War die Fusion von Sony und BMG ein Beispiel für Kartellpolitik in der Musikindustrie?


Term Paper, 2015

13 Pages, Grade: 1,3


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Inhalt

1. Einleitung

2. Kartell und Kartellpolitik
2.1. Kartell - Definition und Abgrenzungen
2.2. Kartellpolitik – Begriff und Formen
2.3. Voraussetzungen

3. Der Zusammenschluss von Sony und BMG
3.1. Marktvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Fusionsentscheidung
3.2. Ablauf der Fusion
3.3. Überprüfung durch die Europäische Kommission
3.4. Kritischer Blick auf die Kommissionsentscheidung

4. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Am 03.10.2008 erlaubte die Europäische Kommission den Zusammenschluss der „Sony Corporation of America“ und der „Bertelsmann AG“[1]. Zwischen der Fusionsentscheidung der Labels und der endgültigen Genehmigung durch die Kommission lagen jedoch fast 4 Jahre. Grund dafür war besonders der Vorwurf einer Wettbewerbsbeschränkung auf dem Musikmarkt gegen die beiden Unternehmen. Tatsächlich sind Fusionen auf dem Musikmarkt keine Seltenheit und wurden schon immer kritisch von den Kartellbehörden untersucht, denn diese vermuten schon seit Langem koordinierte Preisabsprachen unter den sogenannten Major Labels. Von der Presse und Kritikern, wie dem Verband der unabhängigen Musiklabels, werden die Fusionen unter den Musikgiganten ebenfalls oft als Kartellentscheidungen betitelt. So lautete beispielsweise eine Schlagzeile des Deutschlandfunk: „Das Kartell der Bremser. Brüssel sagt ja zur Fusion von BMG und Sony“.[2]

Ob im speziellen Fall von Sony und BMG tatsächlich eine Kartellpolitik geführt wurde, werde ich versuchen in dieser Arbeit herauszufinden. Hierzu werde ich zuerst die Begriffe Kartell und Kartellpolitik allgemein definieren. Im Anschluss werde ich auf Voraussetzungen und Grundlagen der Kartellbildung und Kartellpolitik eingehen und untersuchen, welche Voraussetzungen die Tonträgerindustrie für das Funktionieren einer Kartellpolitik bis zum Zeitpunkt der Fusionsentscheidung von Sony und BMG mitbringt. Um den Fall Sony/BMG besser zu verstehen, ist es nötig dessen Verlauf und auch seine Überprüfung durch die europäische Kommission kurz darzustellen. Als Abschluss folgt eine kritische Auseinandersetzung mit dieser Entscheidung. Hierzu werde ich die Möglichkeiten, die sich aus der Fusion ergeben, hinsichtlich der zuvor gegebenen Definitionen von Kartellen und Kartellpolitik betrachten.

2. Kartell und Kartellpolitik

2.1. Kartell - Definition und Abgrenzungen

„Solange es Wettbewerb unter Fabrikanten und Kaufleuten gibt, solange gibt es auch Absprachen, die die Unbequemlichkeiten und Härten des Wettbewerbs mindern sollen.“[3]

Kartelle sind solche Absprachen und Vereinbarungen zwischen mehreren selbstständig bleibenden Unternehmen. Dadurch verpflichten diese sich zu Einschränkungen im Wettbewerb. Solche Beschränkungen können unterschiedliche Formen annehmen. Am häufigsten sind Vereinbarungen eine Preisuntergrenze nicht zu unterschreiten, die Produktion innerhalb einer Höchstgrenze zu belassen oder die Vereinbarungen nehmen die Gestalt von Lieferabsprachen an. Ziel ist dabei oft die Einnahme der Mehrheit unter den Konkurrenten eines Marktgebietes, die damit verbundene Regulierung des Marktes und die Erhöhung des wirtschaftlichen Erfolgs. In der Theorie beruhen Kartelle auf rechtlich verbindlichen, oft schriftlichen, Abmachungen. In der wirtschaftlichen Praxis jedoch existieren auch sogenannte „gentleman’s agreements“. Dies sind unverbindliche Abkommen, mit denen Unternehmen die gleichen Ziele anstreben. Ob diese Abmachungen eingehalten werden, hängt jedoch von der jeweiligen Unternehmensmoral ab.

Ist der Verkauf eines rechtlich verbindlich arrangierten Kartells zentralisiert, spricht man von einem Syndikat. Meist sind diese als Doppelgesellschaft organisiert, bei denen die beteiligten Firmen sich einmal zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen haben.

Eine deutliche Trennung muss man zwischen den Begriffen Kartell und Konzern vornehmen. Wie bereits am Anfang erwähnt, bleiben die Mitglieder eines Kartells wirtschaftlich selbstständig. In einem Konzern jedoch werden mehrere Firmen zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst. Sie besitzen dann auch eine einheitliche Leitung.

Beherrscht ein Konzern nach dem Zusammenschluss den Markt, so wird er als Trust bezeichnet.

2.2. Kartellpolitik – Begriff und Formen

Bei der Kartellpolitik handelt es sich um einen Zweig der Wirtschaftspolitik. Dabei beziehe ich mich nicht auf Politik als „Regelung der Angelegenheiten eines Gemeinwesens durch verbindliche Entscheidungen“[4], sondern auf Tschierschkys Begriff der Politik als „planmäßiges Wirken für ein selbst gesetztes Ziel“[5].

Somit ergibt sich, dass die Kartellpolitik alle Maßnahmen zur Erhöhung und Sicherung des wirtschaftlichen Erfolgs seiner Mitglieder umfasst. Der Wirtschaftserfolg stellt sich unter verschiedenen Kriterien ein.

Zum einen durch eine Erhöhung des Umsatzes. Hierfür muss der Gesamtabsatz aller Vertragspartner über dem vor der Kartellbildung liegen, was meistens durch Preisdifferenzierungen auf den Märkten geschieht. Das bedeutet, dass ähnliche oder gar gleiche Produkte oder Dienstleistungen auf unterschiedlichen Märkten zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden. Dadurch wird die jeweilige Zahlungsbereitschaft der Nachfrager optimal ausgeschöpft.

Als zweite Variante ist die Steigerung des Wirtschaftserfolgs durch Kostensenkung zu nennen. Eine Rationalisierung ist zwar nicht das Hauptziel eines Kartells, aber dennoch erzielen sie große Erfolge auf diesem Gebiet. Grund für Kostensenkungen ist meist ein weiterhin hoher Wettbewerbsdruck, der eine autonome Preispolitik nicht möglich macht. Die Unternehmen greifen dann zu Rationalisierungsmaßnahmen, um dem Wettbewerb standzuhalten.

Am typischsten für Kartelle ist jedoch eine Erhöhung des Preisniveaus. Dies geschieht indem Preise unmittelbar festgesetzt werden oder durch eine sogenannte Kontingentierungspolitik. Letztere ist eine Maßnahme, um den Wettbewerb weiter zu mindern, denn die beteiligten Unternehmen teilen ihren Absatz mengenmäßig oder nach Absatzgebieten gezielt auf. Zugunsten der Vertragspartner wird dann auf eine eigentlich mögliche Umsatzmenge oder die Belieferung weiterer Märkte verzichtet. Eine solche Kontingentierungspolitik kann das vorrangige Kartellziel sein oder die eigentliche Preispolitik unterstützen.

Neben den bisher genannten Maßnahmen, um den Wirtschaftserfolg eines Kartells zu sichern und auszuweiten, sind Kartelle auch immer bestrebt sich gegen Angriffe von Außenseitern und gegen Auflösungstendenzen zu wehren. Diese Sicherung des Kartells wird als Kampfpolitik zusammengefasst.

2.3. Voraussetzungen

Ob ein Kartell gebildet werden kann und wie die Kartellpolitik später genau aussieht hängt von verschiedenen Kriterien ab. Laut Mayer gibt es 5 wichtige Faktoren:

1. Das Wirtschaftsrecht und die staatliche Wirtschaftspolitik,
2. der Markt,
3. das Kartellerzeugnis bzw. die Kartellleistung,
4. die Struktur und die Interessen der Unternehmungen,
5. die Kartellorganisation in sachlicher und persönlicher Hinsicht[6]

Der wirtschaftsrechtliche Faktor ist von den Kartellbehörden geprägt. Diese sind in der Lage Kartellverbote auszusprechen. Die stillschweigenden gentlemen’s agreements sind im Allgemeinen nicht zu verhindern, eine formale Kartellbildung kann jedoch erschwert werden. Wenn sich die Arbeit der Behörden über einen großen Zeitraum erstreckt, erschwert dies die bereits angesprochene Kampf- und Preispolitik des geplanten Kartells. Der Staat hat die Möglichkeit durch seine eigene Wirtschaftspolitik auf die Kartellbildung Einfluss zunehmen. Durch Steuermaßnahmen kann entweder der Gewinn gesenkt werden oder die Marktdominanz kann beispielsweise durch staatliche Unterstützung für Außenseiter vermindert werden.

