Organisation und Binnensoziologie der Parteien: Wie verwirklicht sich innerparteiliche Demokratie?


Seminar Paper, 1998

22 Pages, Grade: 1-


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Inhaltsverzeichnis

I. Die Organisation von Parteien
1. Der formale Aufbau
1.1 Der verfassungsrechtliche Rahmen
1.2 Die Organisationsebenen
1.3 Die Organe der einzelnen Parteigliederungen
1.3.1 Die Mitglieder - bzw. Vertreterversammlung
1.3.2 Der Vorstand
1.3.3 Allgemeine Parteiausschüsse
1.3.4 Das Parteischiedsgericht
1.4 Die Wahlverfahren der Parteiorgane
1.5 Die Neben- oder Sonderorganisationen
1.6 Fazit
2. Die Parteiorganisationen und die deutsche Einigung

II. Innerparteiliche Demokratie
3. Der Begriff innerparteiliche Demokratie - die Mitwirkung der Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes
4. Innerparteiliche Demokratie in der Praxi
4.1 Innerparteiliche Beteiligungsstruktur
4.2 Innerparteiliche Entscheidungsprozesse-Oligarchietendenz oder antizipierte Reaktion
4.3 Innerparteiliche Demokratie am Beispiel der SPD als „lose verkoppelte Anarchie
5. Repräsentation des Volkswillens – Kritik an der Parteiendemokratie

Literaturverzeichnis

I. Die Organisation der Parteien

1. Der formale Aufbau

1.1 Der verfassungsrechtliche Rahmen

Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den wenigen Demokratien, in denen die Stellung der Parteien per Gesetz in der Verfassung verankert sind.[1] Durch den Artikel 21 des Grundgesetzes und durch das Parteiengesetz werden Organisation und Funktion der Parteien verfassungsrechtlich abgesteckt. Sie stellen das wichtigste Bindeglied zwischen der Bevölkerung und den Organen staatlicher Willensbildung dar. Sie haben u.a. die Funktion der Interessenvertretung, denn sie erarbeiten zu den verschiedenen Interessen und Meinungen der Bevölkerung alternative Wahlprogramme, sie müssen regierungsfähige Mehrheiten bilden und politisches Personal zur Wahl stellen.[2] Im Parteiengesetz wird weiterhin der hierarchische Aufbau der Parteien (die Gliederungen[3] und Organe[4] ) festgelegt. Außerdem muß die innere Ordnung der Parteien „demokratischen Grundsätzen“[5] entsprechen.

1.2 Die Organisationsebenen

Parteien sind in vier Organisationsebenen, auch Gliederungen genannt, eingeteilt. Auf der untersten Ebene befinden sich die Ortsverbände, die bei der CDU Stadt- und Gemeindeverbände, bei der SPD Ortsvereine und bei der PDS Basisorganisationen genannt werden. In ihnen sind die Parteimitglieder der jeweiligen politischen Gemeinde vertreten. Selbst bei mitgliederstarken Parteien kommt es oft dazu, daß sich nicht in jeder Gemeinde ausreichend Mitglieder finden, die einen Ortsverband bilden können. Andererseits kann es vorkommen, daß sich in größeren Städten mehrere Ortsverbände bilden lassen oder daß es zu Untergliederungen eines Ortsverbandes („Stadtteilgruppen„[6] ) kommt.[7].Die nächsthöhere Organisationsebene ist der Kreisverband, der den Stadt- und Landkreisen entspricht. Lediglich bei der SPD bilden die Unterbezirke die nächste Organisationsstufe. Jeweils mehrere Ortsverbände sind in einem Kreisverband zusammengefaßt. Bei kleineren oder mitgliederschwachen Parteien stellen sie oft die unterste Organisationsstufe dar (z.B. vielfach bei der FDP).[8] Den Kreisverbänden wird der Landesverband übergeordnet. Er setzt sich aus den Kreisverbänden zusammen und entspricht den Bundesländern. Wieder weicht die SPD vom Standardmodell ab, denn sie gliedert sich in 25 Bezirke auf.[9] Die oberste Organisationsstufe schließlich ist der Bundesverband, dessen Untereinheiten die Landesverbände (bzw. die Bezirke) sind.[10]

Die verschiedenen Parteigliederungen sind weitestgehend unabhängig voneinander. Obwohl höhere Gliederungen den unteren Richtlinien und Programmbeschlüsse vorgeben, entscheiden z.B. bei „ortsbezogenen Entscheidungen“[11] die Ortsverbände selber.[12] Die Landesparteien sind weitestgehend autonome Zusammenschlüsse, die von den Gremien der Bundesebene nur insoweit abhängig sind, als daß sie von einem gemeinsamen politischen Programm und Willen zusammengehalten werden.[13]

1.3 Die Organe der einzelnen Parteigliederungen

Im Parteiengesetz werden „Mindeststandards innerparteilicher Demokratie“[14] vorgegeben: „Mitgliederversammlungen und Vorstand sind notwendige Organe der Partei und der Gebietsverbände.“[15] Insgesamt werden im Parteiengesetz vier verschiedene Organe vorgeschrieben, die zu den einzelnen Gebietsgliederungen der Partei gehören.

