

3. Handicap (Behinderung)

= Nachteile für eine Person aus einer Schädigung oder Beeinträchtigung.

Der Hochschullehrer im Fachbereich Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg, Ulrich Bleidick (1977), definierte „Behinderung“ folgendermaßen:

„Als behindert gelten Personen, welche infolge einer Schädigung ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Funktionen soweit beeinträchtigt sind, daß ihre unmittelbaren Lebensverrichtungen oder die Teilnahme am Leben der Gesellschaft erschwert wird" (S.9). Bleidick unterscheidet also zwischen einer Schädigung und ihrer daraus resultierenden gesellschaftlichen Beeinträchtigung. Manchmal kann es schwierig sein, eine Schädigung festzustellen oder es liegt überhaupt keine vor und trotzdem kann ein Mensch gesellschaftlich behindert sein, wie zum Beispiel bei jemandem mit einer Lernbehinderung.

Laut dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) §2 Abs. 1, haben Menschen eine Behinderung, „wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist“ (SGB IX, 2016, S.1060).

Der Begriff „Menschen mit Behinderung“ wird in §1 Abs. 2 der UN-BRK ebenfalls nicht abschließend definiert, jedoch beispielhaft beschrieben. So zählen zu dieser Gruppe „Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“ (Degener, 2015, S. 58).

2.4 Inklusive Bildung

Inklusive Bildung bedeutet, dass allen Menschen die gleichen Möglichkeiten an qualitativ hochwertiger Bildung offen stehen; unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Religion, ethnischer Zugehörigkeit, Lernbedürfnissen oder sozialen und ökonomischen Voraussetzungen. Denn nicht der oder die Lernende sollte sich in ein bestehendes System integrieren müssen, sondern das Bildungssystem muss die Bedürfnisse aller Lernenden berücksichtigen und sich an diese anpassen. Inklusion beinhaltet nämlich das Recht auf einen gemeinsamen Unterricht an Regelschulen und nicht die Separation durch Förderschulen. Durch Inklusion werden erst die unterschiedlichen Bedürfnisse aller Lernenden in den Mittelpunkt gerückt und somit die Vielfalt als Chance für Lern- und Bildungsprozesse begriffen (UNESCO, 2015).

Seit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen im Jahr 2009, durch die Deutschland sich verpflichtet hat, Schüler_innen mit und ohne Behinderung gemeinsam zu unterrichten, steigen die Inklusionsanteile in deutschen Klassenzimmern. Im Schuljahr 2008/09 besuchten nur 18,4% der Kinder mit Förderbedarf eine Regelschule. Im Schuljahr 2013/14 waren es schon 31,4%; also besucht fast jedes dritte Kind mit Förderbedarf eine Regelschule. Dies ist ein Anstieg um 71% innerhalb von 4 Jahren. Dennoch werden die Chancen auf Inklusion immer geringer, je höher die Bildungsstufe ist. Obwohl gemeinsames Lernen und Spielen in Kitas und Grundschulen bereits weit verbreitet ist, trennen sich die Wege, sobald Kinder mit und ohne Behinderung eine weiterführende Schule besuchen. Während in Deutschland der Inklusionsanteil in Kitas 67% und in Grundschule 46,9% beträgt, geht er in der Sekundarstufe auf 29,9% zurück. Auffällig ist auch, dass Inklusion hauptsächlich an Gesamt- und Hauptschulen stattfindet, während nur jeder Zehnte der Förderschüler_innen in der Sekundarstufe an Gymnasien oder Realschulen lernt. Deshalb brauchen wir auch einen neuen Fokus auf weiterführende Schulen, insbesondere Schulformen wie Gymnasien und Realschulen, die bisher eher wenig inklusiv gearbeitet haben. Denn für Kinder und Jugendliche mit Behinderung ist es nicht akzeptabel, dass ihre Teilhabechancen mit zunehmendem Alter immer geringer werden. Doch die steigenden Förderquoten und Inklusionsanteile stellen unser Bildungssystem auch vor erhebliche Herausforderungen. Oft scheitert das gemeinsame Lernen an unzureichenden Inklusionskompetenzen im Lehrerkollegium oder mangelnder Infrastruktur. Um sich stärker auf die Bedürfnisse einzelner Schüler_innen einzustellen und mehr heterogene Klassen unterrichten zu können, müssen Lehrkräfte besser aus- und weitergebildet werden. Insbesondere bei Schulformen, die bisher kaum gemeinsamen Unterricht ausgeübt haben (Klemm, 2015).

3 Inklusive Didaktik

Inklusive Didaktik bezeichnet einen Ansatz, in dem alle Aspekte der Schulentwicklung und Lehr- und Lernentwicklung einer inklusiven Schule enthalten sind und umfassend auch im Blick insbesondere auf kulturellen, sozialen, ökonomischen, architektonischen, lokalen und politischen Bedingungen der Inklusion reflektiert werden (Reich, 2014, S.41).

Im folgenden Kapitel werde ich wesentliche Grundlagen und Perspektiven ( nach Reich ) für eine inklusive Didaktik in zehn Bausteinen beschreiben (Reich, 2014, S. 59 ff.). Diese Bausteine dienen als Grundlage für eine inklusive Didaktik, wenn der Weg der Inklusion konsequent und auch nachhaltig gegangen werden soll. Sie sind eine Art Leitidee für wesentliche theoretische und praktische Begründungen und Umsetzungen (vgl. Schaubild 1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Bausteine einer inklusiven Schule und Didaktik (Reich, 2014, S.59)

[...]

Fin de l'extrait de 22 pages

Résumé des informations

Titre
Inklusion in Schulen. Gewinnbringende Förderung für Kinder mit Behinderung
Université
University of Applied Sciences and Medical University
Note
2,0
Auteur
Année
2016
Pages
22
N° de catalogue
V368589
ISBN (ebook)
9783668469174
ISBN (Livre)
9783668469181
Taille d'un fichier
541 KB
Langue
allemand
Mots clés
inklusion, schulen, gewinnbringende, förderung, kinder, behinderung
Citation du texte
Katharina Sommer (Auteur), 2016, Inklusion in Schulen. Gewinnbringende Förderung für Kinder mit Behinderung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/368589

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Inklusion in Schulen. Gewinnbringende Förderung für Kinder mit Behinderung



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur