Entwicklung der Sonderschule - von den ersten Anstalten bis zu einer integrativen Beschulung


Term Paper, 2005

29 Pages, Grade: sehr gut


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Entwicklung der Sonderschule
2.1 Anfänge der Heilpädagogik
2.2 Wandel der Sonderschullehrerausbildung
2.2.1 Ein historischer Abriss
2.2.2 Vergleich der gegenwärtigen universitären Sonderschullehreraus-bildung in Halle und Erfurt
2.3 Entwicklung der Schulen für Kinder mit körperlicher und geistiger Behinderung
2.2.3 Entwicklung der schulischen Bildung für Kinder mit körperlicher Behinderung
2.2.4 Entwicklung der schulischen Bildung für Kinder mit geistiger Behinderung
2.4 Vom Beginn der Integrationsbewegung in den 70er Jahren bis in die Gegenwart

3. Schlusswort

4. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Bemühungen einzelner engagierter Personen zur Zeit der Aufklärung ist es zu verdanken, dass sich ein Wandel im Umgang mit behinderten Menschen vollzog. Erste Anstalten sollten den betroffenen Kindern primär eine medizinische, später auch schulische Betreuung und Pflege bieten. Aus dem anfänglichen Ziel, die Betroffenen zu heilen, wird es zum Leitgedanken der Sonderpädagogik, diese Menschen durch optimale Förderung ihrer Fähigkeiten, zu befähigen, ihr Leben möglichst selbstständig zu bewältigen. Aus den genannten Gründen möchten wir in dieser Arbeit einen Überblick über die anfänglichen Bemühungen um Kinder mit Behinderungen bis hin zu der Herausbildung einer speziellen Pädagogik für diese Kinder und Jugendliche geben. Als wichtig erachten wir es, die Entwicklung der Lehrerbildung in diese Arbeit mit einzubeziehen, da enorme qualitative und quantitative Veränderungen der Ausbildung Auswirkungen auf die Arbeit mit behinderten Kindern sowie auf die Pädagogik und ihre Umsetzung im schulischen Bereich haben. Wie veränderte sich die Sonderschullehrerausbildung? Welche Differenzen sind bei der heutigen universitären Ausbildung zum Sonderpädagogen zu verzeichnen? Zur Klärung dieser Frage werden wir zwei bestehende Ausbildungen unterschiedlicher Universitäten heranziehen und einen vergleichenden Überblick geben, der die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten der einzelnen Bundesländer verdeutlichen soll.

Im Laufe der Jahre kristallisierten sich verschiedene Behindertenpädagogiken heraus, durch die eine professionelle und spezialisierte Arbeit ermöglicht wird, die eine bessere Bildung und Erziehung der Kinder mit Behinderung gewährleistet. Man unterscheidet folgende Bereiche: Geistigbehindertenpädagogik, Körperbehindertenpädagogik, Schwerhörigenpädagogik, Gehörlosenpädagogik, Sehbehindertenpädagogik, Blindenpädagogik, Sprachbehindertenpädagogik, Lernbehindertenpädagogik und Verhaltensgestörtenpädagogik. Dabei werden wir aufgrund der vielfältigen Entwicklungen in diesen Bereichen der Sonderpädagogik die zwei Fachrichtungen der Körperbehinderten- und Geistigbehindertenpädagogik aufgreifen. Die Begrenzung auf diese zwei sonderpädagogischen Gebiete haben wir aus dem Grund vorgenommen, da sie unserer Meinung nach die Basis für weitere Behindertenpädagogiken bilden und aus zeitlicher Sicht die ersten Ansätze liefern. So findet beispielsweise die heutige Lernbehindertenpädagogik ihren Ursprung in der Geistigbehindertenpädagogik. Welche Personen waren es, die durch ihr Engagement erste Ansätze lieferten? Des Weiteren gehen wir den Fragen nach, welche Entwicklungen bis zur Gegenwart zu verzeichnen sind. Durch was wurden diese beeinflusst, gefördert oder gar gehemmt? Inwieweit sorgt der Staat durch gesetzliche Regelungen für die Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen mit körperlicher und geistiger Behinderung?

Zum Abschluss dieser Arbeit möchten wir auf aktuelle Tendenzen der Schulbildung behinderter Kinder eingehen. Eine bedeutende Rolle spielt dabei die Integration der Kinder und Jugendlichen in die allgemeinbildenden Institutionen. Welchen Verlauf nimmt die Integrationsbewegung? Welche Formen schulischer Integration gibt es? Warum hat es den Anschein, dass trotz der Diskussionen um eine integrative Beschulung diese oftmals bei der Allgemeinheit auf wenig Anerkennung und Interesse stößt? Auf diese und ähnliche Fragen werden wir versuchen im Folgenden näher einzugehen und auf die Wichtigkeit verweisen, dass jedem das gleiche Recht auf Bildung zugesprochen werden muss, egal ob ein Mensch eine Behinderung hat oder nicht.