1.3.1 Die Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung

Die o.g. Mitgliederversammlungen sind „Versammlungen gewählter Repräsentanten der jeweils niedrigeren Organisationsebene“[16] und können satzungsbedingt in den überörtlichen Verbänden durch eine Vertreterversammlung ersetzt werden. Laut Parteiengesetz ist dieses Organ, das auf unterster Organisationsebene Hauptversammlung und auf der höchsten Parteitag genannt wird, „das oberste Organ des jeweiligen Gebietsverbandes.“[17] Sie besteht aus den Mitgliedern einer Partei bzw. aus von ihnen gewählten Vertretern. Hier wird über Satzung, Programm und politische Linie der Parteien entschieden. Dieses Organ wählt die Mitglieder der anderen Organe, die der jeweils gleichen Gliederungsebene angehören sowie die Delegierten der nächsthöheren Ebene.[18]

Die Größe der Mitgliederversammlungen variiert bei den einzelnen Parteien. Bei den GRÜNEN in Hamburg z.B. erschienen 1988 von rund 2400 Mitgliedern nur 60, so daß der Parteitag scheiterte. In Hessen versammelten sich 1991 bei der Versammlung zur Billigung der Koalition mit der SPD von den 5000 Mitgliedern nur 350. Andererseits kann es durchaus sein, daß Parteitage die Größe von 1000 Mitgliedern und mehr erreichen.[19]

1.3.2 Der Vorstand

Der auf den Parteitagen gewählte Vorstand übernimmt die politische Leitung einer Partei für zwei Jahre. Er trifft notwendige Einzelentscheidungen, verwaltet die Geldmittel und organisiert Wahlkämpfe und andere Aktivitäten. Er vertritt den jeweiligen Gebietsverband nach außen hin. Auf Landes- oder Bundesebene wird oft ein sog. geschäftsführender Vorstand gewählt (das Präsidium), der die laufenden politischen Geschäfte erledigt.[20] In den Parteivorständen sind die wichtigsten Parteigruppen (Untergliederungen, „Flügel“ u.ä.) und die Wählerklientelen repräsentiert. Sie haben die Möglichkeit, die Mitglieder sog. beratender Expertengremien (Arbeitskreise, Beiräte, Fachausschüsse) zu berufen, damit diese ihnen zur Seite stehen. Die Vorschläge dieser Gremien haben dabei erhebliches Gewicht. Deshalb ist ihre Zusammensetzung abhängig von Expertentum und personeller Repräsentanz in innerparteilichen Untergliederungen.[21] Die Parteiführungen selber spielen im politischen Geschehen eine sehr zentrale Rolle, denn sie „sind regelmäßig Teilnehmer in komplexen Sondierungs-, Legitimations- und Verhandlungsprozessen“[22], wie z.B. bei Koalitionsgesprächen.

1.3.3 Allgemeine Parteiausschüsse

Allgemeine Parteiausschüsse werden auch kleiner Parteitag oder Parteirat genannt (auf Bundesebene bei der CDU „Bundesausschuß“, bei der CSU „Parteiausschuß“, bei der FDP „Bundeshauptausschuß“, bei den GRÜNEN „Länderrat“, bei PDS und SPD „Parteirat“). Sie sind ein föderatives Organ, das die jeweiligen Parteigliederungen repräsentiert. Ein allgemeiner Parteiausschuß besitzt „umfassende Zuständigkeiten für die Beratung oder Entscheidung politischer und organisatorischer Fragen der Partei“.[23] Er wird teilweise sogar zu einer Art Ersatz-Parteitag[24]: Er tagt mehrmals im Jahr und befaßt sich mit den politischen Grundsatzfragen, die ihm vom vorangegangenen Parteitag zugewiesen wurden, die dort nicht erledigt werden konnten oder später erst relevant wurden[25].

1.3.4 Das Parteischiedsgericht

Das Parteischiedsgericht wird bei Satzungsstreitigkeiten angerufen. Es dient außerdem der „Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten der Partei oder eines Gebietsverbandes mit einzelnen Mitgliedern“[26] Das Schiedsgericht hat die Befugnis, Ordnungsmaßnahmen wie z.B. Rügen, befristete Funktionsverbote und sogar Parteiausschlüsse gegen seine Mitglieder auszusprechen. Allerdings setzt das Parteiengesetz hier hohe Grenzen. Der Ausschluß eines Mitgliedes ist „nur wegen schwerwiegender Verstöße gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei zulässig“[27]. Mitglieder der Schiedsgerichte dürfen nicht gleichzeitig im Vorstand sein oder Parteieinkünfte beziehen.