Die Marktstruktur, also die Mischung aus Anbietern und Nachfragern sowie die Absatzwege und die Geschlossenheit des Marktes, beeinflusst besonders die jeweilige Kartellpolitik. So ist z.B. zu beachten, ob die Nachfrager Letztverbraucher oder verarbeitende Betriebe sind, ob ein Überangebot oder Angebotsknappheit besteht, wie stark Nachfrager auf Preisänderungen reagieren und welche Konjunkturlage überhaupt vorliegt.

Das Kartellerzeugnis oder die Kartelldienstleistung hat enormen Einfluss auf die Kartellform. Laut Stark sei grundsätzlich jeder Industriezweig kartelllierbar, wichtig ist nur das richtige System dafür zu finden.[7] Hierbei ist beispielsweise zu entscheiden, ob ein Erzeugnis einem raschen technischen Fortschritt oder modischen Veränderungen unterliegt und ob es behördlichen Qualitätsnormen unterworfen ist oder nicht. Diese und andere Eigenschaften entscheiden dann welche Kartellform zum besten Ergebnis führt.

Die Struktur und Interessen der Kartellmitglieder sind wichtige Faktoren, weil ein Kartell natürlich nur solange Bestand hat, wie sich daraus auch Vorteile für seine Mitglieder ergeben. Deshalb müssen die wirtschaftlichen Interessen der einzelnen Unternehmen klar definiert sein und die Kartellpolitik sollte bis zu einem gewissen Maß auch kompromissbereit sein.

Unter der sachlichen Kartellorganisation versteht man den Inhalt des Kartellvertrags. Er regelt unter anderem Ziel, Form und Dauer des Kartells. Zudem stehen in ihm die Rechtsform und Rechtsstellung, sowie Angaben über die Geschäftsführung und Möglichkeiten des Ein- und Austritts von Mitgliedern. Der Umfang des Kartellvertrags schwankt natürlich von Kartell zu Kartell.

Die personelle Kartellorganisation bezieht sich speziell auf die Führungsspitze des Kartells. Eine starke Geschäftsführung mit kompetenten Mitgliedern ist wichtig um die Schwierigkeiten bei der Bildung von Kartellen zu überwinden und die richtige Politik anzuwenden.

3. Der Zusammenschluss von Sony und BMG

3.1. Marktvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Fusionsentscheidung

Die weltweite Tonträgerindustrie ist allgemein oligopolistisch strukturiert, d.h. es gibt wenige große Anbieter auf dem Markt und eine Vielzahl kleinerer Unternehmen. Bis zur Fusionsentscheidung von Sony und BMG gehörten die Fusionspartner selbst, sowie Universal, Warner Music und EMI zu den marktbeherrschenden Major Labels. Zusammen nahmen sie etwa 80 Prozent des Marktes ein. Die restlichen 20 Prozent bildeten viele kleine Plattenfirmen, die Independent Labels. Eine solche Marktstruktur ist grundsätzlich perfekt für eine gute Kartellpolitik und auch für die bereits erläuterten gentlemen’s agreements. In den Augen der Wettbewerbsbehörden bewegen sich die Preise der einzelnen Unternehmen auch sehr parallel. Jedoch ist es den nationalen Kartellbehörden nie gelungen solche Preisabsprachen nachzuweisen. Der bereits in Kapitel 2.3. erwähnte wirtschaftsrechtliche Faktor ist dadurch dennoch betroffen. Denn Fusionen unter den einzelnen Unternehmen werden streng kontrolliert, was die Kampfpolitik des Kartells natürlich erschwert. Zudem haben sich die Independent Labels, die die Außenseiterrolle auf dem Markt einnehmen, zusammengeschlossen und fordern zunehmend Unterstützungsmaßnahmen von der Politik, um wettbewerbsfähig bleiben zu können.

