In diesem Aufsatz soll ein Vergleich hergestellt werden zwischen den unterschiedlichen Menschenbildern und politischen Konzeptionen und den daraus resultierenden unterschiedlichen Ansätzen des Gerechtigkeitsbegriffes von Aristoteles und Thomas Hobbes, der ziemlich genau zweitausend Jahre später seine Werke schrieb. Dieser Vergleich ist kein zufällig gewählter: Hobbes kritisiert Aristoteles explizit in „Leviathan“ und hat zum Teil nicht nur abweichende, sondern gar entgegengesetzte Ansichten. Die Abwendung Hobbes’ von antiken Vorstellungen geschieht in einer Zeit des Umbruchs in England, in der sich nach dem Bürgerkrieg 1642 bis 1649 die britische Krone dem Parlament (vorerst) geschlagen geben muss. Bezeichnend ist, dass Leviathan kurz nach Beendigung des Krieges erscheint und so das Buch als Legitimationsversuch und Verteidigung der Monarchie gesehen werden kann. Der zuerst von Hobbes konzipierte moderne Kontraktualismus, woraus eine der Hauptströmungen der politischen Philosophie der Moderne entstand, setzt sich klar von der Antike und ihrem Bild des Menschen als zoon politikon ab.
Das Ziel dieser Analyse ist zu zeigen, wie unterschiedlich die anthropologischen Auffassungen beider Philosophen sind und wie sich dies auf die teilweise gegensätzlichen Meinungen über Gesellschaft, Staat und Gerechtigkeit auswirkt. Beide gehen zum Teil von den gleichen Prämissen aus, dass sich beispielsweise der Mensch vom Tier deshalb unterscheidet, weil er von Natur aus vernunftbegabt ist und Sprache besitzt. Dennoch ziehen sie aus diesen gemeinsamen Vorstellungen ausgesprochen unterschiedliche Schlussfolgerungen. Auf der einen Seite steht der Naturalismus des Aristoteles mit der Aussage, dass Menschen soziale und gemeinschaftsbildende Geschöpfe sind, auf der anderen Seite der Kontraktualismus des Thomas Hobbes mit der Behauptung, dass sich der leidenschaftsgetriebene und machthungrige Mensch nur durch einen Gesellschaftsvertrag aus einem Zustand des Krieges eines jeden gegen jeden befreien kann.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Vergleich der Menschenbilder
- Vergleich von Gesellschaft, Staat und Regierung
- Vergleich des Gerechtigkeitsbegriffes
- Fazit
- Abschließende Gedanken
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Aufsatz vergleicht die Philosophien von Aristoteles und Thomas Hobbes, wobei der Fokus auf den Menschenbildern, den politischen Konzeptionen und den daraus resultierenden Gerechtigkeitsbegriffen liegt. Es wird analysiert, wie sich die unterschiedlichen anthropologischen Auffassungen beider Philosophen auf ihre Ansichten über Gesellschaft, Staat und Gerechtigkeit auswirken.
- Vergleich der Menschenbilder von Aristoteles und Hobbes
- Analyse der politischen Konzeptionen von Aristoteles und Hobbes
- Gegenüberstellung der Gerechtigkeitsbegriffe beider Philosophen
- Untersuchung der Auswirkungen der anthropologischen Auffassungen auf die politischen Konzeptionen
- Beurteilung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Philosophien
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Die Einleitung führt in das Thema des Aufsatzes ein und erläutert die Relevanz des Gerechtigkeitsbegriffes in der Geschichte der Philosophie. Es wird auf die unterschiedlichen Konzepte von Platon, Aristoteles, Thomas von Aquin, Thomas Hobbes, Karl Marx und John Rawls hingewiesen, die sich mit der Gerechtigkeit auseinandergesetzt haben.
Vergleich der Menschenbilder
Dieses Kapitel beleuchtet die Menschenbilder von Aristoteles und Hobbes. Aristoteles beschreibt den Menschen als zoon politikon, ein politisches und gemeinschaftsbezogenes Wesen, das durch Sprache und Vernunft gekennzeichnet ist. Hobbes hingegen sieht den Menschen im Naturzustand als Einzelgänger, der von Egoismus und Angst getrieben ist.
Vergleich von Gesellschaft, Staat und Regierung
Dieses Kapitel untersucht die politischen Konzeptionen von Aristoteles und Hobbes. Aristoteles betrachtet den Staat als natürliche Ordnung, die dem Gemeinwohl dient, während Hobbes den Staat als Resultat eines Gesellschaftsvertrages sieht, der die Sicherheit und Ordnung gewährleistet.
Vergleich des Gerechtigkeitsbegriffes
Dieses Kapitel vergleicht die Gerechtigkeitsbegriffe von Aristoteles und Hobbes. Aristoteles definiert Gerechtigkeit als das, was dem Gemeinwohl entspricht, während Hobbes Gerechtigkeit als die Einhaltung der Gesetze und Verträge sieht.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter dieses Aufsatzes sind: Aristoteles, Hobbes, Menschenbild, Staat, Gerechtigkeit, zoon politikon, Gesellschaftsvertrag, Naturzustand, Vernunft, Egoismus, Gemeinwohl, Gesetze, Verträge.
- Arbeit zitieren
- Michael Simon (Autor:in), 2016, Menschenbild, Staat und Gerechtigkeit. Die Philosophien von Aristoteles und Hobbes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/369184