1.4 Die Wahlverfahren der Parteiorgane

Die Mitglieder der Parteienorgane werden jeweils für zwei Jahre gewählt (nur die Mitglieder der Schiedsgerichte werden für höchstens vier Jahre entsandt). Jede Gliederungsebene wählt das jeweils höhere Parteiorgan (die Mitgliederversammlung eines Ortsverbandes wählt z.B. die Vertreter der Kreisdelegiertenversammlung usw.). Jede dieser Wahlen erfolgt grundsätzlich geheim, es gilt das innerparteiliche Mehrheitswahlrecht: Der Wähler darf so viele Kandidaten, wie Positionen zur Wahl stehen ankreuzen, mindestens aber halb so viele, damit seine Stimmabgabe gültig ist. Die Zahl der Delegierten der Vertreterversammlung (Delegiertenschlüssel) richtet sich nach der Zahl der zu vertretenen Mitglieder. Zusätzlich können auch die bei vorangegangenen öffentlichen Wahlen erzielten Wählerstimmen zugrunde gelegt werden.[28] In den einzelnen Parteigremien sitzen aber auch sog. „ ex officio-Mitglieder “, die nicht vom Parteitag gewählt wurden, sondern die den Gremien z.B. aufgrund ihrer Mitgliedschaft in einer Regierung oder eines anderen Parteiamtes (z.B. der Vorsitz in einer Vorfeldorganisation) automatisch angehören.[29]

Die Grundlage der innerparteilichen Willensbildung ist der allgemeine Organisationsaufbau, in dem alle Mitglieder nach ihren Wohnsitz erfaßt sind.[30] Bei der innerparteilichen Willensbildung muß laut Parteiengesetz schon das Antragsrecht so gestaltet werden, „daß eine demokratische Willensbildung gewährleistet ist“[31]. Damit wird insbesondere den Minderheiten die Möglichkeit eingeräumt, ihre Vorschläge zur Erörterung einzubringen. Die innerparteiliche Willensbildung vollzieht sich dabei „v.a. über Personen und Programme“.[32]

[...]


[1] Kurt Sontheimer: Grundzüge des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 5., völlig neu bearbeitete Auf., München 1971, S.99.

[2] Wolfgang Rudzio: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, in: Grundwissen Politik, 2., völlig überarbeitete und aktualisierte Aufl. Bonn 1993 (Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bd. 302), S.60.

[3] Parteiengesetz, §7, Absatz 1.

[4] Parteiengesetz, §8, Absatz 1.

[5] Artikel 21, Absatz 1, Grundgesetz.

[6] Thomas Poguntke: Parteiorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland: Einheit in der Vielfalt?, in: Oscar W. Gabriel/ Oskar Niedermeyer/ Richard Stöss (Hrsg.): Parteiendemokratie in Deutschland, Opladen 1997, S.265.

[7] Wolfgang Rudzio: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, 4.Aufl., Augsburg 1996, S.159.

[8] Ebd.

[9] Ebd. S.159f.

[10] Ebd., S.160.

[11] Ebd.

[12] Ebd.

[13] Thomas Poguntke: Parteiorganisationen, S.264 und 266.

[14] Ebd., S.266.

[15] Parteiengesetz, §8, Absatz 1.

[16] Thomas Poguntke: Parteiorganisation 1997, S.266.

[17] Parteiengesetz, §9, Absatz 1.

[18] Wolfgang Rudzio: Das politische System, S.160.

[19] Ebd., S.166.

[20] Ebd., S.160f.

[21] Ebd., S.164.

[22] Dietrich Herzog, Die Führungsgremien der Parteien: Funktionswandel und Strukturentwicklungen, in: Oscar W. Gabriel/ Oskar Niedermeyer/ Richard Stöss (Hrsg.), Parteiendemokratie in Deutschland, Opladen 1997, S.304

[23] Parteiengesetz, §12, Absatz 1.

[24] Wolfgang Rudzio: Das politische System, S.161.

[25] Thomas Poguntke: Parteiorganisation, S.269.

[26] Parteiengesetz, §14, Absatz 1.

[27] Ebd., §16, Absatz 1.

[28] Wolfgang Rudzio: Das politische System, S.162.

[29] Thomas Poguntke: Parteiorganisation, S.267.

[30] Vgl. Wolfgang Rudzio, Augsburg 1996.

[31] Parteiengesetz, §15, Absatz 3.

[32] Vgl. Joseph Schmid: Parteien, in: Uwe Andersen/ Andreas Woyke (Hrsg.), Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1995 (Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung). S.432-435.

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Details

Title
Organisation und Binnensoziologie der Parteien: Wie verwirklicht sich innerparteiliche Demokratie?
College
Carl von Ossietzky University of Oldenburg  (Institut für Politikwissenschaft I)
Course
Seminar: Das deutsche Parteiensystem der Gegenwart
Grade
1-
Authors
Year
1998
Pages
22
Catalog Number
V3692
ISBN (eBook)
9783638122788
File size
580 KB
Language
German
Keywords
innerparteiliche Demokratie, Parteien, SPD, Grüne, Aufbau
Quote paper
Andrea Becker (Author)Maren Reyelt (Author), 1998, Organisation und Binnensoziologie der Parteien: Wie verwirklicht sich innerparteiliche Demokratie?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3692

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