2. Entwicklung der Sonderschule

2.1 Anfänge der Heilpädagogik

Der Beginn der Behindertenpädagogik lässt sich in die Zeit der Aufklärung einordnen, in der eine allgemeine Volksbildung der Gedanke des Bürgertums war. Das Gedankengut dieser Epoche diente als Quelle sämtlicher pädagogischer Entwicklungen. Der Glaube an die Vernunft und eine starke Betonung der Menschenwürde waren Grundideen der Aufklärung. Im 18. Jahrhundert, noch bevor Sonder- und Sozialpädagogik verbreitet waren, fanden sich einige Erzieher, die sich Kindern mit Behinderungen annahmen. Das Denken der Menschen wandelte sich und somit ebnete es den Weg für einen humanen Umgang mit behinderten Kindern. Besonders in Bezug auf Benachteiligte bemühte man sich um mehr Gleichberechtigung und weniger Ausgrenzung. Grundlegend für diese Sozialität scheint das Nützlichkeitsdenken gewesen zu sein. Man ging davon aus, dass der „Nutzen des Einzelnen gleich der Nutzen der Allgemeinheit ist“ (Buchkremer 1990, S.58). Demzufolge waren Selbstständigkeit, Mündigkeit und Selbstbestimmung primäre Ziele der Gesellschaft zur Zeit der Aufklärung, die es mittels Erziehung zu erreichen galt. Daraus ergab sich, dass man größeren Wert auf eine allseitige Ausbildung von Fähigkeiten und Fertigkeiten benachteiligter Menschen legte (vgl. Buchkremer 1990).

Im 19. Jahrhundert unterschied man erstmals zwischen sozialer Benachteiligung und solcher, die durch Behinderung entstand. Obwohl beide Arten der Benachteiligung eine erschwerte Integration in die Gesellschaft bewirkten, fanden Menschen, bei denen man aufgrund äußerlicher Merkmale organische Defekte vermuten konnte, mehr Aufmerksamkeit. Die Errichtung einer der ersten pädagogischen Erziehungsanstalten in Hallein durch Guggenmoos 1816 für Kinder mit verschiedensten Behinderungen legte den Grundstein für heilpädagogische Betreuung in Institutionen. Weitere Einrichtungen zur Unterrichtung von behinderten Kindern folgten. Entscheidend für das 19. Jahrhundert ist der erstmalige Gebrauch des Begriffs „Heilpädagogik“ durch Georgens und Deinhardt 1861/1863. Diese Begrifflichkeit diente als Grundlage für alle heilpädagogischen Theorien und den daraus resultierenden Handlungsansätzen. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts folgte eine Ausdifferenzierung des Schulwesens, so dass auch das Hilfsschulwesen ausgebaut wurde. Alle Kinder hatten ein „angeborenes Recht auf den Besuch aller öffentlichen Bildungsanstalten“ (Merkens 1988, S.83), ausgenommen Kinder, die durch Verwahrlosung oder Krankheiten andere Kinder gefährden konnten. Vorerst wurden Kinder mit Behinderung in Nachhilfeklassen unterrichtet. Eine der ersten Nachhilfeklassen wurde 1859 in Halle gegründet. Private Initiativen ermöglichten den Ausbau von Hilfsschulen. In Deutschland entstand die erste 1867 in Dresden. Nachhilfe- und Hilfsschulen wurden entweder in ‚Normalschulen’ eingegliedert oder entstanden in eigenen separaten Gebäuden. 1889 wurde der ‚Verband der Hilfsschulen Deutschland’ (VdHD) gegründet. Dieser Verband, in dem sich Lehrer, „Ärzte und Wissenschaftler, Behörden und Vereine“ (Bölling 1983, S.94) zusammenschlossen, förderte die weitere Entwicklung der Nachhilfe- und Hilfsschulen, welche zu dieser Zeit lediglich die Funktion hatten, die Volksschule zu entlasten. Deshalb orientierten sich die ‚besonderen Schulen’ auch an dem allgemeinen Bildungsniveau und wurden dadurch in der eigenständigen Entwicklung der Behindertenpädagogik eingeschränkt (vgl. Bölling 1983; Buchkremer 1990; Hamann 1993; Merkens 1988).