Der Tonträgermarkt als Grundlage für die Kartellpolitik muss unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden. Hierbei ist natürlich zu beachten, dass sich dies auf Marktvoraussetzungen zu Beginn des Jahre 2004 bezieht. Auf die oligopolistische Anbieterstruktur bin ich bereits zu Beginn des Abschnitts eingegangen. Weiterhin ist die Abnehmerstruktur zu untersuchen. Hauptabnehmer auf dem Musikmarkt ist klar der Endverbraucher, also der Musikkonsument. Er ist ein schwacher Abnehmer, da er den Markt nicht überblicken kann. Sei es beim Kauf einer CD, beim Download von Musik oder beim Besuch eines Konzerts, der Konsument ist dabei der Preispolitik der Unternehmen ausgeliefert. Neben dem Endverbraucher ist auch der Handel ein wichtiger Nachfrager, der großen Einfluss auf die Preisgestaltung hat. Gerade Discounter wie Saturn, Wall Mart oder Media Markt neigen dazu Musik zu Dumpingpreisen zu verkaufen. Positiv muss allerdings vermerkt werden, dass der Verkauf über das Internet bis 2004 stetig gestiegen ist. Das hatte zur Folge, dass der Handel ab 2004 einen weniger starken Abnehmer darstellte.

Zu Beginn des Jahres 2004 ist der Musikmarkt noch relativ geschlossen, denn für neue Marktteilnehmer, also neue Labels, sind die Zugangsschwierigkeiten enorm hoch. In der Theorie sind das gute Voraussetzungen für ein Kartell, um eine Monopolstellung zu erreichen. Schwierigkeiten ergeben sich jedoch aus der Schnelllebigkeit der Musikindustrie. Alle Produkte auf dem Musikmarkt sind technischem Fortschritt und modischen Veränderungen unterlegen und ihre Qualität lässt sich nicht mit wissenschaftlichen Maßstäben messen. Um Erfolg zu erzielen müssten die Unternehmen immer wieder neue Trends setzen, was mit hohen Kosten verbunden ist. Zusammenfassend kann man also sagen, dass Grundvoraussetzungen für eine gute Kartellpolitik auf dem Musikmarkt bestehen. Um Erfolg zu erzielen müsste diese aber sehr straff geführt werden, da die Erzeugnisse auf dem Musikmarkt von zu schnellen Veränderungen betroffen sind.

[...]


[1] Nachfolgend Sony und BMG genannt

[2] „Das Kartell der Bremser“, veröffentlicht durch Deutschlandfunk, URL: http://www.deutschlandfunk.de/das-kartell-der-bremser.761.de.html?dram:ar- ticle_id=113632, Stand: 20.03.2015

[3] Dr. jur. habil. Harold Rasch, „Kartelle und Kartellpolitik“, Schriftenreihen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, 1953, S. 6

[4] Dieter Fuchs/Edeltraud Roller: Politik. In: Dieter Fuchs/Edeltraud Roller, „Lexikon Politik. Hundert Grundbegriffe“, Reclam, Stuttgart 2009, S. 205-209

[5] Dr. Siegfried Tschierschky, „Kartellpolitik. Eine analytische Untersu- chung“, Carl Heymanns Verlag, Berlin 1930, S. 5

[6] Dipl.-Kfm. Dr. Leopold Mayer, „Kartelle, Kartellorganisation und Kartellpoli- tik“, Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden 1959, S. 120

[7] Dr. rer. pol. Hans Stark, „Kartell-Technik und Kartell-Wirkung. Eine volkswirtschaftliche Untersuchung horizontaler Unternehmerorganisationen“, Carl Heymanns Verlag, Berlin 1931, S. 47

Excerpt out of 13 pages

Details

Title
War die Fusion von Sony und BMG ein Beispiel für Kartellpolitik in der Musikindustrie?
College
Humboldt-University of Berlin
Grade
1,3
Author
Year
2015
Pages
13
Catalog Number
V368927
ISBN (eBook)
9783668479661
ISBN (Book)
9783668479678
File size
486 KB
Language
German
Keywords
Sony, BMG, Kartellpolitik, Kartelle, Musikindustrie, Musik, Fusion, Markt, Europäische Kommission
Quote paper
Jacqueline Gula (Author), 2015, War die Fusion von Sony und BMG ein Beispiel für Kartellpolitik in der Musikindustrie?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/368927

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