In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war die Leitvorstellung der Heilpädagogik aus medizinischer Sicht zu verstehen. Als Vorreiter der Sonderpädagogik hielt man in der Heilerziehung noch stark an Vorstellungen von ‚Heilung’ fest. Demzufolge orientierte sie sich noch bis 1930 am Defekt der Kinder, den es zu ‚heilen’ galt. Nach dem ersten Weltkrieg stieg die Zahl der Hilfs- und Sonderschulen in ganz Deutschland enorm an. Zur Zeit des Nationalsozialismus vollzog sich ein Wandel der Erziehungsziele. Bildung und Erziehung dienten der Zucht und Auslese. Nationalpolitische Erziehungsanstalten sollten Kinder und Jugendliche zu Gehorsam, Disziplin, Härte, Wehrtauglichkeit und Kameradschaftlichkeit befähigen. Kranke, andersrassige und behinderte Menschen wurden verfolgt und vernichtet. Besonders schwächeren Bevölkerungsgruppen sprach man ihre Menschenrechte ab. Menschen, die sich für ihre unterdrückten und missachteten Mitbürger einsetzten, verloren ihre Existenz. Diese Art der Politik wirkte sich auf alle Lebensbereiche aus. Demzufolge blieben Erziehung und Bildung vor drastischen Veränderungen nicht verschont. Durch das Ziel der Rassenhygiene sollte der arische gesunde Mensch Verbreitung finden. Die Hilfsschulen hatten die Aufgabe, die Volksschule zu entlasten, indem sie Schüler aufnahmen, die den Anforderungen der Volksschule nicht entsprachen. Aufgrund der Übernahme der ‚schwächeren Schüler’ war es in der Volkschule möglich, die Kinder und Jugendlichen stärker leistungsbezogen zu erziehen und zu bilden. Des Weiteren dienten die Hilfsschulen als Sammelbecken für die Durchführung des ‚Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses’ (GzVeN), welches eine mehr oder weniger freiwillige oder aber zwangsweise Sterilisation von Menschen mit vererbbaren Krankheiten forderte. Die Kinder sollten in den Hilfsschulen nach ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten so gut wie möglich erzogen und gebildet werden, damit sie aus Sicht des nationalsozialistischen Staates noch einen Nutzen für diesen hatten. Schwer geistig behinderte Kinder wurden ausgeschult und entweder in ihre Familien zurückgeschickt oder in Anstalten untergebracht, wo sie später Opfer der Euthanasie wurden (vgl. Buchkremer 1990; Höck 1979; Merkens 1988).

In der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg fand ein Wiederaufbau des Bildungssystems statt. Auch das sonderpädagogische Netz wurde mit wachsendem Wohlstand weiter ausgebaut. In den 60er Jahren wurde den Menschen mit geistiger Behinderung durch die Gesetzgebung der Länder ein „Anspruch auf schulische Bildung … zuerkannt“ (Buchkremer 1990, S.65). Deutschland war vorerst in die sowjetische und in die westliche Besatzungszone geteilt, die spätere DDR und BRD. Im geteilten Deutschland vollzogen sich unterschiedliche Entwicklungsprozesse. In der SBZ war man bemüht, die schulische Bildung so schnell wie möglich wieder zu realisieren. Man griff zurück auf sonderpädagogische Erfahrungen und Konzepte aus der Zeit der Weimarer Republik und war bemüht, das Sonderschulwesen mittels humanistischen Gedanken zu entnazifizieren. Trotzdem blieb es primäre Aufgabe der Sonderschulen, die Volksschulen zu entlasten. Die Bildung und Erziehung der Kinder mit Behinderungen wurde nicht, wie man dem humanistischen Gedanken entnehmen könnte, individualisiert und bedürfnisorientiert. 1946 trat das ‚Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule’ in Kraft. Dieses legte die Arten der Sonderschulen fest und bestimmte, welche Kinder diese besuchen sollten. Fortan bildeten sich unterschiedliche Disziplinen heraus, wie Hörgeschädigten-, Körperbehinderten-, Sehgeschädigten-, Sprachgestörten-, Verhaltensgestörtenpädagogik sowie Erziehung und Bildung von schulbildungsfähigen Schwachsinnigen und schulbildungsunfähigen förderungsfähigen Schwachsinnigen. Somit wurde eine erste Differenzierung der Schulen nach Behinderungsart vorgenommen, von der man erhoffte, dass sie eine gezielte sowie mehr an Fähigkeiten, Fertigkeiten und Bedürfnissen der Kinder orientierte Bildung und Erziehung ermöglichte. 1950 trat das Schulpflichtgesetz in Kraft, wodurch dem Staat die alleinige Verantwortung der Bildung und Erziehung der Kinder übertragen wurde. Dies wurde 1959 durch das ‚Gesetz zur sozialistischen Entwicklung des Schulwesens der DDR’ abgelöst. Im Vordergrund der Bildung und Erziehung stand die Entwicklung eines sozialistischen Bürgers. Das „segregative Sonderschulsystem“ (Hübner 1998, S.67) blieb auch in der DDR bestehen. Man betrieb eine Pädagogik, die vom Staat stark beeinflusst und mitbestimmt wurde. Bis zum Ende der DDR blieben Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gesondert beschult und erfuhren somit keine schulische Integration. In der BRD orientierte man sich nach dem Nationalsozialismus ebenfalls an den Konzepten und Überlegungen der Weimarer Republik. Bis 1970 entstand ein hochdifferenziertes Sonderschulwesen, das auf Gutachten und Empfehlungen der Kultusministerkonferenz und Äußerungen des Deutschen Bildungsrates basierte. Eine entscheidende Grundlage war das ‚Gutachten zur Ordnung des Sonderschulwesens’ der KMK von 1960. Die Grundidee dieses Gutachtens war die „Vorantreibung des Ausbaus des Sonderschulwesens und die Wahrung der Eigenständigkeit der Arbeit dieser Schulart“ (Hamann 1993, S.270). Die KMK- Empfehlung von 1972 zielte auf die „Vereinheitlichung und den Ausbau der bestehenden Einrichtungen im Sonderschulwesen“ (Hamann 1993, S.270) ab. Der Leitgedanke war die individuelle Lernförderung. Dieser trieb die Differenzierung der Sonderschulen in die Schulen für einzelne Behinderungsarten voran. Durch den Besuch von Schulen für Sprachbehinderte, Körperbehinderte, Geistigbehinderte, Blinde, Gehörlose, Lernbehinderte und so weiter lernten die Kinder jedoch isoliert von denen ohne Behinderung. Gegenbewegungen forderten die Integration der Kinder mit Behinderung, da diese durch Sonderbeschulung isoliert werden. Der Deutsche Bildungsrat veröffentlichte 1973 eine neue Konzeption, die eine schulische Integration und eine individuelle Förderung als erstrebenswert ansah. In sogenannten ‚Kooperativen Schulzentren’ sollten Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam beschult werden. Es folgte die Abkehr vom sonderpädagogischen Selbstverständnis einer schädigungsbezogenen Förderung und man wendete sich vermehrt dem gemeinsamen Unterricht zu. Trotzdem das Modell der „Kooperativen Schulzentren“ bis heute die Konzeption der eigenständigen Sonderschule nicht vollständig ablösen konnte, so ist eine steigende Tendenz im Bereich der Beschulung von Kindern mit Behinderung in allgemeinen Schulen zu verzeichnen (vgl. Buchkremer 1990; Hamann 1993; Hübner 2000).

2.2 Wandel der Ausbildung zum Sonderschullehrer

2.2.1 Historischer Abriss

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts entwickelte sich die Hilfsschule aus den ‚Nachhilfeklassen’ der Volksschule, die sich aus förderungsbedürftigen Kindern zusammensetzten. 1898 wurde der ‚Verband der Hilfsschulen Deutschlands’ von Hilfsschullehrern gegründet. Dieser hatte zum Ziel, den Ausbau der Hilfsschulen zu fördern und eigene Interessen durchzusetzen. Solche waren beispielsweise die Erhöhung des Verdienstes, eine einheitliche Regelung und Herabsetzung der Arbeitszeit sowie eine angemessene Ausbildung der Fachkräfte. Durch das 1909 in Kraft tretende preußische ‚Lehrerbesoldungsgesetz’ erhielten die Lehrer der Hilfsschule 100 - 400 Mark pro Jahr zusätzlich zu ihrem Gehalt. 1913 wurde eine Prüfungsordnung für die Hilfsschullehrer erlassen und heilpädagogische Kurse eingerichtet. Des Weiteren gelang es noch vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten, eine universitäre Ausbildung durchzusetzen. Die geforderten Kriterien der Amtsbezeichnung, der Festanstellung und der Festlegung der Stundenzahl konnten jedoch nicht etabliert werden. Die Hilfsschule blieb ein Teil der Volksschule. Auch während der Zeit des Nationalsozialismus stagnierten die vorangegangenen Entwicklungsbestrebungen. Dies begründete sich vorwiegend durch die Auflösung und Gleichschaltung des Hilfsschulverbandes sowie mit dem Ausbildungsverbot für Hilfsschullehrer. Folglich blieben alle Bemühungen einer Professionalisierung vor 1945 weitgehend begrenzt. Nach dem Niedergang der nationalsozialistischen Herrschaft versuchte man „wieder an die etwa 20 Jahre zurückliegende Entwicklung der akademischen

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Details

Title
Entwicklung der Sonderschule - von den ersten Anstalten bis zu einer integrativen Beschulung
College
Martin Luther University
Grade
sehr gut
Author
Year
2005
Pages
29
Catalog Number
V36876
ISBN (eBook)
9783638363907
File size
612 KB
Language
German
Keywords
Entwicklung, Sonderschule, Anstalten, Beschulung, integrative Beschulung
Quote paper
Nancy Heß (Author), 2005, Entwicklung der Sonderschule - von den ersten Anstalten bis zu einer integrativen Beschulung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36876

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